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Neue Guideline-Auslegungen

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OP
wutzebear

wutzebear

Geoguru
buddeldaddy schrieb:
Immerhin schon mal was.
Sicher? Mich stört das viele "...may..." etwas. Bisher war's eine recht klare Regelung, auch wenn sie von Vielen bemängelt wurde. Jetzt wird's auch in diesen beiden Punkten verschwommen, so dass man sich ohne vorherige Nachfrage auf nichts mehr verlassen kann (und dann darauf hoffen muss, dass der vorher befragte Reviewer auch das Listing auf den virtuellen Schreibtisch bekommt).
 

Schandmaul

Geocacher
wutzebear schrieb:
buddeldaddy schrieb:
Immerhin schon mal was.
Sicher? Mich stört das viele "...may..." etwas. Bisher war's eine recht klare Regelung, auch wenn sie von Vielen bemängelt wurde. Jetzt wird's auch in diesen beiden Punkten verschwommen, so dass man sich ohne vorherige Nachfrage auf nichts mehr verlassen kann (und dann darauf hoffen muss, dass der vorher befragte Reviewer auch das Listing auf den virtuellen Schreibtisch bekommt).

Darüber hinaus fehlt mir wie GS mit dem unfreundlichen Verhalten von Reviewern bzw. einem bestimmten umgeht. Wird er sich bessern ? - Die Zeit wird es zeigen !

Deutlich wird allerdings auch das die Reviewer angehalten sind die Entscheidung im Sinne des Spiels zu treffen.

Man darf gespannt sein. - Wenigstens gab es eine Reaktion was ich persönlich schon mal positiv bewerte.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Die kriegen ja richtig Servicequalität da. Mal sehen was da noch so alles kommt. Man hörte auch so munkeln von einer großen Service-Offensive für Europa.
http://www.nwct.de/archives/16-Miss-Jenn-erklaert-die-Abstandsregel.html
 

buddeldaddy

Geomaster
wutzebear schrieb:
buddeldaddy schrieb:
Immerhin schon mal was.
Sicher? Mich stört das viele "...may..." etwas. Bisher war's eine recht klare Regelung, auch wenn sie von Vielen bemängelt wurde. Jetzt wird's auch in diesen beiden Punkten verschwommen, so dass man sich ohne vorherige Nachfrage auf nichts mehr verlassen kann (und dann darauf hoffen muss, dass der vorher befragte Reviewer auch das Listing auf den virtuellen Schreibtisch bekommt).

Naja, ich finde es eine klare Aussage, dass bei den Bahnlinien die 46m Regel nicht mehr gilt, wenn das eh ein öffentlich zugängiger Bereich ist, wie z.B. eine Info tafel vor dem Bahnhofseingang. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. So interpretiere ich das. Ende peng.

P.S. das man (frau) eh nichts auf die Schienen legt, sollte in meinen Augen eh klar sein, aber dämliche gibt es immer wieder ....
 
OP
wutzebear

wutzebear

Geoguru
Schandmaul schrieb:
Darüber hinaus fehlt mir wie GS mit dem unfreundlichen Verhalten von Reviewern bzw. einem bestimmten umgeht. Wird er sich bessern ? - Die Zeit wird es zeigen !
Jetzt begrab doch das Kriegsbeil mal eine Zeitlang ;)

Firmeninterna (und als solches schätze ich das ein) werden doch nirgends so öffentlich angesprochen.
 

huzzel

Geowizard
buddeldaddy schrieb:
, dass bei den Bahnlinien die 46m Regel nicht mehr gilt, wenn das eh ein öffentlich zugängiger Bereich ist, wie z.B. eine Info tafel vor dem Bahnhofseingang. Eas nicht verboten ist, ist erlaubt. So interpretiere ich das. Ende peng.
Steht irgendwo geschrieben (Gesetze), wie nah man legal an Bahngleise ran darf? Und ffür den Fall, das das nirgends steht, ist es ja legal sich auf Bahngleisen zu bewegen. Folglich wären da auch Caches erlaubt. Wenn das so wäre, dann hoffen wir mal auf den gesunden Menschenverstand (und an den Osternhasen, und das Weihnachten zur selben Zeit ist (sorry für meinen Sarkasmus)).
Wenn es aber nicht so ist, dann wäre es jetzt interessant zu wissen, wie nah man legal an Bahngleise ran darf und wo das steht, damit man sich darauf berufen kann.
 

