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T5-Archivierungen bei Rheingau

Zappo

Geoguru
JackSkysegel schrieb:
Als ich den Namen "Die Schirmherschaft" gelesen habe klingelte es sofort bei mir.

http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=649af6cd-59fc-4a0e-8ef5-3593ee716c48#

Das war ein richtig genialer Lostplace hier am Niederrhein. Der lag da schon sehr lange und hat keinen gestört. Der war sogar mit den direkten Anwohnern abgesprochen damit diese nicht durch Nachtcacher belästigt werden. Soviel zum Thema Schirmherschaft.
Mal ganz blöd gefragt - MACHEN kann man den noch?

Z.
 
OP
F

FledermausSheriff

Geowizard
Zappo schrieb:
JackSkysegel schrieb:
Als ich den Namen "Die Schirmherschaft" gelesen habe klingelte es sofort bei mir.

http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=649af6cd-59fc-4a0e-8ef5-3593ee716c48#

Das war ein richtig genialer Lostplace hier am Niederrhein. Der lag da schon sehr lange und hat keinen gestört. Der war sogar mit den direkten Anwohnern abgesprochen damit diese nicht durch Nachtcacher belästigt werden. Soviel zum Thema Schirmherschaft.
Mal ganz blöd gefragt - MACHEN kann man den noch?

Z.

K.A. kann sein, probier doch mal eine Note zu posten dann siehst Du doch ob das Listing noch offen ist... aber viel interessanter finde ich die lapidare Archivierungsmail die von den Reviewern an die Owner geschickt wird ;)
 

JackSkysegel

Geoguru
Natürlich kann man den Lostplace noch besuchen, ob da allerdings noch Stationen oder Final liegen weis ich nicht. Aber die Lokation ist toll.
 

Zappo

Geoguru
JackSkysegel schrieb:
Natürlich kann man den Lostplace noch besuchen, ob da allerdings noch Stationen oder Final liegen weis ich nicht. Aber die Lokation ist toll.
...danke. Ich wollte eigentlich - zugegeben etwas "verschwurbelt" - durch die Blume darauf hinweisen, daß es durchaus möglich ist, das ganze Spiel zu spielen, solange die Stationen noch liegen und das Listing die nötigen Informationen bereithält. Ich meine, einen Dosensucher interessiert ja das Erlebnis und nicht ein Punkt bei einer ominösen amerikanischen Firma. und ein Kreuzchen, wo ich war kenn ich auch auf meiner Wandkarte machen.
Vorausgesetzt, der Cache ist wirklich unstörend - was ich aber dem Geschriebenen entnehme.

Wäre mal interessant, was geschähe, wenn der Owner im Listing daraufhinweisen würde, daß man ruhig hingehen sollte, da alles noch installiert ist.

gruß Zappo
 
OP
F

FledermausSheriff

Geowizard
Zappo schrieb:
JackSkysegel schrieb:
Natürlich kann man den Lostplace noch besuchen, ob da allerdings noch Stationen oder Final liegen weis ich nicht. Aber die Lokation ist toll.
...

Wäre mal interessant, was geschähe, wenn der Owner im Listing daraufhinweisen würde, daß man ruhig hingehen sollte, da alles noch installiert ist.

gruß Zappo

Na was wohl...! ;) Im übrigen könnte man den Cache auch wieder bei extremcaching listen^^ da haben die anderen "Schirmchen" nämlich auch nix zum denunzieren :group3g:
 

Zappo

Geoguru
radioscout schrieb:
Zappo schrieb:
Ich meine, einen Dosensucher interessiert ja das Erlebnis und nicht ein Punkt
:lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot:
Was gibt es sich hier totzulachen :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

Dosensucher sind eben eine rare Spezies. Ich seh ja selbst hier größtenteils keine Cacher, sondern nur Leute, die cachen gehen. Der Unterschied ist das obengenannte. Darf sich gerne jeder selbst einordnen :D

