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Erlaubnissschein vom Forst für T5er?

JackSkysegel

Geoguru
Er scheint davon auszugehen das alles verboten ist was in Gesetzen nicht angesprochen wird. Gott sei Dank ist das nicht so.
 

Nic_goe

Geocacher
Betreten ist nicht klettern! Und dass man nicht auf den Wegen bleiben muss ist mir durchaus bekannt.
Und in der Vorlesung wurde gesagt, dass klettern keine waldtypische Gefahr ist. Selbst ein gefallene Baum ist keine waldtypische Gefahr. Dazu zählt, dass man über einen Wurzelanlauf stolperte, oä.
 

Team FamBi

Geocacher
Fahrrad fahren, AOK-Chopper fahren und Reiten ist auch kein Betreten im wörtlichen Sinne... :D

Du hast nach Belegen gefragt und hast welche bekommen! DEINE PERSÖNLICHE Meinung interessiert niemanden! Lass DU mal bitte Belege sehen, die zeigen, dass DEINE Meinung den bestehenden Gesetzen entspricht!

Falls du das nicht kannst, dann solltest du es mit Dieter Nuhr halten... :cool:


Edith sagt, dass auch die persönlichen Meinungen von (lobbyistisch geprägten) Dritten irrelevant sind, so lange sie nicht mit den passenden Paragrafen belegt werden können!
 

Nic_goe

Geocacher
Team FamBi schrieb:
Fahrrad fahren, AOK-Chopper fahren und Reiten ist auch kein Betreten im wörtlichen Sinne... :D

Du hast nach Belegen gefragt und hast welche bekommen! DEINE PERSÖNLICHE Meinung interessiert niemanden! Lass DU mal bitte Belege sehen, die zeigen, dass DEINE Meinung den bestehenden Gesetzen entspricht!

Falls du das nicht kannst, dann solltest du es mit Dieter Nuhr halten... :cool:
Hättest Du den Artikel im Gesetz gelesen, hättest Du gelesen, dass Radfahren und das Befahren mit Krankenrollstühlen dem gehen gleichgesetzt ist.
.
Ich habe bereits auf der vorherigen Seite meine Argumente und Paragraphen dargelegt.
 

Team FamBi

Geocacher
WO bitte steht, dass das gleichgesetzt ist???

Du interpretierst da ein bisschen viel...


Und auf den letzten paar Seiten finde ich keine von dir geposteten Paragrafen!
Wie gesagt, deine persönlichen Ansichten interessieren nicht...
 

SNEQX2

Geocacher
Nic_goe schrieb:
Ich habe bereits auf der vorherigen Seite meine Argumente und Paragraphen dargelegt.


Ich fürchte, das hast Du nicht... Du hast dich lediglich auf die Aussage eines nicht näher benannten Professors in einer nicht näher benannten Vorlesung bezogen. Das ist ein bisschen dürftig, selbst im großzügigsten Sinne der Auslegung.

Tatsächlich solltest Du eine Quelle benennen können, aus der ein eindeutiges Kletterverbot hervorgeht. Gesetzestext, Verordnung, zur Not auch ein ähnlich gelagertes Vergleichsurteil. Ohne dies ist deine Argumentation leider grandios geplatzt. Wie ne fette Windel nach drei Tagen Wartezeit. :D

Dein guter Wille in allen Ehren.
 

SharkAttack

Geoguru
Ich sehe da auch keine explizite oder übergeordnete Regelung, die das Klettern auf Bäumen in Deutschland regelt bzw. verbietet. Allerhöchstens fällt mit der Tatbestand der Sachbeschädigung ein, der mehr oder weniger entstehen kann.
Aber auch das wird hier vielfach wieder und wieder diskutiert. Mir ist jedenfalls keine Klage bekannt.
Und das mit Betreten zum Zwecke der Erholung ist doch wohl hier ganz eindeutig gegeben, wenn man ein Kletterfreund ist, das mal nur am Rande..
 

radioscout

Geoking
Für Unklarheiten bei juristischen Themen gibt es eine einfach, bewährte und dafür vorgesehene Methode um Klarheit zu schaffen: man läßt das ganze durch ein Gericht prüfen.
Also einfach mal klagen und schon weiß man, was man darf und was nicht.
 

