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Cache-Verstecker haben Rechte

radioscout

Geoking
AoiSora schrieb:
Boah ey, der Jäger konnte kein einzigen Punkt auf der Materialauflistung anfechten auch wenn er es wollte. Ergo hat diese Auflistung wohl auch seine Richtigkeit. Egal ob es für dich nun glaubhaft klingt oder nicht. Der Jäger wäre der Erste der wohl jedes Material auf seine genauen Kosten überprüfen würde. Oder siehst du oder irgendjemand das anders?
Wenn der angegebene Beruf stimmt, wird er wohl kurz nachgerechnet und festgestellt haben, daß das Prüfen der Liste teurer ist als der genannte Preis. Oder zählst Du an der Supermarktkasse die Centmünzen beim Wechselgeld nach?

Und selbst wenn der angegebene Preis stimmt: wenn ich einen Goldbarren oder Bargeld im Wald verstecke, natürlich mit dem Hinweis daß das nur Versteckt und nicht aufgegeben ist und meine Adresse dranschreibe, damit der Finder es mir zurückgeben kann und es dann doch wegkommt: habe ich dann Anspruch auf Schadenersatz? Oder wird der Richter mir sagen, daß das der falsche Platz für etwas wertvolles ist?
 

Heimo

Geocacher
AoiSora schrieb:
....Boah ey, der Jäger konnte kein einzigen Punkt auf der Materialauflistung anfechten auch wenn er es wollte. ...

Das ist schlicht gelogen, im Urteil ist etwas anderes nachzulesen. Als der Jäger die Materialliste detailiert anfechten wollte, war es zu spät. Während der laufenden Verhandlung war er auf eine Anfechtung der Materialliste wohl nicht vorbereitet, vielleicht weil er auf einen Ausgang wie in der ersten Instanz vertraute.

P.S. Kann mir bitte mal einer sagen, wie der cache heißt, um den es hier geht?
 

Cachebär

Geomaster
Das schreibst du bereits zum zweiten mal Heimo, obwohl Du bereits darauf hingewiesen wurdest, dass das nicht stimmt und Du selber den entsprechenden Passus zitiert hast...

Heimo schrieb:
Zitat aus dem Urteil: "2Die für die Herstellung der Schatzkiste aufgewandten Materialkosten hat die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 24.05.2011 (S. 5 ff. unter IV. - I 81 ff.) detailliert aufgeschlüsselt. Der Beklagte hat die dort genannten Kosten erst- wie zweitinstanzlich nur pauschal als völlig übersetzt bestritten, ohne darzulegen, welcher Posten aus seiner Sicht aus welchen Gründen in welcher Höhe übersetzt sei. Die nach Schluss der Berufungsverhandlung mit Schriftsatz vom 04.02.2013 teilweise erhobenen Detaileinwendungen sind dabei nicht mehr zu berücksichtigen (§ 296a Satz 1 ZPO). Dem Beklagten war dieser Schriftsatz zwar nachgelassen worden (Prot. v. 21.01.2013, S. 1 - II 49), jedoch nur zur Erwiderung auf den Klägerschriftsatz vom 18.01.2013. Dieser verhält sich jedoch nicht zur Schadenshöhe, so dass diesbezügliche Ausführungen des Beklagten nicht von dem gewährten Schriftsatznachlass umfasst waren.
...
 

AoiSora

Geocacher
@radioscout
Ist heut echt schwer mal paar Minuten im Internet nach Preisen zu recherchieren

@Heimo
Also wer bei 2 vollen Instanzen im Nachhinein ankommt er habe da noch was anzufechten ist schlicht SELBST SCHULD. So dumm kann keiner sein, selbst ein Jäger nicht.
 

