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gc.com-Logo, Farben etc.

Benni79

Geonewbie
Hallo zusammen,

eigentlich ja eher stiller Mitleser, möchte ich heute doch einmal eine Frage stellen.

Und zwar überlege ich momentan, ein paar persönliche Tauschgegenstände zu gestalten. Die Logo Usage Guidelines sind mir wohl bekannt, allerdings frage ich mich, wie's aussieht, wenn ich z.B. nur die Farben des Logos verwenden will.

Auch bekannt sind mir die Public-Domain-Logos, die ja teilweise ähnliche, aber nicht exakt die gleichen Farben verwenden. Sind da die Abweichungen groß genug, damit Groundspeak mich nicht in Grund und Boden klagt?

Ich rede z.B. von diesem Logo hier:
gc-logo-colorcoin_small.gif

oder auch
66427_1800_small.gif


Hat hier jemand schon Erfahrungen mit einem eigenen Logo, das diese Farben verwendet? Kann es bei der Verwendung Probleme geben? Ist eventuell auch die Reihenfolge der Farben geschützt?

Kommerziell nutzen möchte ich mein selbst gestaltetes Logo nicht.

Danke für alle Antworten!

Benjamin
 

ime

Geomaster
Erwartest du hier wirklich qualifizierte kostenlose urheberrechtliche Beratung?

Oder, anders gesagt: wenn du dir unsicher bist (oder dir einen Prozess gegen Groundspeak nicht leisten kannst), lass' es im Zweifel lieber.
 
OP
B

Benni79

Geonewbie
Das mit der kostenlosen, urheberrechtlichen Beratung ist Quark... :roll:

Allerdings haben hier einige Leute ja schon eigene Coins entworfen und haben daher in der Richtung auch schon Überlegungen angestellt.
 

radioscout

Geoking
Am besten gc fragen, ob sie Einwände gegen die Logos haben.
Damit bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
 

matlock75

Geowizard
Servus,


generell würde ich so verfahren, wie es radioscout vorschlägt.
Bei vielen Coins ist das GC Logo 1:1 drauf, das sieht GC gerne, und hat auch nichts gegen diese Werbung einzuwenden.
Gestern habe ich einen neuen PIN auf meine Mütze gepackt. Dort waren die Farben, welche diagonal angebracht sind, vertauscht. Da dieser PIN von einem Shop kommt, einem Coin Designer, und dies dann auch kommerziell ist, dürfte dies eventuell auch eine Lösung sein.

Generell kann ich mir aber nicht vorstellen, dass GC damit ein Problem hat. Du verkaufst das Zeug ja nicht. Ausserdem kann ein Bezug zu GC hergestellt werden.

Das ist meine persönliche Einschätzung, nicht mehr, nicht weniger! Bei Rechtsstreitigkeiten, kannst du dich daher leider nicht auf diesen Poste beziehen :wink:
 

Guido-30

Geowizard
Ein ähnliches Zeichen wie das Originale würde ich auf keinen Fall nehmen. Da ist der Zusammenhang nicht wirklich gut zu erkennen, also wird der Zweck nicht wirklich erfüllt. Meine Meinung.

Achso: Hat nicht Groundspeak sogar das Wort "Geocaching" Urheberrechtlich schützen lassen?

Also, wie schon mehrfach vorgeschlagen: GC fragen.
 
Guido-30 schrieb:
Achso: Hat nicht Groundspeak sogar das Wort "Geocaching" Urheberrechtlich schützen lassen?

Nein. Urheberrechtlich kann man nichts schützen lassen - entweder ist man der Urheber oder nicht.

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung.

Ansonsten könnte man in D diesen Begriff noch als Marke eintragen lassen, ist er aber definitiv nicht.

Mehr fällt mir jetzt nicht ein, was in Deutschland rechtlich relevant sein könnte.

Also ich würde die Dinger einfach so machen 8)
 

Cornix

Geowizard
ScandinavianMagic schrieb:
Mehr fällt mir jetzt nicht ein, was in Deutschland rechtlich relevant sein könnte.
Selbst wenn es relevant wäre, Groundspeak ist eine 10-Mann-Klitsche (großzügig geschätzt). Die haben wahrscheinlich nicht die Ressourcen, um einen Privatmann vor einem deutschen Gericht zu verklagen, weil er ein paar Holzmünzen mit einer Farbkombination bedruckt hat, die sie selbst vom Windows-Logo geklaut haben. :D :D :D

But, I'm not a lawyer ... 8)

Cornix
 
OP
B

Benni79

Geonewbie
Danke für die vielen Antworten. Ich werde dann wohl mal eine Anfrage an Groundspeak richten.
 

adorfer

Geoguru
Guido-30 schrieb:
Ein ähnliches Zeichen wie das Originale würde ich auf keinen Fall nehmen. Da ist der Zusammenhang nicht wirklich gut zu erkennen, also wird der Zweck nicht wirklich erfüllt. Meine Meinung.

