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Eure Erfahrungen bei Genehmigungs-Anfragen

Rupa

Geowizard
Holger 64 schrieb:
Beim Staatswald ist das so, sonst auch der Eigentümer des Waldes. Heute sind viele Wälder (wieder) in Privatbesitz. Und während sich der Besucher per Gesetz (Jedermansrecht) auf Wegen bewegen darf, darf er eigentlich ! ohne zu fragen nicht mal Pilze oder Beeren sammeln (kleine Grauzone - wo noch nie einer geklagt hat). Aber schon beim Holzsammeln gehts los. Das ist Eigentum des Waldbesitzers und ohne Erlaubnis Diebstahl.
Wärst Du so freundlich, die Quelle Deiner grenzenlosen Weisheit mit uns zu teilen?

§ 14 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen schrieb:
Aneignung von Waldfrüchten, Blumen und Kräutern

(1) Wildwachsende Blumen, Gräser und Farne können für den persönlichen Bedarf (Handstrauß) entnommen werden. Entsprechendes gilt für das Entnehmen von Leseholz, Pilzen, Kräutern, Moosen, Beeren und anderen Wildfrüchten. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen.
Das Bundeswaldgesetz regelt diesbezüglich nichts. Viele Landeswaldgesetze ebenfalls nicht. Gibt es keine spezielle Regelung in den jeweiligen Landesgesetzen, ist davon auszugehen, daß eine Erlaubnis entsprechend der in Sachsen gesetzlich geregelten ebenfalls - nach Gewohnheitsrecht - besteht.
 

KreuterFee

Geomaster
Ja Holger, Eigentümer haben nicht nur Rechte, Eigentum verpflichtet auch, das geht sogar soweit, das der Waldbesitzer gerne ein Schild aufstellen darf "Betreten Verboten", und ich es sogar ignorieren darf.

Vielleicht solltest du deine Quellenlage mal überdenken, Sie liegt falsch.

Übrigends grundsätzlich ist auch das Betreten des Waldes abseits der Wege selbstverständlich zulässig, bitte beachte hierbei auch ggf. abweichende Gesetze der Länder.

Update:
Allerdings wen ich einen Geocache auf GC.com veröffentlichen möchte, muss ich natürlich die Einverständnis des Owners haben, außerhalb reicht der eigene gesunde Menschenverstand.
 

radioscout

Geoking
KreuterFee schrieb:
Früher war das ja mal so, das man Muggeln nichts vom Geocachen erzählte, heute ist das anders :).
Früher hat man den Muggels seine Dosen auch nicht vor die Füße oder die Fenster geworfen.
Damals wurden Caches an Stellen versteckt, die so muggelfrei wie möglich waren. So was wie "der Cache ist an einer extrem vermuggelten Stelle versteckt, damit er nicht so leicht zu finden ist" war undenkbar.

Man hat den Muggels nicht nur nichts vom Cachen erzählt, man hat auch dafür gesorgt, daß die Dosen den Muggels nichts erzählen. Und das ist heute leider auch anders.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Holger 64 schrieb:
... darf er eigentlich ! ohne zu fragen nicht mal Pilze oder Beeren sammeln (kleine Grauzone - wo noch nie einer geklagt hat). Aber schon beim Holzsammeln gehts los.
Diese falsche Auffassung hat Rupa schon richtig gestellt. Ich schließe mich allerdings nicht der Auffassung an, dass die Entnahme von Holz auch durch Gewohnheitsrecht gedeckt sein kann. Auch gibt es Bundesländer, in denen die Holzentnahme aus Privatwald ausdrücklich erlaubnispflichtig ist. Im Zweifel musst du das im für dich geltenden Landeswaldgesetz nachlesen.
Holger 64 schrieb:
... gibts Anzeige wegen Landfriedensbruch.
Komisch, dass im Zusammenhang mit dem (verbotenen) Betreten von Grundstücken immer wieder der Landfriedensbruch erwähnt wird. Bitte lies dir den entsprechenden Tatbestand des § 125 StGB mal durch: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__125.html
 

