• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Zoll ab 1.12.2008 erst ab 150 Euro

moenk

Administrator
Teammitglied
Gabs grad bei ebay im Podcast:
Seit der Schwäche des Dollar kaufen Millionen Deutsche regelmäßig auf dem amerikanischen eBay Marktplatz. Der Großteil der Artikel muss bei der Einfuhr nach Deutschland verzollt werden.
Wie arbeitet der Zoll? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden und warum müssen manche Artikel direkt beim Zoll abgeholt werden? Einen Tag waren wir zu Gast beim Zollamt in Berlin-Schöneberg.

Datum Wed, 23 Jul 2008 11:53:00 +0200
Autor
Typ application/octet-stream
URL http://www.ebay-audio.de/marktplatz1/audio/eBay_Marktplatz1-2008-07-23-52806.mp4
Sogar GPS-Empfänger waren in der Liste der beliebten Artikel... ;-)
 

hendyp

Geocacher
PHerison schrieb:
Not Found
The requested URL /marktplatz1/audio/eBay_Marktplatz1-2008-07-23-52806.mp4 was not found on this server.
Ich hab's noch gefunden: http://community.ebay.de/media.html?id=3686. Fange gerade mal an zu schauen.

EDIT: Fertig. ;) Für mich, der noch nicht beim Zoll antanzen musste, recht interessant, nur der Ton hätte etwas besser abgemischt werden können; der eine Zollbeamte war deutlich leiser als der Rest (Sprecher, Musik, "Zollpflichtiger").
 

Astartus

Geowizard
Ich glaube dass wurde schonmal vor 2 Monaten oder so bkannt gegeben und ging da glaub ich verstärkt durch das Geocoins Unterforum.

Weiß das auf jeden Fall schon länger. Finde es aber einen erfreulichen Schritt.
 

Team Spikeman

Geocacher
Man bleibt aber wohl bei der Erhebung von EUST ab einem Warenwert von 22€, siehe hier.

Damit wird der Hauptanteil der Einfuhrabgaben beibehalten. Wäre ja auch zu schön gewesen :D .
 

THALF007

Geocacher
Information aus erster Hand:
Eine entsprechende Angleichung der Einfuhrumsatzsteuervorschriften wird es nicht geben. Die Höchstgrenze bleibt bei der EUSt bei eingeführten geringwertigen Gegenständen bei 22 EUR.

Zusammengefasst: Wertgrenze Zoll = 150 EUR
Wertgrenze EUSt= 22 EUR

Die neue Wertgrenze ab dem 1.12.2008 gilt ausschließlich für Zölle.

Gruß THALF007
 

jmsanta

Geoguru
THALF007 schrieb:
Information aus erster Hand:
Eine entsprechende Angleichung der Einfuhrumsatzsteuervorschriften wird es nicht geben. Die Höchstgrenze bleibt bei der EUSt bei eingeführten geringwertigen Gegenständen bei 22 EUR.

Zusammengefasst: Wertgrenze Zoll = 150 EUR
Wertgrenze EUSt= 22 EUR

Die neue Wertgrenze ab dem 1.12.2008 gilt ausschließlich für Zölle.

Gruß THALF007
also 19% darf ich weiter auf das so preiswert erworbene GPSr nachzahlen
 
OP
moenk

moenk

Administrator
Teammitglied
Zum Ausgleich bekommt man doch im anderen Land die "Tax" wieder oder wie war das?
 

Team Spikeman

Geocacher
moenk schrieb:
Zum Ausgleich bekommt man doch im anderen Land die "Tax" wieder oder wie war das?
Im Reiseverkehr ist es wohl so, denn hier ist man Exporteur und Importeur in Personalunion. Die im Ursprungsland gezahlte Märchensteuer kann man sich bei der Ausreise erstatten lassen, dafür fällt EUSt im Einfuhrland an.

Im Postverkehr ist es anders, hier bist Du nur Importeur und der Zoll geht von einem umsatzsteuerfreien Bezug aus. Ob das bei einem Kauf in einem Webshop immer der Fall ist? Keine Ahnung.
 
