BS/2
Geocacher
Unter der Annahme, dass die rechtliche Situation in .de nicht wesentlich anders sein wird als in .at, geht dein Argument insoweit ins Leere, als natürlich auch bei öffentlichen Gebäuden/Grundstücken ein Cache-Verstecken ohne Genehmigung eine Besitzstörungsklage nach sich ziehen könnte.Gagravarr schrieb:@BS, deiner Aussage "Kirchen unterscheiden sich cachemässig nicht von anderen öffentlichen Gebäuden" kann ich zwar moralisch zustimmen, rechtlich ist dies aber eben nicht der Fall, hier macht es keinen Unterschied, ob ich den Cache auf dem Kirchengelände oder im Vorgarten meines Nachbarn verstecke.
BS/2