Holger 64

Geocacher
Rupa schrieb:
Wärst Du so freundlich, die Quelle Deiner grenzenlosen Weisheit mit uns zu teilen?
natürlich, http://www.wald2011.de/unser-waldkulturerbe/nachrichten/detailansicht-news/aktuell/bmelv-informiert-ueber-das-verhalten-beim-waldbesuch/?tx_ttnews
und dort weiter zu:
http://www.wald2011.de/unser-waldkulturerbe/nachrichten/detailansicht-news/aktuell/bmelv-informiert-ueber-das-verhalten-beim-waldbesuch/?tx_ttnews[year]=2011&tx_ttnews[month]=10&tx_ttnews[day]=20&cHash=bec34122516cf7b1b953ac073c39a168

Das Bundeswaldgesetz regelt diesbezüglich nichts. Viele Landeswaldgesetze ebenfalls nicht
doch, wenn man weiter als die Überschrift liest steht da:
>>>Das Betretensrecht umfasst nicht das Recht, sich im Wald Dinge anzueignen und diese mitzunehmen. Grundsätzlich gilt: Nur der Eigentümer kann über die Dinge in seinem Wald verfügen.<<<
außerdem hast Du ja eine Regelung zitiert - für den Hausgebrauch - nur wer legt fest wie viel das ist?
Rupa schrieb:
Vielleicht solltest du deine Quellenlage mal überdenken, Sie liegt falsch.
nein, siehe oben. Aus eigener Erfahrung kann ich ebenfalls sagen, das sie stimmt. Vor 2 Jahren wollten wir Reisig für Balkondekoration und Gestecke kaufen. Ein mickriges Bund kam 2 Euro. Warum also nicht reichlich vorhandenen Schneebruch aus dem nahen Wald holen? Lasst es bleiben, solch Schneebruch kostet 25 Euro - es sei den man hat eine sogenannte Entnahmebescheinigung. Die kostet nix bis 5Euro.
Holz aus dem Wald ohne Genehmigung egal zu welchem Zweck ist verboten.
KreuterFee schrieb:
Eigentümer haben nicht nur Rechte, Eigentum verpflichtet auch, das geht sogar soweit, das der Waldbesitzer gerne ein Schild aufstellen darf "Betreten Verboten", und ich es sogar ignorieren darf.
der Waldeigentümer muss ! z.B. sogar ein Schild aufstellen, geht von seinem Wald eine Gefahr aus. Er kann ! welche aufstellen wenn er das Betreten verhindern möchte. Daran musst Du Dich halten sobald Du die Schilder gesehen haben kannst. Hältst Du Dich nicht dran wirds kostenpflichtig.

Interessant ist für die T5er aber eher dies:
>>>Nicht erlaubt ist es außerdem, forstlich kultivierte Pflanzen, also Bäume und ihre Äste sowie junge Setzlinge, mitzunehmen oder zu beschädigen. Das Schnitzen von Inschriften in die Baumrinde beispielsweise schafft Eintrittspforten für Pilze und schädigt damit den Baum. <<<
Solche Einschnitte können von unsachgemäß verwendeten Kletterseilen oder Pilotschnüren durchaus verursacht werden.
Gerät man an einen entsprechend scharfen Förster kann das Kosten von einigen tausend Euro je nach Schadensbild verursachen.
Falls jetzt wieder jemand nach der Quelle fragt, Verkehrsunfall eines Arbeitskollegen bei dem er mit dem Auto einen Baum gestreift hat. Paar Kratzer in der Rinde bis durch auf den Stamm. Die Rechnung über fast 3000Euro von der Forstbehörde war schneller da, als die der Polizei.

schöne Grüße,
Holger
 

Holger 64

Geocacher
Fadenkreuz schrieb:
Komisch, dass im Zusammenhang mit dem (verbotenen) Betreten von Grundstücken immer wieder der Landfriedensbruch erwähnt wird. Bitte lies dir den entsprechenden Tatbestand des § 125 StGB mal durch: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__125.html
ja und? da steht:

Wer sich an
1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder ..... als Täter oder Teilnehmer beteiligt.

