die «zuständigkeiten» sind nicht starr http://www.die-reviewer.info/kontakt.htm also jeder reviewer kann eigentlich überall die caches freischalten, aber haben anscheinend ihre «bevorzugten tätigkeitsgebiete»hcy schrieb:wie eng sind eigentlich die Zuständigkeiten der Reviewer für die einzelnen Länder? Kann / darf "mein" lokaler Reviewer evtl. auch einen Cache im Ausland freischalten wenn der Reviewer dort nicht hinterher kommt (z.B. wegen Urlaub)?
gute frage. ich behaupte mal so ins grüne, falls es einen lokalen reviewer gibt, wird sicher dem vorrang gewährt, falls aber keiner zur verfügung steht oder existiert, wird vermute ich mal einer aus einem nachbarland einspringen und falls es gar nicht funktioniert wird zum schluss einer aus den staaten einspringen denke ich…kukus schrieb:Die Frage ist doch auch, ob ein Reviewer einen Cache im fremden Land xy freischalten sollte, obwohl er sich mit lokalen Besonderheiten und Vorschriften dort nicht auskennt.
Für Österreicher und Elsässer ist Deutschland nicht so ganz exotischChris_rocks31 schrieb:Ich habe schon Listings in Düsseldorf gelesen, die von Tafari published wurden und im Grenzgebiet nach Frankreich kommt wohl auch mal Unterstützung von dort.
Das berühmteste Beispiel ist doch die 45 Meter-Abstand-zum-Gleis-Regel, die auf US-Recht beruht.Chris_rocks31 schrieb:Spontan würden mir nun allerdings auch keine gestzlichen Fallstricke im Hinblick aufs Cachen, bzw. Verstecken bei den Nachbarländern einfallen, oder kennt da jemand genaueres?
kukus schrieb:Aber da kommen wir wieder zur allgemeinen Frage, ob und inwiefern Reviewer die Pflicht haben, Caches auf die Einhaltung lokaler Gesetze zu überprüfen bzw. eine Führsorgepflicht gegenüber (unwissenden) Cachern haben, die sich mit ihren Caches und Listings privat-/strafrechtlich in die Nesseln setzen.
Wer das Häkchen gemacht hat, versichert also, dass er bedosen darf. Das wird wohl von (nahezu) niemanden befolgt, sondern dahin gehend ausgelegt, dass es sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort handelt. Ich denke alleine mit dem Passung hat sich GS bereits abgesichert und wie sollte es ein Reviewer kontrollieren ohne sich jede Location vor dem Freischalten persönlich anzusehen. Dann wird das Warten bis zur Freischaltung nicht mehr in Stunden und Tagen, sondern Monaten angegeben.By submitting a cache listing, you assure us that you have adequate permission to hide your cache in the selected location. However, if we see a cache description that mentions ignoring "No Trespassing" signs (or any other obvious issues), your listing may be immediately archived. We also assume that your cache placement complies with all applicable laws. If an obvious legal issue is present, or is brought to our attention, your listing may be immediately archived.
Starglider schrieb:Kann es sein das HCY mit "Länder" eigentlich "Bundesländer" meint?
hcy schrieb:Kann / darf "mein" lokaler Reviewer evtl. auch einen Cache im Ausland freischalten ...
Chris_rocks31 schrieb:Ich wollte daher eher nach Beispielen aus NL, DK, F, A, usw. fragen.
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Wie oft ließt man gerade bei LPs "Achtung tagsüber kontrolliert der Wachschutz" "nach xy Metern findest du ein Loch im Zaun"
Was war hier also das Sättigungsproblem?Starglider schrieb:Riviouveur aus Frankreich hat schon Caches in Hessen freigeschaltet (Beispiel) (und dabei die Sättigungsregel großzügig ignoriert)
kletterhochi1 schrieb:Ich glaube im Moment sind die Reviewer nicht sicher ob das Saarland zu Frankreich oder Deutschland gehört denn hier passiert überhauptnix. .................