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Vermutlich Hundephobie

Starglider

Geoguru
Der eine droht Leute zu verprügeln, der andere prahlt mit seinen "guten Erfahrungen" mit Pfefferspray und davon dass er Leute erfolgreich nötigt, der nächste schwärmt von Elektroschockgeräten - merkt ihr eigentlich noch irgendwas?

Man sollte wohl wirklich nur noch bewaffnet in den Wald gehen. Schließlich könnte man einem von diesen Cachern begegnen :evil:
 

Zai-Ba

Geowizard
Meine einzige unangenehme Erfahrung war mit so ner Fußknöchelhohen Dreckstöle (noch kleiner als Willi!)

Ich wollte nur mal g'schwind zum Kiosk und bin um eine Straßenecke gerannt und plötzlich steht diese kläffende Ratte vor mir. Und Frauchen hat nix besseres zu sagen als: "Der hat sich erschreckt! Was müssen Sie auch so schnell laufen?"

Leider, leider war ich barfuß, sonst wäre ich 'ausversehen' draufgetreten. Und leider, leider war ich vom Kommentar von Frauchen zu perplex, als dass man eine Affekthandlung hätte geltend machen können.

Aber richtige Hunde sind mir persönlich zehnmal leiber als Katzen!

keep dogging, Zai-Ba
 

wutzebear

Geoguru
Starglider schrieb:
Der eine droht Leute zu verprügeln, der andere prahlt mit seinen "guten Erfahrungen" mit Pfefferspray und davon dass er Leute erfolgreich nötigt, der nächste schwärmt von Elektroschockgeräten - merkt ihr eigentlich noch irgendwas?
Klar, wer hier zufällig reinstolpert, bekommt ein Bild, bei dem es jedem normalen Menschen grausen muss. So gewaltbereit wie diese Geocacher ist sonst keine Wehrsportgruppe.

Die Meinungsmache a la Blöd-Zeitung wirkt scheinbar super, auch wenn die offiziell gar niemand liest.
 

5509

Geocacher
Der eine droht Leute zu verprügeln, der andere prahlt mit seinen "guten Erfahrungen" mit Pfefferspray und davon dass er Leute erfolgreich nötigt, der nächste schwärmt von Elektroschockgeräten - merkt ihr eigentlich noch irgendwas?

Man sollte wohl wirklich nur noch bewaffnet in den Wald gehen. Schließlich könnte man einem von diesen Cachern begegnen

Jetzt hast bald eine Menschenphobie, oder? :lol:

Rechtlich und in Sachen Selbstverteidigung hast Du offenbar keine Ahnung. Wir können aber gerne per PN weitermachen, weil das jetzt offenbar was persönliches wird. (und lass diesen Nötigungsscheiß, dass hält nicht ...).

edit: Ich hoffe, mit der PN konnte ich das Ganze a bisserl klarstellen.

Das Ganze hat auch nix mit prahlen zu tun. Ich musste eben manche Situationen erfahren und dort irgendwie reagieren.

Jetzt muss ich es wieder schreiben: Ich finde es merkwürdig, dass es gleich immer emotional wird, wenn es um Tiere geht.

Man sollte sich übrigens erst ein Bild über Menschen machen, wenn man sie im richtigen Leben kennengelernt hat und nicht am PC. Mimik, Gestik und Betonung kann hier gar nicht rüberkommen. Außerdem kann man sich am PC leicht verstellen (ich könnte zwar kotzen, wenn sich jemand verstellt, aber das soll es geben).
 
Catfriend38 schrieb:
Deshalb sind mir Katzen 100x lieber als richtige und falsche Hunde :wink: .

Zurück zu den Hunden, denn das Maul der normalen Hauskatze sollte für einen Erwachsenen kein Problem darstellen.

Die Sammlung der möglichen Schutzwerkzeuge gegen Hunde ist erschreckend lang.

Aber benötigt man das wirklich, wenn man sich mit Hunden auskennt?
Sollte man nicht diese Angst bewust ablegen, in dem man mal mit Hunden von Bekannten mal spielt.
Der Hund gehört zum Alltag wie Ampeln und Auto und man sollte damit umgehen können (ich weiss der Vergleich ist belustigend). Man muß sie nicht lieben, aber bei einer Ampel muß man auch wissen wo man drückt. Nicht alles auf die Halter schieben!

KDB
 

Starglider

Geoguru
Da Steve schrieb:
Rechtlich und in Sachen Selbstverteidigung hast Du offenbar keine Ahnung.
Falls du auf Notwehr herauswillst: Wir sind hier zum Glück nicht in den USA, wo man schon auf Leute ballern darf wenn man nur bedroht fühlt.
In Deutschland darfst du dich bei Notwehr nur mit angemessenen Mitteln wehren, die notwendig sind, um die Gefahr abzuwenden.

