• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Haft für Dosendiebe?

Taxnix

Geocacher
Auf meiner wöchentlichen Tour durch diverse Rechtsblogs bin ich in Heymanns Strafrecht Blog auf folgenden Beitrag gestoßen:

Gibt es einen Markt für geklaute Liebesschlösser?

Laut Bericht im Kölner Stadtanzeiger war jemand bei der Demontage von 52 "Liebesschlössern" mittels Bolzenschneider von der Kölner Hohenzollernbrücke erwischt und wegen (versuchten) Diebstahls zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts seien diese Schlösser keineswegs herrenlos sondern blieben Eigentum ihrer Käufer.

Meiner Meinung nach ein interessantes Urteil auch in Bezug auf die Entfernung/den Diebstahl von Geocaches. Insoweit schätze ich die Rechtslage entsprechend ein.
 

friederix

Geoguru
Eines dieser Schlösser auf der Hohenzollernbrücke ist ein Geocache.
Ergo gilt das wohl auch für Geocaches. :???:
Oder nicht? Oder doch?

Gruß friederix
 

Guido-30

Geowizard
Egal ob es um so ein Schloss, um einen Cache oder um beides gleichzeitig geht: In meinen Augen ist das natürlich Diebstahl. Schließlich handelt es sich ja nicht um Müll, den jemand weggeworfen hat, sondern um etwas, was bewusst deponiert wurde. Genau so wie z.B. mein Fahrrad, dass ich daneben stehen lasse.
Etwas anderes ist es, wenn ein Muggel einen Cache entfernt, weil er ihn für Müll handelt. Da fehlt einfach der Vorsatz.
 

Bergbauer

Geocacher
Zu den Tatbestandsmerkmalen des Diebstahls gehört auch die Zueignungsabsicht. Der Dieb der "Liebesschlösser" hatte diese Zueignungsabsicht. Wenn jemand einen "störenden" Cachebehälter entfernt, an sich nimmt und auf Anfrage dem Owner wieder aushändigen möchte, dann fehlt diese Zueignungsabsicht. Genau aus dem Grund empfiehlt ein bekannter deutscher Naturschutzverein auch, dass man einen Cachebehälter zwar entfernen soll, per Log aber dem Owner mitteilen soll, dass er den Behälter irgendwo abholen kann.
 

friederix

Geoguru
Bergbauer schrieb:
Zu den Tatbestandsmerkmalen des Diebstahls gehört auch die Zueignungsabsicht.
Und was ist, wenn Du ein (bezahltes) Reklameschild eines Mitbewerbes entfernst, weil es Deinen kommerziellen Interessen im Wege steht?
Ist das völlig in Ordnung?

Setze das um in "Hobby-Interesse".
99% derer, die Dosen entfernen, machen das, weil es ihrer Hobbyausübung im Wege steht.
Die verdienen nicht ihren Lebensunterhalt damit, sondern versüßen sich damit ihre Freizeit.
Ist auch völlig legitim, nur sollen sie gleiches auch anderen zugestehen.

Es gilt nicht, wer bezahlt, hat immer recht und darf alles.

Es gilt einfach, die Interessenskonflikte zu beseitigen, bzw. einvernehmlich per Kommunikation zu regeln.

"Dosen klauen" ist jedenfalls die denkbar schlechteste Variante; auch wenn es dem "Täter" kurzfristig sicher ein unheimliches Erfolgserlebnis beschert.

Gruß friederix
 
Streng genommen ist es vielleicht Diebstahl, wenn ein Muggel die Dose findet und als "Schatz" (weil besonders interessant, wie bspw. eine unaufgeblasene PET-Falsche) mit nach Hause nimmt oder weil er so glaubt, der Spuk gehe zu Ende.

Dass eine Dose mal verschwindet, passiert leider. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die letzten Finder zu blöd waren, das Ding wieder richtig zu drappieren (Magnetfunktion nicht genutzt; in den Lüftungsschacht gefallen, o.ä.).

