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Betreten der Mittelinsel des Kreisverkehrs

melkorka

Geocacher
Hallo,

leider hat meine Suche zu o.g. Thema nix ergeben, sollte es das Thema schon geben, aber ich ihn - warum auch immer - nicht gefunden habe, würde ich mich über einen Link freuen.
Ich möchte gerne wissen, ob es gesetzlich (STVO) verboten ist Kreisel zu betreten.
Wenn ja, wo finde ich das in der STVO? Vielen Dank im voraus.

Liebe Grüße, melkorka
 

Jagdtiger

Geowizard
Ich würde mal sagen, das das sch...egal ist, denn sobald dort ein Nano oder Mikro liegt, wird die Insel auch betreten werden.
 

imprinzip

Geowizard
In der StVO ist das Betreten der Mittelinsel nicht geregelt, sondern nur das Befahren. Und das ist Verboten. Aber dass man sich als Fußgänger dort nicht aufhalten darf, steht nicht explizit drin. Auch das Überqueren der Straße, um auf die Insel zu gelangen, scheint nicht verboten zu sein.
Aber wie immer gilt: nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt. ;)
 

TripleKA

Geocacher
:???: Mir fällt kein Argument ein, warum es verboten sein sollte. Es sin ja immer noch Straßen, teils in Städten, teils Landstraßen. Und die darf man überqueren als Fußgänger.
Daß man dabei auffällt wie ein bunter Hund ist eine andere Sache...
 

Nachtfalke

Geowizard
Mir fällt auch kein Paragraph ein, der das explizit verbieten würde, aber da heisst noch lange nicht, daß es im schlimmsten Fall keinen Ärger gibt. Man könnte es zum Beispiel als Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auslegen. Analoges Beispiel wäre das ziellose Herumfahren in der Stadt. Das ist auch nirgendwo explizit verboten, wird aber trotzdem unter Umständen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das ganze ist wohl ein klassischer Fall von 'wo kein Kläger, da kein Richter'.
 

GeoFüchse

Geocacher
So weit ich weiß ist das Betreten des Kreisverkehrs nicht verboten - nur da dort seltenst Wege sind hat im Normalfall niemand einen Grund diesen zu betreten ;)
Falls du überlegst dort einen Cache zu legen: lass es. Ich habe einmal einen Cache auf einem Kreisverkehr gesucht, und das war höchst unangenehm, da man von allen Seiten begafft wird...
 

Thaliomee

Geowizard
Ich möchte gerne wissen, ob es gesetzlich (STVO) verboten ist Kreisel zu betreten.
Ich würde sagen: Selbst wenn es in der StVO nicht geregelt ist, kann es doch woanders verboten sein. Zum Beispiel in einer Verordnung (??) vom städtischen Grünflächenamt. Denn einige Kreisverkehre sind wirklich aufwendig begrünt und ich glaube, dass das Betreten von Grünanlagen (je nach Stadt?) nicht erlaubt ist. Ganz praktisch: Ich fände es doof wenn Cacher die ganze Anlage niedertrampeln.
 

Jagdtiger

Geowizard
Sarkasmusmodus an:"Warten wir doch mal ab, bis der erste GC'ler beim betreten des Kreisels oder der Insel überfahren wird. Spätestens dann würde das mit Sicherheit irgendwie geregelt sein." - Sarkasmusmodus aus.
 

g85_00L

Geocacher
Ich würde auch nicht sagen, dass es verboten ist die Mittelinsel zu betreten.
Man darf doch eigentlich jede Straße zu Fuß überqueren. Dabei hat man allerdings erstens einen Grund dies zu tun und zweitens meist einen Gehweh auf der anderen Seite. Über die Gründe eine zielfreie, unbewohnte, gehweglose Mittelinsel zu betreten liesse sich sicherlich (evtl. mit der Polizei?) streiten.

Aber was soll an einem cache auf einer Mittelinsel schon bedenklich sein? Ausser man müsste, um den cache zu erreichen, durch die Blumen laufen, die in der Form des Stadtwappens gepflanzt wurden o.ä.
 

friederix

Geoguru
Öhm, verboten? Warum?

Da geben Gemeinden teilweise immense Summen aus, um die Kreisverkehre mit Kunstwerken zu bestücken.
Wozu das, wenn man die nicht aus der Nähe betrachten dürfte?

Aber für mich persönlich sind Kreisverkehre inzwischen tatsächlich verboten, sofern da ein Cache liegt, weil die nämlich alle sofort auf der IL landen. :roll:

Aber ansonsten kann man da auch seinen Klappstuhl aufbauen und ein GC-Event veranstalten. So geschehen vor einigen Jahren im Ruhrpott.
Und das war ein Insel-Cache mit Bade-Bekleidung usw. ... :eek:ps:
Und die Polizei war auch da und schaute zu

Leider finde ich den archivierten Cache nicht mehr, da ich nicht da war.
Vielleicht können die Baumans da aushelfen. ;)
 

Dragoon88

Geonewbie
Also ob es jetzt verboten ist oder nicht, das kann ich euch leider auch nicht wirklich beantworten. Aber hier in Hildesheim haben wir auch ein cach auf einer verkehrsinsel aber diese ist jetzt nicht direkt an einer bundesstraße also eher geringeres Verkehrsaufkommen.