buddeldaddy

Geomaster
huzzel schrieb:
buddeldaddy schrieb:
, dass bei den Bahnlinien die 46m Regel nicht mehr gilt, wenn das eh ein öffentlich zugängiger Bereich ist, wie z.B. eine Info tafel vor dem Bahnhofseingang. Eas nicht verboten ist, ist erlaubt. So interpretiere ich das. Ende peng.
Steht irgendwo geschrieben (Gesetze), wie nah man legal an Bahngleise ran darf? Und ffür den Fall, das das nirgends steht, ist es ja legal sich auf Bahngleisen zu bewegen. Folglich wären da auch Caches erlaubt. Wenn das so wäre, dann hoffen wir mal auf den gesunden Menschenverstand (und an den Osternhasen, und das Weihnachten zur selben Zeit ist (sorry für meinen Sarkasmus)).
Wenn es aber nicht so ist, dann wäre es jetzt interessant zu wissen, wie nah man legal an Bahngleise ran darf und wo das steht, damit man sich darauf berufen kann.


Natürlich ist es verboten auf die Gleise zu gehen, oder die zu betreten oder zu überqueren ... Die Schilder stehen überall, wo Gleise sind
Muss man das hier noch mal sagen, man o man.


Muss man hier in Deutschland alles reglementieren, oder wird hier in diesem Land auch nochmal nachgedacht.

Hier geht es ganz klar um die Vorplätze, etc. wo eh Kinder und Erwachsene rumlaufen und diese Stellen sind nicht gefährdet, sonst würde die Bahn die schon absperren. Bisher sind die halt unter die 46m Regel gefallen. Obwohl unproblematisch.
 

squirrel42

Geocacher
Schön. Danke an Groundspeak für die Klarstellung. Lag ich (und etliche andere) also mit meiner Interpretation der Guidelines richtig.

wutzebear schrieb:
buddeldaddy schrieb:
Immerhin schon mal was.
Sicher? Mich stört das viele "...may..." etwas.
Nö, das ist durchaus Sinnvoll, da es ja noch weitere Gründe geben kann, die gegen einen betreffenden Cache sprechen. Verbindlicher konnte man nicht werden, da es ja generell keinen Anspruch auf Veröffentlichung gibt, von daher ist das imho ok.
 

huzzel

Geowizard
buddeldaddy schrieb:
Natürlich ist es verboten auf die Gleise zu gehen, oder die zu betreten oder zu überqueren ... Die Schilder stehen überall, wo Gleise sind
Muss man das hier noch mal sagen, man o man.
Warum regst Du Dich so auf? Also ist es legal bis an die Schilder (ketzerisch: Nur weil da wer ein Schild aufstellt, ist es noch lange nicht verboten :p ). Also wäre ein Cache unterhalb eines Verbotsschildes legal (ist nur nicht zu kontrollieren, wo sich das Schild befindet, ob es 5 Meter neben den Gleisen liegt oder 50)
buddeldaddy schrieb:
Muss man hier in Deutschland alles reglementieren, oder wird hier in diesem Land auch nochmal nachgedacht.
Leider ja, weil es mit gesundem Menschenverstand scheinbar nicht geht (gibt genug Beispiele hierfür, aber eines möchte ich angeben: Tempo 50 in Ortschaften ist eigentlich überflüssig, da man eh nur so schnell fahren darf, wie es die Verkehrslage hergibt, und da ist 50 oft schon viel zu schnell).
 
OP
wutzebear

wutzebear

Geoguru
huzzel schrieb:
Steht irgendwo geschrieben (Gesetze), wie nah man legal an Bahngleise ran darf? Und ffür den Fall, das das nirgends steht, ist es ja legal sich auf Bahngleisen zu bewegen.
Dass man nicht auf Gleise darf, wurde noch nie bestritten und ist auch gesetzlich verankert.
 
OP
wutzebear

wutzebear

Geoguru
Bitte nicht schon wieder das alte Fundi/Realo-Problem. Wäre doch genauso ergebnislos wie die x-Male davor!
 

buddeldaddy

Geomaster
huzzel schrieb:
wutzebear schrieb:
Dass man nicht auf Gleise darf, wurde noch nie bestritten und ist auch gesetzlich verankert.
OK, wo fängt neber an?

Ich finde das lächerlich zu diskutieren. Wenn einer so dämlich ist einen Micro direkt auf die Schwelle unter die Schiene zu legen und der andere so dämlich ist den zu heben, dann können die sich ja vor der großen Himmelspforte die Hand geben und sich beglückwünschen zu dem tollen Cache. :irre: :irre:

In der Diskussion ging es eindeutig um Stages die sich NICHT im Gefahrenbereich der Schienen/Bahnanlagen befinden, sondern sozusagen auf sicheren Boden. Wo gibt es da eine Fehlinterpertation.

