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Anzeige wegen Geocache

Mauzi

Geocacher
Hallo

wahrscheinlich ist es nicht das erste mal das hier im Forum um Hilfe wegen einer Anzeige gebeten wird.

Doch der Fall ist brandaktuell und äußerst Sonderbar, zumindest in meinen Augen.

Bitte nur weiter lesen, wenn echtes Interesse besteht und bitte nur sinnvolle und hilfreiche Antworten posten.

Ein kurzer Überblick über das Geschehen:

Am 25.09.2014 erhielt ich einen Brief einer Forstfirma mit dem Inhalt das ich in Ihrem Gebiet Geocaches versteckt habe und diese bis 06.10. entfernen soll. Desweiteren sollte ich mich wegen Schadenersatz melden. Leider ging aus diesem Schreiben nicht hervor um welche Caches oder Waldgebiete es sich handelt. Deshalb schrieb ich eine Mail zurück mit der Bitte mir zu sagen um was es genau geht. Eine Antwort darauf habe ich bis heute nicht erhalten.
Vorsorglich habe ich die Caches via Kalender regelmentiert um die Anzahl der Sucher, sowei cachen im Dunkeln runterzufahren.
Vor 4 Tagen tauchten plötzlich in meinen Caches Needs Archivment Logs auf von einem gewissen XXX. Der Reviewer schaltete sich deshalb ein und fragte nach wer XXX ist. Daraufhin bekam er die Kontaktdaten der oben genannten Firma und rief dort an. Am Telefon wurde er beschimpft und bedroht. Gestern Abend waren die Logs plötzlich verschwunden und heute Morgen fand ich einen Brief im Briefkasten von der Polizei, mit den Hinweis das die Firma mich angezeigt habe und ich wenn ich möchte am Freitag mit dem Bearbeiter reden könne um weitere Infos zu bekommen. Um was es sich für Caches handelt oder um welche Waldgebiete ist auch in diesem Schreiben nicht angegeben.
Hat jemand mit sowas oder ähnlichen Erfahrung?
 

JackSkysegel

Geoguru
Hast du den Caches die eine Schadensersatzforderung rechtfertigen würden? Sprich, Caches mit Schrauben in Bäumen oder ähnliches? Oder Caches in Naturschutzgebieten?
Wenn nicht brauchst du dir meiner Meinung nach keine Sorgen machen.
 
OP
M

Mauzi

Geocacher
Nein, das eventuell betroffene Gebiet ist auch nicht beschildert und alle Caches liegen in Wegnähe (max. 5 Meter)
 

skybeamer

Geomaster
Die im Eingangsbeitrag genannte Geschichte kam mir doch gleich bekannt vor: http://www.steinhuegel.com/unerlaubte-hinterlegung-von-geocaches-in-unserem-revier/
 

hustelinchen

Geoguru
Mauzi schrieb:
Vor 4 Tagen tauchten plötzlich in meinen Caches Needs Archivment Logs auf von einem gewissen XXX. ...Um was es sich für Caches handelt oder um welche Waldgebiete ist auch in diesem Schreiben nicht angegeben.

Da würde ich davon ausgehen, dass es um die Caches geht, in denen ein NA geloggt wurde. Kann das sein?
 

donweb

Geocacher
Ich bin jetzt kein Jurist, aber meiner Meinung nach entbehrt das jeder Rechtsgrundlage. Vorausgesetzt, die Caches liegen nicht in einem NSG und es liegt keine Sachbeschädigung vor, verstößt das Verstecken einer Tupperdose im Wald - zumal in Wegnähe - gegen kein gültiges Gesetz, zumindest nicht in BaWü. Wie das in anderen Bundesländern ist, kann ich nicht sagen.

Ich würde mal mit dem zuständigen Polizisten reden, welche Vergehen Dir überhaupt vorgeworfen werden und dem die Sachlage schildern, dass 1. Dir schleierhaft ist, wo diese Firma Deine Kontaktdaten her hat und Du 2. mit den Dir vorliegenden Daten gar nicht eingrenzen kannst, um welche Geocaches es sich handelt.
 

UF aus LD

Geowizard
Mauzi schrieb:
Nein, das eventuell betroffene Gebiet ist auch nicht beschildert und alle Caches liegen in Wegnähe (max. 5 Meter)
Das spielt keine Rolle! Gegen den Willen des Grundstückseigentümers oder dessen Vertreter ist das Legen von Caches nicht zulässig und auch nicht durch das Betretungsrecht aus den Waldgesetzen gedeckt.

