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Cache-Verstecker haben Rechte

Pater Noster

Geonewbie
Dieses Gerichtsurteil habe ich heute entdeckt. Es zeigt, dass auch Cache-Verstecker Rechte an ihrem Cache und ggf. Schadensersatzansprüche bei Cache-Zerstörung oder -Diebstahl haben:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=16722
 

D-C-S

Geocacher
Haha laecherlich das sich mit sowas die Gerichte beschaeftigen muessen, klar ist es bloed fuer den Owner wenn sein Bastelwerk Kaputt oder verloren geht aber deswegen Schadensersatz zu verlangen?




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Schnueffler

Geoguru
Das Thema ist hier doch schon vor einiger Zeit diskutiert worden. Sollte den Meisten wohl hinreichend bekannt sein.
 
Ja klar, das Eigentum von Großgrund-, Wald- und Baumbesitzern ist achtens- und schützenswert aber mit dem Eigentum von Cachern kann jeder dahergelaufene Waldschrat machen, was er will. So weit kommt's noch.
 

SNEQX2

Geocacher
Na immerhin mal ein interessant zu lesendes Urteil. Normalerweise sind die eher so :shocked: ...

Abgesehen davon, daß ich dieses Gezuppel um eine selbst gebaute Kiste (auch wenns ne schweineteure Schatztruhe gewesen sein soll?!) eher lächerlich ist, bleibt nur eine Frage. GC? :D
 

moenk

Administrator
Teammitglied
War grad in einem Blog noch mal kommentiert worden, daher kommt das wieder hoch. Der Schadenersatz für Filmdosen und Petlinge dürfte übersichtlich sein.
 
SNEQX2 schrieb:
Na immerhin mal ein interessant zu lesendes Urteil. Normalerweise sind die eher so :shocked: ...

Abgesehen davon, daß ich dieses Gezuppel um eine selbst gebaute Kiste (auch wenns ne schweineteure Schatztruhe gewesen sein soll?!) eher lächerlich ist, bleibt nur eine Frage. GC? :D
Schon mal gelesen, was Jäger für einen Hermann um ihre aus Orangenkisten gezimmerten Hochsitze machen, wenn die mal umfallen? 1000e von Euro Schaden, mindestens.
 

kansu_makugen

Geocacher
Die Wildschweine schrieb:
Wenn es um den Cache geht den ich vermute, dann war im Final wirklich viel Zeit und (teueres) Material verbaut.

Bei dem Preis hat der Owner die Kiste aus dem Vollen fräsen lassen.'ne halbe Tonne Edelstahl und 'ne Stunde auf der 5-Achs-CNC-Fräse und fertig ist der Lack. Naja...

Einserseits find ich es ja gut, das auch mal die Rechte von Dosensuchern/-legern gestärkt werden. Andererseits zahle ich Steuern und das nicht gerade wenig. Wenn ich mir dann überlege, wieviel Kohle für sowas verbrannt wird, die man für sinnvollere Sache hätte nutzen können, merke ich, wie diese Ader an meiner Schläfe anfängt zu pulsieren.
 
kansu_makugen schrieb:
Bei dem Preis hat der Owner die Kiste aus dem Vollen fräsen lassen.'ne halbe Tonne Edelstahl und 'ne Stunde auf der 5-Achs-CNC-Fräse und fertig ist der Lack. Naja...
Nö, eher eine selbstgeschreinerte Holzkiste mit Requisiten und Elektronik.
 

Fadenkreuz

Geoguru
kansu_makugen schrieb:
Andererseits zahle ich Steuern und das nicht gerade wenig. Wenn ich mir dann überlege, wieviel Kohle für sowas verbrannt wird, die man für sinnvollere Sache hätte nutzen können, merke ich, wie diese Ader an meiner Schläfe anfängt zu pulsieren.
Was haben deine Steuerzahlungen damit zu tun? Wie viel Zeit und Geld ein Owner investiert, ist ja wohl alleine seine Sache. Und falls du die Gerichtskosten meintest: Die sind für den Steuerzahler kostenneutral, weil der Beklagte die Kosten zu tragen hat, ggf. der Kläger einen Anteil, aber nicht der Steuerzahler.
 

badnerland

Geomaster
kansu_makugen schrieb:
Einserseits find ich es ja gut, das auch mal die Rechte von Dosensuchern/-legern gestärkt werden.