Kurzfassung: Es ist davon auszugehen, dass Groundspeak für das Logo ein Copyright nach US-Recht darauf besitzt, nicht jedoch ein Urheberrecht nach deutschem Recht. Wahrscheinlich besteht jedoch ein Marken- und Namensrechtlicher Schutz.

Das Urheberrecht greift bei (sinnvollen) Logos ("Symbolen, die als Corporate Identity oder Markensymbol genutzt werden") in Deutschland (damit auch: Österreich) völlig ins Leere, da Schrankenregelung der Urheberrechtlichen Schöpfungshöhe für solche Bildwerke unerreichbar hoch liegt.

Es gibt die höchstrichterliche Entscheidung, dass folgendes Bild nicht urheberrechtlich geschützt ist:
300px-SED_Logo.svg.png


Wer jetzt frohlockt... zu früh gefreut!
Urheberrecht ist nur ein Aspekt der Bildrechte.
Viel stärker greift in unserem Kontext das Markenrecht (Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Namensrecht). Und ja, das Markenrecht ist eine deutlich schärfere Waffe als das Urheberrecht, die Streitwerte werden weitaus höher angesetzt.

Groundspeak kann das Logo in seiner Verwendung im gewerblichen Verkehr beschränken, also Lizenzbedingungen dafür aufstellen und diese nach Belieben kostenpflichtig gestalten. Oder eben auch bei Zuwiderhandlung über Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen etc. unterbinden.

Das trifft dann zum einen Mitbewerber und zum anderen Personen, die diese Logos gewerblich nutzen.

Beispiele, nehmen wir mal "Coca Cola":
-Ein lokaler Limonaden-Fabrikant schreibt ungenehmigt "Coca Cola" auf seine Brause: Ganz böse
-Ein Schüler malt das Coca-Cola-Logo auf seinen Ranzen und läuft damit täglich zur Schule: Völlig o.k.
-Ein (Nicht-CocaCola-) Handelsvertreter stattet sich wie eine Coca-Cola-Promoter aus, um damit Kundenkontakte anzubahnen und dann ganz etwas anders zu verkaufen, nutzt also das Markenimage von CocaCola für sein Geschäft: Nicht o.k.
-Ein Wirt, der Coca-Cola ausschenkt, aber keinen Vertrag mit Coca-Cola hat, druckt das Logo in seine Speisekarte, verkauft also das Markenprodukt: O.k.

Zum Thema zurück:
Wenn ich auf meine Logbücher und Cachedosen für einen GC-gelisteten Cache ein GC-Logo drucke, dann gehe ich davon aus, dass das legal ist, beschreibe ich doch hiermit ein "GC-Produkt". Wenn ich mir einen Aufnäher vom GC-Logo basteln würde, gehe ich davon aus, dass ich selbst damit herumlaufen darf, da es sich um ein Privatvergnügen handelt.
Sobald ich diese Aufnäher aber nicht nur an meinen Freundeskreis weitergebe, sondern bei Ebay verkaufe (auch privat), dann werde ich mit Sicherheit Ärger bekommen, da ich den Namen/die Marke von jemand anderem nutze, um damit Geschäfte zu tätigen.

Die Idee von findigen Aufkleberbastlern "vertausche ich die Farben ein wenig" oder "nehme ich halt statt der Fahne ein Kreuzchen und ein anders springendes Männchen", ist ein Spiel mit dem Feuer. Denn auch ein "so ähnlich wie" aussehendes Logo wird vor Gericht scheitern, wenn der Richter zu der Auffassung gelangt, es habe genau dieser Zweck "so ähnlich aussehen wie" erreicht werden sollen. Dass also jemand die Bekanntheit des GC-Logos als Trittbrettfahrer habe nutzen wollen.

Und um jeden Vermutungen vorzubeugen: Nein, ich bin kein Jurist, meine Kommentare sind unqualifiziert.
 
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