Kalleson
Geowizard
Meine Guidelineänderungspetition an Groundspeak:
In Zeiten großer Cacherzahlen und zunehmender Konflikte mit Naturschutz, Jagausübung und Belangen anderer Dritter, sollten die Guidelines diesbezüglich national (also für Deutschland) überarbeitet werden.
Ein paar zusätzliche Auflagen scheinen sinnvoll und im Gegenzug sollten andere Richtlinien sinnvoll gelockert werden oder wegfallen.
1. Mindestabstand rauf, runter und weg!
Hä? Ja, genau! Das Problem, dass einige ein Heraufsetzen fordern und andere eine Reduzierung, liegt daran, dass die Einen von Äpfeln sprechen und die Anderen von Birnen - und diese kann man bekanntermaßen eben nicht vergleichen. Daher:
Mindestabstand rauf auf 1 km
... für Caches eines Trails. Definiton Trail: 5 oder mehr zueinander gehörende Caches.
So würde man die Belastung der "Außenwelt" (= Muggels, Anwohner, Natur Jäger, etc.) auf ein erträgliches Maß reduzieren. (... ob jetzt es jetzt genau 1 km, 1 Meile, 2 km oder 500 m sein sollten, stelle ich mal zur Disposition)
Mindestabstand runter mit Begründung
... für alle Caches. Soll heißen: Der Abstand von 0,1-Meilen bleibt prinzipiell erhalten. Wenn eine Unterschreitung jedoch begründet stattfindet (vgl. z.B. http://forum.geoclub.de/viewtopic.php?f=73&t=69142 oder ein Cache verweist beispielsweise auf eine gänzlich andere Sehenswürdigtkeit), sollte der Cache freigeschaltet werden. Die Herabsetzung bliebe jedoch eine Ausnahme und sollte auf minimal 50 m herabgesetzt werden, um ein "versehentliches Verwechseln" durch Koordinatenabweichungen ausschließen zu können.
Mindestabstand von 50 m
...für Multistationen zu Tradis bzw. anderen Finals oder anderen Multistationen.
Hier ist es so, dass ein Abstand von 50 m ausreichend ist, damit keine Verwechslungsgefahr besteht. Angepasst sollte der Mindestabstand werden, da diese Caches häufig unterschiedliche Dinge Zeigen, oder aber sich die Klientel grundsätzlich unterscheidet. Ein aktuelles Beispiel: Wir arbeiten seit über einem Jahr an einem Nachtcache durch unsere Innenstadt. Diese "Nachtwanderung" sollte kein Grund dafür sein, die Sehenswürdigkeiten, an denen diese vorbeiführt (und in deren Nähe häufig Stationen zu finden sind) nicht mittels Tradis, Multis und Mysteries den "normalen Tagescachern" zu zeigen. Momentan führt die Richtlinie dazu, dass wir andere schöne Stationsideen durch QTAs ersetzen müssen...
Wegfall der Abstandsrichtlinie
... für QTAs. Äh, ja. Ich weiß. Das ist schon so. Was ich aber eigentlich meinte: Die Definition einer QTA sollte dahingehend überarbeitet werden, dass künftig alles unter diesen Begriff fällt, bei dem kein Gegenstand versteckt wurde. Es sollte also eine Erweiterung geben, die UV-Markierungen, Aufgeschriebenes (auf vorh. Gegenständen), Aufkleber (QR-Codes, etc.), usw. mit erfasst. Also alles, was nicht mit einem nahe liegenden Cache oder einer Station verwechselt werden kann.
2. Vergraben - Jein. / Ausgraben - Nein.
Es hat teilweise komödiantische Züge, wenn Caches angeschwärzt werden und anschließend der Reviewer archivieren muss, weil ein Petling in den Boden gedrückt wurde. Dieses schadet niemandem. Selbst ein in den Boden eingelassener Cachebehälter (zum Beispiel das klassische Rohrstück mit Deckel) ist in Ordnung, solange der Grundbesitzer informiert ist und die Natur nicht wahrnehmbar geschädigt wird. Ein Cache sollte daher natürlich auch weiterhin nicht so versteckt sein dürfen, dass der Suchende das Erdreich in irgeneiner Form bearbeiten muss (auf Deutsch: graben).
Die jetzige "Buddelrichtlinie" sollte in Naturschutz- und FFH-Gebieten jedoch auf jeden Fall weiterhin uneingeschränkt gelten. (Siehe hierzu auch Punkt 6.)
Ich denke mit einer derartigen, sinnvollen Lockerung der Richtlinie, würde man auch mehr Verständnis in der Cachergemeinde für die Durchsetzung dieser Richtlinie dort, wo es sinnvoll ist, erreichen. Denn bislang wird diese Guideline nach meinem Empfinden eher belächelt. Sowohl von Versteckenden, als auch von Suchenden.
