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Logbedingungen durch Forstbezirk bei Nachtcache

bas12345678

Geonewbie
Hallo Zusammen,

nach ungelöster intensiver Guidline-und Google Recherche muss ich meine Frage dem hier anwesendem Fachpersonal ;) stellen:

Ein Nachtcache wird vom Förster/Forstamt nur dann genehmigt wenn 
a) die Frequentierung pro Team nicht 20 Nächte pro Jahr übersteigt
b) die Teamgröße nicht über 5 Teilnehmer liegt.

Nun wäre es notwendig im Listing eine Reglementierung einzupflegen. Meine erste Idee:
1. Jedes Team muss sich mit Anzahl an Personen und Teamnamen anmelden
2. Online Logs welche nicht mit Team und Teilnehmer aus Anmeldung übereinstimmen werden gelöscht.

Die Guidlines legen nun aber leider fest, dass jeder der im physischen Logbuch steht loggen darf, alternative Logbedingungen sind nur optional. 

Gibt es aus dem Regelwerk Möglichkeiten die Vorgaben des Forstamtes durchzusetzen und ggf. zu kontrollieren?
im Vorfeld vielen Dank für euren Input,

tim
 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
1. Jedes Team muss sich mit Anzahl an Personen und Teamnamen anmelden
Kannst du machen. Ob sich die Leute dran halten, ist eine andere Sache. Manche Owner verschicken die Startkoordinaten nur nach Reservierung. Solche Caches werden von mir in der Regel zusammen mit dem Owner ignoriert.

2. Online Logs welche nicht mit Team und Teilnehmer aus Anmeldung übereinstimmen werden gelöscht.
Das darfst du nicht. Wer im Logbuch steht, darf auch online loggen.

Gibt es aus dem Regelwerk Möglichkeiten die Vorgaben des Forstamtes durchzusetzen und ggf. zu kontrollieren?
Ich würde den Cache einfach sein lassen.
 

Mausebiber

Geomaster
20 Nächte pro Jahr übersteigt

Ich denke, das wird von Groundspeak nicht genehmigt werden. Ein Cache muss die überwiegende Zeit des Jahres erreichbar sein.

Aus den "Geocache hiding guidelines"

Long term
Hide your cache to have a long life.
Temporary caches intended to stay active for fewer than three months will not be published.
Caches intended to move will not be published.

Availability
Caches must be available most of the week.

No contact required
Caches cannot require geocachers to contact the cache owner or anyone else.
 
OP
B

bas12345678

Geonewbie
Availability
Caches must be available most of the week.

ok, mit dieser Richtlinie sehe ich keine Möglichkeit regelkonform einen Cache zu eröffnen. Vielen Dank für die schnelle und sachliche Rückmeldung.

Solche Caches werden von mir in der Regel zusammen mit dem Owner ignoriert.
Nachtcaches sind ja mittlerweile zur Seltenheit geworden, vielleicht im ein oder anderen Fall zu recht. Wenn allerdings die Möglichkeiten besteht, Zulassungen für NC's durch entsprechende Behörden zu erhalten, wenn auch mit Einschränkungen, muss ich es bedauern wenn keine Lösungsansätze für eine Veröffentlichung gefunden wird.

Gute Nacht, danke allen für die Hilfe.
tim
 

johndeg

Geocacher
Halte mal Rücksprache mit dem Reviewer deines Vertrauens, was er dazu meint. Weltweit gibt es diverse Caches, die nur nach vorheriger Anmeldung absolviert werden können.
Lass Dich nicht abschrecken.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Ich würde es bleiben lassen. Was soll man mit einem NC, der nicht mal 2 mal monatlich gemacht werden kann? Das gibt nur unnötige Kalenderstreitigkeiten, bei denen der Owner dann Schiedsrichter und Kindergärtner spielen darf.
 

hcy

Geoguru
bas12345678 schrieb:
a) die Frequentierung pro Team nicht 20 Nächte pro Jahr übersteigt
Du hast noch nicht erklärt was damit gemeint ist. Hat das Forstamt da vielleicht nicht verstanden wie das Spiel funktioniert? Nur 20 Nächte insgesam pro Jahr - damit wäre der Cache wohl praktisch nicht möglich. Aber 20 Nächte "pro Team"? Was versteht das Forstamt darunter? An wie vielen Nächten pro Jahr darf man den Wald nachts betreten?
 
Dieses hier ist der Playeraccount für Reviewer in Norddeutschland:

Logbedingungen und damit verbundene Drohungen Logs zu löschen gibt es bei Geocaching.com seit 2009 nicht mehr, daher kannst du gerne im Listing dafür propagieren, dass nur x Personen den Cache machen sollen, eine Handhabe, wenn es die Leute aber nicht einhalten, hast du nicht.