Sachbeschädigung - der Wald ist auch eine Sache und wenn Du den verbotener Weise betrittst, verursachst Du Schäden. Kannst ja schlecht fliegen. Du zertrittst immer was oder brichst beim Klettern Äste ab oder zerschrammst die Rinde.
 

rolf39

Geowizard
Wichtiges weglassen
(die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden,)
ist aber nicht die feine Art.
 

Fadenkreuz

Geoguru
@ Holger 64: Du verlinkst auf eine Seite, bei der es um "Waldpädagogik" geht, erzählst falsche Dinge über Reisig und Verbotsschilder und hältst tatsächlich Landfriedensbruch für einen einschlägigen Tatbestand. Nichts für ungut, aber du hast keine Ahnung von der Materie, was dich leider nicht davon abhält, dass du trotzdem alles "juristisch" kommentierst.
 

KreuterFee

Geomaster
@Holger64
Was soll ich zu soviel Blödsinn noch schreiben.
Ich dachte du bringst mal ein ordentliches Urteil oder einen schönen Gesetzestext, aber das deine Quellen nicht so der Burner sind haben wir ja schonmal gehabt.
Oder wirst du von irgendeinem Lobbyverband bezahlt hier etwas Stimmung zu machen?

Update, weils grad auffällt.
Rupa hat geschrieben:
Vielleicht solltest du deine Quellenlage mal überdenken, Sie liegt falsch.

Das hatte ich geschrieben, aber ich bin da nicht so.
 

Holger 64

Geocacher
Fadenkreuz schrieb:
@ Holger 64: Du verlinkst auf eine Seite, bei der es um "Waldpädagogik" geht
ich verlinkte auf eine Seite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sollten die nicht wissen was Sache ist?
Fadenkreuz schrieb:
erzählst falsche Dinge über Reisig
ah, dann warst Du wohl dabei als ich dem Förster 25 Eus überreichen durfte? Ich hab nicht lange mit dem rumdiskutiert, seine Argumente waren besser.
KreuterFee schrieb:
Oder wirst du von irgendeinem Lobbyverband bezahlt hier etwas Stimmung zu machen?
selbstverständlich, und sogar sehr gut. Brauch bald nicht mehr arbeiten gehen und die Pension erst, Mensch, Ihr würdet vor Neid erblassen.

Ich sagte doch, bringt nix.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Holger 64 schrieb:
ich verlinkte auf eine Seite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sollten die nicht wissen was Sache ist?
Vielleicht hast du auf die falsche Unterseite verlinkt. Jedenfalls stand dort nichts, was mit dem Thema zu tun hätte.
Holger 64 schrieb:
ah, dann warst Du wohl dabei als ich dem Förster 25 Eus überreichen durfte? Ich hab nicht lange mit dem rumdiskutiert, seine Argumente waren besser.
Wie schon geschrieben wurde, gibt es für diese Fälle bundeslandspezifische Unterschiede. Teil uns doch mal mit, aus welchem Bundesland du kommst, dann kann man es evtl. genauer sagen. Die Tatsache, dass du 25 Euro zahlen musstest, ist noch kein Beweis.
 

Holger 64

Geocacher
Fadenkreuz schrieb:
Vielleicht hast du auf die falsche Unterseite verlinkt. Jedenfalls stand dort nichts, was mit dem Thema zu tun hätte.
oh, der Link ist tatsächlich mist. Ich suchs nochmal raus.
gibt es für diese Fälle bundeslandspezifische Unterschiede.
ja, wobei die Bundesländer die Bundesgesetze nur noch verschärfen können, aber nicht aufweichen.
Für mich wäre Sachsen zuständig.
 