3. Keine Schrauben in Bäume!
Es stimmt zwar, dass dieses bereits in der Richtlinie 1.4. der Guidelines enthalten ist ("Geocache-Verstecke beschädigen, verunstalten oder zerstören kein öffentliches oder privates Eigentum. (...) Es darf kein Objekt oder Eigentum zerstört oder verändert werden, um ein Versteck, einen Hinweis oder Hilfsmittel zu platzieren."), es sollte jedoch dringend noch einmal explizit aufgenommen werden. Denn demjenigen, der sich die Guidelines durchliest und der sich damit nicht weitergehend in Foren etc. beschäftigt, erschließt sich das "Schraubenverbot" häufig nicht - vor allem dann nicht, wenn der entsprechende Besitzer des Baumes davon Kenntnis hat. Es ist daher sinnvoll, diese Richtlinie noch einmal explizit aufzuführen.
4. Einführung eines zusätzlichen Wegegebotes!
... wobei es sich genau genommen um ein "Wegnähegebot" handeln würde. In mehreren Gesprächen mit der Jägerschaft, hat sich ergeben, dass insbesondere Caches als problematisch angesehen werden, die in Wäldern oder Dickungen weit abseits der Wege liegen. Dieses beeinträchtigt nicht nur die Jagd, sondern stört vor allem das Wild. Denn dieses ist durchaus in der Lage, sich an "menschlichen Besuch", dort wo es regelmäßig vorkommt - also an den Wegen, zu gewöhnen. Nach Aussage diverser Jäger wäre es deshalb auch kein Problem, wenn die Caches (bzw. Stationen) muggelsicher ein Stück neben den Wegen lägen. Als ungefährer, verträglicher Abstand wurde dabei häufig 10-20 m genannt.
Eine Einführung einer solchen Regelung wäre nicht in landwirtschaftlich genutztem, freien Gelände erforderlich, sondern nur dort, wo gewöhnlich keine Menschen verkehren, also in Wäldern, bzw. in vergleichbaren Räumen wie z. B. Hainen oder Moorgebieten, die im Normalfall jedoch ohnehin geschützt sind.
Eine solche Regelung hätte das Potenzial, Konflikte zu vermeiden und würde sicherlich allerseits als positives Signal und Entgegenkommen seitens "der Geocacher" gewertet werden.
5. Erlaubnis sinnvoller zusätzlicher Logbedingungen!
ALR ("additional log requirements") sollten endlich erlaubt werden, wenn sie:
...die Besuchszahlen eines Caches limitieren, um Konflikte mit Dritten zu vermeiden.
...die Besuchszahlen eines Caches limitieren, um Beeinträchtigungen der Natur zu vermeiden.
...die Besuchszeiten aus vorgenannten Gründen limitieren.
...die Besuchszahlen limitieren, da der Cache dieses aus technischen Gründen erfordert.
Diese Änderung ist dringend erforderlich und vermutlich auch weltweit sinnvoll.
6. Ergänzungung der Karte
Hier handelt es sich zwar nicht um eine Guidelineänderung, aber auf jeden Fall um eine sinnvolle, nicht zu aufwändige Änderung der Homepage, die mit vorgenannten Änderungen einher gehen sollte.
Naturschutzgebiete (und FFH-Gebiete) sollten auf der von Geocaching.com genutzten Karte eingetragen werden (z.B. als grün-transparenter Layer). Areale, in denen Geocaching untersagt ist sollten ebenfalls (z.B. als rot-transparenter Layer) dargestellt werden und Gebiete, in denen besondere Regelungen, wie z. B. in den Wäldern der Landesforsten Niedersachsen, gelten ebenfalls (z.B. als blau-transparenter Layer). Bei den Gebieten, in denen besondere Regelungen gelten, sollten diese dann auch, ähnlich wie beim Anklicken von Caches auf der Karte, abrufbar sein.
Diese Änderung würde die Beachtung der jeweils geltenden Beschränkungen stark erleichtern, denn nach meinem Empfinden kommt es häufig vor, dass Owner erst mit entsprechender Reviewernote feststellen, dass sich ihr neuer Cache in einem Schutzgebiet befindet, was dann wiederum dazu führen kann, dass ein Cache fälschlicherweise "mal eben schnell per Reviewernote an den Weg wandert". Außerdem wüssten es so auch Suchende direkt, wenn sie sich in einem Gebiet mit Beschränkungen bewegen, und könnten sich entsprechend verhalten.
So. Meinungen?
(Der Verweis auf andere Plattformen, bei denen andere oder keine der vorgenannten Regelungen gelten, mag zwar berechtigt sein, verfehlt jedoch im Forum "GEOCACHING.COM ein wenig das Thema, weshalb ich bitte, von diesen abzusehen. Danke.
