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Urheber-Recht: WiKi Texte

Nadiphan

Geocacher
Die ToU von Groundspeak geben Groundspeak nicht-exklusive Rechte an den Listings und zusätzlichen Inhalten. Die Urheber bleiben Copyrightbesitzer. Das geht mit cc-by-sa völlig überein. Man kann das gleiche Listing also in Blog auf opencaching und am schwarzen Brett der Uni verbreiten.

Auch das Recht mit dem Listing Geld zu verdienen ist von cc-by-sa gedeckt. Ebenso Veränderungen und Abwandlungen des Werks.

Es hängt also alles an diesem Halbsatz:
GC ToU schrieb:
...without restriction or obligation to You.
Groundspeak hält es nicht für nötig meinen Namen (bzw. ggf. den Namen des Urhebers) zu nennen, wenn sie mit der Arbeit Geld verdienen. :???:
 

Nadiphan

Geocacher
No eine Passage aus den Terms of Use:
14. Changes to this Agreement

Groundspeak reserves the right to revise the terms of this Agreement at any time and from time to time. Each time You use the Site, You are bound by the version of this Agreement that is in effect and posted on the Site at the time of Your use. Please review them.

Ich soll also ganz selbstständig bei jedem Besuch der Website die ToU vollständig lesen!?
 

ColleIsarco

Geowizard
Ja sollst Du. Scheinbar ist es in den USA für ein Unternehmen nicht verpflichtend, Kunden über AGB-Änderungen zu informieren.
 

adorfer

Geoguru
Ja, man selbst darf "auch woanders mit dem gleichen Listing".
Aber Groundspeak (und der Owner?) mag es nicht, wenn jemand das Listing nimmt und (auf anderen Platformen) unter freier Lizenz weiterverteilt, egal ob nun "unabgeändert" (share alike) oder in Form eines neuen, abgeleiteten Werkes (derivate artwork).

Diese Form der ToU dient dazu, "Datenbank-Kopierern" und "öffentlichen gpx/POI-Dateien-Verteilern" das Leben schwer zu machen.

Und daher sind CC-BY-SA-Werke NICHT mit dem ToU von Groundspeak kompatibel.
 

rheinflut1995

Geocacher
Wollt Ihr es nicht verstehen? Könnt Ihr es nicht verstehen?

Ihr sollt in eigenen Worten beschreiben, was Ihr dort warum seht.

Wenn Ihr das nicht könnt, solltet Ihr keinen EC legen.

.
 

Nadiphan

Geocacher
rheinflut1995 schrieb:
Wollt Ihr es nicht verstehen? Könnt Ihr es nicht verstehen?

Ihr sollt in eigenen Worten beschreiben, was Ihr dort warum seht.

Wenn Ihr das nicht könnt, solltet Ihr keinen EC legen.

Selbstverständlich schreibe ich meine Listings selbst. Ich habe in den Listings aber auch Bilder!

Insgesamt sind es bei mir drei Bilder mit CC-BY-SA-Lizenz (1mal Wikipedia, 2mal Bundesarchiv).
Alle Bilder kann ich nicht selbst nachstellen, da ich entweder deutlich zu spät kommen würde oder zu weit weg wohne. Alle Lizenzen sind (hoffentlich) korrekt im Listing angegeben. Alle Bilder werten meiner Meinung nach die Caches auf.

Wie du siehst ist das Thema Creative-Commons-Attribution-ShareAlike-Lizenz kein reines Copy-Paste-Problem von irgendwelchen Texten.
 

rheinflut1995

Geocacher
@Nadiphan
Irgendwie verstehe ich Dich nicht:

Ich habe in den Listings aber auch Bilder!

Schön, wenn Du mit Deiner Kamera da warst!

Warst Du nicht mit Deiner Kamera da? Du verwendest fremde Bilder für DEIN Listing?

Nee, ich will hier nicht weiter ...

Die Regeln für ECs sagen klar aus, das der Cache-Leger VOR ORT gewesen sein muss und selber gesehen und zwangsläufig VERSTANDEN haben muss (sonst hapert es etwas mit dem erklären), was dort zu sehen ist. Dann kann man doch wohl EIN eigenes Foto machen? An dem man auch noch alle Rechte hat...

Carsten
 

Nadiphan

Geocacher
Hallo rheinflut1995 bzw. Carsten,

bei ECs stimme ich dir völlig zu. Man sollte natürlich vorort gewesen sein und das Cachethema verstanden haben. Man sollte sogar mehr vom Thema wissen als bei den Fragen zum EC abgefragt wird.