Aber wer würde wegen der paar Cent (Filmdose/ PETling) oder der paar Euros (LL-Dose, Nano, Nakro, usw.) gleich Strafanzeige stellen?!
So blöd es auch ist, man muss solche Verluste wohl auch leider einkalkulieren. Und wenn man zum wiederholten Male die gleiche Dose wieder und wieder maintenancen oder gar ersetzen muss, sollte man sich spätestens dann überlegen, ob der Cache oder die Art des Verstecks die richtige ist.
 

Bergbauer

Geocacher
friederix schrieb:
Und was ist, wenn Du ein (bezahltes) Reklameschild eines Mitbewerbes entfernst, weil es Deinen kommerziellen Interessen im Wege steht?
Immer diese seltsamen Vergleiche, die nicht so recht passen. Wenn ich das Werbeschild eines Konkurrenten entferne, weil es mir "im Weg steht", dann fehlt auch hier die Zueignungsabsicht, wenn ich es dem Konkurrenten jederzeit wieder zurückgeben würde. Es könnte aber Sachbeschädigung sein oder ich könnte zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet sein.
 

friederix

Geoguru
Bergbauer schrieb:
Immer diese seltsamen Vergleiche, die nicht so recht passen.
Genau darauf wollte ich hinaus.

Unser Hobby ist einfach nur schräg, und irgendwie muss man bestimmt veranlagt sein, um daran Gefallen zu finden.
Meiner Frau ist das bisher immer noch nicht gelungen und wird ihr vermutlich auch nie gelingen.
Aber sie toleriert es und gibt mir den Freiraum dazu, wofür ich ihr sehr dankkar in.

Andere Frauen leben damit, dass ihre Männer morgens um 4 Uhr das Bett verlassen, um ihr Revier zu "betreuen".
Alles eine Sache des geordneten Familienlebens.

Notwendig für letzteres ist weder das eine noch das andere.

Will sagen, es geht um Hobbies und nicht um die Rettung der Welt.
Und der Wald und das Wild schaffen es schon, damit klar zu kommen.

Auch vor 2000 Jahren hatten Menschen schon Hobbies.
Die Römer hatten sogar noch komischere und haben extra das Kolosseum dafür gebaut. ;)

Gruß friederix
 

blackbeard69

Geomaster
Bergbauer schrieb:
Genau aus dem Grund empfiehlt ein bekannter deutscher Naturschutzverein auch, dass man einen Cachebehälter zwar entfernen soll, per Log aber dem Owner mitteilen soll, dass er den Behälter irgendwo abholen kann.
Auch ohne Jurist zu sein, sehe ich genau hier einen sehr wesentlichen Unterschied, ob das ein Förster oder jemand vom Ordnungsamt in seiner Eigenschaft als zuständige Amtsperson macht, oder ob ein selbst ernannter Dorf-/Wald-/Wiesensheríff anderen Leuten seinen ganz eigenen privaten Horizont aufzwingen will.

friederix schrieb:
Unser Hobby ist einfach nur schräg
nicht schräger als beispielsweise Briefmarken sammeln, imho, lediglich noch nicht so alt

friederix schrieb:
und irgendwie muss man bestimmt veranlagt sein, um daran Gefallen zu finden.
Meiner Frau ist das bisher immer noch nicht gelungen und wird ihr vermutlich auch nie gelingen.
Aber sie toleriert es und gibt mir den Freiraum dazu, wofür ich ihr sehr dankkar in.
Und genau das ist der entscheidende Punkt, der dem genannten Naturschutzverein offenbar entgangen ist: Menschen sind verschieden voneinander, haben unterschiedliche Meinungen und Vorlieben und sie haben im Gegensatz zu Tieren die große Gabe des miteinander Redens geschenkt bekommen...
 

Cachebär

Geomaster
Wenn der Cache einen Wert von 10€ übersteigt (Wertgrenze für Fundsachen) und gegen einfachen Diebstahl gesichert ist (zB durch ein Schloss, eine Verankerung, eine nichtübliche Verschraubung...) und erkennbar kein Abfall ist, handelt es sich selbstverständlich um Diebstahl, wenn der Cache mit der Absicht des Einbehaltens von öffentlichem Grund entfernt wird. (Was seitens der StA nur auf Antrag verfolgt wird und auch nur, wenn keine abschwächenden Faktoren erkennbar sind).

