raziel28
Geomaster
rolf1327 schrieb:Das Fordern von Genehmigungen ist meines Erachtens nur der Versuch von GS dem Geschäftsmodell einen legalen Anstrich zu geben.
Das ist nicht nur der Versuch, sondern die konkrete Umsetzung davon. Schau Dir mal die GC-Weltkarte an. Als es bei uns noch "russische Zustände" gab, hat es doch keine Sau interessiert, ob da ein paar Nerds irgendwo mit einem Mäusekino in der Hand herum laufen. Jetzt sieht das ganze anders aus und selbst "wenns stört machen wir's weg" reicht nimmer aus.
Die Vorstellungen sind allerdings sehr naiv und verlagern das Problem auf denjenigen, der den Cache legt.
Ähm, die Verantwortung lag noch nie bei jemand anderem, nur musste man sie in der Vergangenheit weniger stark einfordern.
Jepp, das alte Huhn-Ei-Spiel... Klar ist der Jäger letztlich auch nur Nutzniesser des Grunstückes, aber man täte einfach gut daran, wenn aus dessen Ecke schon mal kein Ärger kommen kann. Wir kennen es ja, wenns dem Jäger reicht, droht er mit Pachtkündigung und das ist der Punkt, an dem der Eigentümer oft erst kippt.Ein Jäger darf gar keine Erlaubnis geben, denn ihm gehört das Grundstück nicht.
Der Grundstückseigentümer wird keine Erlaubnis geben, denn damit sind eine Reihe von Problemen verbunden - Unfallversicherung, Gefahrenabwehr, Verkehrssicherung...
Ich denke nicht, daß Geocaching in diesem Zusammenhang anders zu werten ist, als Spazieren oder Wandern. Darüber hinaus auferlegte Verkehrssicherung wird es also nicht geben. Klar, da ging vor nicht all zu langer Zeit ein Urteil durch die Medien, wo ein Waldbesitzer auf Schadensersatz wegen mangelnder Sicherungspflicht verklagt wurde.
Wenn das aber Schule machen würde, wäre es weitreichend und lange kein Geocachingproblem mehr, dann wären Waldflächen überwiegend gesperrt oder es gäbe kaum noch Interesse an privatem Waldbesitz. Das kanns also nicht sein und auch das Waldbetretungsrecht spricht von eigener Gefahr.
Selbst Eigengott schreibt in seinem Blog, dass man nicht die Instanzen in der Behördenhierarchie fragen sollte die das wirklich entscheiden dürften, sondern am besten nur ganz unten in der Hierarchie bleiben sollte.
Dazu kenne ich jetzt gerade den genauen Wortlauf nicht, aber klar ist doch, wenn es für eine Liegenschaft einen Besitzer gibt, den man fragen könnte...am besten gar vor Ort, warum dann eine Behörde belästigen, die, wie das Altensteiger Beispiel™ zeigt, auch schonmal am Sinn ordentlich vorbei entscheiden.