Bei den nicht-eigenen Fotos in meinem Listing handelt es sich nicht um EC sondern um ein Tradi und ein Multi. Das hatte ich wohl vergessen zu erwähnen. (Sorry dafür.) Es ist aber das gleiche Problem und daher habe ich mich hier auch geäußert.

Bei einem Cache geht es um ein öffentliches und kostenloses Kinderplanschbecken aus DDR-Zeiten. Da habe ich zwei Bilder aus dem Bundesarchiv über die Geschichte des Ortes. Die Bilder sind von 1955 und 1968. Sie stehen unter Creative-Commons Lizenz cc-by-sa. Ich kann die Bilder also fast überall nutzen. Ob ich sie bei Groundspeak nutzen darf, dass war für mich hier die Frage. Dass ich die Bilder nich mehr selbst machen kann, sollte jedem klar sein.

Bei einem 2. Cache von mir geht es um Stolpersteine zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Ich schreibe im Listing über die Geschichte der Stolpersteine und habe passend dazu ein Bild des ersten Stolpersteins überhaupt. Der 1. Stolperstein liegt in Köln und ich wohne in Berlin, daher habe ich bisher kein eigenes Foto. Sollte ich nach Köln kommen, werde ich den Stein auf jeden Fall besuchen und fotografieren. Das Bild im Listing ist ebenfalls unter cc-by-sa Lizenz veröffentlicht.

Ich würde mich auch freuen, wenn mir jemand ein Bild zum 1. Stolperstein in Köln frei zur Verfügung stellt.

Viele Grüße,
Stephan
 

rheinflut1995

Geocacher
Hallo Nadiphan,
mein erster Stolperstein liegt 70 m vor meiner Haustür.

Mit den cc-Lizenzen hast Du (und viele Andere) aber einiges falsch verstanden.

Das Problem liegt nicht an der cc-Lizenz, sondern an dem, was das Foto zeigt. Bei Deinen DDR-Planschbecken werden wohl kaum Probleme zu erwarten sein. Bei anderen Abbildungen (auch wenn sie das cc-Siegel tragen) aber sehr wohl.

Bitte mal hier nachlesen:http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-abmahnung-unerlaubte-bildernutzung/#abmfaq_6_2
Das dauert nur etwa 3-5 Stunden, aber danach hat man ein völlig anderes Verständnis von Sinn-Unsinnn-Verwendungsmöglichkeit vonn cc-Lizenzen.

Um es auf den Punkt zu bringen: cc-Lizenzen, die ein Fotograf von seinen selbst aufgenommenen Bildern gibt, sagen nur aus, das der Fotograf keine weiteren Rechte/Pflichten/Kosten an SEINEM Foto geltend macht.Sie sagen nicht aus, im Gegenteil, sie ermöglichen, das dritte Personen Rechte an dem Bild haben KÖNNEN, und weitere Rechte/Pflichten/Kosten
einfordern DÜRFEN.

cc-Lizenzen sind leider kein Freibrief darauf, das Kleingedruckte nicht zu lesen. Warum sollte man auch eine INTERNATIONAL RECHTLICH VERBINDLICHE Lizenz kreiren, die NICHTS aussagt :irre: :irre: :irre:

Sorry, aber ich habe auch sehr lange gelesen.

Carsten
 

rheinflut1995

Geocacher
Hallo Nadiphan,

ich nochmal:

Ich würde mich auch freuen, wenn mir jemand ein Bild zum 1. Stolperstein in Köln frei zur Verfügung stellt.

Ich hoffe, das gelingt Dir (und dem dummen Fotografen) nicht. Das scheint mir hier (nein, ich bin Chemiker und kein Rechtsanwalt) genau das Problem zu sein, was auf der Rechtsanwalt-Seite ausführlich erklärt wird.

Ich versuche mal, als dummer Naturwissenschaftler, das wieder zu geben, was ich auf dieser Seite gelernt habe:

1. Nadiphan fragt höflich nach einem privaten Foto des ersten / x-ten Stolperstein.
2. Ich erkläre mich bereit, das anzufertigen.
3. Ich renne die 70 m auf die andere Straßenseite, mache mit MEINER Kamere MEIN eigenes Foto, wie dieser Stolperstein im Bürgersteig liegt.
4. Ich kreire eine cc-Lizenz für MEIN Foto, in dem ich jede nicht komerzielle Nutzung erlaube.
5. Ich sende das Foto mit der Lizenz an Nadiphan.
6. Nadiphan verwendet das Foto auf einem seiner Caches.

