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Cache-Verstecker haben Rechte

Zappo

Geoguru
...mal so am Rande finde ich bedenklich, daß es in Diskussionen öfters um "DIE" geht - DIE Jäger, DIE Geocacher, DIE Landwirte und die Frage, wie "DIE" ticken.

Ich meine, jedem Menschen, der im Leben steht, dürfte aus eigener Anschauung geläufig sein, daß es überall "solche und solche" gibt. Ich bin der Überzeugung, daß ich mich manchem Jäger näher und ähnlicher fühle als manchem Geocacher - im übrigen sicher auch näher manchem Teppichhändler in Timbuktu als manchem Regierungsmitglied :D .
Und umgekehrt. Die Betonung liegt auf dem Wort "manchem".

Die Zugehörigkeit zu irgendeiner Gruppe oder das Ausüben irgendeines Hobbys sagt mal grundsätzlich wenig über die Person aus. Alles andere sind Feindbilder - die sind zwar praktisch sind, wenn man zu faul zum Denken sein will, aber sonst auch nichts.

Und wenn die Vernünftigen der Fraktionen zusammenhalten, haben die Idioten der Fraktionen keine Chance. Es geht ja eigentlich nur um ein bisschen ziviles Miteinander da draußen in unserer Natur - das ist eine extrem bescheidene Aufgabe - das wird wohl zu schaffen sein.

Predigt aus. Heiligenschein wieder auf Stand-by.

Gruß Zappo
 

eifriger Leser

Geomaster
Heimo schrieb:
eifriger Leser schrieb:
...Generell sollte das allgemeine Waldbetretungsrecht als wichtiges und schützenswertes Gut immer im Hinterkopf behalten werden und Sanktionen nur mit Augenmass vorgenommen werden.

Allgemeines Betretungsrecht bedeutet nicht allgemeines Dosenhinterlassungsrecht.
Hab ich das behauptet?

Heimo schrieb:
Kürzlich habe ich gelesen, dass in Hessen des nächstens nicht mehr von öffentlichen Wegen abgewichen darf. Die Gesetzesänderung soll eine Reaktion auf geocaching gewesen sein. Ich habe nicht nachgeprüft ob es stimmt aber ich halte so eine Vorschrift für sehr sinnvoll.
Ob sich die Jäger dran halten werden? :D
 

Zappo

Geoguru
Heimo schrieb:
Allgemeines Betretungsrecht bedeutet nicht allgemeines Dosenhinterlassungsrecht.......
Aha, die Dose. Das ist jetzt nicht Ernst - oder? Eine Tupperdose ist ein Problem? Klar ist das mit dem Betretungsrecht nicht abgedeckt - NA UND? Die wenigsten sinnvollen Handlungen des Bürgers sind durch ein Gesetz abgedeckt*. Wenn der Rest verdienstvoll, gesellschaftlich sinnvoll und so weiter ist (ich bin das Herbeten von Stellungnahmen der Krankenkassen usw ein wenig leid) ist also die Dose ein Problem. Lächerlich. Spitzfindigst. Sorry, das ist ja hier kein Wettbewerb um die größmögliche gegen irgendeine Bestimmung von Verwaltungsorks :kopfwand: verstoßende Bagatelle. Dies ist ne Diskussion von Bürgern.

Ich versteh wirklich nicht, wo Du drauf rauswillst - Du hast ja auch Caches im Revier und duldest die. Warum - weil es wohl egal ist, ob da was liegt und weil es den Jagdbetrieb nicht stört. Und wenn es den stört - melden und weg damit. Da haben verständige Cacher wohl keine Probleme mit.

Heimo schrieb:
Kürzlich habe ich gelesen, dass in Hessen des nächstens nicht mehr von öffentlichen Wegen abgewichen darf. Die Gesetzesänderung soll eine Reaktion auf geocaching gewesen sein. Ich habe nicht nachgeprüft ob es stimmt aber ich halte so eine Vorschrift für sehr sinnvoll.
Das zeigt in erster Linie den Erfolg einer Lobbyarbeit - mehr nicht. Hier liegt ein Cache an einem Gedenkstein, der an die Tatsache erinnert, daß ab 1850 die normale Landbevölkerung unseren Wald betreten durfte - wie gnädig. Die Einführung von Pauschalbeschränkungen durch Verwaltungsrecht ist unter der "Demokratie" sowenig hinnehmbar wie unterm Absolutismus.

