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Nachweis Legalität?

Cloggy72

Geocacher
Guten abend zusammen,
mir sind heute mal wieder zwei neuere Caches in meiner Homezone aufgefallen, wovon einer unter ner Brücke einer höchst aktiven Bahnlinie liegt. Es handelt sich dabei um einen T5, die KOs zeigen exakt auf die Bahnbrücke, das ganze ist also illegal, weder mit Guidelines noch mit örtlichen Gesetzen erlaubt. Die betreffende Brücke ist über einen Kanal der ebenso ein besonderer Verkehrsweg ist, an dem Gebots- und Verbotschilder der Eigentümer stehen.

Meine Frage ist warum hier die Reviewer nicht Nachweise einfordern, das der Cache legal ist, also T5-Kletter-Abseilcache direkt an Bahnbrücke/Straßenbrücke sieht schon auf dem Luftbild verboten aus. Kleine Frage an den Owner reicht doch aus, und wenn der keine Genehmigung von der Deutschen Bahn AG, dem Straßenverkehrsamt bzw. dem Schifffahrtsamt nachweisen kann (z.B. als Scan dem Listing beilegen) dann wird der Cache erst gar nicht veröffentlicht.

Was würden Passanten, Schiffsführer, Polizisten oder Bahnpersonal denken, wenn sie ein oder mehrere konspirative Elemente in Tarnanzügen und komischen Geräten in Seilen (typische GC-Ausstattung also) beim Abseilen an dieser Brücke sehen würden:
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?wp=GC2WF8E
Und diese benachbarte Brücke ist zwar ne Straßenbrücke über den Kanal, aber da gilt eigentlich das Gleiche:
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?wp=GC2R332

Wir wissen doch alle ganz genau, das soche Caches normalerweise vom Betreiber /Eigentümer der Location NIE genehmigt würden und gegen Gesetze verstoßen.
Warum müssen da erst wieder diverse Kletterexperten den Cache heben und teilweise loben, obwohl sie sogar selbst wissen, das die Sache nicht ganz OK ist?

MfG
 

Marcel123

Geocacher
NA zu loggen ist Zivilcourage!
Schreibst du zumindest in deiner Signatur.
Warum zeigst du dann nicht die Zivilcourage und machst das was in deiner Signatur steht? Bzw wenn du die sockenpuppe bist, warum hast du nicht den Arsch in der Hose das mit deinem Playeraccount zu machen?

Weiterhin habe ich mit einem bekannten der bei der Wasserschutzpolizei arbeit gesprochen. Das Abseilen von Brücken ist nicht verboten. Sie wissen auch von vielen Caches. Lediglich wenn sich die Caches über der Fahrtrinne befinden und dadurch für den cacher durch vorbeifahrende Schiffe eine nicht einzuschätzende gefahr ausgeht, schreiben sie die Cacher an und fordern eine sofortige entfernung.
Sollte das ganze wie von dir beschriebe wirklich eine aktiv genutzte Eisenbahnbrücke sein sehe ich das allerdings auch ehr sehr kritisch.
 
OP
C

Cloggy72

Geocacher
do1000 schrieb:
Von Dir kommt also der SBA.
Nö, von nem Bekannten, tut das was zur Sache?
Marcel123 schrieb:
NA zu loggen ist Zivilcourage!
Schreibst du zumindest in deiner Signatur.
Warum zeigst du dann nicht die Zivilcourage und machst das was in deiner Signatur steht? Bzw wenn du die sockenpuppe bist, warum hast du nicht den Arsch in der Hose das mit deinem Playeraccount zu machen?
Thema verfehlt, das war hier nicht die Fragestellung!
Marcel123 schrieb:
Weiterhin habe ich mit einem bekannten der bei der Wasserschutzpolizei arbeit gesprochen. Das Abseilen von Brücken ist nicht verboten. Sie wissen auch von vielen Caches. Lediglich wenn sich die Caches über der Fahrtrinne befinden und dadurch für den cacher durch vorbeifahrende Schiffe eine nicht einzuschätzende gefahr ausgeht, schreiben sie die Cacher an und fordern eine sofortige entfernung.
Sollte das ganze wie von dir beschriebe wirklich eine aktiv genutzte Eisenbahnbrücke sein sehe ich das allerdings auch ehr sehr kritisch.
Da fahren manchmal jede Minute Züge drüber, ICs, Personenzüge, Güterzüge, Gefahrgut, usw... Und ich weiss wie die Bundespolizei reagiert, wenn da Leute drauf spazieren gehen oder Jugendliche in Kanal springen.

