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Hofheim - Sprengstoffverdächtiger Gegenstand entpuppt sich als Geocache

hcy

Geoguru
machmalhalblang schrieb:
Trifft hier zwar nicht zu, aber es wenn es ein PMO-Cache ist, dann hilft der Blick auf die Karte auch nichts.
Doch. Problematischer sind Ratehaken, Multis usw. Es sei denn die Polizei kriegt auch per default Zugriff auf die hidden waypoints. (ist das vielleicht so?)
 

hcy

Geoguru
Oh, das wundert mich. Gab es nicht mal vor Jahren eine Änderung bei GS so dass man die genauen Positionen der Caches auf der Übersichtskarte nicht mehr sieht wenn man nicht eingeloggt ist? Kann mich erinnern, dass die Position der Icons auf der Karte immer etwas variierte bei jedem Aufruf.
Haben die das wieder geändert?
 

jennergruhle

Geoguru
Ich wollte gerade schreiben "Hä? Als nicht angemeldeter sieht man doch nur die Seite mit dem Reklamevideo..." - aber in der Tat kann man den Map-Direktlink https://www.geocaching.com/map/ tatsächlich unangemeldet aufrufen. Das Reklamevideo ist nur auf der Startseite.
 

hcy

Geoguru
Ja die Karte gab's IMHO schon länger aber wie gesagt mit künstlich ungenauen Positionen. PMO als Schutz gegen Vandalismus macht ja so gleich gar keinen Sinn.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Isebar schrieb:
Auf welcher Grundlage wollen sie denn die Kosten vom Owner zurückhaben?
Vorbereiten eines Sprengstoffverbrechens, Vortäuschen einer Straftat, grober Unfug, vorsätzliches Auslösens eines falschen Alarms, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Landfriedensbruch...?
Eine Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung könnte sich nach § 823 BGB ergeben. Das liegt aber hier nicht vor und es ist auch nicht notwendig, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Die Kostentragungspflicht kann sich, je nachdem, ob eine Bundes- oder eine Landesbehörde tätig wurde, nach dem Verwaltungskostengesetz bzw. seinem Nachfolger, dem Bundesgebührengesetz oder dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben oder der hessischen Allgemeinen Verwaltungskostenordnung ergeben. Da hier verschiedene Institutionen tätig waren (Schutzpolizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst des hessischen LKA, Feuerwehr, Rettungsdienst) kann es auch sein, dass verschiedene Rechtsgrundlagen gelten, obwohl es sich, soweit ich das erkennen kann, alles um Organisationen des Bundeslandes handelte.
 

spaziergaenger

Geowizard
Gehts auch etwas greifbarer? Ich bin zwar kein Jurist, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass der Owner nicht für Fehlinterpretationen und Fehlentscheidungen irgendwelcher Behörden zur Verantwortung gezogen werden kann.
 
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass der Owner hier sehr wohl zu Kasse gebeten werden kann. Allerdings würde ich das von den Umständen abhängig machen. Aus der Ferne betrachtet scheint mir der Einsatz der Ordnungskräfte zwar weit übertrieben, aber wenn man ungewöhnliche Konstruktionen an Bäume hängt, dann muss man unter Umständen eben auch für solche Missverständnisse haften. Aber wie gesagt: es kommt auf den konkreten Fall an. Und nur anhand der wenigen Fotos kann das wohl niemand entscheiden.
 

Fadenkreuz

Geoguru
spaziergaenger schrieb:
Gehts auch etwas greifbarer?
Greifbarer: Es gilt eine Art Verursacherprinzip. Der Owner hat zwar keine Straftat begangen, aber die Ursache für den kostspieligen Einsatz gesetzt.
spaziergaenger schrieb:
... der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass der Owner nicht für Fehlinterpretationen und Fehlentscheidungen irgendwelcher Behörden zur Verantwortung gezogen werden kann.
Mir sagt der gesunde Menschenverstand etwas ganz anderes, vor allem, dass die "Fehlinterpretation" offenbar nicht vermeidbar war. Man muss sich ja mal überlegen, dass der verdächtige Gegenstand nicht sofort ohne weitere Überprüfung einen Großalarm nach sich zog, sondern dass es mehrfache Überprüfungsinstanzen gab: Zunächst die Zeugen, dann eine normale Streifenwagenbesatzung der örtlichen Schutzpolizei, die den Anfangsverdacht auch nicht ausräumen konnte, schließlich die Sprengstoffexperten des LKA, die ebenfalls nicht ohne weiteres (durch einfaches Betrachten) den Gegenstand als harmlos identifizieren konnten. Es ist recht unwahrscheinlich, dass all diese Personen blind und blöd gewesen sein müssen.
 