Daß ich von dem, der sich im Wald bewegt, sinnvolles Verhalten einfordere - klar, geschenkt. Dazu gehört sicher auch die Frage, ob ein Cache querfeldein (die WENIGSTEN - das ist eigentlich eine HunterLegend :D ) sein muß. Aber grundsätzlich ist das das Land des Bürgers. Und die Verwaltungen werden vom Bürger bezahlt, daß sie auftretende Fragen sinnvoll regeln. Und wenn sie das nicht machen, kommen sie weg.

Sorry, ich bin Badener - und gerade ein wenig "heckerisch".
http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Hecker

Gruß Zappo

*z.B. Parken halbseitig auf dem Gehweg: verboten. Ich bin sicher, ALLE außer Geocacher halten sich daran :D :D :D
 

Heimo

Geocacher
Zappo schrieb:
....Aha, die Dose. Das ist jetzt nicht Ernst - oder? Eine Tupperdose ist ein Problem? Klar ist das mit dem Betretungsrecht nicht abgedeckt - NA UND? ....

Keine Dose = kein cache = kein Geocacher ;) :D

Irgendwelche natürlichen Punkte werden ja nicht mehr gelistet.
 

eifriger Leser

Geomaster
Nach dem Lesen des Zeitungsartikels würde ich gerne folgendes über den konkreten Fall definitiv wissen, da es schon unterschwellig durch den Raum wabert:

1. War der Truhengeocache zuvor mit dem Waldbesitzer abgesprochen.
2. Wusste der Jäger vorab um den konkreten Cache.
3. War der Cache (ursprünglich) mit einer Kette gesichert oder nicht.

Stichwort teure Installation im Wald und selber schuld:
Mir sind schon öfter recht aufwändige Konstruktionen (Bastelarbeiten und Unikate) beim Cachen in die Finger gekommen. Das was beim Cachen was kaputtgeht oder von Muggels geklaut oder zerstört wird akzeptieren die Owner (sicher). Womit sie aber mühe haben werden ist, wenn ohne Hirn und Verstand bzw. mit brachialer Gewalt etwas kaputt gemacht wird und sie hinterher nicht einmal informiert werden.
Natürlich kann man jemandem Vorwerfen wenn er sein Fahrrad nicht abgeschlossen hat, aber der Dieb hat das Fahrrad aber trotzdem geklaut, oder? Der Umstand, daß ein Fahrrad nicht abgeschlossen wird ändert nichts an der grundsätzlichen Situation (Diebstahl), dürfte sich aber strafmindert auswirken.

Übrigens: Nicht ohne Grund unterscheidet das Gesetz zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit und schert nicht alle Streitereien über einen Kamm. :roll:
 

JackSkysegel

Geoguru
Also eine Beschneidung des Betretungsrechts ist für mich vollkommen indiskutabel. Ich würde mich aber auch nicht daran halten. Wenn ich das Bedürfniss habe querfeldein durch einen Wald zu wandern, dann mache ich das. Dabei sind auch schon des öfteren Rehe vor mir weggerannt und gestern sogar ein Fuchs. Beim Geocachen mußte ich bisher allerdings sehr selten weit von den Wegen weg. Ich lasse mir meine Bewegungsfreiheit nicht von einigen Jägerlobbyisten nehmen. Diese Wälder gehöhren mir!
 
Richtig gehören (im Sinne von Eigentum) tun die streng genommen allen möglichen Leuten, aber nicht dir. Wobei ich persönlich bei Wald oder größeren Ländereien grundsätzlich von unrechtmäßiger Aneignung ausgehe. Irgend jemand hat da irgendwann gesagt "Das ist meins" und weil er das größere Schwert hatte, hat keiner was dagegen gesagt.
 

