Das Verlassen der Wege im Nationalpark Jasmund verstößt gegen den Schutzzweck und ist eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb wurde der Cache von Amts wegen eingezogen und kann gegen Zahlung eines Verwarngeldes im Nationalparkamt Vorpommern, Außenstelle Stubbenkammer, abgeholt werden. (Nationalparkamt Vorpommern, Nationalpark Jasmund, Stubbenkammer 2a, 18546 Sassnitz, Tel.: 038392 / 35011. Verantwortlich: Dr. Michael Weigelt)
Waldfreunde schrieb:Na hauptsache als Found geloggt. Aber das Thema gab es ja schon mal.
SYSTeam schrieb:
Ach ne, die Geizhälse verstehen wirder gar nichts!Saarlandpower schrieb:Ach die Badenser wieder Nichts für ungut, musste da 20 Monate leben
Wie bitte, soll der Owner das Logbuch einscannen, das auf dem Amt liegt? Oder hab ich da jetztw as falsch verstanden?
SYSTeam schrieb:
tootuffcajun schrieb:Ganz ehrlich? Ich finde dieses Vorgehen sehr Cacherfreundlich. Es wird ein freundlich geschriebener Log hinterlassen und kein großes Bohei drum gemacht.
Verbote
außerhalb der Fahrbahnen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und
Wege und beschilderten Park- und Rastplätze mit Kraftfahrzeugen aller Art oder
mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen, außerhalb der ausdrücklich
hierfür zugelassenen Wege zu reiten oder mit bespannten Fahrzeugen zu fahren sowie
auf markierten Wanderwegen und außerhalb der dafür ausgewiesenen Wege und Straßen
Fahrrad zu fahren,
Woodcrawlers schrieb:...naja, hat er ihn nun gefunden oder nicht ;-)
§6 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung:KoenigDickBauch schrieb:Ich habe Verordnung über die Festsetzung des
Nationalparks Jasmund nur überflogen und das gefunden:
......
Finde also keine Einschränkung, das man zu Fuß die Wege verlassen darf (quer gelesen).
Ist also rechtlich korrekt.Insbesondere ist es verboten,......
6. Wege zu verlassen, mit Ausnahme des Geröllstrandes zwischen Saßnitz und Lohme,