Heimo

Geocacher
Die Wildschweine schrieb:
....
Das Innenleben der Kiste war das eigentlich interessante, die Requisiten und die Elektronik.
Die Kiste war übrigens angekettet und konnte auf einer Art Rutsche aus ihrem Versteck gezogen werden, ausserdem mit einem Aufkleber versehen der sie als Geocache kennzeichnete, mit entsprechender Erklärung.

Das mag bei ihrem eigentlichen Versteck so gewesen sein.
 

radioscout

Geoking
Die Wildschweine schrieb:
Das Innenleben der Kiste war das eigentlich interessante, die Requisiten und die Elektronik.
Das muß ja wirklich etwas ganz besonderes gewesen sein, wenn man überlegt, was man für das Geld alles bekommt.

Ich werde also demnächst alles, was mir momentan im Weg steht und später noch gebraucht wird in Kisten im Wald unterbringen und jeden verklagen, der es von dort entfernt.
 

Heimo

Geocacher
Cachebär schrieb:
Das schreibst du bereits zum zweiten mal Heimo, obwohl Du bereits darauf hingewiesen wurdest, dass das nicht stimmt und Du selber den entsprechenden Passus zitiert hast...

Heimo schrieb:
Zitat aus dem Urteil: "2Die für die Herstellung der Schatzkiste aufgewandten Materialkosten hat die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 24.05.2011 (S. 5 ff. unter IV. - I 81 ff.) detailliert aufgeschlüsselt. Der Beklagte hat die dort genannten Kosten erst- wie zweitinstanzlich nur pauschal als völlig übersetzt bestritten, ohne darzulegen, welcher Posten aus seiner Sicht aus welchen Gründen in welcher Höhe übersetzt sei. Die nach Schluss der Berufungsverhandlung mit Schriftsatz vom 04.02.2013 teilweise erhobenen Detaileinwendungen sind dabei nicht mehr zu berücksichtigen (§ 296a Satz 1 ZPO). Dem Beklagten war dieser Schriftsatz zwar nachgelassen worden (Prot. v. 21.01.2013, S. 1 - II 49), jedoch nur zur Erwiderung auf den Klägerschriftsatz vom 18.01.2013. Dieser verhält sich jedoch nicht zur Schadenshöhe, so dass diesbezügliche Ausführungen des Beklagten nicht von dem gewährten Schriftsatznachlass umfasst waren.
...

Falsche Hinweise kann man auch zehnmal wiederholen, sie werden dadurch nicht richtiger oder wahrer.

Der Jäger wollte die Materialliste detailiert bestreiten und hat dies mit Schriftsatz vom 04.02.2013 getan, nur wurde das vom Gericht nicht mehr zugelassen.

Zitat: Die nach Schluss der Berufungsverhandlung mit Schriftsatz vom 04.02.2013 teilweise erhobenen Detaileinwendungen sind dabei nicht mehr zu berücksichtigen
 

Cachebär

Geomaster
radioscout schrieb:
Und selbst wenn der angegebene Preis stimmt: wenn ich einen Goldbarren oder Bargeld im Wald verstecke, natürlich mit dem Hinweis daß das nur Versteckt und nicht aufgegeben ist und meine Adresse dranschreibe, damit der Finder es mir zurückgeben kann und es dann doch wegkommt: habe ich dann Anspruch auf Schadenersatz? Oder wird der Richter mir sagen, daß das der falsche Platz für etwas wertvolles ist?

JA, Du hast zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe und wenn diese nicht erfüllbar ist auf Schadenersatz.

Und in diesem speziellen, von Dir abermals unrealistisch konstruierten Fall, macht sich der unehrliche Finder sogar strafbar gemäß Unterschlagung (§ 246 StGB).

Auch hier gilt : "und das ist auch richtig so !"
 
radioscout schrieb:
Ich werde also demnächst alles, was mir momentan im Weg steht und später noch gebraucht wird in Kisten im Wald unterbringen und jeden verklagen, der es von dort entfernt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass mir das dasselbe "Cacheerlebnis" bescheren würde wie der Inhalt der betreffenden Finalkiste. :D
 

Heimo

Geocacher
Cachebär schrieb:
Heimo, ließ Dir Dein eigenes Zitat doch einfach nochmal durch und achte mal auf die Daten...