Ist übrigens auch ein Grund dafür, dass selbst alte Schrotträder die irgendwo angekettet seit Monaten die Gegend verschandeln erst mit einem Hinweisaufkleber markiert werden, bevor sie nach weiteren Wochen Wartezeit entfernt und danach sicher verwahrt werden.


Guter Hinweis auf die Rolle selbsternannter Naturschützer, Blackbird.
So mancher Umweltfreund ist in Wahrheit nur ein Menschenfeind...
 

die Adligen

Geocacher
Also wie Einige schon geschrieben haben, geht es hier nur um ein schräges Hobby! :kopfwand:
Sicherlich ist es ärgerlich, wenn eine Dose weg kommt, aber dann war sie vielleicht nicht ordentlich versteckt, oder befand sich auf Privatbesitz. :( Eine Strafanzeige stellen, wegen einer Filmdose die doch oft auf privaten Besitz liegt oder hängt oder sonst wie befestigt wurde, naja, ich weiß nicht! Anzeige gegen Unbekannt :???:
Bevor ein Polizist einen Bericht dazu machen würde, würde er wahrscheinlich einfach aus eigener Tasche bezahlen. :lachtot:

Bei dem Bericht ging es wahrscheinlich ehr um Sachbeschädigung, als um den Verlust der Schlösser, oder der Richter hatte einfach ein Herz und vielleicht sogar ein eigenes Schloss an der Brücke!!! :D

Grüßle
die Adligen
 

Cachebär

Geomaster
Bevor ein Polizist einen Bericht dazu machen würde, würde er wahrscheinlich einfach aus eigener Tasche bezahlen
Ziemlich unsinniger Beitrag, denn es geht nicht um den materiellen Wert der gestohlenen Gegenstände, der oft gegen Null tendiert, sondern darum, einen Verbrecher (hier : Dieb) zu bestrafen, insbesondere um den Täter dazu zu bewegen, zukünftig von Verbrechen (hier : Diebstahl) Abstand zu nehmen.

Wer kleine Verbrechen toleriert, darf sich über große Folgeverbrechen nicht wundern.

Fahrrad geklaut ? Hatte doch nur noch 50€ Restwert, dafür schreibt doch keiner eine Anzeige... und, würdest Du Dich etwa nicht ärgern, wenn es Dein Fahrrad wäre ???
 

Zappo

Geoguru
Cachebär schrieb:
,,,,,,Wer kleine Verbrechen toleriert, darf sich über große Folgeverbrechen nicht wundern. ....
Also ich seh das mal ne ganze Nummer tiefer - Cache geklaut - Mist. Ärgerlich - ja - aber Verbrechen?

Wenn ich das richtig sehe, leben auch wir beim Hobby davon, daß nicht alles überhöht wird - der Trampelpfad nicht zur Naturzerstörung, die Eddingzahl am Schild nicht zur Sachbeschädigung und der Fallrohrmikro nicht zur Kirchenschändung. Und im "richtigen Leben" sind wir darauf angewiesen, daß wir mal 5 Minuten zum Ausladen vor einer Einfahrt stehen, nicht jede Rauferei der Kinder als Verhaltensauffälligkeit geahndet wird und die Katze auch mal bei Nachbars kackt, ohne daß für hunderte Euro ein Prozeß angestrengt wird.

In einer anderen Welt will ich garnicht leben.


Gruß Zappo

...und große Verbrechen machen nicht die Verbrecher, sondern andere.
 

Cachebär

Geomaster
Ja was denn nun, Zappo ?!

Einerseits soll ein lächerliches Schräubchen im Baum eine Sachbeschädigung darstellen, die es (laut vereinzelter Forenmeinung) zu vereiteln und zu bestrafen gilt,
andererseits soll der Diebstahl eines aufwändigen teuren Caches vollkommen ignoriert werden ??
Seltsam !

Mein Bike ist ebenfalls ein Hobbybestandteil für mich. Wenn das geklaut wird, kann ich doch nicht sagen "Macht nix, biken ist ja nur mein Hobby, und außerdem bin ich schonmal falsch in eine Einbahnstraße eingefahren und bei rot über ne Ampel, also darf ich mich über die Vergehen anderer nicht beklagen !"

