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Owner-Haftung bei LP ähnlich Facebook-Parties?

imprinzip

Geowizard
Chris Race schrieb:
Das wär' ja auch wohl der Hit schlechthin, wenn ein Facebooker da etwas bezahlen müsste. Mir ist nicht bekannt, dass die Fußballvereine für die damit verbundenen Polizeieinsätze irgendwas bezahlen - warum sollte das also dann jemand anderes bei der Gestaltung seiner Freizeit / seines Hobbys?

Obwohl ich dir da im Kern recht gebe - der Vergleich mit Fußballspielen, bei denen sich die sog. "Fans" treffen, um sich gegenseitig eins auf die Mütze zu hauen und schon zu besoffen (oder hirnamputiert) sind, um vom Spiel nur irgendwas mitzukriegen, kam mir letztens auch.
Allerdings, wenn zu einer FB-Party mit dem Slogan "XY kaputtfeiern" eingeladen wird, hoffe ich wirklich, dass diese Vollpfosten nicht nur mit nem blauen Auge davonkommen.
Das moenk-Szenario kann ich jedoch beim besten Willen nicht erkennen.
Zumal dafür ein fester Zeitpunkt fehlt. Und Kastenwagen und Hundertschaften mal ein paar Wochen/ Monate vor nem LP abzustellen, um eine LP-Horde zu schnappen, halte ich dann auch eher für unwahrscheinlich... :D
 

Chris Race

Geowizard
imprinzip schrieb:
Allerdings, wenn zu einer FB-Party mit dem Slogan "XY kaputtfeiern" eingeladen wird, hoffe ich wirklich, dass diese Vollpfosten nicht nur mit nem blauen Auge davonkommen.
Ich kenne mich mit Fuckbook nicht aus und weiß auch nicht, wie genau da eingeladen wird, aber wenn schon bei dem Einladungstext klar wird, dass es da um asoziale Randale oder dergleichen gehen soll, dann sollte das in der Tat bestraft werden.
 

ColleIsarco

Geowizard
Moin moin,
Chris Race schrieb:
Ich kenne mich mit Fuckbook nicht aus und weiß auch nicht, wie genau da eingeladen wird, aber wenn schon bei dem Einladungstext klar wird, dass es da um asoziale Randale oder dergleichen gehen soll, dann sollte das in der Tat bestraft werden.
Es geht ja nicht um Bestrafung, das ist ein anderes Thema, sondern um Haftung. Und da kommt es darauf an, wie man es formuliert. Wenn bei der Einladung bereits absehen kann, dass Schäden entstehen werden, dann darf man sich nicht wundern, wenn man diese begleichen muss. Das ist aber vom Einzelfall abhängig.

Gruß
ColleIsarco
 

adorfer

Geoguru
Chris Race schrieb:
Ich kenne mich mit Fuckbook nicht aus und weiß auch nicht, wie genau da eingeladen wird, aber wenn schon bei dem Einladungstext klar wird, dass es da um asoziale Randale oder dergleichen gehen soll, dann sollte das in der Tat bestraft werden.
"Sollte" vielleicht. Wird's aber nicht.
Von daher können die hier angesprochenen LP-Owner doch beruhigt zurücklehnen.
 

ColleIsarco

Geowizard
Moin moin
-jha- schrieb:
"Sollte" vielleicht. Wird's aber nicht.
Es wird Dir nicht schmecken, aber es gibt den Straftatbestand der Anstiftung. Und ob eine solche vorliegt, entscheiden im Einzelfalle die Staatsanwaltschaft und im Anschluss ggf. ein Richter.

-jha- schrieb:
Von daher können die hier angesprochenen LP-Owner doch beruhigt zurücklehnen.
Ich unterstelle mal, dass die Reviewer Beschreibungen, die offensichtlich zu Straftaten aufrufen, nicht freischalten. Von daher wahrscheinlich ja, aber eine Garantie gibt es nicht.

Gruß
ColleIsarco
 

Die Baumanns

Geowizard
Ich habe gerade einen nicht uninteressanten Link gefunden,
wo such Urban Explorer mit der rechtlichen Materie auseinandergesetzt haben.

http://www.lost-history.net/?page_id=455
 

Stramon

Geowizard
Die Baumanns schrieb:
Ich habe gerade einen nicht uninteressanten Link gefunden,
wo such Urban Explorer mit der rechtlichen Materie auseinandergesetzt haben.

http://www.lost-history.net/?page_id=455

Danke für den Link!
Etwas OT, aber interessant fand ich auch:
www.lost-history.net schrieb:
Verlust des Versicherungsanspruches
Wer sich im Rahmen der Begehung einer Straftat verletzt, hat keinen Anspruch auf Versicherungsschutz durch seine Unfall- oder Krankenversicherung. Der Versicherungs-schutz ruht während der Begehung der Straftat.

Verunfallt also ein Urban Explorer in einem Gebäude oder in einem Tunnel, so hat er sämtliche Kosten, die für Rettung, Bergung und Versorgung entstehen, selbst zu tragen. Dies gilt übrigens auch für Vergiftungen oder Infektionen mit Krankheiten, die auf das Urban Exploring zurückzuführen und nachweisbar sind.
:kruecken:

Aber auch:
www.lost-history.net schrieb:
Hund
Wenn man einen Hund bei sich führt – und dieser nicht der allgemeinen Leinenpflicht unterliegt – kann man als Grund angeben, dass der Hund plötzlich in das Gebäude gerannt ist. Der Hund ist Eigentum und das Eigentum darf man jederzeit zurückführen (§ 229 BGB – Selbsthilfe). Das Betreten des fremden Eigentums zur Wiederrückführung des Eigentums (= der Hund) ist straffrei.
:leash4:
Das der aber auch immer überall rein rennen muss... :D

Gruß Stramon
 
lost-historie:
Ich sage jetzt mal nix dazu und schreibe lieber einen Aufsatz über Geburtshilfe, Baustatik, saubere Schweißnähte oder sonst ein Thema, von dem ich keine Ahnung habe. Einfach alles aufschreiben, was irgendwie "paßt" und ab ins Netz damit.....

PaulHarris
 

Bergbauer

Geocacher
Ein kurzes Überfliegen der "Rechtstipps" zeigt jedenfalls, dass da mehr Falsches als Richtiges drinsteht. Keine empfehlenswerte Lektüre ...
 

D-Thorolf

Geocacher
Stramon schrieb:
[
www.lost-history.net schrieb:
Hund
Wenn man einen Hund bei sich führt – und dieser nicht der allgemeinen Leinenpflicht unterliegt – kann man als Grund angeben, dass der Hund plötzlich in das Gebäude gerannt ist. Der Hund ist Eigentum und das Eigentum darf man jederzeit zurückführen (§ 229 BGB – Selbsthilfe). Das Betreten des fremden Eigentums zur Wiederrückführung des Eigentums (= der Hund) ist straffrei.
:leash4:
Das der aber auch immer überall rein rennen muss... :D
Vorsicht, vorsicht! Man darf sein Eigentum zwar "zurückführen". Dennoch muß der "Zurückführer" sich an Ge- und Verbote halten. Dies gilt insbesondere wenn diese Ge- und Verbote auf anzunehmende Verletzungs- /Unfallrisiken ausgesprochen wurden.
 
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