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smartphone am Fahrrad verboten

camino

Geocacher
Hallo,

lese eben das die Benutzung des Smartis am Fahrrad mit 55 € bestraft wird. Ich habe am Fahrrad 2 Halterungen eins für den 60 csx und das andere für das Smarti. Mache doch nichts anderes als alle anderen im PKW die ein eingebautes oder portables Navi Gerät benutzen. Da ist doch was irre daneben gegangen oder missverstanden worden. :hilfe:
 

bremsassistent

Geocacher
Wo kein Kläger, da kein Richter! Mir ist das egal! Ich fahre weiterhin damit. Hände sind immer frei.


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Riedleweg

Geocacher
Solange das Gerät nicht in der Hand oder ans Ohr gehalten wird ist alles gut. Nur das ist nämlich verboten wie auch das Tippen während der Fahrt. Nutzung als Navi ist erlaubt.
 

cachepohl

Geocacher
camino schrieb:
... oder missverstanden worden. :hilfe:


Richtig, missverstanden - es geht wie im Auto um die aktive Nutzung am Ohr oder Nachrichten schreiben usw.
Mitführen in Halterung und Navibenutzung ist wie immer zulässig - und zum Bedienen sollte man mit dem Fahrrad eh anhalten, sonst übersieht man ein Schlagloch, eine Kante oder verlangt sich und *BAUTZ* :D
 

Bergbauer

Geocacher
Nach der jüngsten StVO-Änderung, die vorgestern in Kraft getreten ist, gilt das nicht mehr uneingeschränkt. Es werden jetzt nahezu alle elektronischen Geräte erfasst, also auch ein GPS-Gerät, und auch die Nutzung mit einer Halterung unterliegt jetzt gewissen Einschränkungen. In der ursprünglichen Beschlussfassung, die dem Bundesrat vorgelegt wurde, war noch eine höchstzulässige Zeitspanne von einer Sekunde genannt, die man auf das elektronische Gerät blicken durfte. Das hat man gestrichen, jetzt ist es "nur eine kurze ... Blickzuwendung". Diese Regelungen gelten nun auch für festeingebaute Geräte, also beispielsweise auch für das Radio.

Wie bisher gelten die Vorschriften nicht in einem stillstehendem Fahrzeug mit abgestelltem Motor. Neu ist aber, dass es nicht ausreicht, wenn der Motor durch die Start-Stopp-Automatik abgestellt wurde. Er muss manuell abgestellt worden sein.

Die Bußgelder wurden für Kfz.-Führer von 60 auf 100 Euro und für Radfahrer von 25 auf 55 Euro angehoben. Nachfolgend der Text des § 23 Abs. 1a und 1b StVO (online findet man derzeit auf den meisten Seiten noch die alte, nicht mehr gültige Fassung):

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für
1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,
2. den bestimmungsgemäßen Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre, soweit ein für den Betrieb bestimmtes Handteil aufgenommen und gehalten werden muss,
3. stehende Straßenbahnen oder Linienbusse an Haltestellen (Zeichen 224).

Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne. Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b gilt nicht für
1. die Benutzung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion zur Bewältigung der Fahraufgabe des Rückwärtsfahrens oder Einparkens, soweit das Fahrzeug nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt wird, oder
2. die Benutzung elektronischer Geräte, die vorgeschriebene Spiegel ersetzen oder ergänzen.
 

Zappo

Geoguru
Es wird so kommen wie immer, wie überall. Gesetze gegen Id*ten, die Ahndung erfolgt beim Normalbürger.

Da tut es dem (F)ahnder nicht weh und es ist sicher einzutreibendes Geld.
Ob es das irgendwie einhändig zu öffnende Multitool im Handschuhfach statt illegale Bewaffnung in Brennpunkten bekämpfen ist , das massenhafte die 5 km/h zu schnell zu blitzen statt Raser zu fangen und jetzt eben das GPS als Navi am Fahrradlenker, statt Dauertelefonierer aus dem Verkehr zu ziehen.

