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Grundsatzfrage in die Runde: Wie handhabt ihr es mit LPs?

Fadenkreuz

Geoguru
Ich weiß nicht genau, worauf du hinaus willst. Hausfriedensbruch ist zunächst mal kein Offizialdelikt, sondern ein Antragsdelikt. Wenn Strafantrag gestellt wird, kann (und wird) das Verfahren bei fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt werden. Dann kann der Antragsteller die Tat aber immer noch im Wege der Privatklage verfolgen lassen.

Dein Beitrag weiter oben las sich für mich so, als ob ja nichts passieren könne. Dazu müsste aber zunächst das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt werden, was ja keinesfalls sicher ist. Danach müsste - was ebenso unsicher ist - der Grundstückseigentümer auf den Weg der Privatklage verzichten. Insgesamt also zwei Unwägbarkeiten.
 
Ich will darauf hinaus, daß das Risiko einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft / den Berechtigten im Wege der Privatklage relativ gering ist, wenn man sich sozialadäquat verhält. Also fotografieren oder sich das Gelände einfach nur anschauen möchte, weil man an der Geschichte interessiert ist oder meinetwegen der Großvater da mal gearbeitet hat. Klar kann der Berechtigte den Weg der Privatklage beschreiten (wenn er denn überhaupt gegen den Fotografen / Neugierigen Anzeige erstattet), aber Privatklagen finden in der Praxis eigentlich nicht statt.

PaulHarris

PS: Ich vermute mal, wir sind Kollegen oder zumindest im gleichen Bereich tätig ;)
 
Wir haben das Thema auch einmal in unserer aktuellen Ausgabe unseres Podcasts aufgenommen. Wer also mal reinhören möchte:
http://www.quantum-prost.de/bier26-weltenburger-asam-bock/
 

Fadenkreuz

Geoguru
zwischenmahlzeit schrieb:
Wir haben das Thema auch einmal in unserer aktuellen Ausgabe unseres Podcasts aufgenommen.
45 Minuten quälend langweilige Belanglosigkeiten, um dann zum Fazit zu kommen, man wundere sich, dass man im Geoclub noch nicht bei Hitler-Vergleichen angekommen sei. Tolle Leistung ...
 
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