Und was das mit dem "Bekannten der Wasserschutzpolizei" und der Fahrtrinne betrifft ist mir egal, wo ist die schriftliche Genehmigung eines Verantwortlichen, des Eigentümers? Ich dachte GC.com wär jetzt härter beim durchsetzen der Guidelines geworden? Ziemlich lasche Leistung wenn immernoch Dosen an, über, unter höchst aktiven Bahnanlagen bappen dürfen und der Mindestabstand nicht gilt, sowie der gerade bei diesem Betreiber keine Genehmigung eingeholt wird.

MfG
 

RSG

Geowizard
Laßt diese Sockenspastiker nur weitermachen, dann gibt es vielleicht doch ne andere Entscheidung

http://feedback.geocaching.com/forums/75775-geocaching-com/suggestions/1825163-sba-logs-not-for-sock-puppets
 
OP
C

Cloggy72

Geocacher
RSG schrieb:
Laßt diese Sockenspastiker nur weitermachen, dann gibt es vielleicht doch ne andere Entscheidung
Ihr macht sicherlich solange weiter bis man euch das Geocachen verbietet. Geocaching hat weder in den USA. noch in Deutschland, noch auf der ganzen Welt was damit zu tun, das man Dosen aus Bahn- und Straßenbrücken puhlt und im Zweifel in Anbetracht der Ausrüstung und Kleidung ein Passant oder eine Ordnungsmacht einen Terroranschlag vermuten würde. Insbesondere eine stark befahrene Bahnlinie ist wen man die Eigengefahr vernachlässigt schon aus Gründen der Anschlagsvermutung Tabu.

Ihr macht aus einem harmlosen Spiel ein immer unbeliebteres Auftreten in der Öffentlichkeit. Möchte mal jemand Schadensersatz leisten, wenn dort ein Bombenräumkommando anrückt, die Strecke für mehrere Stunden gesperrt wird, nur weil ein Geocacher ne Dose angebappt hat? "Oh, das haben wir ja nicht gewusst, das ist ein offizelles Spiel" ist dann keine Ausrede mehr, die Rechnung für den Einsatz und die Zugverspätungen kommt garantiert auf euch zu.
Das die Polizei ja vorher hätte ja gucken können ob da ein Cache auf der GC-Karte ist ist völliger Schwachsinn, ihr seid in der Verantwortung das sowas garnicht erst passieren darf.
Und die Deuscher Bahn AG hat auch nicht zu gucken ob da ein Cache am Bauwerk hängt, nein, Ihr müsst die Deutsche Bahn AG FRAGEN ob ihr dort was anbringen dürft und es Nachweisen.

@Sockenspastiker. Lieber ein Sockenspastiker als so hohl in der Birne wie einige Geocacher hier.

MfG
 

RSG

Geowizard
Cloggy72 schrieb:
Ihr macht sicherlich solange weiter bis man euch das Geocachen verbietet. ......................
@Sockenspastiker. Lieber ein Sockenspastiker als so hohl in der Birne wie einige Geocacher hier. MfG

Hier mal ein Ablaufplan für meinen Fred

1. lesen
2. vestehen
3. nachdenken
4. posten

Sollte das nicht klappen, hier die kommentierte Version : Es geht mir bei den Sockenspastis nicht darum das etwas legal oder illegal ist, sondern nur darum das jeder mit seinem Namen den SBA loggen soll, gut hingegen finde ich das die Reviewer offensichtlich nicht mehr so auf die SBAs reagieren wie bisher.
 