Gruß Zappo
 

ludiwawa

Geowizard
@Ludiwawa
Ich kann mich noch recht gut daran erinnern das Du auf 15m panisch im Seil hingst bei "*Der Fallensteller - LP*" und ich Dich vor einem Absturz bewahrt habe und Du jetzt noch schreiben kannst ;) deshalb solltest Du hier nicht meine Caches als "Gerümpel" bezeichnen sondern mir etwas mehr Respekt zollen Du Wicht :motz:

In diesem Sinne viele Grüße vom erdbot :pistolen:

Hallo erdbot,

Schön von dir zu hören! Das Du hinter diese Dosen gelegt hast hätt ich gar nicht gedacht, da du sie ja selbst "found" geloggt hast. Naja btw. Das du mir damals mein Ersatz-Grigri gereicht hast dafür hab ich mich schon bedankt, fand ich auch voll dufte.

Der Begriff "Gerümpel" für ein Fass oder eine Jack-Blechdose ist sicher ein wenig unsachlich und sollte keine Herabwürdigung der Caches sein, für einen nicht-Cacher ist aber alles was da nicht hingehört "Gerümpel", der Begriff wurde auch nicht von mir sondern vom Herrn der Naturschutzbehörde genutzt.

Egal. mit dem "Wicht" sind wir dann ja quit.

In diesem Sinne viel Spaß im Wald
 

roterzille

Geocacher
Aktzeptiert doch einfach mal das wir im Wald nicht erwünscht sind.......die Wanderer machen ja nie was kaputt und die Mountainbiker na ja für die gibt es keine öffentliche Seite in der man sich hinterher einträgt.
WIR ALLE sind die bösen...und jetzt wo sich das mit den Archivierungen herumspricht ist es doch ist es doch die einfachste Möglichkeit uns loszuwerden. Da kommt demnächst bestimmt noch die Telekom(Telefonzellen), Autobahnmeistereien/Polizei (Leitplankencaches)und die Vogelfreunde wegen der falschen Vogelhäuser.

Ach ja, da gäbe es noch die Reviewer......ist es eigentlich zu viel verlangt wenn ihr auch mal versucht ein Cache zu erhalten und nicht nur für die Gegenseite argumentiert......

In diesem Sinne "Gute Nacht"..
 

Starglider

Geoguru
Etwas weiter südlich bei Mainz hat jemand 10 Bäume am Rheinufer mit T5-Caches beglückt, quasi ein Wipfel-Powertrail. Ergebnis:
stash-lab schrieb:
die Liegenschaftsverwaltung des Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim hat Groundspeak darauf aufmerksam gemacht, dass für diese T5-Cacheserie keine Genehmigung vorliegt. Deshalb wurde der Owner gebeten, alle Caches zu archivieren. Außerdem werden nun auf Wunsch des Liegenschaftsamtes im Ufergebiet keine weiteren Caches mehr freigeschaltet.

Ich hoffe nur mit "Ufergebiet" ist nicht das ganze Rheinufer gemeint.

Welchem Reviewer geben wir jetzt die Schuld hierfür?
 

SharkAttack

Geoguru
@roterzille: (+1) Die MTB Freaks sind wenigstens nicht so naiv mit den Forstbehörden in Gespräche zu kommen, um über deren Rechtmässigkeit zu verhandeln. Die machen das einfach, sind vielleicht hier und da mal ein Ärgernis im Auge eines Försters oder Jagdpächters, aber der Ärger verfliegt schnell und am Ende wird es einfach nur stillschweigend geduldet, so wie das geocachen früher.
Wenn MTB Tracks per mail einfach auszuschalten wären, wären jetzt schon längst keine mehr in irgendeinem Wald zu finden ;)
 

