• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Urheber-Recht: eigene Texte verwenden, eigene Bilder/Grafik

geoawareDE7

Geocacher
Hallo,
aus gegebenem Anlass (ich durfte heute Abend 30 ECs disablen):
Eine Organisation hat uns Verstöße gegen das Urheber-Recht angezeigt. Es sind in diesem einen Fall ca. 30 Caches betroffen. Es geht im besonderen um folgende Fälle:

a) das Abfotographieren von Grafiken und Bildern von Schautafeln
b) das wörtliche Übernehmen von Texten von Schautafeln
c) das Tarnen illegalen Inhalts durch Verwendung von eingebundenen JPGs anstelle von geschriebenem Text

In diesem Fall ist die Organisation dem Geocaching positiv verbunden und hat die Verwendung im Nachhinein genehmigt. ABER: mit QUELLENANGABE.

Eine Quellenangabe fehlt in allen bemängelten Listings.

An alle Cache-Owner (und zukünftige Cache-Owner):

- eigene Texte verwenden
- eigene Bilder / Grafiken verwenden
- wo es gar nicht anders geht (oder legal ist), QUELLENANGABE einbauen.

In diesem Fall geht das gut aus, aber der Eigentümer der geistigen Werte hätte auch sagen können: "Von jedem Owner bekomme ich XXX Euro. Wenn nicht, bekommen die Post von meinem Anwalt. Dann zahlen die XXX Euro plus meinen Anwalt."

Urheberrechts-Verstöße sind kein Kavaliersdelikt und nicht im Sinne von GS. Bitte beachtet das IMMER.

Schönen Abend

geoawareDE7.

P.S.: Lieber Moderator, bitte ganz oben anpinnen!
 

adorfer

Geoguru
Ich weiss ja nicht, in welchem Land das passiert ist, aber in Deutschland können diese ECs kaum gelegen haben.
Oder sollte sich wieder mal ein Reviewer von einem selbstbewusst (und kompetenzüberschreitenden) Emailversender ins Bockshorn gejagt haben lassen?

Hint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

Solange die Tafel auf öffentlich Grund steht.
(also kein Eintritt fällig ist oder irgendwer einen mit Hinweis auf's Hausrecht vor die Tür setzen könnte wie z.B. bei einigen offenen, aber trotzdem "von Privat besessenen" Parks. Und )
und solange das ganze dauerhaft ist (d.h. kein Injet-Ausdruck an Tesafilm in Klarsichthülle), sondern schon irgendwie ein "Schild" oder "Dauerinventar im Schaukasten": Zumindest nach Lesart der Urheberrechtsexperten in der Wikipedia in Deutschland kein Problem.
Man darf den Inhalt nur nicht verändern. D.h. Zuschnitt, Bildhelligkeit etc o.k. Aber nicht selbst drin herummalen oder einzelne Bildbereiche austauschen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Urheber keine "Jux-Postkarten" von z.B. Bronzestauen "mit ausgetauschten Köpfen" oder "aufgemalten Flaggen" dulden muss.
 
OP
G

geoawareDE7

Geocacher
Klar,
und weil Bücher in öffentlich zugänglichen Büchereien nur so rumstehen,
darf die auch jeder Kopieren und weiter verteilen... :irre:

Du solltest mal lesen, was Du hier postest: "bildlich wiederzugeben"
Ja, man darf eine öffentlich ausgestelle Infotafel abfotographieren und das BILD verwenden.
Du darfst nicht : Den Text der Infotafel abschreiben und den eigenen Namen (auch wenn es ein Nick ist) drunter setzen.

Aber mir ist das so etwas von Wurscht: Groundspeak schickt die Abmahnanwälte an die Cache-Owner. Guten Rat darf man hier in unserem Land auch ablehnen.
 

Fadenkreuz

Geoguru
geoawareDE7 schrieb:
Du darfst nicht : Den Text der Infotafel abschreiben und den eigenen Namen (auch wenn es ein Nick ist) drunter setzen.
Das stimmt in dieser allgemeinen Form nicht. Ich erspare es mir das einzeln auszuführen, aber im Grundsatz verbieten es weder die Guidelines noch das deutsche Urheberrecht.
geoawareDE7 schrieb:
Groundspeak schickt die Abmahnanwälte an die Cache-Owner.
Da sollte jeder Cache-Owner den Abmahnanwalt sofort wieder an Groundspeak verweisen, denn dort ist man in vollem Umfang für eventuelle Verstöße, die von der Website ausgehen, verantwortlich. Groundspeak ist Content-Provider und damit voll für den Inhalt auf gc.com verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit kann nicht übertragen werden, auch nicht durch Disclaimer, Guidelines oder ähnliches. Es gibt also keinen Grund den Cache-Ownern irgendwie Angst machen zu wollen.
 