Lustiges Beispiel aus Österreich bzgl. Vermummungsverbot:

Zitat: "Dass das Gesetz auch anderenorts in Österreich Verwirrung stiftet, hat laut „Standard“ zuletzt auch eine Radfahrerin ebenfalls in Wien zu spüren bekommen. Weil sie ihren Schal zu weit ins Gesicht gezogen habe, sei sie von einem Polizisten angehalten und abgemahnt worden.
Zwar erlaube das Gesetz Ausnahmen bei Kälte. Den Schal über dem Mund zu ziehen sei aber „erst bei Frost und Minusgraden“ gesetzeskonform, wird ein Sprecher zitiert. " Der Westen

Man fühlt sich echt bald wie im Irrenhaus - oder Schilda..

Gruß Zappo
 

pri0n

Geowizard
Zappo schrieb:
Es wird so kommen wie immer, wie überall. Gesetze gegen Id*ten, die Ahndung erfolgt beim Normalbürger.

...

Lustiges Beispiel aus Österreich bzgl. Vermummungsverbot:

Zitat: "Dass das Gesetz auch anderenorts in Österreich Verwirrung stiftet, hat laut „Standard“ zuletzt auch eine Radfahrerin ebenfalls in Wien zu spüren bekommen. Weil sie ihren Schal zu weit ins Gesicht gezogen habe, sei sie von einem Polizisten angehalten und abgemahnt worden.
Zwar erlaube das Gesetz Ausnahmen bei Kälte. Den Schal über dem Mund zu ziehen sei aber „erst bei Frost und Minusgraden“ gesetzeskonform, wird ein Sprecher zitiert. " Der Westen

Man fühlt sich echt bald wie im Irrenhaus - oder Schilda..

Gruß Zappo

Eine aktuelle Auskunft der Landespolizeidirektion Wien sagt was anderes - bitte nicht jeden Blödsinn glauben, den die eine oder andere Zeitung dazu schreibt!
Die ebenfalls in vielen Medien gebrachte Geschichte mit dem angezeigten Maskottchen hat sich bereits als Werbeaktion eines Apple-Distributor herausgestellt...

(das macht diese schwachsinnige Verordnung aber auch nicht besser)
 

friederix

Geoguru
Und diese ganzen Gesetze gelten also auch im tieftsten Wald?
Also da wo ich vorzugsweise mit dem Rad über Waldwege bretter.

Und ist in der Nase popeln da auch verboten?

Ich weis, niemand von Euch hat solche Gesetzte gemacht, aber ich kann selbst entscheiden, ab wann was für mich oder andere gefährlich sein könnte.
Auf stark befahrenen Wegen hätte ich um mich selbst zuviel Angst, als dass ich da Geräte benutzen würde, aber mitten in der Pampa gibt es zwar Schlaglöcher aber ganz sicher keine Polizei.

So gesehen, bin ich selbst für meine Sicherheit verantwortlich und die sagt mir sowieso: Halte eben kurz an, wennste was nachgucken willst.
Ich bin ja nicht auf der Flucht ...

Gruß Fried
 

Mausebiber

Geomaster
Ich weis, niemand von Euch hat solche Gesetzte gemacht, aber ich kann selbst entscheiden, ab wann was für mich oder andere gefährlich sein könnte.
Schon klar, aber wenn das jeder für sich selbst entscheidet dann ist es für den Einen im Wald nicht gefährlich, für den Nächsten sind Vororte noch in Ordnung und für die ganz Mutigen ist der Kudamm das richtige Pflaster um mit dem GPS am Rad zu spielen.

Ich halte eine Regelung die GPSr (Smartphones) am Rad verbietet auch für total daneben, aber wenn schon, dann bitte für alle gleich.

Gruß, MB
 

friederix

Geoguru
Mausebiber schrieb:
und für die ganz Mutigen ist der Kudamm das richtige Pflaster um mit dem GPS am Rad zu spielen. ]
Es muss nicht mal der Kudamm sein.
Selbst hier im platten Münsterland auf den "Pättkes" im Nirgendwo habe ich Angst, wenn mir radelnde Rentnermassen (so ab 20 aufwärts) entgegenkommen.
Von denen achtet keine Sau auf den Verkehr, und die nutzen die komplete Straßenbreite (auf den Pättkes) von rechst bis links und merken vor lauter Schwätzerei rein garnix.
Da hatte ich schon eine hohe zweistellige Zahl von Fastunfällen. Fast aber nur, weil ich diese "Schwätzfahrer" kenne.