SharkAttack

Geoguru
Natürlich geht es bei den Störungen doch um die Geocacher und nicht um die Dosen, man sollte immer im Auge behalten, wen oder was man beklagt ;)
Und das Spiel der Geocacher ist in 99,99% durchs Waldbetretungsrecht abgedeckt, und das ist auch gut so.
Hoffe die Mär von der bösen Tupperdose hat bald ein Ende. Wird Zeit, dass Ingress auch bald in Wäldern spielbar wird, am besten auch nachts, wegen der besseren Athmossphäre. Dann bin ich mal gespannt, mit welchen Argumenten dann gebasht wird :D
 

Cachebär

Geomaster
Dann kommt ein Waldbetretungsverbot wegen der elektromagnetischen Abstrahlung der mitgeführten GPS-Geräte und Smartphones gemäß dem Bundesimissionsschutzgesetz...

PS : Ja, große Teile dieses Volkes wären dumm genug, das auch noch zu glauben und zu befolgen... http://www.youtube.com/watch?v=YOXwTGFx_8k
 

radioscout

Geoking
eifriger Leser schrieb:
Der Umstand, daß ein Fahrrad nicht abgeschlossen wird ändert nichts an der grundsätzlichen Situation (Diebstahl), dürfte sich aber strafmindert auswirken.
§ 242 StGB Diebstahl und § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls.
 

spaziergaenger

Geowizard
Der Finder darf nach Inbesitznahme der gefundenen Sache den Besitz nicht wieder aufgeben, etwa durch (Wieder-) Ablegen am Fundort oder sonstwo...

Wenn man diesen Satz genau nimmt, dann ist Geocaching in seiner ausgeführten Form unzulässig, da der Cache im Sinne des Spiels immer wieder am Fundort abgelegt werden muss. Andererseits können (oder müssen?) alle Finder von Caches diese entfernen und zum Fundbüro bringen. Wird das so von Personenkreisen denen Geocaching ein Dorn im Auge ist umgesetzt, wird das Spiel für die Owner und die Cacher schnell nervig.

Da ich kein Rechtsgelehrter bin, kann ich mir keinen Reim darauf machen, warum das Gericht nicht darauf eingegangen ist, dass ein Geocacher es allgemein auch billigend in Kauf nimmt, dass ein Cache zerstört wird oder anderweitig verschwinden kann. Es gehört für den Cacheowner quasi zum allgemeinen Lebensrisiko bei der Ausübung seines Hobbys. Deshalb halte ich die Höhe der Schadenersatzforderung für überzogen.

Nun soll nicht der Eindruck entstehen, ich hielte das Verhalten des Jägers für angebracht, genau das Gegenteil ist der Fall, auch würde ich gern in Zukunft hin und wieder mal Cachen in der bekannten Form gehen oder wieder mal einen an schöner Stelle unkompliziert verstecken.
 

radioscout

Geoking
spaziergaenger schrieb:
Der Finder darf nach Inbesitznahme der gefundenen Sache den Besitz nicht wieder aufgeben, etwa durch (Wieder-) Ablegen am Fundort oder sonstwo...

Wenn man diesen Satz genau nimmt, dann ist Geocaching in seiner ausgeführten Form unzulässig, da der Cache im Sinne des Spiels immer wieder am Fundort abgelegt werden muss.
Das sehe ich nicht so denn mit der Kennzeichnung als Geocache stimmt der Eigentümer des Caches dieser für einen Geocache bestimmungsgemäßen Verwendung zu.


Kann eigentlich das Fundrecht auf Geocaches angewendet werden? Der Cacheowner gibt den Besitz an seiner Dose nicht auf. Wie kann die Dose dann eine Fundsache nach dem Fundrecht sein?
 

eifriger Leser

Geomaster
radioscout schrieb:
eifriger Leser schrieb:
Der Umstand, daß ein Fahrrad nicht abgeschlossen wird ändert nichts an der grundsätzlichen Situation (Diebstahl), dürfte sich aber strafmindert auswirken.
§ 242 StGB Diebstahl und § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls.

Was willst du denn genau sagen, oder sollen wir bzw. ich jetzt im Gesetzbuch blättern. :roll:
 

radioscout

Geoking
Ganz stark vereinfacht: wenn etwas gegen Diebstahl gesichert ist, wird es für den Dieb "teurer" als wenn er etwas stiehlt, was "einfach so rumsteht".
 
