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Haftung?

jennergruhle

Geoguru
Der von Team-Crossgolf schrieb:
Und wenn ich die Grafitisprayer erwische mache ich vom Hausrecht gebrauch und hau denen aus Angst vor Terrorissmus die Kiesschaufel auf den Kopf. Bums - Ende!
Ich hatte da schon mal ne andere Idee:
- Kleines Netz von Zündkerzen oder besser Funkenstrecken über die Fläche verteilt
- alle 30cm eine Zündstrecke
- Spannung zum Zünden wird durch Gassensoren ausgelöst
- Kommt einer mit Spraydose: Sensor spricht an - zünd - flamm - wumm - Peng!
- Bei evtl. Fehlauslösung knisterts nur kurz am Bauwerk.

Wenn man die Drähte geschickt im Putz versteckt fällts gar nicht auf. Dann sagt man hinterher halt "Selber schuld, was rauchste auch beim Sprayen!"
Funktioniert nicht bei starkem Regen, aber da haftet ja auch die Farbe nicht -> ergo sprüht da auch keiner.
 

Rollsplittkalle

Geocacher
Tja schon interessant das alles......
Tragödien, Baustellen und Emotionen .... nur keine Antwort auf die Frage ( für alle die es Vergessen haben sollten bitte Beitrag 1 lesen :lol: )
Ich als Novize erlaube mir kurz zusammenzufassen: wir alle haben keine Ahnung wie es mit der Haftung aussieht.
Mit dem einblenden einiger Paragrafen ist es ja letztlich nicht getan, es gibt ja immer noch deren Auslegung nach sinn und zweck :roll:

in diesem sinne frohes weiter Diskutieren

@Der von Team-Crossgolf: Wünsch dir viel erfolg beim auflauern und beim zuschlagen..... falls du bei erfolg ein Alibi brauchst ..... :D

Karsten
 

wutzebear

Geoguru
Rollsplittkalle schrieb:
Ich als Novize erlaube mir kurz zusammenzufassen: wir alle haben keine Ahnung wie es mit der Haftung aussieht.
Stimmt nicht. Wir haben einige Leute hier, die juristisch nicht ganz unbeleckt sind, und u.a. von denen wurde das Thema schon mal durchgekaut. Die Suchfunktion müsste noch einiges ausspucken können.
 

Team-Crossgolf

Geowizard
-tiger- schrieb:
Wenn du mit den Leuten in deiner Nachbarschaft ähnlich "feinfülig" umgehst, hast du bestimmt ganz viele Freunde. Da wundert einen das mit dem Keller auch nicht mehr ganz so arg :roll:

Gut das Du weißt, wie ich mit meinen Nachbarn umgehe - bisher hab ichs nicht gewußt, schön das Du es mir sagst. Danke!
 

bitboy0

Geocacher
Naja... GOOGLE wurde ja schon eher negativ bewertet, aber wenn man ein bischen mitdenkt kommt man doch zu guten Ergebnissen.

ich hab auf Seite zwei ja auch mal was dazu geschrieben, aber das habt ihr ja noch nicht mal irgendwie "runtergemacht" ... bin ich es nicht würdig heruntergemacht zu werden ? :roll:

So und nun zu meinen Erkentnissen:

Im Grunde hafte ich für ALLES was ich mache und wodurch anderen Schaden entsteht! Es ist dabei ziemlich egal ob ich das absichtlich oder aus Versehen gemacht habe. Wenn es Absicht war kann es aber zusätzlich zur Haftung noch strafbar sein!

Wenn ich aber dafür haftbar gemacht werden kann wenn eine unbemerkt verloren gegangene (Naht am Rucksack hat sich aufgelöst) Getränkedose bei einer Wanderung einen Waldbrand auslöst (keine Absicht, kein grundsätzlich gefährlicher Gegenstand usw.) dann ist es auch logisch das ich für einen Cache ebenso haften muss! Zumal es grundsätzlich nicht erlaubt ist auf fremdem oder öffentlichem Grund irgendwelche Sachen ohne Genehmigung zu lagern. Also kann z.B. jemand den "Müll" kostenpflichtig entfernen lassen und die Rechnung dem Verursacher zustellen!

Wenn ein CacheSucher nun verunglückt wird es kompliziert... Es kann haften:

- Der Cache-Owner wenn der Cache selber zu der Verletzung geführt hat (z.B. Finger an einer scharfkantigen Dose abgeschnitten) oder wenn Gefahren verniedlicht oder verschwiegen werden von denen der Cache Owner hätte wissen müssen. Das es gefährlich sein kann auf einen Baum zu klettern oder eine Felswand raufzusteigen ist allerdings Allgemeinbildung und dafür haftet dann erstmal jeder selber.
Wenn also jemand beim Versuch einen Klettercache zu bergen abstürzt haftet im Normalfall der CacheOwner NICHT. In so einem Fall müsste der Verunglückte nachweisen das der CacheOwner ihm absichtlich eine Falle gestellt hat. Wenn allerdings der Owner auch das Grundstück besitzt dann gibt es neue Probleme weil er in dem Fall dafür zu sorgen hat das sich auf seinem Grundstück niemand verletzten kann.