Außerdem verstehen wir den Passus:
a) die Frequentierung pro Team nicht 20 Nächte pro Jahr übersteigt

nicht, vermuten aber, dass der Forst hier nicht möchte, dass die Flora aber noch eher die Fauna mehr als 20 Nächte im Jahr gestört wird. Wenn dem so wirklich ist, widerspricht es der bereits mehrfach zitierten Availability Guideline und der Cache hätte keine Chance auf einen Publish.
 

feinsinnige

Geomaster
Du könntest versuchen, Deinen Cache auf einer anderen Plattform zu veröffentlichen. Bei einem eher gewöhnlichen Nachtcache könnte das klappen, dass Du die Frequenz der Besuche mit einem Kalender einigermaßen steuern kannst. Allerdings - sollte Dein Cache so interessant sein, dass er sich herumspricht, dann wird es auch da Geocacher geben, die sich über Deine Regeln, über Kalender, irgendwelche Schlösser am Start ... hinwegsetzen, über Zäune klettern, sich die Koordinaten von den vorhergehenden Suchenden geben lassen ... kurz, das bekommst dann kaum mehr in den Griff und der Ärger mit der Forstverwaltung ist vorprogrammiert.
f
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Das isses! Bei OC reinsetzen, dann kommt nur einer im Jahr mal vorbei, Problem gelöst. Für GC einen Tradi am Eingang setzen für den Punkt.
 

Herados84

Geomaster
Ich finde es ja irgendwie auch merkwürdig, dass das Forstamt diese 20 Nächte Regelung verlangt. Prinzipiell muss ich ja niemanden Fragen, wenn ich eine Nachtwanderung mache. Da kann das Forstamt auch nicht nein sagen. Gibt es dafür eigentlich eine gesetzliche Grundlage, dass das Forstamt sowas einfach reglementieren darf? Nur mal aus Interesse.

Gruß Herados84

 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Wenn DU eine Wanderung machst, brauchst du niemanden fragen (außer das Betretungsrecht ist eingeschränkt, was erschreckend oft der Fall ist). Aber wenn du eine Veranstaltung organisierst - und nichts anderes ist Geocaching, ein Aufruf an andere, hier her zu kommen - musst du das anmelden.
 

hcy

Geoguru
SammysHP schrieb:
Aber wenn du eine Veranstaltung organisierst - und nichts anderes ist Geocaching, ein Aufruf an andere, hier her zu kommen
Ist das rechtlich tatsächlich so? Was wenn ich einen Wanderführer schreibe und schreibe dort rein: "dieser Wald ist besonders spannend bei Nacht". Muss ich das auch vorher beim Forstamt genehmigen lassen?
 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Stimmt, da macht es keinen Sinn. Beim Geocaching dann wohl auch nicht (außer bei einem Event). Da habe ich wohl nicht gut genug drüber nachgedacht.
 

hcy

Geoguru
Den einzigen Unterschied würde ich im Cache selbst oder in anderen Dingen die man in dem Wald ausbringt sehen. Aber den Cache kann man vielleicht auch außerhalb / am Waldrand verstecken.
 

Mausebiber

Geomaster
Ich finde es ja irgendwie auch merkwürdig, dass das Forstamt diese 20 Nächte Regelung verlangt. Prinzipiell muss ich ja niemanden Fragen, wenn ich eine Nachtwanderung mache. Da kann das Forstamt auch nicht nein sagen. Gibt es dafür eigentlich eine gesetzliche Grundlage, dass das Forstamt sowas einfach reglementieren darf? Nur mal aus Interesse.

Wenn das Forstamt oder die Polizeibehörde nicht eine spezielle Vorordnung erlassen hat, dann darf man den Wald auch betreten.
Für BW kann man das hier nachlesen:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Die Forstbehörde kann aber untersagen, dass im Wald Geocache ausgelegt werden. Falls man diese Anweisungen nicht befolgt, reicht eine kurze Email der Behörde an Groundspeak und die entsprechenden Cache werden archiviert. Das geht blitzschnell.
 

feinsinnige

Geomaster
Gab es in SH nicht sogar ein allgemeines Betretungsverbot für die Wälder in der Nacht? Dunkel erinnere ich mich, dass die länderspezifischen Regelungen hier vor Urzeiten einmal diskutiert wurden.
f
 

hcy

Geoguru
Mausebiber schrieb:
Die Forstbehörde kann aber untersagen, dass im Wald Geocache ausgelegt werden.
Genau, ausgelegt. Man könnte aber eine Strecke nachts durch den Wald führen und den Cache dann außerhalb des Waldes legen (wenn das denn sinnvoll möglich ist). Dagegen könnte doch grundsätzlich keiner was sagen (es sei denn es gibt wirklich nächtliche Betretungsverbote in bestimmten Gegenden).?
 

feinsinnige

Geomaster
So war bzw. ist es: Die Wege dürfen zwischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang nicht verlassen werden. (Waldgesetz des Landes Schleswig-Holsten, §17, Abs. (1),
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+SH+%C2%A7+17&psml=bsshoprod.psml&max=true ).
Das dürfte den meisten Waldbesitzern, Jägern und Ordnungsbehörden als Handhabe ausreichen, wenn auffällt, dass nachts Horden mit Monster-Lampen durch das Unterholz trampeln.
Notfalls ziehen sie noch Absatz (2.4), des gleichen Paragraphen.
f
 
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