DNF_BLN

Moderator
Teammitglied
Also fuer mich liest sich das:
Als sogenannter Reviewer bin ich mit mehreren anderen für Hessen
zuständig, sollten Sie weitere Fragen oder Beschwerden haben, stehe
ich gern als Vermittlerin zwischen Ihnen als Jagdgemeinschaft und den
jeweiligen Ownern (wie die Ausleger der Caches genannt werden) zur
Verfügung.
erstmal so als habe sich hier eine Jagdgemeinschaft gemeldet. Die sind meines Wissens nach auch nur Paechter.
Also muessten die dem Reviewer auch erstmal nachweisen das sie hier im Auftrag des Grundstueckbesitzers handeln. Davon scheint hier aber nichts zu stehen. :no:
Bedeutet das jetzt, auch wenn ich die Erlaubnis vom Besitzer zur Zeit der Legung des Caches habe, das nun ein Jaeger den Reviewer anschreiben kann (sagen wir mal drei Jahre spaeter) und sagt wir wuenschen hier keinen Cache, das ich dann nochmal eine Erlaubnis vom Grundstueckseigentuemer vorlegen muss. :irre:
Fragt G$ nicht nach ob der Melder auch eine Legetimation dazu hat. :???:
 
OP
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FledermausSheriff

Geowizard
DNF_BLN schrieb:
Also fuer mich liest sich das:
Als sogenannter Reviewer bin ich mit mehreren anderen für Hessen
zuständig, sollten Sie weitere Fragen oder Beschwerden haben, stehe
ich gern als Vermittlerin zwischen Ihnen als Jagdgemeinschaft und den
jeweiligen Ownern (wie die Ausleger der Caches genannt werden) zur
Verfügung.
erstmal so als habe sich hier eine Jagdgemeinschaft gemeldet. Die sind meines Wissens nach auch nur Paechter.
Also muessten die dem Reviewer auch erstmal nachweisen das sie hier im Auftrag des Grundstueckbesitzers handeln. Davon scheint hier aber nichts zu stehen. :no:
Bedeutet das jetzt, auch wenn ich die Erlaubnis vom Besitzer zur Zeit der Legung des Caches habe, das nun ein Jaeger den Reviewer anschreiben kann (sagen wir mal drei Jahre spaeter) und sagt wir wuenschen hier keinen Cache, das ich dann nochmal eine Erlaubnis vom Grundstueckseigentuemer vorlegen muss. :irre:
Fragt G$ nicht nach ob der Melder auch eine Legetimation dazu hat. :???:

Anscheinend ja nicht, es kommt eine Beschwerde Email und dann wird ganz schnell archiviert, G$ ist schon klar in welcher grauen Grauzone sie sich bewegen ;) bevor noch mehr Stress kommt... weg damit, die Idioten legen uns schon neue Dosen.
Ich warte auf den Tag wo darauf bestanden wird seitens der Eigentümer das die Dosen von G$ entfernt werden, ich glaube das werde ich in diesem Fall einfach mal so aus Spaß und Langeweile forcieren, einfach nur mal so um zu sehen was dabei rauskommt :richter:
 

UF aus LD

Geowizard
Ein (ich fürchte vergeblicher) Versuch einer sehr kurzen rechtlichen Einordnung der Rechte der Pächter:

Nach dem BGB (§ 581 BGB) ist

Pacht = Miete (= Gebrauchsüberlassung) + das Recht Früchte aus der gepachteten Sache/Grundstück zu ziehen​

Der Pächter hat also wie der Mieter alle Rechte eines Besitzers
... In diesem Sinne haben auch der Mieter Besitz an der Wohnung ...
„Besitz“ bedeutet also, dass jemand über eine Sache verfügt (in seiner/ihrer Gewalt hat), unabhängig davon, ob die Sache sein/ihr Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch, wenn die Sache gemietet ... ist
(Wikipedia)

... Eine Besitzentziehung oder Besitzstörung gegen den Willen des Besitzers (Verbotene Eigenmacht) ist normalerweise rechtswidrig, es sei denn, dass die Entziehung oder Störung ausnahmsweise gesetzlich gestattet ist ...
Wikipedia

Das trifft auch die Realität, die die meisten Menschen kennen.

