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Wegegebot?

radioscout

Geoking
Aus diesem Anlass:
http://rehwald.eu/2010/06/03/warum-caches-im-nationalpark-eingesammelt-werden/
und u.A. wegen eines neuen Caches, in dessen Listing zu lesen ist, daß er im NSG liegt und die Wege verlassen werden müssen eine Frage:

Werden Caches im NSG freigegeben, wenn bei der Überprüfung erkennbar ist, daß der Cache nur unter Missachtung des Wegegebots gefunden werden kann?

Ist es möglich, daß bei Caches in NSG, die unter Beachtung des Wegegebots gefunden werden können verlangt wird, daß auf das Wegegebot und die Möglichkeit, den Cache ohne Verlassen des Weges zu finden hingewiesen wird und außerdem ein eindeutiger Hint und evtl. ein Spoilerbild gegeben werden?
Letzteres halte ich für erforderlich, damit, wenn der Cache gemuggelt wurde, sofort erkannt wird, daß die weitere Suche sinnlos ist und keine Schäden durch erweitern des Suchradius entstehen.

Das Bild hilft auch den für den Naturschutz zuständigen Leuten, ohne Vor-Ort-Recherche zu erkennen, daß der Cache unproblematisch ist.
 
OP
radioscout

radioscout

Geoking
Ja, richtig. Weil ich mich sehr wundere, daß tatsächlich Caches freigegeben werden, in deren Listing steht: "Liegt im NSG, Wege müssen verlassen werden".
Mir ist allerdings klar, daß dieser Text möglicherweise bei der Überprüfung noch nicht im Listing stand.
 
A

Anonymous

Guest
@radioscout
Da wird es wenig bringen hier im Forum zu schreiben.
Log nen SBA und gut is. Die Lage ist ja eindeutig...

LG
Ronni
 

greiol

Geoguru
radioscout schrieb:
Mir ist allerdings klar, daß dieser Text möglicherweise bei der Überprüfung noch nicht im Listing stand.
Dir ist hoffentlich auch klar, dass nicht in jedem NSG zwingend ein Wegegebot vorhanden sein muss (auch wenn es wohl die überwiegende Mehrheit hat). Sofern du die Bezeichnung/Lage des NSG kennst, kannst du dich Online über die Beschränkungen informieren (z.B. via http://www.nsg-atlas.de/) u.a. ob ein Wegegebot vorliegt.
 
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