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Garmin verweiget Reaktivierung der TOPO

Kabeljoh

Geocacher
Mal so als Tip
Garmin verweigert eine Reaktivierung der Topo (alt) ohne Rechnung

Bin jetzt stolzer besitzer eines 119 Euro teuren Untersetzers :evil: :evil:
 

kiozen

Geomaster
Kabeljoh schrieb:
Mal so als Tip
Garmin verweigert eine Reaktivierung der Topo (alt) ohne Rechnung

Bin jetzt stolzer besitzer eines 119 Euro teuren Untersetzers :evil: :evil:

Wenn mit "alt" die Topo DE V1 gemeint ist, bist Du ein ... na ja wie soll ich es höflich sagen ... mit Ideen nicht gerade gesegneter Benutzer.

Oliver
 

macnetz

Geocacher
Kabeljoh schrieb:
Mal so als Tip
Garmin verweigert eine Reaktivierung der Topo (alt) ohne Rechnung
Hallo,

ohne Rechnung kann die CD auch vom Laster gefallen sein . . . 8)

SCNR - Anton

PS: mit Rechnung wäre die Neu-Aktivierung also problemlos möglich?
 

blackbeard69

Geomaster
Kabeljoh schrieb:
Garmin verweigert eine Reaktivierung der Topo (alt) ohne Rechnung
Meines Wissens hat auch Garmin die Karten von anderen Anbietern gekauft bzw. lizensiert und reicht nur deren Bedingungen an seine Kunden weiter. Da finde ich es nachvollziehbar, dass Garmin nicht für 500 verkaufte/einfach-lizensierte Karten-CDs 600 mal Lizenzgebühren zahlen müssen möchte, weil ein Teil der Kundschaft eine Lizenz kauft und diese dann doppelt und dreifach verwendet.

Du beschreibst übrigens gerade auch den Grund, warum ich alte Kassenbons für sowas in der CD-Hülle aufbewahre, statt sie wegzuwerfen.

Thomas
 
OP
Kabeljoh

Kabeljoh

Geocacher
kiozen schrieb:
Kabeljoh schrieb:
Mal so als Tip
Garmin verweigert eine Reaktivierung der Topo (alt) ohne Rechnung

Bin jetzt stolzer besitzer eines 119 Euro teuren Untersetzers :evil: :evil:

Wenn mit "alt" die Topo DE V1 gemeint ist, bist Du ein ... na ja wie soll ich es höflich sagen ... mit Ideen nicht gerade gesegneter Benutzer.

Oliver

Mir gings hier darum auf die vorgehenweise von Garmin aufmerksam zu machen und evtl noch Nutzer der V1 zu informieren was auf sie zukommen kann.
Aber wenn hier natürlich jeder T.... noch mal seinen Senf dazu geben muß, bitte
 

EW742

Geomaster
Garmin bittet um Dein Einverständnis bei der Umstellung von der Version 1 auf die Version 2, dass die Version 1 nicht mehr verwendet wird und auch nicht mehr verwendet werden darf. Insofern kann ich da von Seiten Garmin nix Böses erkennen.


Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich:
Du hast gerade einen neuen VW Golf in der Version 5 gekauft, drei Wochen nach dem Kauf gibt es plötzlich bei VW nur noch die deutlich verbesserte Version 6. VW bietet ein kostenfreies Update für die letzten Käufer an, will aber die Version 5 auf jeden Fall zurück haben....

EW742
 

kiozen

Geomaster
Kabeljoh schrieb:
Mir gings hier darum auf die vorgehenweise von Garmin aufmerksam zu machen und evtl noch Nutzer der V1 zu informieren was auf sie zukommen kann.
Aber wenn hier natürlich jeder T.... noch mal seinen Senf dazu geben muß, bitte

Und mir ging es darum, Dir einen Hinweis zu geben, dass Du keinen 119.-€ teuren Untersetzer hast. Aber bestehe lieber auf deinen Untersetzer und ärgere Dich über einen vermeintlichen Trollversuch :) Das ist schon ok so.

Oliver
 

Gehstock

Geonewbie
Ich kann den Ärger schon verstehen.