Laut deiner Schilderung hast du bereits damit gedroht, Hunde zu töten wenn sie nicht das tun was du willst noch bevor du in irgendeiner Weise angegriffen wurdest. Zu dem Zeitpunkt war also nicht klar ob das notwendig und angemessen wäre. Und das ist Nötigung.
Ich wünsche dir, dass du das möglichst bald vor Zeugen machst die sich nicht einschüchtern lassen.
 

alex3000

Geowizard
Meine Kindheit und das Erwachsenwerden geschah ohne Hunde genau zu kennen. Als Kind sind mir öfters mal Hunde nachgelaufen und haben gebellt, daher hatte ich auch Jahre lang Angst vor Hunden. Mein erster direkter Kontakt als Erwachsener mit einem Hund (großer Eumel) war dann auch von Angst begleitet, die sich aber nach einiger Zeit legte. Ich lernte, das Tier zu verstehen. Heute hab ich keine Anst mehr (aber wenn ein rasende Töle mit blutverschmiertem Maul auf mich zuläuft hab ich aber dennoch Anst, ist wohl klar) und weiß jetzt auch, dass damals als Kind die Situation mit den Hunden nicht bedrohlich war - ich wusste es damals halt nicht.

Will heißen: Wenn jeder mit Tieren groß werden würde, gäbe es viel weniger Angst unter der Bevölkerung. Ich fordere aber nicht, in Kindergärten und Schulen Streichelzoos mit Hunden zu schaffen. :wink:
 

5509

Geocacher
Code:
Laut deiner Schilderung hast du bereits damit gedroht, Hunde zu töten wenn sie nicht das tun was du willst noch bevor du in irgendeiner Weise angegriffen wurdest...

Ich schrieb:

Code:
Wenn ich jemanden bitte, seinen Hund anzuleinen und er sich weigert (weil er ja nichts tut und nur spielen will), dann sage ich zum Hundehalter jedesmal, dass ich das Tier töten werde, wenn er mich angeht.

Beachte bitte die letzten vier Worte! WENN ER MICH ANGEHT! Damit meinte ich eigentlich einen Angriff. Ich verstehe auch die Aussage "Der ging mich an" entsprechend. Nur zur Klarstellung. Natürlich muss ich das Ganze auch relativieren, da ich mir das alles jetzt noch mal durchgelesen habe. Da es darum ging, dass die Hunde auf einen Zurennen, ging ich von so einer Situation aus. Ich sage auch nicht jedem, der mit seinem Hund ohne Leine spazieren geht, dass er ihn anleinen soll. Wenn ich aber befürchte, dass mir der Hund gefährlich werden kann, dann mache ich das schon. 95 Prozent der Hundehalter machen das auch sofort. Die 5 Prozent Hundehalter, die das nicht machen, müssen sich halt so eine Androhung gefallen lassen.

Die Verteidigung, die erforderlich ist, bestimmt übrigens im gewissen Maß der Verteidiger. Und bei einem Hundeangriff kann wird das Töten des Hundes leicht zu begründen sein. Hoffentlich kommt es aber nie so weit. Auch die Androhung - damit das Gegenüber weiß, was passieren kann (ist ja nur fair) - kann immer die höchste Stufe darstellen. Ob man das Tier (wie angedroht) tatsächlich töten muss, oder eine geringere Stufe angewendet wird, steht ja auf einem anderen Blatt. Es geht um die Androhung.

Ähm, und noch was: Notwehr? Gegen einen angreifenden Hund? Geht irgendwie nicht, weil der Hund eine Sache ist, die keinen rechtswidrigen Angriff starten kann. Es würde sich hier um einen rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB handeln. Beim Notstand würde übrigens ein gegenwärtiger Angriff nicht erforderlich sein, sondern nur eine Gefahr. Ebenso wäre es für evtl. Schadensersatzansprüche - dann § 228 BGB.

Aber das alles würde erst zur Geltung kommen, wenn der Hund tatsächlich in irgendeiner Art abgewehrt werden muss. Um auf § 240 StGB zurückzukommen. Es fehlt bei so einer Androhung an der Rechtswidrigkeit! Siehe Abs. 2 des 240.

Du benutzt natürlich in Deinen Ausführungen das Mittel der Übertreibung (auf Leute ballern, prahlen, nur noch bewaffnet, eingeschüchtete Zeugen ...). Wäre aber schön, wenn Du ein wenig mehr Sachlichkeit in die Diskussion bringen würdest. Die Diskussion an sich finde ich nämlich sehr interessant.

