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Kann man etwas garantieren, auf das man keinen Einfluss hat?

radioscout

Geoking
Auch wenn Groundspeak verhindern möchte, daß zum Finden eines Caches Dateien (außer HTML und Bildern) heruntergeladen werden oder Software installiert werden muß werden Caches freigegeben, bei denen das nötig ist. Immer verbunden mit dem Spruch "als Owner garantiere ich... unschädlich...".

Bei einem Cache findet man an den Stages USB-Sticks. Der Owner garantiert natürlich, daß die darauf befindlichen Dateien unschädlich sind.
Wie will er das machen? Nach jeder Suche, auch nichtgeloggte DNF, die Sticks formatieren und neue Dateien kopieren?
Oder kann er dafür garantieren, daß die PCs der vorherigen Cacher keine Viren auf den Sticks hinterlassen haben?

Haftet der Owner eigentlich, wenn eine Datei trotz seiner Garantie verseucht ist?
 

t31

Geowizard
radioscout schrieb:
Haftet der Owner eigentlich, wenn eine Datei trotz seiner Garantie verseucht ist?
Ich würde sagen: nein - zumindest hier in Europa, man ist wohl selbst dafür verantwortlich, mit was man sein Rechner füttert und vor allem wie man mit sensiblen Daten umgeht, so trenne ich auch strikt Firmen- u. Privat-PC.
 

ElliPirelli

Geoguru
Mit sowas mußt Du umgehen, wie mit allen anderen Caches.
Wenn man es vorher weiß und ablehnt: ignorieren.
Wenn man es nicht vorher weiß und ablehnt: Note beim Cache schreiben und abbrechen.

Ich wäre schon mal gar nicht in der Lage so einen Cache zu suchen, da ich bestimmt nicht meinen Laptop zum Cachen mitschleppe... :irre:

Aber ich hab auch kein Problem, solche Caches zu ignorieren, ich muß nicht alles suchen. Bei LPs klappt das auch ganz gut mit dem Ignorieren, bei den meisten Mysteries auch. Es gibt ja noch so viel anderes zu suchen.... ;)
 

Kalyptus

Geocacher
Man muss nicht jeden nehmen.

Ich wäre schon mal gar nicht in der Lage so einen Cache zu suchen, da ich bestimmt nicht meinen Laptop zum Cachen mitschleppe.

Aber kein Problem, solche Caches zu ignorieren, ich muß nicht alles suchen.
Es gibt ja noch so viel anderes Intressantes zu suchen.
 

Knollies

Geocacher
Bin kein Anwalt, eine Haftung halte ich aber für unwahrscheinlich, da kein Vorsatz vorliegt.

Generell könnte man das Problem mit einer DVD (Session abgeschlossen) umgehen, aber viele Netbooks haben kein DVD-LW und es hilft auch nur für die unabsichtlichen Infizierer...

Gruß
Andreas
 

Kalyptus

Geocacher
Knollies schrieb:
Bin kein Anwalt, ...........

Warum wollen die Leute dann trotzdem immer ihren Senf dazugeben, wenn sie keine Ahnung haben.

Knollies schrieb:
............eine Haftung halte ich aber für unwahrscheinlich, da kein Vorsatz vorliegt.


Wenn ich zu schnell fahre, bekomme ich dann keinen Knollen weil ich es nicht wollte ?
Unwissenheit, schützt nicht vor Strafe.
 
radioscout schrieb:
Bei einem Cache findet man an den Stages USB-Sticks. Der Owner garantiert natürlich, daß die darauf befindlichen Dateien unschädlich sind.

Vielleicht hat er ja einen readonly Stick genommen. So könnten also die Suchenden da nix drauf machen. Wenn er nun Ascii Dateien darauf hat, dann könnte er wohl eine Garantie aussprechen, wenn er auch den Bootsektor gelöscht hatte. Sobald aber irgendwelche komplexen Dateien verwendet wird, ist es wohl nicht mehr mögliche eine Garantie auszusprechen.

Ich würde es daher nie was versprechen.

KDB
 

t31

Geowizard
Angenommen auf den USB-Stick befindet sich eine autorun.inf mit böswilligen Zweck (wer auch immer das hinterlassen hat) so wären alle davon betroffen, die AutoPlay von Wechselträger nicht deaktiviert haben und schon ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Ein schreibgeschützter USB-Stick (gibt es das überhaupt) oder eine SD-Karte, DVD, CD funktioniert auch nicht, man kann sie ja austauschen.

Also Finger weg - oder mit den Risiko + Konsequenzen leben.
 

xtb

Geomaster
Also garantieren kann er das auf keinen Fall!

Stick kann verseucht oder einfach durch einen anderen ausgetauscht werden.

IMHO gitb es da nur zwei möglichkeiten:

  • Enteder ich hab ein Sandkastensystem , das ich hinterher platt mache
    oder ab auf die Ignorelist
 

UF aus LD

Geowizard
Kalyptus schrieb:
Knollies schrieb:
Bin kein Anwalt, ...........

Warum wollen die Leute dann trotzdem immer ihren Senf dazugeben, wenn sie keine Ahnung haben.

Knollies schrieb:
............eine Haftung halte ich aber für unwahrscheinlich, da kein Vorsatz vorliegt.