Wer Räume (z.B. Wohnung, Geschäft, Büro ...) gemietet hat kann jederzeit einem Dritten untersagen die gemieteten Räume zu betreten (oder als Cacheversteck zu nutzen) und wird nicht auf die Idee kommen, dass er vorher den Vermieter (= Eigentümer) fragen muss.
 
OP
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FledermausSheriff

Geowizard
UF aus LD schrieb:
Ein (ich fürchte vergeblicher) Versuch einer sehr kurzen rechtlichen Einordnung der Rechte der Pächter:

Nach dem BGB (§ 581 BGB) ist

Pacht = Miete (= Gebrauchsüberlassung) + das Recht Früchte aus der gepachteten Sache/Grundstück zu ziehen​

Der Pächter hat also wie der Mieter alle Rechte eines Besitzers
... In diesem Sinne haben auch der Mieter Besitz an der Wohnung ...
„Besitz“ bedeutet also, dass jemand über eine Sache verfügt (in seiner/ihrer Gewalt hat), unabhängig davon, ob die Sache sein/ihr Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch, wenn die Sache gemietet ... ist
(Wikipedia)

... Eine Besitzentziehung oder Besitzstörung gegen den Willen des Besitzers (Verbotene Eigenmacht) ist normalerweise rechtswidrig, es sei denn, dass die Entziehung oder Störung ausnahmsweise gesetzlich gestattet ist ...
Wikipedia

Das trifft auch die Realität, die die meisten Menschen kennen.

Wer Räume (z.B. Wohnung, Geschäft, Büro ...) gemietet hat kann jederzeit einem Dritten untersagen die gemieteten Räume zu betreten (oder als Cacheversteck zu nutzen) und wird nicht auf die Idee kommen, dass er vorher den Vermieter (= Eigentümer) fragen muss.

Ich werde mich direkt mit dem "Eigentümer" in Verbindung setzten :handy: schade das im Moment keine Landratswahlen sind, das könnte das Anliegen wahrscheinlich etwas schneller voran treiben aber nun gut, wir werden sehen was dabei rumkommt, Zeit und Briefpapier habe ich genug :lachtot:
 
Der Unterschied zum Mieter einer Wohnung ist aber auch, dass es zum einen das allgemeine Waldbetretungsrecht gibt, zum anderen der JagdPächter auch nur die "Früchte der Jagd" ernten darf. Der darf nicht einfach Bäume fällen oder Wanderer so einfach den Wald verwehren.
 

UF aus LD

Geowizard
Marschkompasszahl schrieb:
Der Unterschied zum Mieter einer Wohnung ist aber auch, dass es zum einen das allgemeine Waldbetretungsrecht gibt, zum anderen der JagdPächter auch nur die "Früchte der Jagd" ernten darf. Der darf nicht einfach Bäume fällen oder Wanderer so einfach den Wald verwehren.
Der Pächter ist erstmal berechtigter Besitzer der Grundstücke und darf zusätzlich die Früchte Ernten. Welche regelt der Pachtvertrag.
Natürlich hat er die bestehenden Gesetze zu beachten wie z.b. das Waldbetretungsrecht.

Das Waldbetretungsrecht umfasst aber nicht das Hinterlassen von Gegenständen (Cachedosen) im Wald, in >Bayern z.B. ist es sogar ausdrücklich verboten (bei geringer Beeinträchtigung kann man möglicherweise von einer Duldung des Besitzers (und/oder Eigentümers) ausgehen, solange der Besitzer/Eigentümer sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat, was hier durch den Pächter=Besitzer geschehen ist), recht unstreitig ist aber, das das Beklettern von Bäumen (mit "vollem Gerödel" (T5), ich meine nicht das "Kinder-Klettern") von dem Betretungsecht nicht umfasst und geschützt ist.
 
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