Eines möchte ich noch klarstellen: Ich laufe nicht mit einem Messer zwischen den Zähnen und links und rechts mit Pfefferspray, Stock und Machete bewaffnet hundemordend oder -misshandelnd im Tarnanzug durch die Flur. Pfefferspray musste ich schon ein paar Mal einsetzen, aber zum Glück auch nur beruflich. Ich bin selbst Hundehalter und bin mit Hunden großgeworden. In der Hirarchie steht bei mir in der Familie der Hund ganz unten (noch nach den Katzen, weil die Biester sich sowieso nichts sagen lassen *grins*). Trotzdem ist er ein Familienmitglied. Aber wenn dieses Familienmitglied jemanden angreifen würde, dann müsste ich damit leben, wenn dieser entsprechende Maßnahmen ergreift. Außerdem gehört es für mich zur Selbstverständlichkeit, dass ich den Hund anleine, wenn ich Personen sehe. Sollte ich die Personen nicht sehen und mir jemand zurufen, dass ich den Hund an die Leine nehmen soll, dann mache ich das sofort. Das gehört einfach zu den Pflichten, die ein Hundehalter haben sollte.
 

Ilsebilse

Geomaster
Da Steve schrieb:
Ähm, und noch was: Notwehr? Gegen einen angreifenden Hund? Geht irgendwie nicht, weil der Hund eine Sache ist, die keinen rechtswidrigen Angriff starten kann. Es würde sich hier um einen rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB handeln. Beim Notstand würde übrigens ein gegenwärtiger Angriff nicht erforderlich sein, sondern nur eine Gefahr. Ebenso wäre es für evtl. Schadensersatzansprüche - dann § 228 BGB.

Aber das alles würde erst zur Geltung kommen, wenn der Hund tatsächlich in irgendeiner Art abgewehrt werden muss. Um auf § 240 StGB zurückzukommen. Es fehlt bei so einer Androhung an der Rechtswidrigkeit! Siehe Abs. 2 des 240.

Vielleicht ein wenig OT, aber wenn hier schon mit Paragraphen um sich geworfen wird, zur Vollständigkeit noch aml diese:


Nach dem Deutschen Tierschutzgesetz sind Tiere keine Sachen sondern Mitgeschöpfe! Diese Formulierung wurde bewußt gewählt, um Tiere in ihrer ethischen Stellung z.B. von Pflanzen abzugrenzen. (Sie werden in anderen Gesetzen zwar als Sachen angenommen, das hat dann aber pragmatische Gründe, z. B. beim Kaufrecht.)

Und ganz am Anfang des Deutschen Tierschutzgesetzes steht:

§1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Und weiter hinten:
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Edit: paragraph zum Thema Pfefferspray:

TierSchG § 13
(1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren
Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen,
Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist
; dies gilt nicht für die Anwendung
von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen
sind. Vorschriften des Jagdrechts, des Naturschutzrechts, des Pflanzenschutzrechts
und des Seuchenrechts bleiben unberührt.

Was natürlich nicht heißt, dass man sich nicht gegen einen angreifenden Hund verteidigen darf. Auf jemanden Zulaufen ist aber nicht das Gleiche wie Angreifen! Auch bei der Abwehr von Tieren muß die Verhältnismäßigkeit gewahr bleiben, alles andere kann im Zweifelsfalle vom Staatsanwalt verfolgt werden.
 

Ilsebilse

Geomaster
alex3000 schrieb:
Wenn jeder mit Tieren groß werden würde, gäbe es viel weniger Angst unter der Bevölkerung. Ich fordere aber nicht, in Kindergärten und Schulen Streichelzoos mit Hunden zu schaffen. :wink:

Etwas in dieser Richtung macht übrigens eine ehrenamtliche Truppe in Berlin: Einer Psychologin und eine Verhaltenstherapeutin für Hunde mit ihren Hunden besuchen Grundschulklassen. Dabei wird den Kindern Grundlegendes über Hundeverhalten vermittelt (z. B. nicht einfach streicheln, nur weil der so süß aussieht) und auch der Umgang mit Gefahrensituationen geübt.
 

agend

Geocacher
hi
Ich hab auch nen hund (und muss gestehn er ist nicht besonders gut erzogen) aber der muss eben an die leine wenn andere hunde oder Menschen der Gruppe Radfahrer, Jogger oder Männer (weiß auch nicht woher aber er ist gegen fremde männer aggressiv) in die nähe kommen.