Aber selbstverständlich, Zappo, ist das alles eine Ermessensangelegenheit. Niemand will jemanden in Haft bringen, weil er ein Döschen entsorgt, dass er für Müll hält.
Einen leichten juristischen Denkzettel für einen, der gezielt mehrere Caches aufsucht, um sie zu zerstören und den Inhalt zu stehlen, halte ich demhingegen für gerechtfertigt.
Und Leute die losziehen, um Liebesschlösser (darunter auch Caches) zu dutzenden mit Bolzenschneidern knacken, um diese als Metallschrott zu verkaufen (und auch Gullideckel u.a. !!!) sind ganz gewöhnliche Verbrecher, die in den Knast gehören.

Das Abwägen und Ermessen gehört zu den schwierigen Aufgaben der Justiz.
 

Zappo

Geoguru
Cachebär schrieb:
Ja was denn nun, Zappo ?! Einerseits soll ein lächerliches Schräubchen im Baum eine Sachbeschädigung darstellen, die es (laut vereinzelter Forenmeinung) zu vereiteln und zu bestrafen gilt,
andererseits soll der Diebstahl eines aufwändigen teuren Caches vollkommen ignoriert werden ??
Seltsam !.....
Ich halte es mal jetzt nicht für hundertprozentig korrekt, Vergleiche zwischen der allerkleinsten denkbaren Schraube und dem teuersten Cache der Welt anzustellen. Wir reden hier von Dosen, die wir irgendwo unbeobachtet, ungeschützt, whatever hinterlegen. Die haben in der Regel einen Wert von unter 10 Öre - Munikiste mit Vollausstattung sicher ein wenig mehr.

Die verschwinden im Allgemeinen, weil...

irgendein "Waldbeauftragter" meint, sie stören
irgendwelche Kiddies meinen, lustig sein zu müssen
ein selbsternannter Cachekiller unterwegs ist
innerhalb des Hobbies manchmal ein wenig Kindergarten veranstaltet wird
oder weil jemand ne Munikiste braucht (wie wohl bei mir)...

Daß das Entfernen -warum immer- Sche**e ist, braucht man nicht diskutieren. - aber ich sehe noch am ehesten beim letzten Beispiel irgendwas mit Diebstahl.

Gruß Zappo

PS: Im übrigen ist eine Schraube im Baum ein NoGo - völlig unabhängig von irgendwelchen Gesetzbüchern. Und das gilt es nicht zu vereiteln und zu bestrafen, sondern schlicht zu vermeiden.
 

die Adligen

Geocacher
Cachebär schrieb:
Bevor ein Polizist einen Bericht dazu machen würde, würde er wahrscheinlich einfach aus eigener Tasche bezahlen
Ziemlich unsinniger Beitrag, denn es geht nicht um den materiellen Wert der gestohlenen Gegenstände, der oft gegen Null tendiert, sondern darum, einen Verbrecher (hier : Dieb) zu bestrafen, insbesondere um den Täter dazu zu bewegen, zukünftig von Verbrechen (hier : Diebstahl) Abstand zu nehmen.

Wer kleine Verbrechen toleriert, darf sich über große Folgeverbrechen nicht wundern.

Fahrrad geklaut ? Hatte doch nur noch 50€ Restwert, dafür schreibt doch keiner eine Anzeige... und, würdest Du Dich etwa nicht ärgern, wenn es Dein Fahrrad wäre ???

Wo fängt das an und wo ist Schluss!
Wenn ich mein 50€ Fahrrad im Wald in den Dreck lege zum beschreiben, dann muss ich mich nicht wundern, wenn ein Spaziergänge das Fahrrad nicht an den Mülleimer stellt sondern es (wenns passen würde) hinein schmeißt!
Also jemanden zu bestrafen, der für sich eine sinnfreie Tupperdose in den Müll tut! :???: Was soll der bekommen? 1 Jahr auf Bewährung? :kopfwand:
 

HH58

Geomaster
Seien wir mal ganz kleinlich.

