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Vorgedruckte Etiketten für Cachefunde

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Geocacher
Warum? Die haben halt Barbara Salesch gesehen.... oder die Wache oder so einen Schrott.

Wobei mein Spitzenreiter - der aber nix mit Strafrecht zu tun hat - ja die Versiegelung von geistigem Eigentum durch Zusendung eines Briefs ist. Dann kann man den Böserich, der das geistige Eigentum entsiegelt hat, beim Staatsanwalt verklagen kann. Und so eine Klage kostet nicht mal Geld.

:D

Nix für ungut, aber manchmal werden schon Sachen losgelassen, die mehr als an den Haaren herbeigezogen sind.
 

Daniel1328

Geocacher
mattes + paulharris schrieb:
irgendwas nur zu bekleben es ist keine Sachbeschädigung!
So kann das aber nicht stehen bleiben.
So pauschal ist es einfach falsch. War es bereits vor der Reform der einschlägigen Norm und ist es jetzt umso mehr.
 
A

Anonymous

Guest
mattes + paulharris schrieb:
Nur so nebenbei: Man mag es gutheißen oder nicht, aber irgendwas nur zu bekleben es ist keine Sachbeschädigung!

Aber es ist "wildes Plakatieren" und genauso Ordnungswidrig wie Sachbeschädigung! Die Höhe des Bußgeldes sowie Reinigungskosten regelt das jeweilige Ordnungsamt.

[satire]Wer seine Plakate trotzdem in der Öffentlichkeit kundtun will, sollte diesem Ratgeber folgen.[/satire]
 
A

Anonymous

Guest
Ruhig Blut! Ich möchte niemanden zu gesetzeswidrigem Handeln anstiften! Ich fand es nur humorvoll mit welch einem Aufwand manche Gruppierungen bei solchen ILLEGALEN Aktionen zu Werke gehen um nicht erwischt zu werden. Dies zeigt doch das diese ihre Ideologie nochmal überdenken sollten. Aber egal....zurück zum Thema:

Ich benutzte nur einen Stift zum Logbucheintrag.

PS: Romani ite domum!
Romani_ite_domum.jpg
 

Mensa2

Geowizard
Doctorange schrieb:
Ich benutzte nur einen Stift zum Logbucheintrag.
Genau. Es geht doch nichts über die persönliche Note.
Der "beste" Aufkleber, der wir über den Weg gelaufen ist war im Stile dieser einfallslosen Postkarten:
Hallo aus ....
Das Wetter ist
[ ] sonnig
[ ] regnerisch
[ ] ganz in Ordnung
Das Essen ist
[ ] lecker
[ ] widerlich
[ ] ganz in Ordnung
Ich vermisse dich
[ ] sehr
[ ] wie Hölle
[ ] überhaupt gar nicht

Analog erfuhr man auf dem riesigen Aufkleber nur Name, Uhrzeit, Datum, wie lang die Suche gedauert hat und ob ihnen der Cache gefallen hat.
Wers braucht... :roll:
In dem Fall wars reine Platzverschwendung. Das hätte man auch in 2 Sätzen hinkrickeln können.
Ich halte mich im Logbuch auch recht kurz und schreibe ausführlicher im Online-Log.
 
Daniel1328 schrieb:
mattes + paulharris schrieb:
irgendwas nur zu bekleben es ist keine Sachbeschädigung!
So kann das aber nicht stehen bleiben.
So pauschal ist es einfach falsch. War es bereits vor der Reform der einschlägigen Norm und ist es jetzt umso mehr.

Nur ist § 303 (Sachbeschädigung) nach meinem Wissen noch nicht reformiert. Es liegen da zwar ein paar Vorschläge zu Graffitis in diversen ministeriellen Schubladen, aber ob da was draus wird, ist mehr als zweifelhaft. Sachbeschädigung setzt immer noch eine Substanzbeschädigung voraus und die bekommt man durch einen simplen Aufkleber nun mal kaum hin. Ob die Bekleberei eine Ordnungswidrigkeit ist, weiß ich auf Anhieb nicht, damit habe ich nichts zu tun. Soweit ich weiß, besteht aber lediglich ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch.

Gruß
PaulHarris
 
Obwohl das ja nun extrem O.T. ist: Weder bei Beck-Online (Modul Strafrecht) noch auf der homepage des BMJ ist irgendeine Änderung des § 303 StGB eingestellt. Ich weiß zwar von einer Gesetzesvorlage, aber mehr hat sich nach meiner Kenntnis nicht getan.
 
A

Anonymous

Guest
mattes + paulharris schrieb:
Obwohl das ja nun extrem O.T. ist: Weder bei Beck-Online (Modul Strafrecht) noch auf der homepage des BMJ ist irgendeine Änderung des § 303 StGB eingestellt. Ich weiß zwar von einer Gesetzesvorlage, aber mehr hat sich nach meiner Kenntnis nicht getan.

wow, und das alles weil ich Fingernagelgroße Etiketten an ein paar öffentliche Fläche geklebt habe :shock:

MfG Jörg
 
Jau, da kannst Du mal sehen, was man so lostreten kann..... 8) durch ein paar simple Aufkleber.

Aber die Recherche, ob oder ob nicht, ist bislang kostenlos! :wink:

Gruß
PaulHarris
 

Daniel1328

Geocacher
mattes + paulharris schrieb:
Aber die Recherche, ob oder ob nicht, ist bislang kostenlos!
Aber nur, weils so allgemein gehalten ist. Rechtsberatung gibts hier (von mir zumindest) nicht.

@Paul: 39.StrÄndG vom 01.09.2005 hat nicht den Wortlaut des §303 I geändert, sondern einen neuen II eingefügt; II aF wurde zu III. Somit fällts vielleicht nicht gleich ins Auge.

Btw: Im Schönfelder wurde es durch die EL126 (Mitte Oktober 2005) umgesetzt.
 

Daniel1328

Geocacher
D-Buddi schrieb:
wow, und das alles weil ich Fingernagelgroße Etiketten an ein paar öffentliche Fläche geklebt habe :shock:
Das ist ja auch pfuipfuipfui!! Die müssen viel grösser sein :D

Zurück zum Thema: Wie immer: kommt drauf an 8)

Gegen einen kreativ gestalteten Aufkleber (im Logbuch) lässt sich wohl nichts einwenden.
Einen 08/15 Aufkleber um Zeit zu sparen finde ich hingegen nicht gut. Ein Eintrag mit Datum (muss beim Aufkleber meistens ohnehin auch noch dazu) Namen und kurzem TFTC ist, wenns pressiert, quasi genauso schnell getätigt. Allerdings ists dann (also ohne persönliche Note) eigentlich auch schon wieder egal, ob stattdessen ein Aufkleber drin bappt, der wenigstens leserlich ist..
 
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