Schlechte erfahrungen mit hunden hab ich aber trotz 16 Jahren hundeerfahrung gemacht (ALTER: 16). So kam mir auf der Straße mal als ich nach hause ging ein Mischling (etwas größer als Schäferhunde) entgegen knurrte und biss mich (innerhalb von 2 Sekunden zwischen bemerken und Biss). Hätte ich kein Kartenspiel in der Tasche gehabt, hätte ich jetzt nen ordentlich vernarbten Oberschenkel.
Daher finde ich es schlimm wenn Halter deren Hund nicht wenigstens 99% gehorcht frei auf mich zulaufen. Aussagen wie das berühmte "der will nur spielen bedeuten für mich dass der Hund nicht gehorcht und damit Aggression bzw bei größen hunden Furcht.

Allerdings ist mir vor zwei Tagen im Wald ein angeleinter Hund entgegengekommen und wollte mit meinem Spielen. Da meiner aggressiv war lag der andere (noch kleiner als mein Jagdterrier) auf dem Boden und als ich Meinen wegzog lief der andre ihm ohne Leine hinterher da die Leine aufgegangen war :shock:


So jetzt hab ich auch mal ne schön langen Beitrag geschreiben
 

5509

Geocacher
Wenn Ihr hier weiter irrige Rechtsmeinungen verbreiten wollt, dann bitte. Und es wurde auch nie davon gesprochen, dass einem Hund, der auf jemanden zuläuft etwas angetan wird. Es war - so habe ich das verstanden - von einer erkannten/angenommenen Gefahr durch den Hund die Rede. Das Tierschutzgesetz ist mir ebenfalls wohl bekannt (das Gesetz mit den meisten Schlupflöchern nach dem Steuerrecht).

Das Tierschutzgesetz greift zwar grds., aber bei einer Gefahr durch einen Hund hat man eben die Rechtfertigung gem. 34 StGB. Außerdem ist die Verteidigung der Gesundheit ein vernünftiger Grund (um beim TierSchG zu bleiben)! Oder nicht? Die Gesundheit des Menschen wird immer über dem Leben eines Tieres stehen (im rechtlichen Sinn), weshalb die Verhältnismäßigkeit hier grd. vorliegen dürfte. Außerdem wäre die Verhältnismäßigkeit sowieso gewahrt, wenn der Halter nach Aufforderung auch noch auf mögliche Konsequenzen hingewiesen wurde.

Ich werfe nicht nur mit §§ um mich, ich versuche auch, sie zu erklären. Das kannst Du offenbar nicht. Einfach nur §§ zu zitieren ist leicht und per Copy und Paste zu erledigen. Die Gesetze und deren Anwendung - insbesondere Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe - zu verstehen ist ungleich schwerer (was nicht bedeutet, dass Du das nicht auch kannst).

Wenn natürlich jemand den Staatsanwalt wegen so einer Angelegenheit einschaltet, dann ist das Recht und billig. Der Staatsanwalt wird aber bei entsprechender Begründung aber nicht anders können, als das Verfahren einzustellen.

Nochmal: Eines war die Androhung der Gewalt, wenn man eine Gefahr befürchtet. Da ist die Schwelle natürlich wesentlich niedriger anzusetzen, als ob ich dem Tier etwas antue. Das zweite ist die Verteidigung gegen das Tier. Man darf diese Sachen nicht in einen Topf werfen. Das eine folgt im schlimmsten Fall dem anderen.

Und eins macht der Staatsanwalt bzw. der Richter sicher: Sie betrachten das Thema mindesten genauso unemotional, wie ich. Wie gesagt: So lange mir das Tier nichts tut, hat es nichts zu befürchten. So lange die Halter verantwortungsvoll handeln, wird überhaupt nichts passieren, außer vielleicht ein netter Plausch. Wenn aber jemand glaubt, sein Fiffi ist sein ein und alles und keiner darf diesem etwas anschaffen o. ä., dann muss der auch mit den Auswirkungen rechnen, insbesondere, wenn er noch darauf hingewiesen wurde und es zu einem Angriff kommt.

Aber ich weiß, was ich darf. Und ich weiß, was ich tun werde, wenn der Ernstfall kommt. Ich weiß auch, dass es sein kann, dass ich mich rechtlich begründen muss. Aber das ist bei einem Angriff kein Problem - und auch nicht bei einer Gefahr. Was andere machen ist mir egal.

edit: Mit der Bezeichnung Hund als Sache habe ich eben die strafrechtliche Anwendbarkeit gemeint und wollte kein Tier damit beleidigen... Es sind eben für Tiere die Vorschriften für Sachen anzuwenden.
 

mamapapakind

Geocacher
ich bin mit einem Hund aufgewachsen und war eigentlich ganz positiv bis neutral Hunden gegenüber eingestellt - bis ich von einer Schäferhund-Töle angefallen wurde. Zum Glück war gerade Winter und ich dick eingemummt, dass ich bis auf den Schock nicht viele Blessuren davongetragen habe. Das Beste war noch der Hundebesitzer, der meinte ich hätte mich falsch verhalten, da ich nicht vom Fahrrad abgestiegen sei, als der Hund auf mich zu rannte. Seitdem habe ich vor größeren Hunden, die keine eindeutig freundlichen Signale geben, doch Angst.