Wenn jemand einen Cache mitnimmt und wegwirft, weil er ihn für Müll hält, dann kommt eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung (nach deutschem Recht) eh nicht in Frage, weil diese Straftat nur vorsätzlich und an fremden (also nicht herrenlosen) Sachen begangen werden kann. Im angenommenen Fall hat der Finder die Sache aber für herrenlos gehalten, also liegt kein Vorsatz vor.

Auch Diebstahl liegt dann nicht vor, wenn er den Cache wegwirft, denn es fehlt u.a. die Zueignungsabsicht.

Eventuell käme eine Fundunterschlagung in Frage, wenn der Finder Dose und Inhalt behält und diese mehr als 10 Euro wert sind.

Etwas anders sieht die Sache evt. aus, wenn der Finder schon weiß, dass der Cache kein Müll ist, und z.B. durch das Wegwerfen nur den Owner ärgern will oder die Dose behält.

Und natürlich sind Kinder eh noch nicht strafmündig.

Das war jetzt die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich kann jemand aber u.U. auch dann zu Schadenersatz verurteilt werden, wenn er strafrechtlich nicht belangt werden kann. Dann aber nur in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, nicht als Strafe bzw. Abschreckung.
 

Cachebär

Geomaster
Also jemanden zu bestrafen, der für sich eine sinnfreie Tupperdose in den Müll tut! Was soll der bekommen? 1 Jahr auf Bewährung?
Anstatt den armen Smilie wegen meinem Beitrag mit dem Kopf gegen die Wand klatschen zu lassen, hättest du vielleicht besser weiterlesen lesen sollen...

ich selber :
"Niemand will jemanden in Haft bringen, weil er ein Döschen entsorgt, dass er für Müll hält.
Einen leichten juristischen Denkzettel für einen, der gezielt mehrere Caches aufsucht, um sie zu zerstören und den Inhalt zu stehlen, halte ich demhingegen für gerechtfertigt.
Und Leute die losziehen, um Liebesschlösser (darunter auch Caches) zu dutzenden mit Bolzenschneidern knacken, um diese als Metallschrott zu verkaufen (und auch Gullideckel u.a. !!!) sind ganz gewöhnliche Verbrecher, die in den Knast gehören."

:roll:
 

Weddlia

Geocacher
Bei einer Plastikdose, die irgendwo rumliegt und bei derem Verschwinden von einem Verbrechen gesprochen wird führt mir doch wieder die Überheblichkeit einiger Cacherkollegen vor Augen. Geocacher dürfen alles und die Anderen sind eh doof.

Es wird ein leichtes sein die Dosen als Abfall einzustufen.

Ein Polizist, der eine solche Anzeige entgegennehmen soll, sollte den Erstatter wegen groben Unfugs und Behinderung notwendiger Polizeiarbeit eine Zeit lang festhalten.

Andreas
 

HH58

Geomaster
Weddlia schrieb:
Bei einer Plastikdose, die irgendwo rumliegt und bei derem Verschwinden von einem Verbrechen gesprochen wird führt mir doch wieder die Überheblichkeit einiger Cacherkollegen vor Augen. Geocacher dürfen alles und die Anderen sind eh doof.

Es wird ein leichtes sein die Dosen als Abfall einzustufen.

Ein Polizist, der eine solche Anzeige entgegennehmen soll, sollte den Erstatter wegen groben Unfugs und Behinderung notwendiger Polizeiarbeit eine Zeit lang festhalten.

Ein Verbrechen ist es schon deshalb nicht, weil in Deutschland nur diejenigen Taten als Verbrechen zählen, auf die mindestens ein Jahr Gefängnis steht - in Ö und CH sogar drei Jahre. Das ist hier sicher nicht der Fall.

Dass eine irrtümliche Entsorgung eines Caches als Müll normalerweise nicht strafbar ist, wurde auch schon festgestellt.

Eine vorsätzliche Zerstörung oder vorsätzliches Wegnehmen im Wissen, dass es eben kein Müll ist, kann aber, wenn schon kein Verbrechen, so doch eine Straftat sein. Oder gehörst Du zu den Leuten, die auch Ladendiebstahl als Kavaliersdelikt betrachten, solange die gestohlene Ware "nur ein paar Euro" wert ist ?
 
Oben