Fadenkreuz
Geoguru
Ich weiß nicht genau, worauf du hinaus willst. Hausfriedensbruch ist zunächst mal kein Offizialdelikt, sondern ein Antragsdelikt. Wenn Strafantrag gestellt wird, kann (und wird) das Verfahren bei fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt werden. Dann kann der Antragsteller die Tat aber immer noch im Wege der Privatklage verfolgen lassen.
Dein Beitrag weiter oben las sich für mich so, als ob ja nichts passieren könne. Dazu müsste aber zunächst das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt werden, was ja keinesfalls sicher ist. Danach müsste - was ebenso unsicher ist - der Grundstückseigentümer auf den Weg der Privatklage verzichten. Insgesamt also zwei Unwägbarkeiten.
Dein Beitrag weiter oben las sich für mich so, als ob ja nichts passieren könne. Dazu müsste aber zunächst das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt werden, was ja keinesfalls sicher ist. Danach müsste - was ebenso unsicher ist - der Grundstückseigentümer auf den Weg der Privatklage verzichten. Insgesamt also zwei Unwägbarkeiten.