- Der Grundstücksbesitzer wenn auf dem Grundstück eine "Falle" gelauert hat (z.B. eine im Gras verborgene Harke die sich jemand in den Fuß getreten hat) auch wenn der weder der Owner ist noch das erlaubt hat.

....

Das könnte man jetzt noch Seitenweise mit Beispielen füllen... im Einzelfall kann es aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben. Oft kommt es in unterschiedlichen Gerichten für augenscheinlich sehr ähnliche Fälle zu ganz gegensätzlchen Urteilen.

Beim Caching könnte man grundsätzlich als "Veranstalter" gelten... Das könnte es dann notwendig machen sich dafür eine Haftpflichtversicherung zuzulegen...

Diese Haftungsproblematik haben wir IMMER und nicht nur beim Geocaching allerdings bin ich in meinem Leben noch nie wegen Haftung in Anspruch genommen worden. Wenn man darauf achtet niemanden absichtlich zu schädigen und sich ein bischen mit "was wäre wenn"-Fragen auseinandersetzt und dann evtl. noch einen unbeteiligten fragt sind vermutlich die meisten Risiken zu entdecken.

Im übrigen:

Wenn ich einen Kindergeburtstag für meine Tochte auf die Beine stelle und dabei ein Kind sich verletzt ... ist die Gefahr irgendwelche Haftungsansprüche am Hals zu haben deutlich größer! Und trotzdem machen ALLE Eltern Kindergeburtstage, oder?

gruß
 

Windi

Geoguru
bitboy0 schrieb:
wenn eine unbemerkt verloren gegangene (Naht am Rucksack hat sich aufgelöst) Getränkedose bei einer Wanderung einen Waldbrand auslöst
Interessant, ich kannte das bisher nur von Glasflaschen. :wink:
 

bitboy0

Geocacher
Der gewölbte Boden mancher Getränkedosen taugt als Brennspiegel... heute weniger weil das Blech meisten mattiert ist.

Es ist IMHO nicht möglich jedes Risiko auszuschliessen. Deswegen denke ich das wir weiter spielen dürfen. Die Paranoja anderer kann dabei mal negativ auffallen, aber solche Dinge können auch bei anderen Alltäglichkeiten passieren.

gruß
 

whitesun

Geowizard
Noch ein kleines Beispiel über die Sicherungspflicht von Privatgelände:

Bei uns gibt es eine Sandgrube in der sich ein Baggersee gebildet hat. Der Eigentümer hat auch nur Warnschilder anbringen lassen, da es ihm zu teuer wurde einen Zaun um die Anlage zu errichten. Unglücklicherweise ist ein junger Mann, der die Schilder ignoriert hat, ertrunken. Und der Eigentümer wurde verknackt. Geldstrafe, Haftstrafe auf Bewährung, Verpflichtung einen Zaun zu errichten, Schadensersatz an die Eltern. Das volle Programm halt. (Wahrhaftiges Beispiel für Rechtsgrundlagen in der Meisterausbildung)

Nur mal so als Einwand für diejenigen, die gerade bauen und meinen ein Zaun wäre nicht nötig. Wenn du als Bauherr, das Eindringen, durch einen Bauzaun erschwerst, dann hast du deiner Pflicht genüge getan. Denn nun geschieht ein Eindringen mutwillig. In dem anderen Fall, kann man ja auch versehentlich auf dein Grundstück kommen und unglücklich abstürzen. Dann bist du als Bauherr haftbar. (Erfahrungswert von Vattern :( )

Und noch eine Sache. Das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" kannst du in solch einem Fall getrost wegwerfen. Denn du hast dafür Sorge zu tragen, daß keiner dein Baugrundstück unbefugt betreten kann. Man kann es den Eltern nicht anlasten, wenn die Kids durch die Gegend stromern und von einer Baustelle magisch angezogen werden. Oder kannst du deine Kinder 24 Stunden am Tag im Auge behalten? (Erfahrungswert von Vattern :( )

Nur mal so erwähnt, damit dieser Fred wieder ein klein wenig On-Topic wird.

Gruß

Armin
 

Die Baumanns

Geowizard
Die Haftung geht sogar so weit,
das wenn Du vor Deinem Geschäft ein Wasserbecken hast,
(war früher vor vielen Baumärkten und Mäöbelhäusern zu sehen)
dort ein Kind ertrinkt weil es in das Wasser fällt,
ist der Betreiber drann, der hat das Becken (20 cm Wassertiefe reichen) einzuzäunen. Ich dachte damals auch nur an eine verkehrte Welt.

Gruß Guido
 

bitboy0

Geocacher
Also kann man zusammenfassen jetzt, oder?

Es ist nicht möglich jedes Haftungsrisiko auszuschliessen, aber man kann durch den gezielten Einsatz von Gehirnschmalz das Risiko mindern.

Wer dann immer noch Angst hat soll es einfach lassen. Wobei es vermutlich sehr viele Dinge gibt bei denen die Gefahr für Haftungsansprüche viel höher ist als beim Auslegen von Caches.

gru´´
 

whitesun

Geowizard
Es ist nicht möglich jedes Haftungsrisiko auszuschliessen, aber man kann durch den gezielten Einsatz von Gehirnschmalz das Risiko mindern.

Sehr schön ausgedrückt. 8) Und trifft den Nagel auf den Kopf.

Gruß

Armin
 
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