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Bericht in RP Online ( 28.07.12) über Ärger mit Cachern

kohlenpott

Geowizard
Ob Privatsender oder nicht - ich habe auch die Erfahrung gemacht, daß es stark vom befragten Polizisten abhängt, wann man in eine Anliegerstraße reindarf und wann nicht. Im Zweifelsfall wird das von einem Gericht entschieden und nicht vom Polizisten vor Ort.

Aussagen die ich direkt von Polizisten bekommen habe gingen von:

Da dürfen Sie nur rein, wenn Sie dort wohnen oder jemanden besuchen, der dort wohnt.

Bis zu:

Wenn Sie irgendwas dort machen wollen, ein Internetspiel oder auch einfach nur parken, dürfen Sie da auch rein.
 

awema

Geomaster
... und es hängt auch viel davon ab, WIE man miteinander umgeht und sich unterhält: wie man in den Wald hinein ruft ...
 

Cachebär

Geomaster
Grundsätzlich hast Du Recht, nur warum legt man dann Wanderparkplätze (StVO Zeichen 317) an das Ende von Anliegerstraßen?

Ganz einfach : weil es eben trotz der gebetsmühlenartigen Wiederholung anderslautender Behauptungen NICHT so ist, dass man diese Straße nicht befahren dürfte.

Befindet sich am Ende oder innerhalb einer Anliegerstraße Dein Ziel, darfst Du selbstverständlich dort einfahren, zB zu einem Wanderparkplatz.

Lediglich wenn es eine zweite Zufahrt gibt und diese genannt ist oder Du ortskundig bist, musst du diese nutzen. Und genau DAFÜR gibt es dieses Verkehrsschild überhaupt, zur Verkehrslenkung und nicht dafür, Anwohnern ihre ruhige Straße (die im Gegensatz zu Privatstraßen schließlich auch von ALLEN finanziert wird) zu gönnen.

Das man das Schild bei vorhandener Umfahrungsmöglichkeit bei besonderen Begebenheiten (Enge, Altenwohnanlage usw.) trotzdem respektieren darf, versteht sich von selber. (Leider muss man diesen eigentlich selbstverständlichen Satz in diesem Forum dazuschreiben, da man ihn ansonsten sofort als "Gegenargument" zurückbekommt)
 
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