JackSkysegel

Geoguru
Mal ganz davon abgesehen das sich die deutschen Gerichte ein Loch in den Bauch freuen wenn sie sich dann auch noch darum kümmern sollen ob man auf Bäume klettern darf oder ne Tupperdose im Wald verstecken darf.
 

badnerland

Geomaster
Team FamBi schrieb:
Hier ( § 14 BWaldG) zumindest ist nichts zu finden...

http://www.buzer.de/gesetz/4619/a63790.htm

Da steht aber, wo Du nachschauen solltest:
"(2) Die Länder regeln die Einzelheiten."

Also in den (16 verschiedenen) Landeswaldgesetzen.
Deshalb wundert mich auch die klare Meinung, die unser Fachmann zur Rechtslage hat. Die ist nämlich nicht bundeseinheitlich.
 

Heimo

Geocacher
radioscout schrieb:
... man läßt das ganze durch ein Gericht prüfen.
Also einfach mal klagen und schon weiß man, was man darf und was nicht.

Gerichte schreiben einem keine Gutachten. Man braucht schon jemanden, der in seinen Rechten verletzt ist, damit man klagen kann.
 
Man muss doch jetzt gar nicht überlegen, wo *vielleicht* stehen könnte, dass das Klettern auf Bäume verboten sei. Es ist es schlicht nicht. Ob mit oder ohne Ausrüstung. Wobei die "Ausrüstung", was den Baum betrifft, nur aus ein paar Stoffschlingen, einem Kambiumschoner (zumindest bei uns immer) und einem Seil besteht, das mit dem Baum gar nicht in Berührung kommt. "Ausrüstung" sieht immer so aus, als ob man den Baum mit schwerem Gerät malträtieren würde, das ist definitiv nicht so. Der Baum sieht dann nach dem Beklettern so aus wie vor dem Beklettern. Punkt. Was andere machen interessiert mich hier erstmal nicht, für die bin ich nicht verantwortlich. Das Betretungsrecht deckt so ein Beklettern gänzlich ab, ich bin nicht organisiert, mache nichts kaputt und störe niemanden, das Klettern ist einfach nur ein bisschen Sport und Erholung.
Dass einige Leute nicht wollen, dass man sich in "ihrem" Wald überhaupt aufhält... get over it.
http://jaegerblog.wordpress.com/
 

radioscout

Geoking
Heimo schrieb:
Gerichte schreiben einem keine Gutachten. Man braucht schon jemanden, der in seinen Rechten verletzt ist, damit man klagen kann.
Ist bekannt aber das sollte kein Problem sein. Irgend jemand wird sich schon finden, der eine Dose oben in einem Deiner Bäume verstecken will. Du verbietest ihm das und dann kann er dagegen klagen.
 

Heimo

Geocacher
SNEQX2 schrieb:
...Tatsächlich solltest Du eine Quelle benennen können, aus der ein eindeutiges Kletterverbot hervorgeht. Gesetzestext, Verordnung, zur Not auch ein ähnlich gelagertes Vergleichsurteil. ....

Mir ist jetzt nichts allgemeinverbindliches bekannt, dass das Klettern auf Bäume verbietet. Mir ist aber auch nichts bekannt, dass das Klettern auf fremden Bäumen z.B. im Rahmen eines Betreungsrechts explizit erlauben würde.

Damit sind wir dann bei den Rechten des Eigentümers die im BGB geregelt sind. Der Eigentümer darf jede Einwirkung auf seine Sache verbieten, wenn anderen kein entsprechendes Recht dazu zusteht. Also kann der Eigentümer auch jedem das Klettern auf seine Bäume untersagen. Kommt dem dann jemand nicht nach, so hat der Eigentümer einen Unterlassungsanspruch. Letzterer kommt den Zuwiderhandelnden meißt sehr teuer.
 
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