Ja und?

Erst und zweitinstanzlich wurde zunächst nur pauschaliert bestritten. Nach der Berufungsverhandlung wurde mit Schriftsatz vom 04.02.2013 detailiert bestritten. Dieser Teil des Schriftsatzes wurde vom Gericht aber nicht mehr berücksichtigt, weil im Schriftsatz der Gegenseite vom 18.01.2013 nichts zur Schadenshöhe stand. Am 04.03.2013 erging das Urteil.
 

radioscout

Geoking
Cachebär schrieb:
Und in diesem speziellen, von Dir abermals unrealistisch konstruierten Fall, macht sich der unehrliche Finder sogar strafbar gemäß Unterschlagung (§ 246 StGB).
Das ist genauso unrealistisch wie mir dieses Urteil erscheint. Soll es auch sein weil es ein Vergleich ist.
Da stellt jemand etwas für sehr viele 100 Euro in einen Wald, der ihn nicht gehört. Das Zeug kommt weg, er klagt und anstatt vom Richter ausgelacht und darüber belehrt zu werden, daß das der Falsche Ort dafür ist, bekommt er es ersetzt und jemand, der helfen wollte, muß zahlen.
 

AoiSora

Geocacher
radioscout schrieb:
Das ist genauso unrealistisch wie mir dieses Urteil erscheint. Soll es auch sein weil es ein Vergleich ist.
Da stellt jemand etwas für sehr viele 100 Euro in einen Wald, der ihn nicht gehört. Das Zeug kommt weg, er klagt und anstatt vom Richter ausgelacht und darüber belehrt zu werden, daß das der Falsche Ort dafür ist, bekommt er es ersetzt und jemand, der helfen wollte, muß zahlen.
Da stellt einer sein Auto auf ein Privatparkplatz ab. Der Eigentümer (vom Parkplatz) schleppt das Auto (zurecht) ab. Der Autoeigentümer will sein Auto wieder haben, bekommt aber nur noch Schrott zurück. Autoeigentümer klagt und wird nach deiner Auffassung also vom Richter ausgelacht. :irre:
 

Börkumer

Geoguru
und es kam auch kein Eigentümer an, sondern jemand der nur einen Stellplatz gemietet hatte. Aber RS wäre eh hingegangen und hätte die Dose mittels Foto abserviert, von daher erschließt sich mir seine Argumentation hier derzeit nicht wirklich.
 

Fadenkreuz

Geoguru
radioscout schrieb:
... wenn ich einen Goldbarren oder Bargeld im Wald verstecke, natürlich mit dem Hinweis daß das nur Versteckt und nicht aufgegeben ist und meine Adresse dranschreibe, damit der Finder es mir zurückgeben kann und es dann doch wegkommt: habe ich dann Anspruch auf Schadenersatz?
Gut gewählte Beispiele sollen eigentlich komplexe Sachverhalte auf einfache Weise erklärbar machen. Deine Beispiele sind nie gut gewählt.

Und auch wenn es mit deinem Rechtsverständnis nicht ganz klappt: Auch Dinge, die an ungeeigneter Stelle deponiert wurden, darf man nicht einfach mitnehmen oder zerstören. Man darf also weder die Goldbarren, die man im Wald gefunden hat, an sich nehmen und behalten, noch die teure Luxus-Karosse zerkratzen, weil sie im Haltverbot steht. Ich dachte als Pfadfinder hättest du eine etwas ausgeprägtere Vorstellung von "dein und mein".
Heimo schrieb:
Kann mir bitte mal einer sagen, wie der cache heißt, um den es hier geht?
Damit dann der Owner im Wild-und-Hund-Forum gemobbt werden kann?
 
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