Aliverable
Geocacher
Hallo,
Ich bin etwas ratlos, was die rechtliche Seite einiger Lost-Places angeht. An einem Lost Place ist nichts umzäunt und es stehen keine Verbotsschilder. Derjenige, der das Gebäude betritt, kann also nur ahnen, dass es sich hierbei um privatgelände handelt, das nicht betreten werden darf. Kann man also ohne böses erwachen davon kommen, wenn man erwischt wird?
Bei einem anderen Cache ist lediglich der Vordereingang versperrt und mit Warnschildern versehen.
Wenn man von einer Wiese von hinten kommt, warnt einen kein Schild, kein Zaun, nichts. Das Gelände und das Gebäude kann ohne Probleme betreten werden.
So weit ich informiert bin, ist der Eigentümer der Lost Places selbst dafür verantwortlich, seine Gebäude entsprechend zu sichern und Schilder aufzustellen. Ist das nicht der Fall, kann man auch nicht zur verantwortung gezogen werden. Man wusste ja von nichts. Rechtlich gesehen gilt hier also das Recht dieses Gelände zu betreten.
Übrigens fast jeder Wald ist auch privatgelände, betreten darf man es trotzdem. Für solche Orte gilt also sozusagen ein "begehungsrecht"?
Ich bin etwas ratlos, was die rechtliche Seite einiger Lost-Places angeht. An einem Lost Place ist nichts umzäunt und es stehen keine Verbotsschilder. Derjenige, der das Gebäude betritt, kann also nur ahnen, dass es sich hierbei um privatgelände handelt, das nicht betreten werden darf. Kann man also ohne böses erwachen davon kommen, wenn man erwischt wird?
Bei einem anderen Cache ist lediglich der Vordereingang versperrt und mit Warnschildern versehen.
Wenn man von einer Wiese von hinten kommt, warnt einen kein Schild, kein Zaun, nichts. Das Gelände und das Gebäude kann ohne Probleme betreten werden.
So weit ich informiert bin, ist der Eigentümer der Lost Places selbst dafür verantwortlich, seine Gebäude entsprechend zu sichern und Schilder aufzustellen. Ist das nicht der Fall, kann man auch nicht zur verantwortung gezogen werden. Man wusste ja von nichts. Rechtlich gesehen gilt hier also das Recht dieses Gelände zu betreten.
Übrigens fast jeder Wald ist auch privatgelände, betreten darf man es trotzdem. Für solche Orte gilt also sozusagen ein "begehungsrecht"?