OP
C

Cloggy72

Geocacher
RSG schrieb:
Hier mal ein Ablaufplan für meinen Fred

1. lesen
2. vestehen
3. nachdenken
4. posten

Sollte das nicht klappen, hier die kommentierte Version : Es geht mir bei den Sockenspastis nicht darum das etwas legal oder illegal ist, sondern nur darum das jeder mit seinem Namen den SBA loggen soll, gut hingegen finde ich das die Reviewer offensichtlich nicht mehr so auf die SBAs reagieren wie bisher.
Lesen ---- Verstehen --- Nachdenken---- Posten ---- Du hast mir gerade bewiesen, das du es selbst nicht kannst, denn das Threadthema hat nichts damit zu tun was du hier so von dir gibst.

Und was du glaubst was die Reviewer über Sockenpuppen denken oder nicht ist deine Vermutung, die auch nichts mit dem Thema zu tun hat.

Ich will wissen warum die Reviewer eindeutig illegale und regelwidrige Caches überhaupt noch freischalten, bzw sich von den Cachern auf der Nase rumtanzen lassen. Bei viel harmloseren Caches wird ein Aufstand gemacht, bei diesen Brücken wird es gelistet. Oder hat der Owner euch verarscht und die KOs nochmal geändert?
Aufpassen, vielleicht ist ja bald ein Mystery mehr in der Ecke, das wär nämlich die übliche Strategie unserer illegalen Kletterfreunde.

MfG
 
A

Anonymous

Guest
RSG schrieb:
Sollte das nicht klappen, hier die kommentierte Version : Es geht mir bei den Sockenspastis nicht darum das etwas legal oder illegal ist, sondern nur darum das jeder mit seinem Namen den SBA loggen soll, gut hingegen finde ich das die Reviewer offensichtlich nicht mehr so auf die SBAs reagieren wie bisher.
Sei doch vorzugsweise so nett und nenne eine Sockenpuppe einfach nur Sockenpuppe. Kranke Menschen, also Spastiker zu beleidigen ist nicht zielführend. Darüber hinaus dürften nur sehr wenige Spastiker krankheitsbedingt geocachen, so das man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, das die Sockenpuppen keine Spastiker sind. Das Beharren auf Offenheit und Transparenz wird hingegen bei Groundspeak auch weiterhin auf taube Ohren stoßen, denn anderenfalls müsste man gleiches recht für alle geltend machen, und das ist schonmal für eine ganz bestimmte Benutzergruppe nicht gewollt.

Back2Topic: Ein Geocache der das Klettern/Abseilen an einer aktiven Eisenbahnbrücke erfordert ist immer illegal. Das Betreten von Bahnanlagen ist bundesweit verboten. Gleiches gilt bspw. für Autobahnbrücken. Lediglich bei "normal" befahrenen Brücken kann es lokal zu einer Duldung kommen. Die Duldung selbst stellt aber noch immer keinen Rechtanspruch dar, denn trotzdem ist das Klettern/Abseilen in aller Regel verboten.

Marcel123 schrieb:
Weiterhin habe ich mit einem bekannten der bei der Wasserschutzpolizei arbeit gesprochen. Das Abseilen von Brücken ist nicht verboten. Sie wissen auch von vielen Caches. Lediglich wenn sich die Caches über der Fahrtrinne befinden und dadurch für den cacher durch vorbeifahrende Schiffe eine nicht einzuschätzende gefahr ausgeht, schreiben sie die Cacher an und fordern eine sofortige entfernung.
Die Caches über der Fahrrinne stellen lediglich die einseitige Sicht der WSP dar. Die Aussage das das Abseilen von Brücken nicht verboten sei, ist so nämlich nicht richtig. Grundsätzlich erfordert das Beklettern von Bauwerken eine entsprechende Absicherung durch den Besitzer/Betreiber und da Brücken i.a.R. kommunale oder Bundesbauwerke sind, wird diese Absicherung nicht vorhanden sein, denn Beklettern oder Abseilen entspricht nicht dem originären Zweck des Bauwerkes. Zuweilen hat es an manchen Brücken Sicherungsmaßnahmen durch bspw. den DAV, dann aber übernimmt dieser die Betreiberschaft für den betreffenden Bauwerksteil und dann darf da auch geklettert werden. Im Normalfall aber eben nicht.

