• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Neue Runde bei der Bundesanstalt?

adorfer

Geoguru
Wenn ich es richtig deute, dann hat die Anstalt für Immobiliendingens mal wieder den Praktikanten losgeschickt, zu schauen, was denn auf ihren Flächen liegt.

Zumindest legt dieses Reviewer-Disable-Logs den Schluss nahe.
(Gibt mehrere dieser Art)

Da es im konkreten Fall ein Gelände betrifft, welches weder durch Schilder für Fußgänger gesperrt ist (Zäune, Tore/Schranken gibt's nicht), auch keine "Wege nicht verlassen, Munitionsverseuchung", noch nichtmal für KFZ ist's verboten (kein "Privatweg" oder "Durchfahrt verboten, Landwirtschaft frei"), eigentlich also ein klassicher KFZ-Multi... Station suchen, Auto fahren zur nächsten Station, suchen, wieder fahren...


Aber zurück zum Thema: Es scheint Gelände im Eigentum der Bundesanstalt zu geben, die für den gewöhnlichen Wanderer/Radler ausschauen wie normaler Wald.
Hat diese Behörde irgendwelche "Betretungsrechts-Verbotsmöglichkeiten", die sie von anderen Wald- und Flurbesitzern unterscheidet?
Und wenn ja, wie sollte man solche Rechte erkennen, wenn es weder Zäune noch Schilder gibt?
 

Dolphiner

Geomaster
Da kennen wir beide noch so ein Gelände das mit Wanderwegen, Radwegen durchzogen ist.
Lediglich ist das Befahren mit Fahrzeugen verboten.

Wo will man herausfinden wem das gehört?
Bei "meinem" Wald ist das die Gemeinde. So sagte man mir, aber wissen tut man das nicht.

In obigem Fall hat der Reviewer aber nur temp disabled.
Muss man bald auch den Reviewern falsche Koords vorlegen und das Ding als Mystery tarnen?
Hmm.... :???:
 
OP
adorfer

adorfer

Geoguru
Ich unterstelle, dass die Anstalt den Punkt "Verkehrssicherungspflicht" auch unter Kostenaspekten betrachtet.
Erstmal wird nichts gemacht, weder Zaun, noch Schilder.
Und erst wenn es Anhaltspunkte auf "Besucherfrequenz" vorhanden sind, dann kommen Schilder hin. Und erst wenn das nicht reicht, dann wird ein Zaun aufgestellt an den entscheidenden Punkten.

Übrigens: Beim Verkauf von Liegenschaften scheint der Punkt "zu erwartende Besucherfrequenz" ein verkaufspreisrelevanter Faktor zu sein.
Ein Wald ohne Jogger und mit nur wenig Wanderern bringt auch eine bessere Jagdpacht.

Böswillig könnte man unterstellen, dass der Anstalt -selbst wenn sie keine rechtliche Handhabe hat bei offen zugänglichem Wald- das Vertreiben von Cachern ein Herzensanliegen sein sollte.
 

radioscout

Geoking
Ach, das ist schon (mindestens) das zweite mal? Wurden denn nicht alle problematischen oder illegalen "Caches" bereits in der "ersten Runde" von den Ownern archived?
 

EW742

Geomaster
radioscout schrieb:
Ach, das ist schon (mindestens) das zweite mal? Wurden denn nicht alle problematischen oder illegalen "Caches" bereits in der "ersten Runde" von den Ownern archived?
Nein, die haben damals nicht alle ihre Objekte gescannt. Schwerpunkt war damals MecPomm, nun sind sie in Brandenburg aktiv. Bei der Vielzahl an Objekten kann man ja auch leicht den Überblick verlieren...

Gruss EW742
 

Die Geocräsher

Geowizard
Ich hatte die Woche noch Kontakt mit der BiMa wegen Bunkerkauf. Die wissen nicht wirklich viel über die unzähligen Objekte, die in Ihrem Besitz sind. Die haben die Sachen Jahrelang in den Kartein und begeben sich eigentlich nur vor Ort, falls ein Verkauf ansteht.
 

fockel007

Geocacher
Wenn man bedenkt welche Liegenschaften alle der BiMa unterstellt sind auch kein Wunder. Die sind ja schon mit dem verwalten der aktiven Liegenschaften überlastet (die die eingezäunt sind).
 

cmowse

Geomaster
fockel007 schrieb:
Wenn man bedenkt welche Liegenschaften alle der BiMa unterstellt sind auch kein Wunder. Die sind ja schon mit dem verwalten der aktiven Liegenschaften überlastet (die die eingezäunt sind).

Inzwischen hat sich ein Sportfreund geoutet, du kannst dir also das BiMa bashing sparen.
http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=116&t=49372&start=10
 

D-Thorolf

Geocacher
-jha- schrieb:
Aber zurück zum Thema: Es scheint Gelände im Eigentum der Bundesanstalt zu geben, die für den gewöhnlichen Wanderer/Radler ausschauen wie normaler Wald.
Hat diese Behörde irgendwelche "Betretungsrechts-Verbotsmöglichkeiten", die sie von anderen Wald- und Flurbesitzern unterscheidet?
Und wenn ja, wie sollte man solche Rechte erkennen, wenn es weder Zäune noch Schilder gibt?
Durch ein Gespräch mit einer Person, die mit der Abgabe eines Gründstücks an die Bundesanstalt direkt zu tun hatte ergab sich das was eigentlich viele vermuten: Nichts genaues weiß man nicht :/
Ich fasse das mal grob zusammen:
"Die kümmern sich immer erst um das Gelände, wenn das Objekt verkauft wird oder eine Landesbehörde das Gelände prüft (Umweltschutz, Kontamination, Verkauf an Gemeinde). Das 'Betreten Verboten' wird pauschal vom Vorbesitzer (in diesem Fall: Bundeswehr -> "Der Standortälteste" verbietet es) übernommen und ist ohne eigene Beschilderung aber gar nicht gültig, da die Besitzumstände sich völlig verändert haben. Das betreten wird, aus der Erfahrung der Person, solange geduldet, bis es zu Publik (Vandalismus, Obdachlose, betrunkene Jugendliche etc. pp.) wird...dann gibt es entweder ein offizielles Betretungsrecht oder aber sie verbieten es und stellen dann eigene Schilder auf."
 
Oben