Zappo

Geoguru
Fadenkreuz schrieb:
….. vor allem, dass die "Fehlinterpretation" offenbar nicht vermeidbar war. Man muss sich ja mal überlegen, dass der verdächtige Gegenstand nicht sofort ohne weitere Überprüfung einen Großalarm nach sich zog, sondern dass es mehrfache Überprüfungsinstanzen gab: Zunächst die Zeugen, dann eine normale Streifenwagenbesatzung der örtlichen Schutzpolizei, die den Anfangsverdacht auch nicht ausräumen konnte, schließlich die Sprengstoffexperten des LKA, die ebenfalls nicht ohne weiteres (durch einfaches Betrachten) den Gegenstand als harmlos identifizieren konnten. Es ist recht unwahrscheinlich, dass all diese Personen blind und blöd gewesen sein müssen.
All diese Personen (oder nur einer davon) müssen nur sagen "ich weiß nicht recht, bin mir nicht ganz sicher" und schon wird gesprengt. Was verständlich ist - wer will nachher irgendwelche Verantwortung für Fehlentscheidungen übernehmen?

Dazu genügt der Schminkkoffer von Marianne Rosenberg. Dazu brauchts keinerlei aktive Mithilfe eines "Verursachers".

Ich kann in Wald und Flur unzählige Gimmicks benennen, von denen Polizei und LKA niemals sicher sein werden, daß das KEINE Bombe ist - und im Zweifelsfall sprengen. FALLS kein Hasardeur unter denen ist. Das ist m.Ws. der einzige Grund, warum das nicht regelmäßig passiert - Einer, der hingeht und sagt "ach das ist sicher nur…." und das Ding bildlich gesprochen in den Papierkorb wirft.

Ein Verschulden in gesetzlichen Belangen sähe ich bei tatsächlich bombenartigem aussehen/Beschriftung (ähnlich der Anscheinwaffe) - oder im anschlagsensiblen Bereichen.
Das Verschulden im geocachigen Belange ist klar: Verstoß gegen Regel 1 und gegen Briansnats Grundsatz.

gruß Zappo
 

Fadenkreuz

Geoguru
Zappo schrieb:
Ein Verschulden in gesetzlichen Belangen sähe ich bei tatsächlich bombenartigem aussehen/Beschriftung ...
Dann sind wir ja schon wieder bei der Frage, was "bombenartiges Aussehen" ist. Ist ein Rohr mit Schraubverschluss nun eine Rohrbombe oder ein Cache? Das Foto zeigt eine selbst gebastelte Rohrbombe. Ich kenne aber Caches, die genau so aussehen.

http://cdn1.abendzeitung-muenchen.de/media.media.f5f039d0-7220-4a7f-97bc-37d91e228269.normalized.jpeg
 

feinsinnige

Geomaster
Fadenkreuz schrieb:
Ich finde es erstaunlich, dass die Cacher (hier im Forum und "draußen") trotz vieler ähnlicher Vorfälle so beratungsresistent sind. Anstatt die Ursache abzustellen, wird sich lustig gemacht über die angeblich dummen Zeugen und die angeblich übertriebenen Reaktionen der Polizei.

Eine Personengruppe steht einige Zeit an einem Baum, an dem es eigentlich nichts zu sehen gibt und entfernt sich dann rasch. Die Zeugen finden dann Rohre und Drähte, auf die sie sich keinen Reim machen können. Die Stelle liegt auch nicht "im Niemandsland", wie geschrieben wurde, sondern in unmittelbarer Nähe zu einer Verbindungsstraße zwischen zwei Orten. Genau so hatte die RAF einige Attentate mit automatischen Sprengfallen verübt und auch der NSU hat harmlos aussehende Fahrräder für Nagelbomben benutzt.