BTW: Und wer einmal den Feuerwehreinsatz bezahlen durfte, den so eine Kletteraktion zuweilen auslöst, der klemmt sich das zukünftig sowieso. Da rollt nämlich richtig Material los...
 
OP
C

Cloggy72

Geocacher
Falls jemand auf die Idee kommt und dem Reviewer sagt "Da fährt nie ein Zug" oder hier so argumentieren will: Die Brücken sind nicht stillgelegt, sondern höchst aktiver Teil einer Hauptstrecke Mageburg-Braunschweig-Hannover:
http://img118.imageshack.us/img118/9899/1551431a.jpg

http://www.google.de/search?hl=de&biw=1009&bih=536&gbv=2&tbm=isch&sa=1&q=Br%C3%BCcke+Wierthe+Drehscheibe&oq=Br%C3%BCcke+Wierthe+Drehscheibe&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=51124l53229l0l12l12l0l11l0l0l173l173l0.1

MfG
 

argus1972

Geowizard
Ohne jetzt eine Wertung vorzunehmen, weil ich die Örtlichgkeit hier nicht kenne, nur mal ein Hinweis, was mit Caches an Eisenbahnbauten so passieren kann. (siehe den Archivlog des Owners) Die Dose war unter einer aktiven Bahnbrücke und vom Boden aus direkt neben einem Fußweg problemlos erreichbar. Offenbar wünscht die Bahn aber selbst sowas nicht.

Naja, wie auch immer, wenn die Rechnung kommt, lernt es auch der beherzteste Owner. :p
 
OP
C

Cloggy72

Geocacher
argus1972 schrieb:
Naja, wie auch immer, wenn die Rechnung kommt, lernt es auch der beherzteste Owner. :p
In einigen Fällen bekommt nicht nur der Owner die Rechnung, sondern auch die Sucher. Außerdem machen sich die Schlagzeilen nicht so gut wenn da in den Zeitungen steht: "Bombe war ein Schatz" oder "Terroristen waren Geocacher" oder "Klettern ohne Erlaubnis"

Wir sollten echt ne Grenze ziehe was geht und was nicht. Ich hab hier das Gefühl, das die verantwortlichen Reviewer sich nicht rechtfertigen wollen für den Mist den sie verbockt haben (Abstandsregel zu Bahnanlagen 46m, örtliche Gesetze, etc.pp). Oder hat sich ein Reviewer solange breitschlagen lassen und stand dem Owner beratend zur Seite, bis man beide Revieweraugen plus Hühnerauge zugedrückt hat und vorübergehend unter Guidelineamnesie litt, weil man ja selbst T5-geil ist oder der Owner ein Freund ist? Vielleicht sollte der Reviewer Groundspeak bitten ihn von seinen Aufgaben zu entbinden. Grund: offensichtliche Unfähigkeit, Parteilichkeit oder mangelndes Durchsetzungsvermögen.

Danke das sich zumindest einer vom OC-Team entsprechend geäußert hat und ergänzend zur Seite steht.

MfG
 
OP
C

Cloggy72

Geocacher
Stramon schrieb:
Cloggy72 schrieb:
Abstandsregel zu Bahnanlagen 46m, ...
Die gibt es bei uns schon lange nicht mehr!
Beweise? Ich beziehe mich auf die aktuelle Reviewer-Homepage hier:
http://www.gc-reviewer.de/guidelines/legen-eines-geocaches/#ungeeigneteverstecke
Der Cache wurde nahe einer noch aktiven Bahntrasse versteckt. In den USA müssen Caches mindestens 46 Meter von Bahnlinien entfernt liegen. Andere lokale Gesetze können gelten.
Andere lokale Gesetze können gelten?
http://www.buzer.de/gesetz/1420/a170221.htm
(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.
Ist die Brücke eine Bahnanlage? Ist Geocaching-Abseilen im Brückenfachwerk allgemeiner Verkehrsgebrauch? Muss eine Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden? Ist der Cache Guideline- und Gesetzeskonform oder nicht?