Um Geocaching ging es in dem Verfahren aber überhaupt nicht, auch wenn das der Kontext war. Geklärt wurde nur, daß ein in der freien Landschaft deponierter Gegenstand, bei dem es sich nicht um offensichtlichen wertlosen Müll handelt, nicht herrenlos ist und deshalb umgekehrt ein Zufallsfinder nicht beliebig damit verfahren darf.

Deine Schlußfolgerung, daß die Rechte von DosenSUCHERN irgendwie gestärkt worden seien, ist meiner Meinung nach völlig abwegig.
 

Starglider

Geoguru
D-C-S schrieb:
Haha laecherlich das sich mit sowas die Gerichte beschaeftigen muessen, klar ist es bloed fuer den Owner wenn sein Bastelwerk Kaputt oder verloren geht aber deswegen Schadensersatz zu verlangen?
Für das "Bastelwerk" hat er immerhin über 1100 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen.
Es wäre also ziemlich dumm gewesen nicht zu klagen.
 

Nadiphan

Geocacher
Das muss eine tolle Kiste gewesen sein!

Punkte 43 und 44: An Materialkosten schuldet der Beklagte mithin EUR 744,84 - EUR 5,- = 739,84.

Punkt 46: Den zeitlichen Arbeitsaufwand hat die Klägerin mit 100 Stunden beziffert, so dass sie von einem „Stundenlohn“ von rund EUR 7,50 ausgeht. Dieser Stundenlohn erscheint für einen Hobbybastler angemessen.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=16722

Die meisten Caches betrifft das Urteil im Übrigen nicht: Der Finder ist lt. Urteil nur zur Verwahrung der Fundsache verpflichtet, wenn der Finder zweifelsfrei erkennt, dass die Fundsache (Zitat)" nicht ganz wertlose fremde Sache" ist.
 

AoiSora

Geocacher
Nadiphan schrieb:
Die meisten Caches betrifft das Urteil im Übrigen nicht: Der Finder ist lt. Urteil nur zur Verwahrung der Fundsache verpflichtet, wenn der Finder zweifelsfrei erkennt, dass die Fundsache (Zitat)" nicht ganz wertlose fremde Sache" ist.

Schon allein, wenn auf einer Filmdose der Vermerk draufsteht, "Bitte liegen lassen! Diese Dose gehört zu einem ...." ist für den Finder eindeutig, dass es sich definitiv nicht um eine wertlose Sache (wertlos bedeutet nicht, dass es keinen finanziellen Wert hat) handelt, sondern einen Eigentümer hat und teil eines Spieles ist.
Anders wäre es, wenn es nur eine Dose mit einem Zettel ist wo ein paar Namen mit Datum eingetragen sind. Da kann der ahnungslose Finder nicht davon ausgehen, dass die Dose noch einen Zweck hat.
 

kansu_makugen

Geocacher
Fadenkreuz schrieb:
Was haben deine Steuerzahlungen damit zu tun? Wie viel Zeit und Geld ein Owner investiert, ist ja wohl alleine seine Sache. Und falls du die Gerichtskosten meintest: Die sind für den Steuerzahler kostenneutral, weil der Beklagte die Kosten zu tragen hat, ggf. der Kläger einen Anteil, aber nicht der Steuerzahler.

OK, wusste ich nicht. Danke für die Aufklärung.
Trotzdem gibt es mit Sicherheit wichtigere Dinge, um die man sich in der Zeit hätte kümmern können.

badnerland schrieb:
...Deine Schlußfolgerung, daß die Rechte von DosenSUCHERN irgendwie gestärkt worden seien, ist meiner Meinung nach völlig abwegig.