In Zeiten großer Cacherzahlen und zunehmender Konflikte mit Naturschutz, Jagausübung und Belangen anderer Dritter, sollten die Guidelines diesbezüglich national (also für Deutschland) überarbeitet werden.
Ein paar zusätzliche Auflagen scheinen sinnvoll und im Gegenzug sollten andere Richtlinien sinnvoll gelockert werden oder wegfallen.
1. Mindestabstand rauf, runter und weg!
Hä? Ja, genau! Das Problem, dass einige ein Heraufsetzen fordern und andere eine Reduzierung, liegt daran, dass die Einen von Äpfeln sprechen und die Anderen von Birnen - und diese kann man bekanntermaßen eben nicht vergleichen. Daher:
Mindestabstand rauf auf 1 km
... für Caches eines Trails. Definiton Trail: 5 oder mehr zueinander gehörende Caches.
So würde man die Belastung der "Außenwelt" (= Muggels, Anwohner, Natur Jäger, etc.) auf ein erträgliches Maß reduzieren. (... ob jetzt es jetzt genau 1 km, 1 Meile, 2 km oder 500 m sein sollten, stelle ich mal zur Disposition)
Mindestabstand runter mit Begründung
... für alle Caches. Soll heißen: Der Abstand von 0,1-Meilen bleibt prinzipiell erhalten. Wenn eine Unterschreitung jedoch begründet stattfindet (vgl. z.B. http://forum.geoclub.de/viewtopic.php?f=73&t=69142 oder ein Cache verweist beispielsweise auf eine gänzlich andere Sehenswürdigtkeit), sollte der Cache freigeschaltet werden. Die Herabsetzung bliebe jedoch eine Ausnahme und sollte auf minimal 50 m herabgesetzt werden, um ein "versehentliches Verwechseln" durch Koordinatenabweichungen ausschließen zu können.
Mindestabstand von 50 m
...für Multistationen zu Tradis bzw. anderen Finals oder anderen Multistationen.
Hier ist es so, dass ein Abstand von 50 m ausreichend ist, damit keine Verwechslungsgefahr besteht. Angepasst sollte der Mindestabstand werden, da diese Caches häufig unterschiedliche Dinge Zeigen, oder aber sich die Klientel grundsätzlich unterscheidet. Ein aktuelles Beispiel: Wir arbeiten seit über einem Jahr an einem Nachtcache durch unsere Innenstadt. Diese "Nachtwanderung" sollte kein Grund dafür sein, die Sehenswürdigkeiten, an denen diese vorbeiführt (und in deren Nähe häufig Stationen zu finden sind) nicht mittels Tradis, Multis und Mysteries den "normalen Tagescachern" zu zeigen. Momentan führt die Richtlinie dazu, dass wir andere schöne Stationsideen durch QTAs ersetzen müssen...
Wegfall der Abstandsrichtlinie
... für QTAs. Äh, ja. Ich weiß. Das ist schon so. Was ich aber eigentlich meinte: Die Definition einer QTA sollte dahingehend überarbeitet werden, dass künftig alles unter diesen Begriff fällt, bei dem kein Gegenstand versteckt wurde. Es sollte also eine Erweiterung geben, die UV-Markierungen, Aufgeschriebenes (auf vorh. Gegenständen), Aufkleber (QR-Codes, etc.), usw. mit erfasst. Also alles, was nicht mit einem nahe liegenden Cache oder einer Station verwechselt werden kann.
2. Vergraben - Jein. / Ausgraben - Nein.
Es hat teilweise komödiantische Züge, wenn Caches angeschwärzt werden und anschließend der Reviewer archivieren muss, weil ein Petling in den Boden gedrückt wurde. Dieses schadet niemandem. Selbst ein in den Boden eingelassener Cachebehälter (zum Beispiel das klassische Rohrstück mit Deckel) ist in Ordnung, solange der Grundbesitzer informiert ist und die Natur nicht wahrnehmbar geschädigt wird. Ein Cache sollte daher natürlich auch weiterhin nicht so versteckt sein dürfen, dass der Suchende das Erdreich in irgeneiner Form bearbeiten muss (auf Deutsch: graben).
Die jetzige "Buddelrichtlinie" sollte in Naturschutz- und FFH-Gebieten jedoch auf jeden Fall weiterhin uneingeschränkt gelten. (Siehe hierzu auch Punkt 6.)
Ich denke mit einer derartigen, sinnvollen Lockerung der Richtlinie, würde man auch mehr Verständnis in der Cachergemeinde für die Durchsetzung dieser Richtlinie dort, wo es sinnvoll ist, erreichen. Denn bislang wird diese Guideline nach meinem Empfinden eher belächelt. Sowohl von Versteckenden, als auch von Suchenden.
