JackSkysegel
Geoguru
Er scheint davon auszugehen das alles verboten ist was in Gesetzen nicht angesprochen wird. Gott sei Dank ist das nicht so.
Hättest Du den Artikel im Gesetz gelesen, hättest Du gelesen, dass Radfahren und das Befahren mit Krankenrollstühlen dem gehen gleichgesetzt ist.Team FamBi schrieb:Fahrrad fahren, AOK-Chopper fahren und Reiten ist auch kein Betreten im wörtlichen Sinne...
Du hast nach Belegen gefragt und hast welche bekommen! DEINE PERSÖNLICHE Meinung interessiert niemanden! Lass DU mal bitte Belege sehen, die zeigen, dass DEINE Meinung den bestehenden Gesetzen entspricht!
Falls du das nicht kannst, dann solltest du es mit Dieter Nuhr halten...
Nic_goe schrieb:Ich habe bereits auf der vorherigen Seite meine Argumente und Paragraphen dargelegt.
Team FamBi schrieb:Hier ( § 14 BWaldG) zumindest ist nichts zu finden...
http://www.buzer.de/gesetz/4619/a63790.htm
radioscout schrieb:... man läßt das ganze durch ein Gericht prüfen.
Also einfach mal klagen und schon weiß man, was man darf und was nicht.
Ist bekannt aber das sollte kein Problem sein. Irgend jemand wird sich schon finden, der eine Dose oben in einem Deiner Bäume verstecken will. Du verbietest ihm das und dann kann er dagegen klagen.Heimo schrieb:Gerichte schreiben einem keine Gutachten. Man braucht schon jemanden, der in seinen Rechten verletzt ist, damit man klagen kann.
SNEQX2 schrieb:...Tatsächlich solltest Du eine Quelle benennen können, aus der ein eindeutiges Kletterverbot hervorgeht. Gesetzestext, Verordnung, zur Not auch ein ähnlich gelagertes Vergleichsurteil. ....
Heimo schrieb:SNEQX2 schrieb:Der Eigentümer darf jede Einwirkung auf seine Sache verbieten, wenn anderen kein entsprechendes Recht dazu zusteht.