Verzwihung bitte, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Ich bin davon ausgegangen, dass die meisten Dosenleder auch -sucher sind. Die Sache mit den gestärkten Rechten bezog sich darauf, dass das Gericht geklärt hat, dass ein absichtlich deponierter Gegenstand eben nicht als Müll gilt, den man einfach entfernen kann bzw. darf. Das dürfte den meisten wohl nicht klar gewesen sein. Ich bin ehrlich gesagt auch davon ausgegangen, dass wenn eine Dose (und sei sie auch noch so wertvoll), die irgendwo auf öffentlichem Grund platziert wird, entfernt wird, man als Owner einfach die Arschkarte hat.
 

Heimo

Geocacher
Fast jeder hat schon mal einen Handschuh im Rinnstein aufgehoben und auf die nächste Zaunlatte gesteckt, damit ihn der Verlierer leichter wiederfindet. Wer das in Zukunft tut muss mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Da hat der ehrliche Finder (Jäger) den verlorenen Geocache an den Wegesrand geschoben und weil ein Geocachverstecker ihn dafür vor Gericht zerrte und ein Landgericht - anders als die erste Instanz - ein für Nichtjuristen völlig unverständliches Urteil sprach muss er nun 1100,- Euro Schadenersatz für eine "wertlose" Holzkiste bezahlen. Nachlesen kann man das alles in einem Urteil, um weitere Hintergründe braucht man sich da nicht kümmern.

Liebe Geocacher, das war ein super Eigentor. Schlechter könnte die Publicity nicht sein und die negativen Folgen sind schon erkennbar.

Herzlichen Glückwunsch!
 

Fadenkreuz

Geoguru
Wir wissen ja, dass du als Jäger eine andere Interessenslage hast, aber musst du denn deine verzerrte Wahrnehmung der Realität so offen zur Schau stellen? Wo ist denn hier das Eigentor für Geocacher und warum soll das Urteil für Nicht-Juristen nicht nachvollziehbar sein?
 
Fadenkreuz schrieb:
Wir wissen ja, dass du als Jäger eine andere Interessenslage hast, aber musst du denn deine verzerrte Wahrnehmung der Realität so offen zur Schau stellen? Wo ist denn hier das Eigentor für Geocacher und warum soll das Urteil für Nicht-Juristen nicht nachvollziehbar sein?
Verzerrte Wahrnehmung ist ein gutes Stichwort. Ich kenne doch die Brüder: Die Kiste wurde
höchstwahrscheinlich mit den Worten "Was soll der Schrott in meinem Wald!!!1" in hohem
Bogen auf den Weg geschmissen, was dem Richter dann als "fürsorgliches "in Sicherheit bringen""
verkauft werden sollte.

Die negativen Folgen werden sein, dass zerstörte Caches in Zukunft erst abtransportiert und dann (natürlich wild) entsorgt werden.
 

Heimo

Geocacher
Fadenkreuz schrieb:
...Wo ist denn hier das Eigentor für Geocacher und warum soll das Urteil für Nicht-Juristen nicht nachvollziehbar sein?

Zukünftig muss Oma Müller damit rechnen von Rocker Ede verklagt zu werden, weil sie gutmütig wie sie ist - seinen verlorenen Handschuh aufhob und an den Zaun steckte und nicht zum Fundbüro brachte. Schuld ist eine Geocacherin, die das ("Grundsatz-") Urteil dazu vor dem Landgericht Heidelberg erstritten hat.

Zitat RA Solmecke: "Das Urteil hat nicht nur Folgen für die Geocaching-Szene, sondern gilt im Alltag ganz allgemein: Wer eine Sache findet und sie an sich nimmt, hat als Finder Pflichten zu erfüllen und muss sich aktiv um eine sichere Verwahrung bemühen. Wer den Fund wieder aufgibt, kann auf Schadensersatz verklagt werden. “Im Grunde genommen reicht es schon aus, einen Fund aufzuheben und wieder fallenzulassen, um die Voraussetzung auf einen Schadensersatzanspruch zu erfüllen”,

Und das verklickere mal einem Nichtjuristen und einem Bild-Reporter.
 
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