Allerdings käme aus meiner Sicht ein zivilrechtlicher Beseitigungsanspruch in Betracht, aber eine Strafbarkeitsnorm (Anzeige Polizei) drängt sich nicht auf (Hausfriedensbruch wohl nicht; Abfallbeseitigung wohl nicht; ...).
Wenn natürlich Nägel in Bäumen, Schaden an Bäumen durch Klettereien.... kommt Sachbeschädigung in Betracht.
 

do1000

Geowizard
Und was genau ist jetzt Deine Frage?

Ansonsten: Lass mal einen befreundeten Anwalt in die Akte gucken, dann werden sich sicher schon einige Antworten ergeben. Wg. des Schadensersatzes: Das muss von der anderen Seite schon etwas mehr kommen.
 

do1000

Geowizard
Das spielt keine Rolle! Gegen den Willen des Grundstückseigentümers oder dessen Vertreter ist das Legen von Caches nicht zulässig und auch nicht durch das Betretungsrecht aus den Waldgesetzen gedeckt.

Das dürfte umstritten sein. Urteile dazu sind meines Wissens nach noch nicht ergangen.
 

UF aus LD

Geowizard
Ein Problem hast du in Bayern, bei euch ist es strenger geregelt als in vielen andern Waldgesetzen:
Art. 13 BayWaldG, Abs. 1, Satz 2 verweist auf den V. Abschnitt des BayNatSchG und dort findet sich in Art. 33 folgende Regelung:
Sauberhaltung der freien Natur
(1) 1 Bei der Ausübung des Rechts nach Art. 21 dürfen bewegliche Sachen
in der freien Natur außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht
zurückgelassen werden. ....
@ do1000:
Urteile gibt es nicht, aber über diese Tatsache auch unter den Rechtskundigen keinen ernsthaften Streit.
 

do1000

Geowizard
@Uwe: Das wäre mir neu. Welche Rechtskundigen meinst Du denn? Oder beziehst Du Dich auf Veröffentlichungen? Dann sag doch mal bitte, wo, da mich das interessiert, würde ich mir diese dann ziehen.
 

UF aus LD

Geowizard
Es gibt zwei zusammenfassende Artikel (an denen sogar Cacher mitgearbeitet haben)

Natur und Recht (2011) 33 533-539
(zivilrechtliche Probleme des Geocachings
und
Natur und Recht (2011) 33 619-624
(öffentlichrechtliche und strafrechtliche Probleme des Geocachings)

Wenn man bei Interesse bei der zuständigen Naturschutzbehörde nett fragt kann man von denen gegen Kostenerstattung/Kaffeekasse sicherlich Kopien bekommen oder aber über eine Bibliothek

§1004 BGB und die entsprechenden Kommentierungen
 
OP
M

Mauzi

Geocacher
Ich möchte hier allerdings nochmal einwerfen, das mir vorab und bis jetzt nicht mitgeteilt wurde um welche Teile bzw. Wälder es sich handelt.
Auch auf Nachfrage nicht, anderenfalls hätte ich ja die Caches sofort entfernt.
 

Kocherreiter

Geowizard
Als ich im Sommer einen Auffahrunfall hatte wollte ich Akteneinsicht haben. Die bekam ich aber nicht, die bekommt nur ein Anwalt :shocked: Dank ADAC-Rechtsschutz wurde es ab dann halt kompliziert und über den Anwalt geregelt.

Ist das Schreiben der Polizei überhaupt echt?

Mein Tipp:
Gehe mit allen Mails und dem Brief zur Polizei und frag' was eigentlich los sei (freundlich natürlich).

Wir sind keine Juristen und können dir nicht raten, wie es weiter geht würde uns aber schon interessieren.
 

SharkAttack

Geoguru
Die Frage ist immer noch nicht geklärt, was durch das Einbringen des Caches an Schaden entstanden ist.
Ist die Wildunfallrate in dem Revier signifikant angestiegen?
Sind Laufwege entstanden, oder gar Beschädigungen an Bäumen, etc.?

Ja nachdem was beklagt wird, kann man wohl ableiten, welchen Weg der Fall nehmen wird.
 
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