Zappo

Geoguru
geoawareDE7 schrieb:
......In diesem Fall ist die Organisation dem Geocaching positiv verbunden und hat die Verwendung im Nachhinein genehmigt. ABER: mit QUELLENANGABE.......
Daß man seine Texte selbst schreibt, ist für mich selbstverständlich. Trotzdem: die Möglichkeit, jede noch so beliebig wiederholbare "Leistung" durch irgendwas schützen zu können, ist leider die Seuche der Zeit - und unabhängig von der Rechtslage ist das Verhalten lächerlich .

Mich würde da mal interessieren, welche Organisation das ist.

Gruß Zappo
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Fadenkreuz schrieb:
Da sollte jeder Cache-Owner den Abmahnanwalt sofort wieder an Groundspeak verweisen, denn dort ist man in vollem Umfang für eventuelle Verstöße, die von der Website ausgehen, verantwortlich.
Die sind zunächst einmal dafür verantwortlich sofort mit dem Löschhammer zu reagieren.
 

Mandragu

Geocacher
geoawareDE7 schrieb:
Du solltest mal lesen, was Du hier postest: "bildlich wiederzugeben". Ja, man darf eine öffentlich ausgestelle Infotafel abfotographieren und das BILD verwenden.
Du darfst nicht : Den Text der Infotafel abschreiben und den eigenen Namen (auch wenn es ein Nick ist) drunter setzen.

Gut, das Wiedergeben von Texten (und womöglich mit dem eigenen Nick als Urheber druntergesetzt) ist erstmal was anderes.

Aber um diese Sache hier oben ging es doch erstmal AUCH, oder? Du bist nicht nur angeschrieben worden, weil du Texte ins Listing gesetzt hast, sondern ebenfalls wegen "a) das Abfotographieren von Grafiken und Bildern von Schautafeln". Du empfiehlst deshalb auch, "eigene Bilder / Grafiken" zu verwenden.

Und das ist eben wohl nicht nötig. Die Info-Tafeln stehen öffentlich herum, sie unterliegen der Panoramafreiheit, die darf man selbst fotografieren und ins Listing setzen, ohne irgendwelche weiteren Vorgehensweisen.
 

adorfer

Geoguru
geoawareDE7 schrieb:
Klar,
und weil Bücher in öffentlich zugänglichen Büchereien nur so rumstehen,
darf die auch jeder Kopieren und weiter verteilen... :irre
Ich weiss jetzt nicht, wer von uns beiden irre ist, Du oder ich.

Zumindest die mir bekannten Bibliotheken handelt es sich
a) weder um öffentlichen Raum. (die kann man nämlich idR irgendwie abschliessen, haben Öffnungszeiten. Und es hat auch jemand Hausrecht).
Aber vielleicht ist das bei Dir am Ort ja auch anders.
b) handelt es sich in den mir bekannten Bibliotheken bei den Büchern nicht um Werke, die "bleibend" (also permanent, dauerhaft) angebracht sind, sondern in ihren Regalen durchaus beweglich sind.
Also zwei Gründe, warum die nicht unter Panoramafreiheit fallen.

Und nochmal: Lese bitte den Artikel zur Panoramafreiheit. Wenn es etwas gibt, wo die Wikipedia-Autoren sich wirklich auskennen, dann sind es Urheberrechte. Weil das zwangsläufig ihr tägliches Handwerkszeug ist zur Erstellung der eigenen Inhalte ist. Eben weil da schon viele Anwälte mit unberechtigten Forderungen "angeklopft" haben.

Ich zitieren nochmal für Dich:
Sprachwerke, Musikwerke, Bildtafeln
§ 59 UrhG bezieht sich regelmäßig auf Werke der Architektur, ist jedoch nicht darauf beschränkt.[11] So sei es denkbar, daß sich Sprach- und Musikwerke wie Gedichte, Glockenspiele, Lieder mit Text und Notenschriften auf einer Gedenktafel, einem Grab- oder Denkmal befinden und deshalb als Teil des Straßenbildes iSd § 59 genutzt werden können. Die Wiedergabe müsse aber der konkreten Gestaltungsform etwa auf der Tafel entsprechen.[12] Darunter fallen beispielsweise Notenaufzeichnung am Geburtshaus eines Komponisten.[13]
(CC-by-sa Wikipedia-Autoren, siehe Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Sprachwerke.2C_Musikwerke.2C_Bildtafeln )

Dass eine Schutzrechtsberühmung übel ist (egal durch wenn): Klar. Also ein Cacheowner sollte sich weder Bildwerke als Urheber zu eigen machen, egal ob von öffentlich dauerhaft aufgestellten Tafeln, noch von Wikipedia-Artikeln.
Eine korrekte Quellenangabe und eine nachvollziehbare Lizenzierung gehört eben mit dazu.
 
Oben