3. Keine Schrauben in Bäume!
Es stimmt zwar, dass dieses bereits in der Richtlinie 1.4. der Guidelines enthalten ist ("Geocache-Verstecke beschädigen, verunstalten oder zerstören kein öffentliches oder privates Eigentum. (...) Es darf kein Objekt oder Eigentum zerstört oder verändert werden, um ein Versteck, einen Hinweis oder Hilfsmittel zu platzieren."), es sollte jedoch dringend noch einmal explizit aufgenommen werden. Denn demjenigen, der sich die Guidelines durchliest und der sich damit nicht weitergehend in Foren etc. beschäftigt, erschließt sich das "Schraubenverbot" häufig nicht - vor allem dann nicht, wenn der entsprechende Besitzer des Baumes davon Kenntnis hat. Es ist daher sinnvoll, diese Richtlinie noch einmal explizit aufzuführen.
4. Einführung eines zusätzlichen Wegegebotes!
... wobei es sich genau genommen um ein "Wegnähegebot" handeln würde. In mehreren Gesprächen mit der Jägerschaft, hat sich ergeben, dass insbesondere Caches als problematisch angesehen werden, die in Wäldern oder Dickungen weit abseits der Wege liegen. Dieses beeinträchtigt nicht nur die Jagd, sondern stört vor allem das Wild. Denn dieses ist durchaus in der Lage, sich an "menschlichen Besuch", dort wo es regelmäßig vorkommt - also an den Wegen, zu gewöhnen. Nach Aussage diverser Jäger wäre es deshalb auch kein Problem, wenn die Caches (bzw. Stationen) muggelsicher ein Stück neben den Wegen lägen. Als ungefährer, verträglicher Abstand wurde dabei häufig 10-20 m genannt.
Eine Einführung einer solchen Regelung wäre nicht in landwirtschaftlich genutztem, freien Gelände erforderlich, sondern nur dort, wo gewöhnlich keine Menschen verkehren, also in Wäldern, bzw. in vergleichbaren Räumen wie z. B. Hainen oder Moorgebieten, die im Normalfall jedoch ohnehin geschützt sind.
Eine solche Regelung hätte das Potenzial, Konflikte zu vermeiden und würde sicherlich allerseits als positives Signal und Entgegenkommen seitens "der Geocacher" gewertet werden.
5. Erlaubnis sinnvoller zusätzlicher Logbedingungen!
ALR ("additional log requirements") sollten endlich erlaubt werden, wenn sie:
...die Besuchszahlen eines Caches limitieren, um Konflikte mit Dritten zu vermeiden.
...die Besuchszahlen eines Caches limitieren, um Beeinträchtigungen der Natur zu vermeiden.
...die Besuchszeiten aus vorgenannten Gründen limitieren.
...die Besuchszahlen limitieren, da der Cache dieses aus technischen Gründen erfordert.
Diese Änderung ist dringend erforderlich und vermutlich auch weltweit sinnvoll.
6. Ergänzungung der Karte
Hier handelt es sich zwar nicht um eine Guidelineänderung, aber auf jeden Fall um eine sinnvolle, nicht zu aufwändige Änderung der Homepage, die mit vorgenannten Änderungen einher gehen sollte.
Naturschutzgebiete (und FFH-Gebiete) sollten auf der von Geocaching.com genutzten Karte eingetragen werden (z.B. als grün-transparenter Layer). Areale, in denen Geocaching untersagt ist sollten ebenfalls (z.B. als rot-transparenter Layer) dargestellt werden und Gebiete, in denen besondere Regelungen, wie z. B. in den Wäldern der Landesforsten Niedersachsen, gelten ebenfalls (z.B. als blau-transparenter Layer). Bei den Gebieten, in denen besondere Regelungen gelten, sollten diese dann auch, ähnlich wie beim Anklicken von Caches auf der Karte, abrufbar sein.
Diese Änderung würde die Beachtung der jeweils geltenden Beschränkungen stark erleichtern, denn nach meinem Empfinden kommt es häufig vor, dass Owner erst mit entsprechender Reviewernote feststellen, dass sich ihr neuer Cache in einem Schutzgebiet befindet, was dann wiederum dazu führen kann, dass ein Cache fälschlicherweise "mal eben schnell per Reviewernote an den Weg wandert". Außerdem wüssten es so auch Suchende direkt, wenn sie sich in einem Gebiet mit Beschränkungen bewegen, und könnten sich entsprechend verhalten.
So. Meinungen?
(Der Verweis auf andere Plattformen, bei denen andere oder keine der vorgenannten Regelungen gelten, mag zwar berechtigt sein, verfehlt jedoch im Forum "GEOCACHING.COM ein wenig das Thema, weshalb ich bitte, von diesen abzusehen. Danke.