Cachebär schrieb:
Zappo schrieb:
Aber das Urteil ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Die Betonung der Suchen/Verwahren- Pflicht ist m.E. nur ein Ersatzhebel, da man das Zerstören nicht nachweisen konnte.
Wie erwähnt, ist in meinen Augen der Streitwert auch zu hoch, NACHVOLLZIEHBAR ist das Urteil jedoch.

Geh einfach gedanklich vollkommen weg vom Geocachen.

DU stellst Dein Rad hinter Deinem Schuppen (versteckt, nicht einsehbar aber auf offenem Grund) unverschlossen ab.
Da kommt ein Jäg... da kommt ein Friseur des Weges, (hinter Deinem Schuppen lang auf offenem Grund) und sieht Dein Fahrrad. Er nimmt es mit an die nächste Straße und stellt es dort unverschlossen ab, damit irgendjemand, der es "verloren" hat es wiederfindet. :irre:

Spätestens jetzt merkt man, dass das Vorgehen und die Aussage des Jägers zumindest "seltsam" sind. :???:

Wird das Rad gestohlen, trifft den Friseur selbstverständlich eine Mitschuld.

Wie sowas dann vor Gericht ausgeht, kann man nur Würfeln, auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man nur in Gottes Hand - hier war es ja auch erst die zweite Instanz.

Man soll es nicht glauben, wir sind einer Meinung! ;) Nicht nachvollziehbar ist die Handlungsweise des Friseurs, ich war bis jetzt der Meinung die J... Friseure seien eigentlich nicht so blöde!^^
 

eifriger Leser

Geomaster
radioscout schrieb:
Ganz stark vereinfacht: wenn etwas gegen Diebstahl gesichert ist, wird es für den Dieb "teurer" als wenn er etwas stiehlt, was "einfach so rumsteht".

Ich glaub so ähnlich hab ich das zuvor auch schon beschrieben. Naja, jetzt haben wir auch noch die entsprechenden Paragraphen dazu. ;)
 

AoiSora

Geocacher
spaziergaenger schrieb:
Der Finder darf nach Inbesitznahme der gefundenen Sache den Besitz nicht wieder aufgeben, etwa durch (Wieder-) Ablegen am Fundort oder sonstwo...

Wenn man diesen Satz genau nimmt, dann ist Geocaching in seiner ausgeführten Form unzulässig, da der Cache im Sinne des Spiels immer wieder am Fundort abgelegt werden muss. Andererseits können (oder müssen?) alle Finder von Caches diese entfernen und zum Fundbüro bringen. Wird das so von Personenkreisen denen Geocaching ein Dorn im Auge ist umgesetzt, wird das Spiel für die Owner und die Cacher schnell nervig.

Da ich kein Rechtsgelehrter bin, kann ich mir keinen Reim darauf machen, warum das Gericht nicht darauf eingegangen ist, dass ein Geocacher es allgemein auch billigend in Kauf nimmt, dass ein Cache zerstört wird oder anderweitig verschwinden kann. Es gehört für den Cacheowner quasi zum allgemeinen Lebensrisiko bei der Ausübung seines Hobbys. Deshalb halte ich die Höhe der Schadenersatzforderung für überzogen.

Nun soll nicht der Eindruck entstehen, ich hielte das Verhalten des Jägers für angebracht, genau das Gegenteil ist der Fall, auch würde ich gern in Zukunft hin und wieder mal Cachen in der bekannten Form gehen oder wieder mal einen an schöner Stelle unkompliziert verstecken.

Genau aus diesem Grund steht in den Dosen/ im Logbuch auch der Hinweis, dass man die Dose dort wieder verstecken soll. Damit hast du vom Eigentümer die Legitimation die Dose wieder abzulegen und eben nicht als Fundsache zu behandeln. Auch Nichtcacher werden oft angesprochen und gebeten ihn wieder so zu verstecken wie vorgefunden, also auch die bekommen eine Legitimation.

Wenn ich den Cache jedoch entferne trifft diese Legitimation nicht mehr zu und der Cache ist wieder als Fundsache zu bewerten.
 
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