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Privatgrundstück ???

Seagull94

Geonewbie
Hallo liebe Cacher,
ich habe eben gerade eine E-mail von einem anderem Benutzer bekommen über Geocaching. Also er hat nicht über seine eigene Email geschrieben, sondern über das Kontaktformular. Da stand folgendes drin:
Sehr geehrter "survial94",
Sie haben einen Geocache auf meinem Privatgrundstück verteckt. Ich fordere Sie hiermit auf, diesen unverzüglich zu entfernen. Er befindet sich außerdem in einem Landschaftsschutzgebiet, dass Sie nicht betreten dürfen.

Mit freundlichem Gruß - der Grundstückeigentümer


Aber irgendwie glaube ich ihm/ihr nicht. Das es Naturschutzgebiet ist, stimmt auch, aber da sind richtige offizielle Wege vorhanden, wo Tag täglich dutzende Leute rumlaufen in der Lüneburger Heide. Meine Frage, wie soll ich da drauf reagieren? Kann man überhaupt als Privatperson im Besitz von Naturschutzgebieten sein? Wo kann ich nachfragen, ob sich dieses Gebiet wirklich in Privatgrundstück befindet? Was würdet ihr machen?

Liebe Grüße
Survival94
 

JackSkysegel

Geoguru
Liegt der Cache abseits der Wege? Ansonsten kannst du ja nachfragen warum du den Cache entfernen sollst. Kommunikation hilft oft weiter.
 

adorfer

Geoguru
Was denn nun? Der Beschwerdeführer sagt "LSG", der Cacheowner "NSG"?
Das klingt für mich wie verkehrte Welt.
 

Saxe-DD-WXD

Geocacher
Du kannst auf das Katasteramt gehen und nachfragen, wem das Flurstück gehört. Ewtl. ist es aber auch nur gepachtet (Weideland, Jagtpacht)?

Ein Grundstück einer Privatperson kann durchaus in einem LSG liegen. Wenn derjenige aber ein Betretungsverbot durchsetzten möchte müsste er sein Grundstück einzäunen. Was aber nicht heisst, das er einen Cache dulden muss, selbst wenn das Betreten gedultet wird.

Ich würde vorerst den Cache deaktivieren und nachfragen ob eine Verlegung in Betracht kommt und wo die Grenzen des Grundstückes sind. Vielleicht kann man ihn ja etwas außerhalb platzieren.
 

UF aus LD

Geowizard
radioscout schrieb:
survival94 schrieb:
Was würdet ihr machen?
Freundlich für den Hinweis bedanken, den Cache entfernen und archivieren.
Genau so!
Und nicht unbedingt auf jeden "Ratschlag" hören!
Saxe-DD-WXD schrieb:
....Wenn derjenige aber ein Betretungsverbot durchsetzten möchte müsste er sein Grundstück einzäunen. .....

Das ist falsch! Fremde Grundstücke dürfen nicht betreten werden, auch wenn die strafrechtliche Beurteilung (Hausfriedensbruch) von einer "Einfriedung" (befriedete Besitztum) abhängig ist, ist es die zivilrechtliche nicht, insbesondere nicht, wenn möglicherweise in einem NSG/LSG eine Einfriedung nicht zulässig (Verordnung anschauen) ist.
Auch ein eventuelles Betretensrecht (Waldgesetze) deckt nicht das Hinterlassen von Dosen ab, insbesondere wenn der Owner wissen kann oder weiss, das der Eigentümer oder Besitzer es nicht will.
 

mickey2010

Geocacher
Du glaubst dem Schreiber nicht, weisst aber selbst Bescheid, also informier dich, als erstes bei dem Schreiber und dann kann man oft Katasterpläne heute auch online einsehen. Zumindest weiss man, dann welche Grundstücke es in dem Gebiet gibt. Frag diese Person nach der Flurnummer, wenn er der Besitzer ist, weiss er die und kann er sie auch nennen.

Als erstes würde ich zurückschreiben und um mehr Infos bitten und vielleicht auch um ein Treffen bitten oder ein Telefonat.

So etwas sollte man in einem Gespräch klären, wenn es möglich. Den Cache erstmal zu Deaktivieren ist nicht verkehrt.
 

cahhi

Geowizard
Börkumer schrieb:
]Du kannst deine Mailadresse mit übertragen lassen? Wer mit offenen Karten spielt hat keinen Grund diese zu verschleiern.