A

Anonymous

Guest
moenk schrieb:
Zum Ausgleich bekommt man doch im anderen Land die "Tax" wieder oder wie war das?

Man bezahlt nur einmal die VAT. Also wenn du was für den Export kaufst, bezahlst du entweder keine VAT (Versandhandel) oder lässt dir bei der Ausreise die gezahlte VAT wieder erstatten.

Man bezahlt in den USA nur dann V.A.T wenn man die Ware im gleichen Bundesstaat wie der Lieferadresse kauft. Ich habe es nie gesehen, dass die angegebenen Preise (außer Benzin) incl. VAT gewesen wären. Da kommt an der Kasse dann eben noch 7,5% oder wie viel auch immer dazu. Die VAT ist dort auch von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden, auf jeden Fall fällt keine VAT an, wenn die Ware ins Ausland geschickt wird.

Die EUSt ist dann einfach das Pendant dafür, da der deutsche Staat MwSt haben will so als wäre die Ware hier gekauft und produziert worden. Aus diesen Grund ist die Einfuhrumsatzsteuer auch so hoch wie die Umsatzsteuer. Der Begriff Mehrwerststeuer ist eigentlich nicht korrekt, hat sich aber immer noch gehalten.

GermanSailor
 

Team Spikeman

Geocacher
GermanSailor schrieb:
... auf jeden Fall fällt keine VAT an, wenn die Ware ins Ausland geschickt wird.

Sicher? Abgesehen davon, daß es außer den USA noch andere Staaten auf der Erde gibt, ist es gängige Praxis, die Umsatzsteuer im Ursprungsland nur dann erstattet zu bekommen, wenn der Exporteur die Ware beim Zoll zur Ausfuhr deklariert! Das kann ich mir hier bei den Coins und GPS-Receivern aber nur in den wenigsten Fällen vorstellen, denn dann würde keiner mehr darauf hoffen, das sein Päckchen so durchgeht, eine Zollabfertigung fände dann in jedem Fall statt ;) .
 

mazzy

Geocacher
Hier mal eine klar stellende Aussage des Zoll zum Thema.
Ich denke dies ist nun eindeutig!

Sehr geehrter Herr xy,

auf Ihre Anfrage hin kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Ab dem 01. Dezember diesen Jahres wird die Wertgrenze für Sendungen mit geringem Wert von bisher 22 Euro auf 150 Euro erhöht.
Dabei gilt:
Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich auf den umgerechnete Warenwert bei Kauf der Ware im Ausland plus die ausländische Steuer (meist Umsatzsteuer), also der tatsächliche Rechnungsendpreis im Ausland.
Die Wertgrenze von 150 Euro gilt dabei für die Zölle (geregelt in der Verordung (EG) Nr. 274/2008) sowie für die Einfuhrumsatzsteuer (geregelt in der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung).
Erst wenn die Freigrenze überschritten ist, werden die Einfuhrabgaben bestehend aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

xxxxxxxxxxxxxxxx

— start original email —
From: xy
Sent: 31.10.2008 10:50
Subject: Re: [Ticket#200810312011896] Erhöhung der Wertgrenze auf 150€

> *Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ab 1. Dezember tritt die Verordnung (EG) Nr. 274/2008 des Rates vom 17. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen in Kraft.
> In dieser Verordnung wird die Wertgrenze für Sendungen mit geringem Wert von bisher 22 € auf 150 € erhöht.
> Gilt diese Regelung nur für Zölle oder auch für die Einfuhr-Umsatzsteuer. Und falls Einfuhr-Umsatzsteuer erhoben wird, aufgrund welcher nationalen Verordnung (die aber dann im Widerspruch zur EU-Verordnung wäre)?
>
> Mit freundlichen Grüßen
> xy
 

mazzy

Geocacher
Habe heute die gleiche Anfrage an das Bundes-Finanz-Ministerium gestellt und folgende widersprüchliche Antwort erhalten:

"Sehr geehrter xy,

in der Tat ist es tatsächlich so, dass sich ab dem 1. Dezember 2008 für Sendungen mit geringem Wert die in Artikel 27 der ZollbefreiungsVO (EWG) Nr. 918/83 genannte Wertgrenze von derzeit 22 auf 150 EUR erhöht.