GC2199C

auf einem der logbilder ist es zu erkennen

mfg
 
OP
M

melkorka

Geocacher
Hi,

erstmal danke für die Infos! Ich möchte keinen Cache auf ner Mittelinsel legen. Bisher habe ich Kreiselcaches erst gar nicht gesucht, weil ich dachte, gehört oder gelesen zu haben, dass man diese nicht betreten darf. Nun habe ich mich bei G...gle und Co schlau machen wollen, aber nix gefunden.

LG, melkorka
 

Sani

Geocacher
*räusper*

da ich zu den "Dozenten für angewandtes Kraftfahrwesen mit beweglichem Lehrstuhl" gehöre (aber grade nicht mehr als solchiger arbeite), kann ich auch nur sagen, dass das Parken im Kreisverkehr verboten ist und auch das Befahren der Mittelinsel nicht erlaubt ist. Außer, die Fahrzeuggröße erfordert dies. Ein gewöhnliches Cachemobil sollte schon durch einen normalen Kreisel passen ;)

Wenn ein Cache in einer Mittelinsel liegt, suche ich ihn im Regelfall nicht. Denn je nach Größe des Kreisverkehrs herrscht ja auch ein entsprechender Fahrzeugverkehr. Und ich hab keine Lust, von einem PKW angefahren zu werden, wenn ich die Strasse überquere, um auf die Insel zu gelangen.

Hoffe, meine Antwort war hilfreich.

Grüße
Sani
 

Jagdtiger

Geowizard
Vielleicht mal ein Beispiel zu dem Thema. Ist ja schön von euch, Sani und melkorka, das ihr keine Kreiselcaches suchen wollt, aber wie gesagt, sobald da einer liegt wird er auch gesucht.
 

Mensa2

Geowizard
friederix schrieb:
Aber ansonsten kann man da auch seinen Klappstuhl aufbauen und ein GC-Event veranstalten. So geschehen vor einigen Jahren im Ruhrpott.
Und das war ein Insel-Cache mit Bade-Bekleidung usw. ... :eek:ps:
Und die Polizei war auch da und schaute zu
Leider finde ich den archivierten Cache nicht mehr, da ich nicht da war.
Vielleicht können die Baumans da aushelfen. ;)
Ich war zwar nicht bei der Einweihung da, aber dafür etwas später...
Verkehrsinseln: Vulkan-Eiland Bochum-Gerthe
Hoffentlich kommt jetzt keiner auf falsche Gedanken...
Für alle Schwachmaten noch einmal aus dem Listing:
"""Dieser Cache ist nicht wirklich als Kristallisationskeim einer "Verkehrsinsel-Serie" gedacht.""" :roll:
 
OP
M

melkorka

Geocacher
Hallo Jagdtiger,

es ging mir nicht darum, ob er gesucht wird oder nicht. Ich wollte nur wissen, ob das Betreten von der Mittelinsel des Kreisverkehrs erlaubt ist oder nicht. Es muss ja letztendlich jeder selber wissen, ob er was verbotenes tut oder nicht. Ich bin eher der langweilige Typ und habe keine Lust auf Stress, was aber ja alleine mein "Problem" ist. Ich bin gerade in Urlaub und da liegt an einem kaum befahrenen Kreisel ein Cache, der mich reizen würde, aber wenn es gesetzlich verboten ist, suche ich ihn nicht, genausowenig wie ich wesche ner Dose Privatgrundstücke betrete etc.
Danke für Eure Statements!

LG, melkorka
 

joeggisch

Geocacher
Das Betreten von Mittelinseln (mit oder ohne Kreisverkehr) ist nicht verboten und somit grundsätzlich erlaubt. Allerdings wirst Du schon Ärger bekommen, wenn Du beim Überqueren der Straße den Fahrzeugverkehr behinderst. Es gibt ja genug Mittelinseln von Kreisverkehren, die extra zum Betreten gedacht sind. Bei den anderen rechnen Fahrzeugführer i.d.R. nicht mit mit Überqueren, was leicht zu gefährlichen Situationen führen kann. Siehe §1 StVO. Wenn Du es also ohne Gefahr für Dich und andere auf die Insel schaffst, sieht's erstmal gut aus.
Was in der Regel aber nicht erlaubt (meist aber geduldet) ist, ist das Betreten von Grünflächen außerhalb der gekennzeichneten Wege. Je größer das Grünpflanzenbeschädigungspotential (den Begriff habe ich mir ausgedacht, werde ihn aber ggf. schützen lassen!) ist, desto größer ist auch die Gefahr, Ärger zu bekommen. Rasen = kaum Ärger zu erwarten / Stiefmütterchenrabatte = großer Ärger zu erwarten. Hinzukommen ggf. zivilrechtliche Ansprüche, die durch die Beschädigungen an Bepflanzungen bzw. deren Beseitigung (Neuanpflanzung) entstehen.
Reicht das als Antwort?
 
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