Dagegen ist telefonieren garnix,
(und ich telefoniere mit dem Händy keine 30 Minuten - im Jahr - insgesamt)

Gruß Fried
 

baer

Geowizard
Mausebiber schrieb:
Ich halte eine Regelung die GPSr (Smartphones) am Rad verbietet auch für total daneben, aber wenn schon, dann bitte für alle gleich.
Ich finde eine Regelung leider notwendig, sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer. Ich ärgere mich ja selbst über die Leute, die ständig ein Handy am Ohr haben. Auf der Fahrt von und zur Arbeit sehe ich jedesmal mehrere Autofahrer mit Handy am Ohr oder noch schlimmer, in den Fingern und Whatsapp am Tippen. Natürlich fallen die auch durch eine seltsame Fahrweise auf (zu langsames Fahren, ruckartige Lenkbewegungen, Blinker wird nicht benutzt, weil zu wenig Hände). Und auch bei Radfahrern gibt es da Exzesse, die glaubt keiner, wer sie nicht sieht.

Das ist halt wie oft im Leben, weil einige über die Stränge geschlagen haben, müssen alle unter einem neuen Verbot "leiden".

Ich fürchte nur, dass die, die wirklich gemeint sind, sich davon nicht beeindrucken lassen, denn zu einem Knöllchen wird es ja nur im Ausnahmefall kommen. Denn selbst wenn man solche Fälle anzeigen würde, würde das ja bestritten werden und man kann es kaum beweisen. Man kann ja schlecht selbst als Fahrer zu seinem eigenen Handy greifen und es filmen... Und soweit ich weiß, werden sowieso nach wie vor gefilmte Verkehrssituationen nicht als Beweis anerkannt (was ich nicht verstehen muss).

Noch schlimmer finde ich die nicht vorhandene Rettungsgasse auf der Autobahn... auch da wurde ja gesetzlich grade nachgeholfen, aber vermutlich leider mit demselben Ergebnis... Das machen eh 99% der im Stau stehenden nicht, das ist ja schon ein Mengenproblem...

Was wird passieren? Noch härtere Strafen usw. Und es trifft dann am Ende genau die falschen, die sich zufällig grade erwischen lassen... Halt wie immer im Leben...
 

Zappo

Geoguru
baer schrieb:
....Das ist halt wie oft im Leben, weil einige über die Stränge geschlagen haben, müssen alle unter einem neuen Verbot "leiden"....
Nun ja, vom Gesetzgeber kann ich durchaus verlangen, daß sie Gesetze drechseln, die NICHT pauschal daherkommen, sondern gezielt die Auswüchse bekämpfen. Und von der "Ordnungsmacht" könnte ich man erwarten, daß sie diese Gesetze dem SINN nach kontrolliert - und da, wo es diese Problematiken überhaupt gibt.

Kann und könnte - allein, mir fehlt der Glaube :) :) :)

Gruß Zappo
 

baer

Geowizard
Zappo schrieb:
baer schrieb:
....Das ist halt wie oft im Leben, weil einige über die Stränge geschlagen haben, müssen alle unter einem neuen Verbot "leiden"....
Nun ja, vom Gesetzgeber kann ich durchaus verlangen, daß sie Gesetze drechseln, die NICHT pauschal daherkommen, sondern gezielt die Auswüchse bekämpfen. Und von der "Ordnungsmacht" könnte ich man erwarten, daß sie diese Gesetze dem SINN nach kontrolliert - und da, wo es diese Problematiken überhaupt gibt.

Kann und könnte - allein, mir fehlt der Glaube :) :) :)
Eben. Das Leben funktioniert leider anders. Sowohl in der Politik wie auch auf der Arbeit wie im Privaten. Einige schlagen über die Stränge, es wird irgendeine Regelung stark verschärft und leiden müssen dann genau die falschen. Genauso ist das immer. Ich hab mich dran gewöhnt...
 

Zappo

Geoguru
baer schrieb:
....Einige schlagen über die Stränge, es wird irgendeine Regelung stark verschärft und leiden müssen dann genau die falschen. Genauso ist das immer. Ich hab mich dran gewöhnt...
Das ist eben wie mit der Suppe: Selbst wenn ich sie auslöffeln muß, muß ich nicht behaupten, daß sie schmeckt. Es ist eben FALSCH.

Aber man wird sehen, ob das Smartphone oder GPS in der Rolle des Navis unter die ominöse Regel des erlaubten "kurzen Blickes" fallen - oder nicht. Und ab wievielen unterschiedlichsten Urteilen das klar ist.