Die Standardeinstellung ist, die Adresse nicht mitzuübertragen. Es gibt keinen Grund, beim Nichtankreuzen des Kästchens Absicht zu unterstellen.
 

SharkAttack

Geoguru
survival94 schrieb:
Er befindet sich außerdem in einem Landschaftsschutzgebiet, dass Sie nicht betreten dürfen.
Wenn es ein LSG ist, gibt es zunächst mal kein Betretungsverbot (vgl. §29 NatSchG), das verhält sich komplett anders als beim NSG.
Vielleicht ist es aber auch nur ein Schreibfehler, wenn der Owner schon meint, dass es sich um ein NSG handelt. :???:

Unabhängig davon, wenn der Eigentümer den Cache nicht wünscht, sollte man ihn schnellstmöglichst entfernen, da spielt ein Betretungsrecht auch keine Rolle.
 

JR849

Geowizard
Anschreiben und um ein Treffen vor Ort beten. In vielen Fällen ist ein direktes Gespräch wesentlich sinnvoller als eine Kommunikation per E-Mail. ;)
 

Fadenkreuz

Geoguru
cahhi schrieb:
Die Standardeinstellung ist, die Adresse nicht mitzuübertragen.
Es ist seit einigen Jahren umgekehrt. Als Standardeinstellung wird die Mailadresse mit übermittelt, man muss also den Haken bewusst entfernen.

Es ging aber weiter oben um die Formulierung "er hat nicht über seine eigene Email geschrieben, sondern über das Kontaktformular". Bei der ersten Kontaktaufnahme muss man ja das Kontaktformular nutzen, es sei denn, man hat in seinem Profil die Mailadresse sichtbar hinterlassen.
 

Park

Geocacher
Es ist doch wohl klar das der Eigentümer es nicht duldet das dort ein Cache liegt.

Entferne den Cache dort und gut ist.
 

Screami

Geocacher
Bei der Formulierung "er hat nicht über seine eigene Email geschrieben, sondern über das Kontaktformular" dachte ich der TE meint damit, dass er seine Mailadresse nicht mitgeschickt hat und er somit keinen Kontakt herstellen kann.
Falls das nicht so ist, dann suche auf jeden Fall den Kontakt. Zu verlieren hast du nichts, vielleicht findet ihr gemeinsam eine Alternative. Wenn dabei nichts rum kommt, bleibt dir dann eh nur die Archivierung.
 

eifriger Leser

Geomaster
Fadenkreuz schrieb:
cahhi schrieb:
Die Standardeinstellung ist, die Adresse nicht mitzuübertragen.
Es ist seit einigen Jahren umgekehrt. Als Standardeinstellung wird die Mailadresse mit übermittelt, man muss also den Haken bewusst entfernen.

Es ging aber weiter oben um die Formulierung "er hat nicht über seine eigene Email geschrieben, sondern über das Kontaktformular". Bei der ersten Kontaktaufnahme muss man ja das Kontaktformular nutzen, es sei denn, man hat in seinem Profil die Mailadresse sichtbar hinterlassen.

Standard hin oder her, es ist zumindest so, das die letzte Einstellung gemerkt wird. Ich finde es Kaffeesatzleserei irgendwas in diese Einstellungen hineinzuinterpretieren. Ein Geschmäckle würde es schon eher bekommen wenn bei GC keine gültige Emailadresse hinterlegt wäre und man das Gegenüber deshalb nicht kontaktieren könnte. Der "Vorteil" des Kontaktformularwegs dürfte wohl sein, daß der Weg über GS läuft und die z.B. im "Eskalationsfall" vermutlich "nachschauen" können (dürfen?) wer wem was gesendet hat.
Gleich archivieren weil jemand "anonym" es verlangt macht bei manchen Caches vielleicht Sinn, der Standardweg sollte allerdings zunächst die Deaktivierung und das klärende Gespräch sein (wurde hier ja schon mehrfach erwähnt).
 
OP
S

Seagull94

Geonewbie
Danke erstmal für all die Antworeten, ich habe den Mensch einfach mal angeschrieben, aber dieser meldet sich nicht mehr... Außerdem befinden sich in diesem Gebiet noch weitere Caches, die ebenfalls immernoch aktiv sind. Für mich hörte sich das alles wie ein schlechter Scherz an...
Einfach mal abwarten :D

LG :)
 
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