simjo7 schrieb:Ich habe dazu bisher nichts gefunden. Die Software habe ich legal erworben.
Vielleicht sogar noch von der Quelle aus der Garmin das Kartenmaterial bezieht:
simjo7 schrieb:Vielleicht sogar noch von der Quelle aus der Garmin das Kartenmaterial bezieht:
Du schreibst zwar vielleicht, aber ist das nicht auf jedenfall übertrieben. Denn Vertragspartner ist Garmin als Verkäufer der Software; und wenn der es erlaubt, kann doch von dritter Seite nichts mehr kommen.
oder
verkenne ich eine evtl. vorhandene juristische Klausel?
Nein, Garmin verkauft nur die Software. Und vielleicht hat Garmin nur das Recht die Software zu verkaufen, aber kann nicht weitergehende Rechte wie Veröffentlichung in anderem Kontext einräumen.simjo7 schrieb:Vielleicht sogar noch von der Quelle aus der Garmin das Kartenmaterial bezieht:
Du schreibst zwar vielleicht, aber ist das nicht auf jedenfall übertrieben. Denn Vertragspartner ist Garmin als Verkäufer der Software; und wenn der es erlaubt, kann doch von dritter Seite nichts mehr kommen.
oder
verkenne ich eine evtl. vorhandene juristische Klausel?
Und wie oben schon geschrieben: Du mußt den Rechteinhaber fragen. Und das muß nicht notwendigerweise der Hersteller der Software sein.
Sieh Dir den Artikel über Google genau an - das ist quasi das gleiche, wenn's da auch nicht um Kartendaten sondern um Luftbilder geht.
simjo7 schrieb:Und wie oben schon geschrieben: Du mußt den Rechteinhaber fragen. Und das muß nicht notwendigerweise der Hersteller der Software sein.
Und wie bekomme ich den Rechteinhaber für die Topo Karte Gesamtdeutschland heraus?
Gekauft habe ich die Software - wie wohl jeder hier im Forum - von Garmin.
Tja, jetzt muss ich ein wenig umdenkenGarmin Deutschland GmbH schrieb:Sehr geehrter Herr xxx,
Bis auf Weiteres erteilt die Garmin Deutschland GmbH keine Genehmigungen zur Veröffentlichung von Screenshots von Garmin Kartenmaterial.
Wenn Du die Erlaubnis hast, kannst Du Dich ja darauf berufen -> alles OK.tutterchen schrieb:ich habe aber schriftlich von garmin das ich mit entsprechender angabe screenshots auf meiner privaten homepage nutzen darf. was gilt nun ?