Wo ist das Problem?

1. Der Tatbestand ist nicht sicher, aber ich möchte den nicht vor Gericht ausfechten: die cc-Lizenz gestatet den nicht-komerziellen Gebrauch. http://www.geocaching.com gehört der Groundspeak Inc. Sicherlich ein hochkommerzielles Unternehmen. Auch wenn Nadiphan selber kein Geld mit dem Cache macht und möglicherweise alle Verfahren gewinnt: ICH WILL DIE NICHT FÜHREN MÜSSEN!

2. Mit der cc-Lizenz erkläre ICH Nadiphan, das ich vom meinem URHEBERRECHT des FOTOS IHM gegenüber keinen Gebrauch machen werde und erlaube IHM, mein Foto im Rahmen der cc-Lizenz zu verwenden.

3. Mit der cc-Lizenz kann ich NATÜRLICH Nadiphan nur die Rechte einräumen, die ICH selber habe. Im Beispiel ist das das Urheberrecht.

4. Es gibt weitere Rechte an Bilder, für uns als Cacher relevant sind, vor allem das RECHT AM EIGENEN BILD (Foto einer Person) und das RECHT AM BILD VON NICHT ÖFFENTLICH SICHTBAREM EIGENTEUM (Foto von Garten, Haus, Inneneinrichtung, Auto in Garage) und das RECHT AN ANERKANNTEN Kunstwerken.

5. Auch wenn ich Nadiphan gegegenüber auf meine Urheberrechte verzichte, HEIßT DAS NOCH LANGE NICHT, das der Künstler der STOLPERSTEINE auf SEIN RECHT AN SEINEM KUNSTWERK verzichtet!!!

Also, viel Spaß bei lesen der Anwalts-Seiten.

Carsten
 

Nadiphan

Geocacher
Hallo Carsten,

danke für die ausführliche Antwort. Die Urheberrechte sind ein echtes Minenfeld!
Die Anwaltsseite hat jetzt erstmal ein bookmark von mir. Ich werde sie später lesen.

Das Foto vom 1. Stolperstein liegt in Köln im öffentlichen Straßenraum.

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen schrieb:
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
„(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“

Es kann also jeder (Kunst)-Werke im öffentlichen Raum fotografieren ohne, dass der Künstler noch Rechte am Bild hätte. Die hat nur noch der Fotograph für sein (Foto-)Werk. Die Nutzungrechte habe ich ja per CC-Lizenz für das Bild erhalten.

Bei den Bildern aus DDR-Zeiten liegen alle Rechte beim Bundesarchiv. Ob da sonst § 59 UrhG weiss ich nicht, schließlich wurden die Bilder unter einer ganz anderen Gesetzeslage aufgenommen.


Inzwischen liegen die Bilder auch nicht mehr bei gc.com, sondern auf einem anderen Server. Sie sind nur per Link im Listing. Ich habe die Bilder daher auch nicht an Groundspeak weiterlizenziert, sonder nur den Link lizenziert. Ich darf die Bilder auch nicht an Groundspeak lizenzieren, da sie bei der Weiternutzung der Namensnennung (cc-by) des Urhebers nicht zustimmen. (Hier mein Dank an Nik für die Infos)

Viele Grüße,
Nadiphan
 

rheinflut1995

Geocacher
Hallo,
Es kann also jeder (Kunst)-Werke im öffentlichen Raum fotografieren ohne, dass der Künstler noch Rechte am Bild hätte. Die hat nur noch der Fotograph für sein (Foto-)Werk. Die Nutzungrechte habe ich ja per CC-Lizenz für das Bild erhalten.

Wie Du geschrieben hast: ein Minenfeld. Du hast das mit dem öffentlichen Raum nicht vollständig zitiert: da steht nämlich, das gilt nur für unveränderliche Objekte. Also, für den Kölner Dom von außen (ich habe da vor ein paar Tagen eine interessante Nacht-Führung gemacht. Direkt am Eingang sagte man mir: Kein Stativ ohne Stativ-Genehmigung, Bilder nur für privaten Gebrauch, Interner in welcher Form auch immer verboten und wird bei Fund verfolgt).

Bei den Stolpersteinen (die kann man ja wieder rausnehmen) sehe ich die Unveränderlichkeit nicht (beim Dom schon). Nach dem ges. Men. Vers. solltest Du recht haben, aber der gilt vor Gericht nicht.