Leider benehmen sich die Softwarefirmen gerne sehr "kundenunfreundlich".

Das dies immer aus Angst vor Missbrauch geschieht ist mir klar.
Wenn allerdings die ehrlichen Käufer dabei auf der Strecke bleiben, wird's übel.

Ob die Firmen wirklich immer jede Kulanz und Unterstützung verweigern dürfen, wage ich zu bezweifeln. Tatsache aber ist: Sie tun es zu oft!
Damit bleibt oftmals nur der (fast aussichtslose) Kampf David vs. Goliath.

Dieses Verhalten der Software-Anbieter liegt übrigens begründet in dem millionenfachen "Kavaliersdelikt" Sortwareklau.
 

Livingdream

Geocacher
EW742 schrieb:
Garmin bittet um Dein Einverständnis bei der Umstellung von der Version 1 auf die Version 2, dass die Version 1 nicht mehr verwendet wird und auch nicht mehr verwendet werden darf. Insofern kann ich da von Seiten Garmin nix Böses erkennen.


EW742

Was Garmin da macht, widerspricht eindeutig europäischen Rechtsnormen und es w2idersprich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach hat sich mit dem Verkauf der Software für Garmin das Verbreitungsrecht an der Software erschöpft und ist auf den Käufer übergegangen. Anderslautende Bestimmungen in den Garmin EULA ( end user lizence agreement) sind in Deutschland gegenstandslos.

Wenn ich (körperlich als CD) im Besitz einer Software und des Lizenzschlüssels bin (Eigentumsnachweis!), darf Garmin mir die Nutzung der Software nicht versagen. Aber offensichtlich nimmt es diese Firma mit dem Firmensitz auf Cayman Island mit der Rechtstreue bei Kundenrechten nicht so genau.

hierzu aus Wikipedia:

BGH-Urteil vom 06. Juli 2000 I
im Urteil vom 06. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann. Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die „Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist“. Bereits mit der ersten Veräußerung gäbe der Berechtigte demnach die „Herrschaft über das Werksexemplar auf“. Das Werksstück würde damit „für jede Weiterverbreitung frei“. Diese Freigabe liegt laut BGH nicht nur im Interesse des Verwerters, sondern käme darüber hinaus auch der Allgemeinheit zugute. In der Urteilsbegründung heißt es weiter: „Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert.“
 

kiozen

Geomaster
Livingdream schrieb:
Was Garmin da macht, widerspricht eindeutig dem geltenden Recht und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach hat sich mit dem Verkauf der Software für Garmin das Verbreitungsrecht an der Software erschöpft und ist auf den Käufer übergegangen. Anderslautende Bestimmungen in den Garmin EULA ( end user lizence agreement) sind in Deutschland gegenstandslos.

Wenn ich (körperlich als CD) im Besitz einer Software und des Lizenzschlüssels bin (ggf. zusätzlich nachgewiesen durch Rechnung vom Verkäufer), darf Garmin mir die Nutzung der Software nicht versagen.

Jo. Und nachdem Kabeljoh uns ja auch mitgeteilt hat, dass er die Rechnung nicht mehr hat, können wir uns den Gang vor den BGH zum Glück ersparen.

Und wenn Kabeljoh einfach ein wenig googelt und sich die nötigen Einträge in der Registry zusammensucht, kann er sein - hoffentlich legal beschafftes - Produkt auch wieder benutzen. Ganz ohne Anwalt, BGH & Co.

Man kann sich über Garmin's Lizenzpolitik in vielen Punkten ärgern, aber nicht über die der Topo DE V1. Und wenn einem DRM und der ganze Kram nicht passt, kann man politisch aktiv werden, bzw sich als Konsument einfach mal enthalten. Sinkende Umsätze haben noch immer Wunder bewirkt.

Oliver
 
OP
Kabeljoh

Kabeljoh

Geocacher
kiozen schrieb:
Und wenn Kabeljoh einfach ein wenig googelt und sich die nötigen Einträge in der Registry zusammensucht, kann er sein - hoffentlich legal beschafftes - Produkt auch wieder benutzen. Ganz ohne Anwalt, BGH & Co.

