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Obacht beim Cachen in der Nähe von Bahnanlagen.

DocW

Geowizard
Man sollte das ganze Cachen verbieten. Dann sich zu Hause still in die Ecke setzen, leise vor sich hinsummen...
Dann kann fast nichts mehr passieren!
 

pom

Geoguru
radioscout schrieb:
Aber Caches, die wie ein Blick auf das auf der Cacheseite verlinkte Luftbild zeigt, gegen andere Teile der Guidelines verstoßen, scheinen unproblematisch zu sein?

Macht TRadioscout endlich zum Reviewer!
Kein anderer Cacher kennt die Bunzreplik so gut wie er.
Er kennt jede Location und weiß immer, ob ein Cache gegen die Guidelines verstößt.
Sollte er sich mit seiner unschlagbaren und omnipräsenten bundesdeutschen Ortskenntnis doch einmal nicht sicher sein, hilft ein kurzer Blick auf ein Luftbild. Schon erinnert er sich an die Location und -viel wichtiger- daran, ob es sich um einen im Sinne der GC-Guidelines erwünschten Ort handelt oder nicht.

Mit diesem Mann im Reviewer-Team würde sicherlich kein illegaler Cache mehr veröffentlicht werden. Ein Schritt hin zu einer besseren Welt.














Wer's glaubt, hört Selig.
12.gif


Edith hat Kant rausgekickt.
 

bzed

Geocacher
pom schrieb:
Macht TRadioscout endlich zum Reviewer!

au jaaaaaa, bittebitte!! Ich kann diese total illegalen Caches auch nicht ab. Und sowieso ist ja jeder Cache, um den nicht 342 in 20m Abstand drum rum liegen eine Umweltverschmutzung, denn man muss ja sonst so weit mit dem Auto fahren. Leitplanken sollten im Kreis gebaut werden!

:roll:
 

Rokop

Geomaster
<keine ironie>Außerdem gäbe es wieder Cacheserien, von denen Statistikcacher wie ich profitieren könnten :p </keine ironie>
 

BS/2

Geocacher
Die verlinkte Pressemeldung der Polizei ist auch interessant. Ich möcht' eigentlich nciht als "Täter" bezeichnet werden, solange ich höchstens (wenn überhaupt) "Tatverdächtiger" bin.

Kopfschüttelnd,
BS/2
 

Mika

Geocacher
BS/2 schrieb:
Die verlinkte Pressemeldung der Polizei ist auch interessant. Ich möcht' eigentlich nciht als "Täter" bezeichnet werden, solange ich höchstens (wenn überhaupt) "Tatverdächtiger" bin.

Kopfschüttelnd,
BS/2

Jo, genau DAS hab ich heut morgen beim Lesen auch gedacht... :shock:
 
Kupferrohre und -kabel und andere Metalle erfreuen sich dank gestiegener Rohstoffpreise wachsender Beliebtheit bei Dieben. Das Zeug wird geklaut wie nur sonst was. Wenn man in stillgelegten Industrieanlagen oder in der Nähe von Materiallagern / Ausbesserungsstellen der DB rumturnt sollte man sich immer der Gefahr bewußt sein, daß hier in letzter Zeit ziemlich gut aufgepaßt wird und man leicht für einen Kupfermarder gehalten wird.

Übrigens ist es auch nicht ganz ungefährlich, in bestimmten Grünanlagen herumzukramen, wenn in der Nähe gedealt wird. Dealer schleppen nicht ihren ganzen Vorrat mit sich herum sondern deponieren ihre Vorräte in Bunkern. Wenn man Pech hat und gerade den Bunker für ein Cacheversteck hält, kann man leicht im Falle einer Observation für einen Dealer gehalten werden. Mit viel Pech erwischt einen der Dealer und glaubt, man wolle den Bunker ausräumen. Dann hilft meist nur rennen....

Wenn also eine Verhaftung droht, könnte es sich empfehlen, eine gute Ausrede / Erklärung parat zu haben, was man da so treibt.

Im hier konkreten Fall hat das wohl keinen interessiert, weil die Polizei (nur) Amtshilfe für die Bundespolizei geleistet hat.

Falls das nichts nützt, man im Polizeigewahrsam landet und ein Strafverfahren eingeleitet wird, gilt im wesentlichen folgendes:
- Vor der ersten Vernehmung muß erläutert werden, wessen man verdächtigt wird und daß man nichts sagen muß und einen Verteidiger hinzuziehen kann. Ein Protokoll nur unterzeichnen, wenn alles richtig niedergeschrieben ist.
- Eine Wohnungsdurchsuchung muß durch einen Richter angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug darf das zwar auch die Polizei, aber bei Staatsanwaltschaft und Gericht sind in fast allen Landgerichtsbezirken Eildienste mit Handy eingerichtet. Man kann die Durchsuchung zwar auch freiwillig gestatten, sollte dann aber nicht auf die Zuziehung neutraler Zeugen verzichten (schon falls Schäden verursacht werden).
- Wenn das GPS beschlagnahmt wird, kann man auf dem Protokoll ankreuzen, daß man Beschwerde einlegt. Dann muß die Beschlagnahme binnen drei Tagen richterlich bestätigt werden. Am besten die Beschwerde per Fax zur polizeilichen Tagebuchnummer begründen. Wenn Gegenstände beschlagnahmt wurden, empfielt es sich, mit Nachdruck die Herausgabe zu verlangen. Sonst kann es passieren, daß die Sachen in der Asservatenkammer verschimmeln. Und natürlich überlegen, ob dem Auslesen der Daten widersprochen werden sollte.
- Die SIM-Karte des Handy darf nur mit richterlichem Beschluß ausgelesen werden. Gleiches gilt für die Abgabe einer Speichelprobe. Freiwillig kann man die natürlich abgeben, aber eine DNA-Analyse dauert Monate. Eine freiwillige Abgabe zur Bestätigung der Unschuld bringt einen da nicht weiter.

