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Ärger mit geocaching.com

A

Anonymous

Guest
Hier treiben sich doch auch ein paar Juristen herum, oder? Gibt es nicht neuerdings die Pflicht, eine "Datenschutzbelehrung" zu hinterlegen bei Web-Angeboten, die wie auch immer geartete Daten über Nutzer und Nutzerverhalten speichern? opencaching.de hat eine solche Datenschutzbelehrung veröffentlicht. Ich gehe einfach mal davon aus, daß die hiesigen juristischen Ansprüchen genügt und selbstverständlich auch abdeckt, daß über das Angebot von Cache Listings in der OC-Datenbank persönliche Nutzerdaten, insbesondere eMail-Adressen, an fremde Server übermittelt und dort gespeichert werden dürfen. Wäre andernfalls ja auch fatal, wenn OC sich wegen einer solchen Nichtigkeit eine kostenbewehrte Abmahnung einfangen würde. Oder muß der jeweilige Cache Owner in diesem Fall eine eigene Datenschutzbelehrung mit in sein Listing hängen?
 

Carsten

Geowizard
joschi_1998 schrieb:
daß über das Angebot von Cache Listings in der OC-Datenbank persönliche Nutzerdaten, insbesondere eMail-Adressen, an fremde Server übermittelt und dort gespeichert werden dürfen.

Inwiefern übermittelt OC durch das Cachelisting persönliche Nutzerdaten?
 
A

Anonymous

Guest
Carsten schrieb:
Inwiefern übermittelt OC durch das Cachelisting persönliche Nutzerdaten?
Keine Ahnung :). Ich trau' Juristen, die unvermutet mit so neumodischem Kram wie Internet konfrontiert werden, inzwischen so gut wie alles zu. Zum Beispiel folgenden Gedankengang: OC ist eine Website, die nach eigenem Bekunden unter bestimmten Voraussetzungen eMail-Adressen ihrer Nutzer speichert und für bestimmte Dinge nutzt. Was und wie, das ist in der Datenschutzbelehrung von OC ausgeführt. OC bietet Inhalte an in Form von Cache Listings. In einigen dieser Cache Listings wird der Nutzer aufgefordert, eine eMail an eine bestimmte Adresse zu schicken. Da der Inhalt Bestandteil des OC-Webauftritts ist, ist der angebotene Service "Autoresponder" ein OC-Dienst, für den die OC-Datenschutzbelehrung gilt, insbesondere der Passus über die Speicherung von eMail-Adressen, die Nutzung und Weitergabe derselben. Zumal im fraglichen Cache Listing nicht anders angegeben.

Vielleicht tu' ich den Juristen aber auch Unrecht und solche Gedankengänge sind ihnen fremd :).
 

-tiger-

Geowizard
...nach diesem Gedankengang müsste in jeden Forenbeitrag, jeden Blogeintrag, auf jede Webseite, einfach überall wo eine Mailadresse steht eine Datenschutzbelehrung stehen: "Wir weisen Sie darauf hin, daß in dem Falle, daß Sie uns an die angegebene Mailadresse eine Mail schicken, diese gespeichert und sogar gelesen wird. Wenn sie das nicht wünschen, schicken sie die Mail ausschließlich an /dev/null!" Verantwortlich dafür wäre allerdings nicht der, der den Eintrag macht bzw. der die Webseite bereitstellt sondern der Plattformanbieter oder ISP :roll:

Aufs richtige Leben übertragen: Die Stadt müsste durch alle Wohngebiete fahren und an jedem Briefkasten ein Schild anbringen: "Wen Sie hier einen Brief einwerfen, wird ihre Absenderadresse sowie der Inhalt des Briefes vom Empfänger gelesen und möglicherweise abgeheftet!"

Ganz so krank ist unsere juristische Welt noch nicht...
 
A

Anonymous

Guest
-tiger- schrieb:
Ganz so krank ist unsere juristische Welt noch nicht...
Ich hoffe mal, daß Du mit dieser optimistischen Annahme recht hast. Ich hoffe vor allem, daß das in den Vorgaben zur Datenschutzbelehrungspflicht sauber definiert ist und keine Grauzonen bleiben, in den sich Abmahn-Haie tummeln könnten.
 
-tiger- schrieb:
...nach diesem Gedankengang müsste in jeden Forenbeitrag, jeden Blogeintrag, auf jede Webseite, einfach überall wo eine Mailadresse steht eine Datenschutzbelehrung stehen: "Wir weisen Sie darauf hin, daß in dem Falle, daß Sie uns an die angegebene Mailadresse eine Mail schicken, diese gespeichert und sogar gelesen wird. Wenn sie das nicht wünschen, schicken sie die Mail ausschließlich an /dev/null!" Verantwortlich dafür wäre allerdings nicht der, der den Eintrag macht bzw. der die Webseite bereitstellt sondern der Plattformanbieter oder ISP :roll:

Soweit ich das sehe ist man als u.a. als Betreiber eines Forums u.ä. dazu verpflichtet, die Nutzer aufzuklären, welche Daten wie gespeichert werden:

Transparenz der Datenverarbeitung durch eine Datenschutzpolicy
Das Gesetz verlangt eine Unterrichtung des Nutzers vor der Erhebung über „Art,
Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten“. Dieses macht eine umfassende Hinweispflicht des
Dienstanbieters deutlich und soll zur Transparenz der Datenverarbeitung
beitragen. Eine Datenschutzpolicy, in der der Nutzer umfangreich informiert wird,
ist auf der Hauptseite der Internetpräsenz zu verankern und soll jederzeit und
überall vom Nutzer abrufbar sein.

