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Rechtsfrage

goldensurfer

Geoguru
Hi,
mal ne "Rechtsfrage": Wie sieht es aus mit einem Cache, in dessen Beschreibung historische Aufnahmen von Gebäuden abgebildet sind (mit natürlich ner entsprechenden Cachebezogenen Aufgabe vor Ort). Darf man sowas veröffentlichen? Die Aufnahmen sind alle aus der Zeit um 1900 - soweit ich mich erinnere, laufen Urheberrechte 70 Jahre, wären also schon verjährt.
Die Aufnahmen habe ich natürlich aus einem aktuelleren Buch, wobei sie der Autor vermutlich aus dem Stadtarchiv oder einer entsprechenden Chronik hat.
Welches Urheberrecht gilt hier? Das des ursprünglichen Fotografen von 1900 oder das des "Neuzeitautors" aus den 1980er Jahren?
 

pom

Geoguru
goldensurfer schrieb:
Die Aufnahmen habe ich natürlich aus einem aktuelleren Buch, wobei sie der Autor vermutlich aus dem Stadtarchiv oder einer entsprechenden Chronik hat.
Welches Urheberrecht gilt hier? Das des ursprünglichen Fotografen von 1900 oder das des "Neuzeitautors" aus den 1980er Jahren?

Abschnitt 7 hilft Dir weiter.
Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Zuerst wären also der Urheber und sein Todestag zu recherchieren.

Der "Neuzeitautor" hat höchstwahrscheinlich kein Urheberrecht, weil das nur der Fotograf hat. Das Urheberrecht ist einzig und allein durch den Tod auf andere übertragbar, zum Beispiel die Erben des Fotografen.

Evtl. kann der Neuzeitautor bzw. der herausgebende Verlag ein besonderes Nutzungsrecht besitzen. Eine Anfrage beim Verlag schafft da Klarheit.
 

adorfer

Geoguru
goldensurfer schrieb:
Hi,
mal ne "Rechtsfrage": Wie sieht es aus mit einem Cache, in dessen Beschreibung historische Aufnahmen von Gebäuden abgebildet sind (mit natürlich ner entsprechenden Cachebezogenen Aufgabe vor Ort). Darf man sowas veröffentlichen? Die Aufnahmen sind alle aus der Zeit um 1900 - soweit ich mich erinnere, laufen Urheberrechte 70 Jahre, wären also schon verjährt.
Die Aufnahmen habe ich natürlich aus einem aktuelleren Buch, wobei sie der Autor vermutlich aus dem Stadtarchiv oder einer entsprechenden Chronik hat.
Welches Urheberrecht gilt hier? Das des ursprünglichen Fotografen von 1900 oder das des "Neuzeitautors" aus den 1980er Jahren?

Urheberrechte in Deutschland verfallen bei Lichtbildwerken 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (hier: des Fotografen). In der deutschsprachigen Wikipedia wird bei anonymen Werken (bei denen der Name des Fotografen oder dessen Todesjahr nicht mit sinnvollem Aufwand herauszufinden ist) eine "100-Jahres-Regel" angewendet. Wenn als Bilder älter als 100 Jahre sind, dann werden sie genutzt, da davon auszugehen ist, dass keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Aber wer "Nummer sicher" gehen will, der sollte 140 statt 100 Jahre wählen (z.b. "Fotograf bei Aufnahme 20 Jahre alt und ist 90 Jahre alt geworden")

Als Nebenkriegsschauplatz gibt es dann noch "Altes Foto neu eingescannt", "Historisches Gemälde abfotografiert" oder auch "Altes Bild in stundenlanger/tagelange Arbeit von einem Restaurator wiederhergestellt": Sind alles handwerkliche Arbeiten, die -so absurd es klingen mag- keinen neuen Schöpfungsakt darstellen, somit auch kein neues Urheberrecht aufleben lassen.

Was immer wieder "gern genommen" wird ist der Versuch, Urheberrechte für "Gesamtwerke" so zu formulieren, dass der Eindruck entsteht, auch die enthaltenen "alten" Einzelfotos unterlägen diesem Schutz. Also z.B. eine Bilder-DVD oder ein Bildband mit viel Zusatzinformation zu den Aufnahmen. In diesem Fall ist die Zusammenstellung/die Datenbank also komplettes als "neues Werk" geschützt. Die einzelnen Fotos können jedoch trotz irreführendem "Copyright"-Zeichen genutzt werden, wenn obige 70PMA-Regel zutrifft.

Langversion von diesem unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Fremde_Aufnahmen
 
OP
goldensurfer

goldensurfer

Geoguru
Danke für die Antworten. Da der ursprüngliche Fotograf > 70 Jahre tot ist, kann ich das glaube ich wagen... zumal ich mit den Bildern ja keinen Handel treiben will, sondern sie nur ein paar Cachern an die Hand gebe ;)
 
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