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Rechte an einem Geocache

OP
P

Paus-online

Geocacher
Zappo schrieb:
Fadenkreuz schrieb:
Ob es urheberrechtlich relevant ist, dürfte sehr stark von der Cachebeschreibung abhängen. Da gibt es durchaus solche, bei denen die nötige Schöpfungshöhe erreicht ist, aber auch solche, bei denen das nicht der Fall ist.....
Also wenn "ich liebe es" der goldenen Möve oder ein Tatzenabdruck eine "Schöpfungshöhe" :kopfwand: darstellen, dann gilt das auch für den Titel "Dannys Hundegassirunde Nr5".

Gruß Zappo

Ich gehe mal davon aus, dass der Schutz, den der Möwen-Slogan und der Tatzenabdruck genießen, nicht daraus resultieren, dass diese eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen, sondern daraus, dass sie einen gewissen Identifikationswert für die dahinterstehende Marke entwickelt haben.

Bei einem Geocache dürfte sowas allerdings nicht vorkommen...
 
Zappo schrieb:
Also wenn "ich liebe es" der goldenen Möve oder ein Tatzenabdruck eine "Schöpfungshöhe" :kopfwand: darstellen, dann gilt das auch für den Titel "Dannys Hundegassirunde Nr5".
Bei den von dir genannten Beispielen handelt es sich um eingetragene Warenzeichen (zumindest der Tatzenabdruck), während es hier im Thread ja eher um Urheberrecht geht.
 

Zappo

Geoguru
machmalhalblang schrieb:
Zappo schrieb:
Also wenn "ich liebe es" der goldenen Möve oder ein Tatzenabdruck eine "Schöpfungshöhe" :kopfwand: darstellen, dann gilt das auch für den Titel "Dannys Hundegassirunde Nr5".
Bei den von dir genannten Beispielen handelt es sich um eingetragene Warenzeichen (zumindest der Tatzenabdruck), während es hier im Thread ja eher um Urheberrecht geht.

Richtig. Trotzdem ist zumindest der Mövenspruch sowas von belanglos und alltagsgebräuchlich, daß es mich wundert, wie man sowas schützen lassen kann. Da war m.Ws. doch irgendwas von der Unmöglichkeit von gebräuchlichen Wörtern?

Aber egal - ich hab da nicht so große Ahnung von. ich wundere mich eben - und finde manches durchaus etwas overdosed, lächerlich und pervertiert. Geht mir aber zugegebenerweise nicht nur beim Markenrecht so :)

Gruß Zappo
 

Fadenkreuz

Geoguru
Zappo schrieb:
Also wenn "ich liebe es" der goldenen Möve oder ein Tatzenabdruck eine "Schöpfungshöhe" :kopfwand: darstellen, dann gilt das auch für den Titel "Dannys Hundegassirunde Nr5".

Da geht es nicht um Urheberrecht, sondern um Markenrecht. Das ist eine andere Baustelle. Und es gibt definitiv Cachebeschreibungen, bei denen die notwendige Schöpfungshöhe im urheberrechtlichen Sinne erreicht ist. Das gilt vor allem für aufwändige Mysteries mit selbst erstellten Rätseln, Fotos, Videoclips usw.
 

Kocherreiter

Geowizard
Mark schrieb:
Dann wird der Cache 2 mal im Jahr mehr gefunden. Damit kann ich leben.
Das war auch mein erster Gedanke :lachtot:
Ich habe OC-Only und die verhungern...leider...

Nachdem sogar PETA einen Fotografen wegen eines Affen-Selfies anklagen konnte :irre: sage ich, selbst in D ist mittlerweile alles möglich :kopfwand:

Letztendlich liegt die rechtliche Seite bei Groundspeak und sollte in deren AGB stehen.
Trete ich mein geistiges Eigentum an Groundspeak ab wenn ich ein Listing veröffentliche? Dann dürfte nicht mal ich selbst meine GC-Caches mit dem selben Wortlaut bei OC einstellen. Erlaubt GS jedoch eine Weiterverwendung der Listings, so habe ich bei der Anmeldung dem zugestimmt und es ist legal. Allerdings wird die Wahrheit wohl irgendwo dazwischen liegen.
 
OP
P

Paus-online

Geocacher
In den Groundspeak-Nutzungsbedingungen findet man:

Alle Inhalte, die Sie in unsere Dienste einstellen, bleiben Ihre Inhalte; dies schließt Ihre Geocache-Logs und Bilder, Ihre Kommentare und alles, was Sie in unseren Diskussionsforen veröffentlichen, mit ein. Sie, und nicht Groundspeak, sind allein für die Inhalte verantwortlich, die Sie hochladen, veröffentlichen oder auf andere Weise über unsere Dienste übertragen.