Aus der FAQ - Tele- & Mediendienste des Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen, Seite 3. Der komplete Text.
 

-tiger-

Geowizard
die-nudel-freaks schrieb:
Soweit ich das sehe ist man als u.a. als Betreiber eines Forums u.ä. dazu verpflichtet, die Nutzer aufzuklären, welche Daten wie gespeichert werden

Ähäm... meinst du nicht, daß jeder Richter in schallendes Lachen ausbricht, wenn jemand eine Webseite abmahnt, weil nicht darauf hingewiesen wird, daß an eine bestimmte Adresse geschickte E-Mails dort auch ankommen? (Um eine Mailadresse im Cachelisting ging es in deiner Ausgangsfrage!) Natürlich wird eine Mail in irgend einer Form gespeichert, sonst wäre sie für den Empfänger nicht lesbar. Es ist das Wesen und die Bestimmung einer E-Mail, daß sie im Posteingang des Empfängers landet. Mit deiner Argumentation müsste wirklich jede auf dieser Welt irgendwo veröffentlichte E-Mail-Adresse mit einer Datenschutzinformation versehen werden.

Zweiter Denkfehler ist, daß nicht Opencaching darauf hinweisen müssten (wenn es so wäre wie du sagst), sondern der Besitzer der Mailadresse. Wenn, wie von dir beschrieben, in einem Cachelisting eine Mailadresse angegeben wird, werden dorthin verschickte Daten nie auch nur in die Nähe eines Opencaching-Servers kommen und daher können und werden bei OC auch die entsprechenden Daten nicht gespeichert.

Aber mal eine blöde Frage, was willst du überhaupt bezwecken? Panik verbreiten oder einem Abmahnanwalt, der noch eine blöde Idee sucht, den Weg ebnen?

Tiger
 
A

Anonymous

Guest
-tiger- schrieb:
Ähäm... meinst du nicht, daß jeder Richter in schallendes Lachen ausbricht, wenn jemand eine Webseite abmahnt, weil nicht darauf hingewiesen wird, daß an eine bestimmte Adresse geschickte E-Mails dort auch ankommen?
Da wäre ich mir bei dem einen oder anderen Richter, der bisher mit solchen Dingen befaßt war, gar nicht so sicher... Aber um den von Dir geschilderten Tatbestand geht es gar nicht. Vielmehr darum: Eine Website, die über Speicherung und Weiterverwendung eingegebener Mail-Adressen aufklären muß, fordert mittelbar dazu auf, eine eMail an einen anderen Server zu schicken. Was passiert auf jenem anderen Server? Werden Mail-Adressen dort gespeichert, wofür werden sie ggf. verwendet, an wen ggf. weitergegeben? Muß die Datenschutzbelehrung auf OC diesen Fall abdecken oder ist der Cache Owner verpflichtet, eine eigene Datenschutzbelehrung in sein Listing zu packen?
-tiger- schrieb:
Aber mal eine blöde Frage, was willst du überhaupt bezwecken? Panik verbreiten oder einem Abmahnanwalt, der noch eine blöde Idee sucht, den Weg ebnen?
Blöde Gegenfrage: Was ist falsch daran, angesichts des grasierenden Abmahnwahns sich möglichst jetzt schon Gedanken zu diesem Szenario zu machen, ehe der erste Abmahnanwalt zuschlägt und ein paar Tausend Euro in Rechnung stellt?
 
OP
gildor8879

gildor8879

Geocacher
Ich habe den fraglichen Satz mal bei leo.org im Englisch-Deutsch Froum geposted.
WIe ich vermutete ist die "offizielle" Deutsch Übersetzung in den Guidelines falsch.
http://dict.leo.org/forum/viewUnsolvedquery.php?idThread=296346&idForum=2&lp=ende&lang=de

Die richtige Übersetzung ist, wie ich bereits schrieb, weit weniger eindeutig.
 

laogai

Geomaster
gildor8879 schrieb:
Ich habe den fraglichen Satz mal bei leo.org im Englisch-Deutsch Froum geposted.
WIe ich vermutete ist die "offizielle" Deutsch Übersetzung in den Guidelines falsch.
http://dict.leo.org/forum/viewUnsolvedquery.php?idThread=296346&idForum=2&lp=ende&lang=de

Die richtige Übersetzung ist, wie ich bereits schrieb, weit weniger eindeutig.
Was sagt denn das Forum von leo.org zu diesem Satz:
Guidelines von geocaching.com schrieb:
Finally, if you believe that the reviewer has acted inappropriately, you may send an e-mail with complete details, waypoint name (GC****) and a link to the cache, to Groundspeak’s special address for this purpose: [email protected].
Quelle

Wenn dir die Übersetzung geliefert wurde kennst du auch deinen nächsten Schritt. Hier im Forum hat es wenig Sinn, über die Auslegung einer Richtlinie von geocaching.com durch einen Reviewer zu klagen.
 
OP
gildor8879

gildor8879

Geocacher
:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

Der Cache ist jetzt online:
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=8d879d25-fd0f-4886-a454-108065097f98
 
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