Mach nen 2/2-Tradi 46m daneben in einer Astgabel eines Baumes draus und das Ding mit den Guidelines vollkommen vereinbar, evtl. hat aber der Grundstückseigentümer was zu bemängeln.

MfG
 

argus1972

Geowizard
Ich hab hier das Gefühl, das die verantwortlichen Reviewer sich nicht rechtfertigen wollen für den Mist den sie verbockt haben
Ich muss offen gestehen, dass der Verdacht nahe liegt.
Sowas wanderte nach einem SBA in meiner Gegend dank eines beherzt durchgreifenden Reviewers binnen kürzester Zeit ins Nivana, selbst wenn ein Reviewerkollege, der einige ungünstige Örtlichkeiten toleranter bis schmerzfreier sieht, den Cache vorher durchgewunken hat.
Etwas seltsam ist das alles schon, da stimme ich zu.

Vielleicht dürfen wir ja von dem Cache in Kürze in der Presse lesen, wenn die Bahn ihn bei der Staatsanwaltschaft SBA geloggt hat und dann haben wir bestimmt auch wieder unterhaltsame Forenthemen, wenn die Cacher, die sich gemäß des Ehrenkodex gleich clever die Beweislage verbessernd an der Dose abgelichtet haben, freundliche Post von der Justiz bekommen. Ist aber wahrscheinlich eh latte, im Falle eines Sendemastes von dem Verein mit dem "T" hier bei mir in der Gegend, wurden die Verfahren gegen lächerliche 100 Euronen pro Angeklagtem schnell ad acta gelegt. So viel müssen einem 5 T-Sterne in der Statistik schon mal wert sein. :D
 

wolkenreich

Geomaster
Mir vergeht bei dem Geblubber der Appetit auf Pizza. Cloggy72 steigert sich mit jedem Post ins seinen Singsang, sinniert dabei kreativ über den Verstand von Cacher und Reviewern, die seine Auffassung von "Illegalität" nicht teilen. Dass alles mit einem Sockenpuppen Account begann, der (selten genug ist es ja) aufgeflogen ist, wirft auch sein spezielles Licht auf den Initiator.

Stellt sich abschließend die Frage: wer ist denn hier blind auf beiden Augen+Hühneraugen und taub auf den Ohren?

Die Reviewer haben Stellung genommen und damit ist der Beschwerdeweg abgeschritten und der gemeldete Vorfall bearbeitet. Wenn sich dennoch die Bahn irgendwann mal beim Owner der Caches meldet, kann Cloggy72 immer noch in die Hände klatschen und hier ein Fass aufmachen - vorausgesetzt er erfährt davon. Denn die Presse wird sicherlich nicht über die Zustellung der Rechnung berichten, also .. Deckel druff und gut.

Reviewer 2 schrieb:
Es ist interessant zu lesen, welche Ansprüche Sockenpuppen-Accounts an die Owner von Caches richten. Der Owner ist keinem Cacher gegenüber Rechenschaft schuldig, außer gegenüber den Reviewern und/oder Groundspeak oder eben den jeweiligen offiziellen Organen. Die Location dieses Caches wurde bei Freischaltung hinreichend mit den Reviewern erörtert und der Cache infolgedessen freigeschaltet. Die NA-Logs der jüngeren Zeit werden daher zur Kenntnis genommen, jedoch sehen die Reviewer hier keinen akuten Grund zum Einschreiten.
 

Marcel123

Geocacher
Für mich stellt sich bei dem NA-Log die frage, ob es dem Cacher überhaupt um die legalität oder illegalität des Caches geht, oder einfach darum, dass er jetzt noch einen unbequemen Cache in der Homezone hat.
Wenn der Cache von den Reviewern geprüft wurde, diese dazu explizit noch einmal stellung genommen haben, dann wird das wohl in ordnung gehen.
Außerdem weiße ich noch einmal auf die Signatur des Thread-starters hin und stelle noch einmal die frage, warum dieses Log mit einer Sockenpuppe erstellt wurde...
 
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