Holger 64

Geocacher
so, guggsdu hier

http://www.wald2011.de/unser-waldkulturerbe/nachrichten/detailansicht-news/aktuell/bmelv-informiert-ueber-das-verhalten-beim-waldbesuch/?tx_ttnews%5Byear%5D=2011&tx_ttnews%5Bmonth%5D=10&tx_ttnews%5Bday%5D=20&cHash=bec34122516cf7b1b953ac073c39a168

hoffe jetzt passt es. Jetzt seh ich auch unter "was ist nicht erlaubt"

den Satz:

>>>Wer seinen Weihnachtsbaum im Wald selbst schlagen möchte, benötigt hierzu die Zustimmung des Waldbesitzers. Gleiches gilt auch für das Mitnehmen von Schmuckreisig, Brennholz und Steinen.<<<

So jetzt kommen garantiert wieder paar die das ganze anzweifeln werden, weil nicht sein kann was nicht sein darf - gelle?
Mir ist´s egal, mir fehlt die Zeit hier für alles Beweise und Rechtfertigungen erbringen zu müssen. Hätte ich das früher gewusst, hätte ich damals gegen meine Verwarngelder
geklagt. Dann könnte ich jetzt hier auch Gerichtsurteile vorlegen. Hätte mich aber nur noch mehr gekostet und würde jetzt hier wohl auch angezweifelt werden. Hat eben der Richter von nichts ne Ahnung.

schöne Grüße,
Holger
 

Zappo

Geoguru
Holger 64 schrieb:
....>>>Wer seinen Weihnachtsbaum im Wald selbst schlagen möchte, benötigt hierzu die Zustimmung des Waldbesitzers. Gleiches gilt auch für das Mitnehmen von Schmuckreisig, Brennholz und Steinen.<<<.....
Das ist ja alles richtig - und vertiefen mag ichs auch nicht - aber angefangen hat es eher vollmundig mit der Bestimmung, daß man grundsätzlich auf den Wegen bleiben muß und daß man (eigentlich) nicht mal Beeren und Pilze sammeln darf.

Und das ist allerdings in DER Globalität nicht richtig. Und mit Landfriedensbruch :shocked: hat das alles nix zu tun.

Allerdings - fürchte ich - mit dem Ursprungsthema auch eher weniger. Aber da zieh ich mir den Hut mit auf.


Gruß Zappo
 

Fadenkreuz

Geoguru
Holger 64 schrieb:
Für mich wäre Sachsen zuständig.
Dann schau in § 14 SächsWaldG:
"Wildwachsende Blumen, Gräser und Farne können für den persönlichen Bedarf (Handstrauß) entnommen werden. Entsprechendes gilt für das Entnehmen von Leseholz, Pilzen, Kräutern, Moosen, Beeren und anderen Wildfrüchten. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen."

Nicht ausdrücklich erwähnt ist das Abbrechen von Zweigen an lebenden Bäumen, sodass man davon ausgehen muss, dass dies nicht erlaubt ist. Und darum ging es wohl in deinem Fall (Schmuckreisig). In anderen Bundesländern kann es aber wieder anders sein. So steht z.B. in § 40 des baden-württembergischen Waldgesetzes:
"Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. Dies gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern."

In BaWü darf man also auch Zweige mitnehmen, in Sachsen eher nicht, zumindest nicht ausdrücklich.
 

HansHafen

Geowizard
Moin,

schade dass hier nun seitenweise völlig OT diskutiert wird. Mich würden Beiträge zum eigentlichen Thema interessieren...

BG
HansHafen
 

Eric

Geocacher
HansHafen schrieb:
Moin,

schade dass hier nun seitenweise völlig OT diskutiert wird. Mich würden Beiträge zum eigentlichen Thema interessieren...

BG
HansHafen

Mich auch. Aber komischerweise werden sich hier nur Gegenseitig die Posts auseinandergepflückt, und jedes Wort bekommt der andere im Munde rumgedreht :irre:
Nach einer Gemeinschaft (bin davon ausgegangen das Cachen ein gemeinsames Hobby ist), sieht dieses nicht aus. Aber das ist ja nicht nur in diesem Fred so... :hilfe:

Gruß Eric
 

KreuterFee

Geomaster
Wie man in den letzten Post's lesen kann, versucht man ja auch nicht wie in einer Gemeinschaft einen Nenner zu suchen, sonder mit falschen Behauptungen und verdrehen der Tatsachen den Leuten hier Blödsinn zu erzählen, nachher glaubt das noch einer.

Das ist schon richtig, das, das mal wieder den Tatsachen entsprechend dargestellt wurde.

So zurück zum Thema:).
 
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