Carsten
 

badnerland

Geomaster
An dieser Stelle geht es um die Unterscheidung zwischen Kunstwerken, die befristet im öffentlichen Raum aufgestellt oder errichtet sind, und unbefristet installierten.
Zu den befristeten in diesem Sinn, die Sonderrechte genießen, gehören z.B. die Christo-Verhüllungen, oder Bestandteile von genau terminierten Veranstaltungen wie Landesgartenschauen. Die in vielen Städten zu findenden Stolpersteine hingegen sind zu den "bleibenden" Werken zu rechnen, können also unter diesem Gesichtspunkt bedenkenlos fotografiert und die Fotos auch genutzt werden. Persönlichkeitsrechte der zugeordneten Toten könnten noch tangiert werden bei manchen Nutzungen wie provozierender Werbung oder politischer Propaganda, betrifft Geocaching aber nicht.


Was ich nach wie vor nicht verstehe, ist die Nutzung fremder Fotos solcher Objekte im Zusammenhang mit Geocaching. Dieses Hobby basiert wie kaum ein anderes darauf, bestimmte Orte selbst zu besuchen.
 

adorfer

Geoguru
badnerland schrieb:
Was ich nach wie vor nicht verstehe, ist die Nutzung fremder Fotos solcher Objekte im Zusammenhang mit Geocaching. Dieses Hobby basiert wie kaum ein anderes darauf, bestimmte Orte selbst zu besuchen.
Wenn es nichtmal Owner schaffen, selbst "vor Ort" zu gehen/zu fahren, um passende Bilder zumachen: Wer will sich da noch über "Pseudo-Finder" mit Couchpotatoe-Logs aufregen?

(Und behaupte bitte niemand, er habe keine Möglichkeit, Fotos zu knipsen. Derjenige möge sich bitte mit denjenigen kurzschließen, die ständig Dosen "per Fotolog" loggen, weil der Stift in der Dose fehlte...)
 

Nadiphan

Geocacher
adorfer schrieb:
Wenn es nichtmal Owner schaffen, selbst "vor Ort" zu gehen/zu fahren, um passende Bilder zumachen: Wer will sich da noch über "Pseudo-Finder" mit Couchpotatoe-Logs aufregen?

(Und behaupte bitte niemand, er habe keine Möglichkeit, Fotos zu knipsen. Derjenige möge sich bitte mit denjenigen kurzschließen, die ständig Dosen "per Fotolog" loggen, weil der Stift in der Dose fehlte...)


Nadiphan schrieb:
...
Bei einem Cache geht es um ein öffentliches und kostenloses Kinderplanschbecken aus DDR-Zeiten. Da habe ich zwei Bilder aus dem Bundesarchiv über die Geschichte des Ortes. Die Bilder sind von 1955 und 1968.
...

Hallo adorfer,

Man kann nun mal ganz schlecht historische Bilder von 1955 und 1968 im Jahr 2013 fotogafieren.
Somit behaupte ich, dass ich keine Möglichkeit habe diese Bilder selbst zu machen. Und das obwohl ich regelmäßig vor Ort bin.
Nutzen möchte ich die Bilder trotzdem, wenn möglich dazu habe (inzwischen weiss ich auch wie).
 

adorfer

Geoguru
Nadiphan schrieb:
Bei einem Cache geht es um ein öffentliches und kostenloses Kinderplanschbecken aus DDR-Zeiten.
Man kann nun mal ganz schlecht historische Bilder von 1955 und 1968 im Jahr 2013 fotogafieren.
Davon steht aber zumindest auf der ersten Seite dieses Threads nichts.
Da lese ich mehr was von "Earthcaches".
Und da vermute ich einfach, dass Geologische Formationen (oder was sonst so einen EC wert ist) immernoch so vorhanden sein sollten, dass man davon auch heute noch ein Foto machen kann.
 

adorfer

Geoguru
Zur Verwendung von CC-lizensierten Bildern (Creative Commons, z.B. von Wikimedia oder z.T. auch Flickr)
Foter.com_infographic_CC.jpg
 

Nadiphan

Geocacher
Das ist doch mal eine schöne Übersicht.
Gibt es die auch in deutsch?

Die von mir genutzten Bilder gehörten lange zu den 99% falsch deklarierten, aber nie zu den 90% nicht deklarierten Bildern. Inzwischen werden bei mir immer Autor und Quelle genannt sowie die Lizens verlinkt.
 
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