Im Übrigen: In Deutschland kann ich jeden wegen allem anklagen, auch wegen des Rauchens in einer Einbahnstraße. Die Frage ist nur, ob man den Streit gewinnt...
 

SDBH-R

Geocacher
In Deutschland kann ich jeden wegen allem anklagen, auch wegen des Rauchens in einer Einbahnstraße. Die Frage ist nur, ob man den Streit gewinnt.
... oder ob der Staatsanwalt solche Sachen mangels öffentlichen Interesses berechtigterweise nicht gleich in den Mülleimer wirft.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Bei einer Strafanzeige wegen Rauchens in einer Einbahnstraße kommt es nicht auf das öffentliche Interesse an. Es fehlt schon an der Tatbestandsmäßigkeit. Oder anders ausgedrückt: Es liegt einfach nichts vor, was strafrechtlich relevant wäre.
 

JackSkysegel

Geoguru
Fadenkreuz schrieb:
Bei einer Strafanzeige wegen Rauchens in einer Einbahnstraße kommt es nicht auf das öffentliche Interesse an. Es fehlt schon an der Tatbestandsmäßigkeit. Oder anders ausgedrückt: Es liegt einfach nichts vor, was strafrechtlich relevant wäre.

Kommt darauf an was man raucht! :joint:
 

radioscout

Geoking
Kocherreiter schrieb:
Letztendlich liegt die rechtliche Seite bei Groundspeak und sollte in deren AGB stehen.
Trete ich mein geistiges Eigentum an Groundspeak ab wenn ich ein Listing veröffentliche? Dann dürfte nicht mal ich selbst meine GC-Caches mit dem selben Wortlaut bei OC einstellen. Erlaubt GS jedoch eine Weiterverwendung der Listings, so habe ich bei der Anmeldung dem zugestimmt und es ist legal. Allerdings wird die Wahrheit wohl irgendwo dazwischen liegen.
Die Wahrheit steht in den ToU unter Punkt 3 D: Du räumst Groundspeak ein nichtexklusives Nutzungsrecht ein, d.h., Du darfst Deine Inhalte auch selber verwerten.
 

radioscout

Geoking
Kocherreiter schrieb:
Man hat sich mittlerweile geeinigt: der Fotograf zahlt 25% der mit diesen Bildern erzielten Einnahmen an eine Naturschutzorganisation, dafür wird die Klage nicht weiter aufrechterhalten.

Eines haben die damit aber erreicht: über meine jährliche Spende freut sich jetzt jemand anderes.
 

Fadenkreuz

Geoguru
JackSkysegel schrieb:
Fadenkreuz schrieb:
Bei einer Strafanzeige wegen Rauchens in einer Einbahnstraße kommt es nicht auf das öffentliche Interesse an. Es fehlt schon an der Tatbestandsmäßigkeit. Oder anders ausgedrückt: Es liegt einfach nichts vor, was strafrechtlich relevant wäre.

Kommt darauf an was man raucht! :joint:

Kiffen ist gar nicht verboten, auch nicht in Einbahnstraßen. :)
 

baer

Geowizard
Fadenkreuz schrieb:
JackSkysegel schrieb:
Fadenkreuz schrieb:
Bei einer Strafanzeige wegen Rauchens in einer Einbahnstraße kommt es nicht auf das öffentliche Interesse an. Es fehlt schon an der Tatbestandsmäßigkeit. Oder anders ausgedrückt: Es liegt einfach nichts vor, was strafrechtlich relevant wäre.

Kommt darauf an was man raucht! :joint:

Kiffen ist gar nicht verboten, auch nicht in Einbahnstraßen. :)
Aber nur wenn jemand anders den Joint hält, denn der Besitz von Rauschmitteln ist strafbar. Auch in kleinen Mengen. Auch wenn es dann nicht zur Verurteilung kommt.

Äh... kommen wir grade vom Thema ab? :D
 

Fadenkreuz

Geoguru
Der Joint muss nicht von einem anderen gehalten werden. Steht beispielsweise der Eigentümer direkt daneben, dann bleibt er auch beim Herumreichen des Joints dessen Besitzer, denn er hat immer noch die tatsächliche Sachherrschaft.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Besitzer ist derjenige, der die Sachherrschaft und Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Er darf die Sache auch kurzzeitig aus der Hand geben, ohne dass er den Besitz daran verliert. Wenn also der Eigentümer den Joint weiter reicht, dann bleibt er auch Besitzer, denn er kann den Joint jederzeit zurück verlangen bzw. kann entscheiden, wer ihn bekommt und wer nicht. Wer dann am Joint zieht, besitzt keine Betäubungsmittel. Und der bloße Konsum ist ja in Deutschland nicht strafbar.
 
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