Diese Änderung gilt aber nur für Zölle; für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der alten Wertgrenze von 22 EUR. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 22 der Richtlinie 83/181/EWG. Danach beträgt die Höchstgrenze für die Steuerbefreiung von eingeführten geringwertigen Gegenständen nach wie von 22 EUR; eine Änderung ist nicht geplant.

Eine entsprechende Änderung der nationalen Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung, die für geringwertige Gegenstände zurzeit noch auf Artikel 27 der VO (EWG Nr. 918/83 verweist, ist in Arbeit und wird demnächst im BGBl. veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag"


Stellt sich nun die Frage, wer der nun Recht hat mit seiner Interpretation:
der deutsche Zoll oder das BMF.
Ich werde über die weitere Korrespondenz mit beiden Institutionen weiter berichten.
mazzy
 

JamesDoe

Geomaster
mazzy schrieb:
Stellt sich nun die Frage, wer der nun Recht hat mit seiner Interpretation:
der deutsche Zoll oder das BMF.
Ich werde über die weitere Korrespondenz mit beiden Institutionen weiter berichten.
mazzy

Im Zweifel der Zoll - denn da musst Du ja die Waren im Zweifel deklarieren - und erstmal gilt ja nun das was der Zöllner vor Ort sagt und will.

Was mich jetzt etwas verwirrt an der ganzen Angelegenheit - ich hatte neulich das Vergnügen zum Zoll zu müssen um eine Sendung Münzen aus den USA abzuholen - mal davon abgesehen, dass im allumfassenden Werk des Zoll keine Geocoins aufgeführt sind, wurde im Büro genau betrachtet mehrheitlich darüber abgestimmt was das denn nun ist und wie sich die Besteuerung berechnet. Nach der Abstimmung rechnete die Dame einen kleinen Moment und meinte dann das ich ja noch mal so gerade davon gekommen sei - ich läge nur ein paar Cent unter der Bemessungsgrenze - der Wert der Sendung war 112$ - selbst bei dem damaligen €zu$ ist das ja deutlich mehr als 22€.

Ich durfte mit meinem Münzen ohne weitere Kosten abziehen.
 

ElliPirelli

Geoguru
JamesDoe schrieb:
Im Zweifel der Zoll - denn da musst Du ja die Waren im Zweifel deklarieren - und erstmal gilt ja nun das was der Zöllner vor Ort sagt und will.
.....
Ich durfte mit meinem Münzen ohne weitere Kosten abziehen.
Es hängt immer vom Zöllner ab.

Unserer kennt mich inzwischen schon. Und wir haben uns darauf geeinigt, daß Geocoins Spielmarken eines Gesellschaftsspiels sind... :D

Blöd war mal, daß da so Straßsteinchen dran waren. Da mußten sie dann mal genau nachsehen, ob das nicht doch echt Gold und Brillis sind... :lachtot:
Allerdings bin ich ohne Zahlen noch nie davon gekommen, die wollen immer Einfuhrsteuer haben... Lustig war dann auch die Sendung meier pathtags. Gleich 100 gleiche Münzen... ;)


Auf meine Frage hin, nach welchem Kriterium die Sendungen ausgesondert werden, war die Antwort: Das ist Schicksal. Manchmal kommen sie durch, manchmal werden sie rausgefischt.
Denn bei mir sind schon kleine Umschläge mit 5 Coins beim Zoll gelandet, allerdings auch Kartons schon öfters mal so durchgekommen...

Inzwischen betrachte ich es als Lotterie. Die meisten kommen durch, einige Sendungen durfte ich dort abholen... Zum Glück ist mein Weg zum Zollamt nicht so weit. :D
 

THALF007

Geocacher
Und zum Zweiten!!!!
Information aus erster Hand!!!

Die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht einfuhrumsatzsteuerfreie) Einfuhr von Kleinsendungen (Postverkehr) wird von derzeit 22 Euro auf künftig 150 Euro je Sendung erhöht. Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Gruß THALF007
 
Oben