Wenn alles nix nutzt und im worst case eine Vorführung vor den Haftrichter droht (das wäre im Falle des Drogenbunkers nicht fernliegend), ist das der richtige Zeitpunkt, trotz reinen Gewissens und Unschuldsvermutung einen Verteidiger hochzuscheuchen. Sinnvollerweise einen Fachanwalt für Strafrecht.

Das ganze ist natürlich höchst ärgerlich, und man darf sich auch noch mit einem Strafverfahren herumschlagen (bei einer Festnahme wird immer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und an die Staatsanwaltschaft abgegeben) das Risiko besteht aber tatsächlich.


Gruß
PaulHarris
 

ottobalu

Geocacher
Die Beamten, die mit den Erkennungsdienstlichen Maßnahmen, der Wohnungsdurchsuchung, der Speichelprobe sowie der Beschlagnahmung beschäftigt waren, haben sich geweigert uns zuzuhören. Zugehört haben nur die Beamten, die eigendlich darauf achten sollten, das wir nicht miteinander reden.
 
@ottabalu

Für die Polizei dürfte es sich so dargestellt haben: Die Bundespolizei hat Leute beim Kabelklau beobachtet, zwei Leute werden gestellt, andere flüchten. Ihr wart zufällig am Ort des Geschehens und wolltet ebenfalls wegfahren.

Damit war die Vermutung, daß ihr zu den Tätern gehört, nicht so ganz fernliegend. Die Ausstattung mit CB-Funk und GPS läßt auf den ersten Blick zumindest die Vermutung zu, daß hochprofessionell und arbeitsteilig vorgegangen wurde (nicht ganz unüblich: Tatorte werden ausgespäht und die Komplizen dann mittels genauer Ortsangabe und Funk zum Ort des Geschehens dirigiert).

Zunächst wird mal angenommen, man habe einen richtig dicken Fisch im Netz. Die Polizei veranlaßt erstmal alle Sofortmaßnahmen (ED-Behandlung, einsammeln aller vermeindlicher Tatwerkzeuge wie Funke, Handy und GPS) und leitet den Vorgang dann zu weiteren Ermittlungen an die Fachdienststelle weiter. Von dort bekommt ihr dann eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.
Ihr müßt euch überlegen, ob ihr hingeht und ggfs. einen Anwalt mitnehmt bzw. selbst oder durch einen Anwalt eine schriftliche Stellungnahme abgebt. Über den Verfahrensausgang entscheidet dann die Staatsanwaltschaft Berlin.

Wird schon schiefgehen!

Gruß
PaulHarris

Ach ja, zur Frage des CB-Funks: Da offenbar vermutet wurde, daß GPS und Funkgerät zur Tatbegehung benutzt wurden, wurde die Beschlagnahme angeordnet, weil Tatwerkzeuge ggfs. der Einziehung unterliegen. Also wurde das Zeugs erstmal sichergestellt.
 

21Rockerz

Geocacher
radioscout schrieb:
Wenn die Dosen etwas zu nah zusammen liegen, gibt es Probleme. Aber Caches, die wie ein Blick auf das auf der Cacheseite verlinkte Luftbild zeigt, gegen andere Teile der Guidelines verstoßen, scheinen unproblematisch zu sein?
Dann scheint dein Luftbild ja ein paar Jahre auf den Buckel zu haben.
Probiere es mal mit einem was nach 1989 aufgenommen wurde. :twisted:

Mfg 21RockerzCrew
 

dr_megavolt

Geocacher
Ich würde mir mal einen RA nehmen und dazu tendieren, die Presse einzuschalten. Wenn sich größere überregionale Blätter nicht dafür interessieren, findet sich sicher etwas lokales auf BILD-Niveau, die gerne eine halbe Seite darüber füllen. Ganz unabhängig davon, ob der initiale Zugriff gerechtfertigt ist oder nicht, scheint ja das weitere Vorgehen nach eurer Beschreibung nicht ganz lege artis gewesen zu sein.
Immerhin: wir leben nicht in einer Bananenrepublik und ihr seid nicht direkt verschwunden "worden".
 

Windi

Geoguru
mattes + paulharris schrieb:
Ach ja, zur Frage des CB-Funks: Da offenbar vermutet wurde, daß GPS und Funkgerät zur Tatbegehung benutzt wurden, wurde die Beschlagnahme angeordnet, weil Tatwerkzeuge ggfs. der Einziehung unterliegen. Also wurde das Zeugs erstmal sichergestellt.
Dann müssten sie doch eigentlich auch das Auto beschlagnahmen.

Die Idee mit der Presse ist gar nicht schlecht. Vielleicht sollte man sich direkt an des Fernsehen wenden. Am besten an einen Sender der schon mal über Geocaching berichtet hat.
 
Beschlagnahmte Autos verursachen enorme Kosten, was die Unterstellung bis zur Verwertung angeht. Ob sich die Presse für eine (mit Verlaub gesagt, 0/8/15) Festnahme interessiert, ist eine andere Frage. So ärgerlich es im Einzelfall auch sein mag, ich persönlich würde den Ball erstmal flach halten und zusehen, daß ich vernünftig aus der Sache herauskomme und meine beschlagnahmten Gegenstände wiederbekomme.

Gruß
PaulHarris
 
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