Unser Kleiner hat vor allen Tieren, die gleich groß oder größer als er sind, Respekt. Auf Kommentare von Hundebesitzern „Der macht doch nichts“, sage ich grundsätzlich, dass es mir bei fremden Hunden lieber ist, er hält sich zurück, als dass er willenlos auf fremde Hunde stürmt.

Carmen
 

arbalo

Geomaster
familysearch schrieb:
Es gibt sozial akzeptierte Ängste.
Ich oute mich mal:
Das muss an mir liegen,Fröhliche Diskussion
familysearch

p.s.: Wir haben eine Katze, was für ein göttliches Geschöpf...

1. dies posting gehört auf die wiese

mal wieder 8 seiten fast 100%er BULLSHIT

wenn du eine phobie hast, geh zum doc und müll nicht das forum voll :!:

mfg

alex hunde u. katzenbesitzer
 

Ilsebilse

Geomaster
Da Steve schrieb:
Ich werfe nicht nur mit §§ um mich, ich versuche auch, sie zu erklären. Das kannst Du offenbar nicht. Einfach nur §§ zu zitieren ist leicht und per Copy und Paste zu erledigen. Die Gesetze und deren Anwendung - insbesondere Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe - zu verstehen ist ungleich schwerer (was nicht bedeutet, dass Du das nicht auch kannst).

Interessant, wie Du es schaffst, mir innerhalb eines Absatzes zu unterstellen, dass ich Gesetze nicht erklären kann, um dann einen Satz später genau das nicht auszuschliessen. :roll: Wenn Du Dich dazu doch ach so genau auskennst, dann nenn' uns doch bitte mal die Grundsatzurteile, in denen auf Anwendung von Pfefferspray in Zusammenhang mit Hunden eingegangen wird. Mir sind dazu keine bekannt, aber ich bin auch nur Tierärztin und keine Juristin.

Du bist scheinbar klar in der Lage, einen ernsthaften Hundeangriff von harmlosen Anspringen zu unterscheiden - Glückwunsch, viele Leute, die Angst vor Hunden haben werden dazu aber kaum in der Lage sein, da sie nichts von Hundeverhalten verstehen. Dann Pfefferspray einzusetzen ist nicht immer verhältnismäßig.

Natürlich sind bei Tieren Emotionen im Spiel, schließlich sind es keine Sachen!

Meiner Meinung nach hast Du extrem radikale Ansichten, die (wie schon einmal erwähnt) nicht dazu dienen, ein Miteinander von Hundebesitzern und Nicht-Hundebesitzern zu fördern. Du bestehts halt lieber auf Deinen (vermeintlichen) Rechten, statt auf andere Positionen einzugehen. Ausßerdem finde ich deine Ausdrücke zu Hundebesitzern polemisierend - schade, da Du doch bei Paragraphen in der Lage bist, Dich sachlich auszudrücken.
Deshalb ziehe ich mich auch hier aus der Diskussion zurück, es bringt scheinbar nichts, da mit Dir über dieses Thema zu reden.
 

geometer42

Geomaster
arbalo schrieb:
familysearch schrieb:
Es gibt sozial akzeptierte Ängste.
Ich oute mich mal:
Das muss an mir liegen,Fröhliche Diskussion
familysearch

p.s.: Wir haben eine Katze, was für ein göttliches Geschöpf...

1. dies posting gehört auf die wiese

mal wieder 8 seiten fast 100%er BULLSHIT

wenn du eine phobie hast, geh zum doc und müll nicht das forum voll :!:

mfg

alex hunde u. katzenbesitzer


Der Diskussionsverlauf hat doch gezeigt, dass es zumindest bei einigen um ganz reale Ängste geht, die auf schlechten Erfahrungen mit Hunden und deren Besitzern beruhen. Deshalb finde ich diesen Fred sinnvoller als viele andere in diesem Forum.

Leider ist dein Posting wieder ein Beleg für die Ignoranz einiger Hundebesitzer gegenüber den Ängsten ihrer Mitbürger.
 
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