Wenn ich zu schnell fahre, bekomme ich dann keinen Knollen weil ich es nicht wollte ?
Unwissenheit, schützt nicht vor Strafe.
Und wenn zwei keine Ahnung haben und dann diskutieren wird es interessant und lustig ........ :kopfwand:
Uwe
 
t31 schrieb:
Ein schreibgeschützter USB-Stick (gibt es das überhaupt) oder eine SD-Karte, DVD, CD funktioniert auch nicht, man kann sie ja austauschen.

JA zB: Das 128MB Schmuckstück JetFlash
Seitlich am Stick befindet sich auch der Schreibschutzschalter, der dann nochmals die auf dem Stick befindlichen Daten schützt.
Den kann man entfernen und kurz löten.

Hilft aber nicht gegen Vertauschen.

Gruß
Thomas
 

Knollies

Geocacher
Kalyptus schrieb:
Knollies schrieb:
Bin kein Anwalt, ...........

Warum wollen die Leute dann trotzdem immer ihren Senf dazugeben, wenn sie keine Ahnung haben.

Weil das hier ein Diskussionsforum ist? :???: 'tschuldigung, wusste nicht, dass die rechtliche Frage nur an Anwälte ging. :stumm: So wird radioscout das wohl nicht gemeint haben.

Kalyptus schrieb:
Knollies schrieb:
............eine Haftung halte ich aber für unwahrscheinlich, da kein Vorsatz vorliegt.


Wenn ich zu schnell fahre, bekomme ich dann keinen Knollen weil ich es nicht wollte ?
Unwissenheit, schützt nicht vor Strafe.

Das ist leider ein unpassendes Beispiel. Das Autofahren mache ich selber und setze mich dann selbst über Gesetze/Ordnungen hinweg.
Hier stellt jemand etwas zur Verfügung und könnte damit anderen Schaden. Das geht in den Bereich der leichten oder groben Fahrlässigkeit oder je nach Fall in die Vorsatzbetrachtung.
Verteilt eine Computerzeitung z.B. auf deren DVDs Viren und das passiert unabsichtlich, d.h. ohne Vorsatz, so ist die Zeitung nur (ggfs.) haftbar für den Sachschaden.
Würde sie den Virus hingegen mit Vorsatz verbreiten, so kämen hier noch Straftatbestände wie "Eindringen in Rechnersyteme", "Ausspähung von Daten" usw. hinzu.

Generell ist "Unwissenheit, schützt nicht vor Strafe" sehr pauschal. Tötet man z.B. einen Menschen, so macht alleine das Motiv/der Vorsatz z.B. den riesigen Unterschied zwischen fahrlässiger Tötung / Tötung im Affekt oder Mord (geplant/Vorsatz) aus. Sorry für das "harte" Beispiel.

Gruß
Andreas
 
OP
radioscout

radioscout

Geoking
xtb schrieb:
Also garantieren kann er das auf keinen Fall!
So sehe ich das auch. Aber trotzdem garantiert jeder, daß die Dateien unschädlich sind. Sogar dann, wenn der Datenträger aus der Hand gegeben wird. Gibt es noch Sticks mit wirksamen Schreibschutzschalter?

Wie sieht es Haftung aus, wenn zwar kein Vorsatz vorliegt, die Unschädlichkeit aber garantiert wurde?


Es wurden ja schon Computer mit "vorinstallierter" Malware ausgeliefert. Ich würde mir so eine Garantie noch nicht mal zutrauen, wenn ich einen Fabrikneuen Computer verwende der noch nie am Internet hing und die Dateien nur unter Verwendung von auf CD gekaufter kommerzieller Software erstellt habe.
 

feinsinnige

Geomaster
Bei von einem ordentlich aufgesetzten Web-Server herunterzuladende Dateien kann der Owner die Echtheit und Unversehrtheit der Datei wohl einigermaßen sicherstelle und ständig selbst überprüfe. Wenn se es gut meint, läßt se nur sichere Protokolle zum Download zu, sodass auf dem Weg vom Server zum User auch so schnell nischt passiere kann.
Bei Datenträgern draussen sieht es schwieriger aus. Der Cache-Owner kann wohl nur schwerlich garantieren, dass der Datenträger net manipuliert oder ausgetauscht wird. An dieser Stelle eine Garantie zu verlange ist unsinnig und läßt mangelnde Fachkenntnis vermute. Über Prüfsumme wie MD5 oder SHA1 könnte schon mal die Echtheit der Dateie vom Finder geprüft werden.
Ebensogut könnten se von den Ownern aller Caches verlangen, dass se garantieren, dass von der Suche nach de Cache keine Gefahr ausgeht. So was zu garantiere wäre auch nahezu unmöglich, da zwischendurch ein Schwachmat vorbeikommen und in den Cache eine Mausefall, ein Tellereisen legen oder eine Grube für Werwölfe ausheben könnt (als weitere Beispiele hat mal wer vergiftete Schmeck-Probe u.a. aufgezählt).
f
 
radioscout schrieb:
Die funktioniert aber nur, wenn der User sie mit Root-Rechten selber installiert?! :D
Code:
Ich bin ein Signatur-Virus! Kopiere mich in deine Signatur und hilf, mich zu verbreiten!

oder

Code:
You have just received the Mac OS 9 Virus! Please delete your System Folder and restart. Thank you.
 
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