Ist eh irgendwie lustig - im Zuge der "Touchscreenisierung" des Autos wandert vieles, was früher intuitiv und blind zu bedienen war, immer mehr ins Menue im Schirm an der Mittelkonsole. Folgerichtig sollte aber ein längerer Blick DARAUF ja auch unzulässig sein.

Gruß Zappo
 

spaziergaenger

Geowizard
Wer soll denn im Zweifelsfall nachweisen, wie lang ich meinen Blick diesem oder jenem zugewendet habe. Da müsste ich dann ja schon selber angeben, "hab gerade aufs Navi geschaut und dabei den bremsenden Vordermann nicht bemerkt" oder so ähnlich. Aber wenn nichts passiert, wird kaum einer beweisen können, wo ich gerade hingeschaut habe. Wie können sich eigentlich die Leute mit Augenfehlstellung aus der Affäre ziehen?
 

baer

Geowizard
spaziergaenger schrieb:
Wer soll denn im Zweifelsfall nachweisen, wie lang ich meinen Blick diesem oder jenem zugewendet habe. Da müsste ich dann ja schon selber angeben, "hab gerade aufs Navi geschaut und dabei den bremsenden Vordermann nicht bemerkt" oder so ähnlich. Aber wenn nichts passiert, wird kaum einer beweisen können, wo ich gerade hingeschaut habe.
Wenn Du jemandem schuldhaft auffährst, wirst Du ja nicht auch noch ein Knöllchen kriegen, weil Du vielleicht auf das Navi geschaut hast. Das Knöllchen für das Auffahren reicht in dem Fall.

Aber das ist ja das, was ich schon schrieb: Es ist ja generell nicht beweisbar. Wenn ich mich über einen Autofahrer ärgern würde, der sein Handy am Ohr hat und daher gefährliche Fahr-Manöver macht (ohne einen Unfall zu verursachen) und ich ihn anzeigen würde, würde er sagen, nö, der baer spinnt, habe ich nicht gemacht. Dann steht Aussage gegen Aussage und es passiert NICHTS.

Anders ist es, wenn man von der Polizei gesehen wird mit Handy am Ohr. Eine Aussage von Polizisten wiegt mehr, da kriegt man dann ein Knöllchen.

Also erwischt es die (wenigen), die sich grade mal zufällig erwischen lassen. Die anderen machen munter weiter, weil sie ja merken, dass sie praktisch nicht erwischt werden.

So sehr ich das falsch finde, ein Handy am Ohr zu haben, so sehr finde ich das auch ungerecht! Aber wie schon gesagt, was ist im Leben schon gerecht...
 

Zappo

Geoguru
spaziergaenger schrieb:
Wer soll denn im Zweifelsfall nachweisen, wie lang ich meinen Blick diesem oder jenem zugewendet habe. Da müsste ich dann ja schon selber angeben, "hab gerade aufs Navi geschaut und dabei den bremsenden Vordermann nicht bemerkt" oder so ähnlich. Aber wenn nichts passiert, wird kaum einer beweisen können, wo ich gerade hingeschaut habe. Wie können sich eigentlich die Leute mit Augenfehlstellung aus der Affäre ziehen?
Es genügt, wenn Gerichte/Gutachter/werauchimmer feststellen, daß das GPS etwas ist, was "typischerweise und regelmäßig"
vom Nutzer mehr als eine "zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen" erfordert. Dann ist das bähhhh.

Wie gesagt - das ganze ist Quatsch.

Der Schwerpunkt wird sich ganz geschmeidig von der Sinnvollen Bestrafung der Id*ten, die hinterm Steuer Whattsapps schreiben, verlagern hin in Richtung Problematiken, die bis jetzt eher keine sind - dem Navi im Blickfeld ohne Sprachausgabe.
Kann man besser kontrollieren, da muß man nichts nachweisen - und die Klientel macht wenig Scherereien und zahlt pünktlich.

Es ist doch bezeichnend, was schon diskutiert wird - z.B. ob der Garagentüröffner drunter fällt. Bei nem Gesetz, was die Unfallhäufigkeit durchs Ewigtelefonieren bekämpfen soll. Das ist so banane, man glaubts garnicht. Und man hat den Eindruck, das steht in Bezug auf Schamhaarspalterei den Cachern in nichts nach :)

Gruß Zappo
 
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