Oliver

Es ging nicht darum wie man die Software mit hilfe von Tricks zum laufen bekommt und von einem update auf V2 war auch nie die Rede.
Dadrüber hätte man sich ja noch unterhalten können.


Es geht um eine org. gekaufte TOPO V1, wo der Kassenzettel weg ist
und sich die org CD nicht mehr installieren läßt.
Garmin verweigert jetzt die Reaktivierung der Software mit der Begründung das nur durch den Kaufbeleg der Besitz des Nutzungsrechts geklärt ist.


Und das ist in meinen Augen ne riesen sauerei
 

kiozen

Geomaster
Kabeljoh schrieb:
Es geht um eine org. gekaufte TOPO V1, wo der Kassenzettel weg ist
und sich die org CD nicht mehr installieren läßt.
Garmin verweigert jetzt die Reaktivierung der Software mit der Begründung das nur durch den Kaufbeleg der Besitz des Nutzungsrechts geklärt ist.

Und das ist in meinen Augen ne riesen sauerei

Gehe mal in irgendeinen Laden, in dem man Dich nicht persönlich kennt und habe ein Problem mit deinem Produkt, ohne Rechnung. Da wird niemand viel Verständnis haben und Kulanz zeigen. Noch dazu, wenn bekannt ist, dass man sich einfach selber helfen kann. :roll:

Bei einer verschlüsselten Karte würde ich deinen Ärger nur zu gut verstehen. Aber bei der Topo DE V1...

Oliver
 

kiozen

Geomaster
wallace&gromit schrieb:
kiozen schrieb:
Bei einer verschlüsselten Karte würde ich deinen Ärger nur zu gut verstehen. Aber bei der Topo DE V1...

Das war jetzt schon mit dem ganzen Zaun gewinkt! :lol:

Fehlende Einträge in der Registry gelten zum Glück noch nicht als zeitgemäße Verschlüsselung. :) Das ist sogar konform mit dem 2. Korb. Nur wie beweist er, dass er der rechtmäßige Besitzer ist .... Fragen über Fragen. Sollten wir mal am Donnerstag in einem abendfüllenden Vortrag genauer diskutieren. Prost.

Oliver
 

OxKing

Geocacher
Na gut das ich nun weiß wie Garmin mit Kunden umgeht....
Dann kann ich mir den kauf der Topov2 ja sparen, und bleibe bei meiner Illegalen Topo1,
auf meinem auf Deutsch gepatchten Vista Hcx.

Btw. ist die Version 2 überhaupt viel besser?
Hat da jemand nen Vergleich?
 

kiozen

Geomaster
OxKing schrieb:
Na gut das ich nun weiß wie Garmin mit Kunden umgeht....
Dann kann ich mir den kauf der Topov2 ja sparen, und bleibe bei meiner Illegalen Topo1,
auf meinem auf Deutsch gepatchten Vista Hcx.

Btw. ist die Version 2 überhaupt viel besser?
Hat da jemand nen Vergleich?

Das ist leider das Problem. Weil viele Kunden so mit Software umgehen, zwingen sie die Hersteller, so einen Mist wie DRM einzuführen. Der ehrliche Benutzer ist der Depp. Vor allem, wenn er sich nicht an die Mircosoft Monokultur hält. Sprich: Mit deiner Einstellung machst Du es nur noch schlimmer.

Zu deiner Frage: Grundlage jeder Topokarte in Deutschland sind die Karten der Landesvermessungsämter. Die haben Fehler. Die Garmin Karten haben die selben Fehler. Mehr Landschaftsdetails als bei den offiziellen Karten wirst du nicht bekommen. Mit der Topo V1 hast Du einige bekommen. Mit der Topoe V2 bekommst Du mehr und mit der Topo Vx werden es nochmal mehr.

Fazit: Zum Wandern suchen wir uns lieber ein Programm für Rasterkarten :)

Oliver
 

spun

Geomaster
Also die Topo V2 ist schon besser wenn ich die beiden direkt vergleiche, aber mit der V1 kommt man trotzdem noch gut zurecht.

Ein Aufpreis von 200 € (in Geld sind das immerhin knapp 400 DM) lohnt sich da auf keinen Fall.
 
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