Sch*isse, bei mir vor dem Haus steht 'nen Auto, da sind eben mehrere Leute ausgestiegen und alle sind weggegangen! So'n Auto ist keine kleine Dose am Baum sondern hat 'nen riesigen Kofferraum. Da geht so richtig was rein und Strom für die Zündung ist auch da. Die Typen hatten bestimmt Bärte. Ich glaub, ich ruf jetzt mal die Polente an. Die müssen einfach alle Autos hier wegschaffen. Wenn Mr. Präsident kommt, wird das auch gemacht.
Nur weil ich paranoid bin, heisst das lange noch nicht, dass da keine B*mbe drin ist.
f
 

Fadenkreuz

Geoguru
feinsinnige schrieb:
bei mir vor dem Haus steht 'nen Auto
'nen ist die umgangssprachliche Abkürzung für "einen". Bei dir vor dem Haus steht aber bestimmt nicht "einen Auto", oder?
Darüber hinaus wirkte die gewollte Ironie in deinem Beitrag auf mich jetzt eher gequält und konstruiert, also gar nicht feinsinnig, sondern eher grobschlächtig.
 

radioscout

Geoking
Bei mir vorm Haus hat jemand sein Fahrrad an den Laternenpfahl angekettet. Ist in dem Fahrrad etwas gefährliches? Der Rahmen besteht aus Rohren. Bin ich in der 4. Etage sicher, wenn unten am Pfahl etwas explodiert?
 

Mark

Geowizard
Ruf am besten direkt die Polizei. Man kann nie sicher sein. Wer weiß, vielleicht gehört das Fahrrad ja auch noch einen Islamisten.
 

Zappo

Geoguru
Fadenkreuz schrieb:
….Dann sind wir ja schon wieder bei der Frage, was "bombenartiges Aussehen" ist. Ist ein Rohr mit Schraubverschluss nun eine Rohrbombe oder ein Cache? Das Foto zeigt eine selbst gebastelte Rohrbombe. Ich kenne aber Caches, die genau so aussehen…….
Ich sach mal so - jedem Bürger mit Bastelvergangenheit :) wird bei dem Bild natürlich ein "Bumm" durch den Kopf schießen. Trotzdem würde ich mal sagen, das Ding wird irgendwo im Wald ohne weiter Drähte raushängen zu lassen usw. mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit als harmlos eingeordnet wird. Auf der Baustelle auch :)

A) Es gibt Bomben
B) Es gibt Bomben, die aus Alltagsgegenständen bestehen
C) Es gibt Alltagsgegenstände

Ich würde sagen, unter "bombenartigem Aussehen" verstehe ich eher die Kategorie : Große Dosen mit Drähten, Explosionsaufkleber, Anscheindynamitstangen incl. zur Funktion zugehörigen Größe - also A. Da sehe ich durchaus einen Fehler des Owners, das in den öffentlichen Raum zu bringen.

Ob jetzt Fußball/Tupperdose/PE-Rohr/Blumentopf/Playmobilburg/Munikiste zu B) oder C) gehört, ist sicher schwer einzuschätzen.

Aber alles, was ich da draussen deponiere, fällt unter C) - und damit auch wenns blöd läuft und der besorgte Bürger zuschlägt, unter B)
Das ist m.E. nicht wirklich zu vermeiden. Die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren - ja. Das hat aber m.E. am meisten mit der Location zu tun.

Gruß Zappo

PS: Interessant wäre wohl, was passiert, wenn der Straßenmeisterei ihr Verkehrszählkasten, der Bahn das dort abgestelltes Fahrrad, dem Großmarkt die deponierte Rattenfalle, der Gärtnerei ihr Bewässerungsrohr mit Spritzkopf usw usw in Verdacht gestellt würden (macht man natürlich nicht - die Leute haben Streß genug) und obs dann DAFÜR ne Rechnung gibt.
 
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