Thema beendet.
 

huzzel

Geowizard
Versteht mich bitte nicht falsch. Auch ich finde es gut, dass sich hier geäußert wurde und dass die 46-Meter-Regel nicht in Granit gemeißelt ist. Nur leider wird es immer (noch) viele Graubereiche geben und die werden mit Sicherheit hier (oder wo anderes) wieder aufschlagen und es wird wieder böses Blut geben. Ich bin (leider) so langsam bei Radioscouts (nicht steinigen, wenn er es nicht gesagt hat und ich da jetzt was verwechsle) Meinung: 46 Meter, ohne Ausnahme. Dann ist es definitiv klar und eindeutig. Aber schön ist es nicht und eigentlich mag ich keine Regeln
wutzebear schrieb:
Bitte nicht schon wieder das alte Fundi/Realo-Problem. Wäre doch genauso ergebnislos wie die x-Male davor!
OK, wie soll es ausgelegt werden?
An Bahnhöfen: macht was Ihr wollt, man darf ja (fast) überall hin
Außerhalb Bahnhöfen: 46 Meter?
buddeldaddy schrieb:
In der Diskussion ging es eindeutig um Stages die sich NICHT im Gefahrenbereich der Schienen/Bahnanlagen befinden,
Das ist doch Frage alles Fragen. Was ist der Gefahrenbereich und wie will das ein Reviewer kontrollieren können?
 

buddeldaddy

Geomaster
huzzel schrieb:
Was ist der Gefahrenbereich und wie will das ein Reviewer kontrollieren können?
Fotos schicken lassen, Google Earth (nun gut, nicht ganz so genau) Vielleicht sollte es eine 10m Abstandsregel generell von Gleisen geben. Dies aber ohne Ausnahme.

Andererseits, selbst mein Sohn (8) weiss, dass er nix an den Gleisen verloren hat und der hält sich dran.

So, jetzt ist für mich hier aber endgültig schluss ...
 

squirrel42

Geocacher
huzzel schrieb:
Und ffür den Fall, das das nirgends steht, ist es ja legal sich auf Bahngleisen zu bewegen.
Nein. Siehe § 62 EBO:
(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.
(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist.
(Für Straßenbahnen ist eine vergleichbare Regelung in der BOStrab verankert.)

Was der Spaß kostet, wenn man sich nicht daran hält, ergibt sich aus §64b EBO in Verbindung mit §28 AEG. Und das kann eine Busse bis 10.000€ (zehntausend) sein...

huzzel schrieb:
]Das ist doch Frage alles Fragen. Was ist der Gefahrenbereich und wie will das ein Reviewer kontrollieren können?
Huzzel, wie aus dem Post von Miss Jenn im blauen Forum hervor geht, war die 46m-Regel kein "Sicherheitsabstand" sondern dadurh begründet, daß in den USA das Land 46m rechts und links der Gleise den Bahngesellschaften gehören und somit Privatgrund ist, der nicht betreten werden darf.
First, let's start with some history: Groundspeak originally added this guideline when we found out that in the USA, it is against federal law to place an object like a geocache on or near an active railroad. Railroad property includes the actual rails, typically 150 ft (46 m) on each side (called "the right of way"), the crossings and the stations. Publishing a geocache in those areas would cause people to break the law by trespassing.
Wäre es eine Sicherheitsregel bräuchten wir auch 46m-Regeln an Autobahnen, Steilküsten oder anderen "gefährlichen" Plätzen. ;)
 

huzzel

Geowizard
squirrel42 schrieb:
Zitat:
(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.
(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist.
Danke.
buddeldaddy schrieb:
Andererseits, selbst mein Sohn (8) weiss, dass er nix an den Gleisen verloren hat und der hält sich dran.
Ich denke, dass es den meisten hier mitlesenden klar ist. Doch leider gibt es sehr viele, die hier nicht lesen und, warum auch immer, wohl nicht weiter denken, wie bis zur Nasenspitze. Und auch mit diese Vollpfosten (ich mag das Wort :D ) müssen sich die Reviewer rumschlagen.
buddeldaddy schrieb:
Fotos schicken lassen, Google Earth
Wäre bei ehrlichen Cacher kein Problem, aber was, wenn der Cacher nicht ehrlich ist (und nicht weiß, wie man es trotzdem hinbekommen würde)?
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Forumstypisch gleitet die Diskussion mal wieder in eine Richtung ab, die mit dem Thema nichts mehr zu tun hat. Es geht darum dass die 46m-Regel nicht mehr durchgebissen werden soll. Und damit mach ich hier mal zu.
 
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