• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Reviewer ....

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
KBreker schrieb:
Wenn wir bei GC keine Regeln hätten, dann gebe es auch immer welche, die würden bewusst über die Stränge schlagen. Z.B. als Extrembeispiel einen Micro zwischen Bahnschwellen verstecken, nur um besonders dreist zu sein. Oder es wird welche geben, die an sicherheitsrelevanten Gebäuden und Einrichtungen einen Cache verstecken.

Vergleichbare Thesen wurden schon aufgestellt zu Zeiten, als bei GC.com noch deutlich weniger Caches in D gelistet waren, als heute bei OC.de gelistet sind. Wie viele derartige Caches, also z.B. Caches im aktiven Gleisbereich, kennst Du heute bei OC.de? Ich schätze, dass es über Einzelfälle, wie es sie auch bei GC.com gab und immer wieder geben wird (weil auch Reviewer nicht vor Ort überprüfen), nicht hinausgeht. Ich nehme an, dass es daran liegt, dass die überwältigende Mehrheit der Cacheowner auch dann mit "gesundem Menschenverstand" handelt, wenn deren Caches näher als 45m an der Bahnlinie liegen.
Ferner darf man m.E. auch weiterhin von hinreichender Intelligenz bei den Suchenden ausgehen, sodass sie bei der Suche nach dem Cache genau wie im übrigen Alltag in der Lage sind, selbstständig Gefahrensituationen zu erkennen und die Cachesuche ggf. abzubrechen.
8|
 
KBreker schrieb:
Das hat nichts mit Willkür zu tun.

Es nennt sich Ermessen und das ist ein Unterschied.

Genau, Ermessen hat etwas mit Maß zu tun. Die Guidelines als ein Maßstab sind bekannt. Aber nach welchen persönlichen Maßen entscheiden die Reviewer? Die sind eben nicht bekannt und daher erscheint es zumindest für den betroffenen Cacheowner als willkürlich, ob sein Cache akzeptiert wird oder nicht.
8|
 

Bursche

Geowizard
Ich bin mir sicher, dass es bei gc.com mehr Bahncaches innerhalb der 45 meter gibt als bei oc.de. Zum einen, weil es nicht jeder reviewer überprüft und weil es mit gefakten multi-final-Koordinten möglich ist, solche caches zu listen.

Daneben stellt sich aber auch im Vergleich mit anderen caches die Sinnfrage! Viele lost-place/Abseil-Steinbruch/Underground/Kanal....-caches sind "verbotener" und gefährlicher!!!!

Anhand der derzeitigen mysterie-Serien-Diskussion zeigt sich aber auch schnell ein pro-reviewer Argument. Lasse ich solche Serien generell zu, weil damit Wandercaches attraktiv gestaltet werden können, wäre auch folgendes denkbar: Ich arbeite als software-Entwickler in einem großen Unternehmen, einige Kollegen cachen auch, ich lege einen mysterie der nur mit firmeninterner Software zu lösen ist als Ausgangspunkt. Jeder Kollege der möchte und den Ausgangscache gefunden hat, versteckt nun einen weiteren cache, dessen Koordinaten aber nicht veröffentlicht werden sondern jeweils in einer anderen Dose dieser Serien liegen. Bei ausreichender Beteiligung liegen rund um die Firma dann bald 30 mysteries, die für die meisten cacher nicht auffindbar sind! Kein schöner Gedanke!

Ein anderes Argument sind sba und nm-Logs sonst sammlt sich in jeder Datenbank bald reichlich Datenmüll an.

Nach meiner Einschätzung braucht eine gute cache-Datenbank Helfer die die Daten überprüfen, eine 45meter Bahnregel ist aber absoluter Unfug!
 

Don Cerebro

Geomaster
So, dann melde ich mich auch mal zu Wort:

Chronologie der Cacheeinstellung.
1. Cache wurde eingestellt inkl. Reviewer-Note, in der auf deutsches Recht gepocht wurde und das der Cache an dieser Stelle vollkommen legitim etc. sei - trotz Kenntnis der Abstandregel

--> Da stelle ich mir die erste Frage: Wenn die Regel bekannt ist, warum legt man da einen Cache?

2. BerlinerKindl wurde höflich darauf hingewiesen, daß der Cache da nicht geht:
Persönlich frage ich mich, warum ein Cache unbedingt 15m von einer ICE-Strecke liegen muss. Es gibt doch sicherlich auch andere Plätze?


3. Obwohl ich bis dato nichts mit dem Cache zu tun hatte, bekam ich eine Mail, in der die allseits bekannten Argumente bzgl. lokalem Recht etc. dargelegt wurde.

--> Klingt für mich so: Reviewer 1 schaltet mir den Cache nicht frei, versuch ich es also mal bei Reviewer 2. Nicht so die Feine Art.

4. Auf diese Mail habe ich und ein anderer Reviewer geantwortet, daß die Regeln nun mal so sind und er sich gerne bei Groundspeak beschweren kann.

5. Es kommt eine Mail, in der mitgeteilt wird, daß der Cache verlegt wurde.

Komisch, auf einmal geht es regelkonform.....
Scheinbar ist es aber immer einfacher, erstmal loszuschimpfen und alles andere zu verteufeln, wenn man seinen Willen nicht durchsetzen kann.

Ich spreche mit diesem Posting jetzt ausschließlich für mich und nicht für die anderen Reviewer.
 
OP
BerlinerKindl

BerlinerKindl

Geocacher
mir geht es darum das die regel die bei GC auf der seite stehen eben nicht explizit eine 46Meter regel vorgeben,sonder diese regel so wie ich das da lese eine richtliene ist,und es heißt "All local laws apply" und icn Deutschland es eben nicht verboten eine cache dort zulegen,ok man könnte sagen auf dem Geländer der Deutschen Bahn AG einen cache zu legen ist verboten aber das Gelände dort ist ein normaler Gehweg kein bahnland nichst,und eine 4 meter hoche schallschutzwand gibt es auch,was wollt ihr noch fotos ein tüv gutachten?Ich finde es sehr schade das einfach gesagt wird 45 regel und fertig,und das es nicht von fall zu fall geprüft wird ob eine personen gefährdung überhaupt vorliegt...
 

yrcko

Geocacher
Ich halte, wie viele meiner Vorredner, die 45 m Regel in der Absolutheit, in der sie in Deutschland angewandt wird, weder für sinnvoll, noch aus den guidelines heraus begründbar. Wenn mein "local law" das Betreten einer Straße 20 m neben dem Bahngleis erlaubt, kann ich da auch einen cache verstecken.

Weiß jemand, wie aktuell mit der 45m Regel in anderen Ländern umgegangen wird, speziell in USA? Man kann ja eine Quizfrage stellen: Wer kennt den jüngsten cache in den USA, der näher als 45 m an Bahngleisen liegt?

@KBreker: Frag deinen Juristen doch, was "in general" heißt. Nach meinem Sprachgefühl wäre es mit "im Allgemeinen" ganz treffend übersetzt.

Edit: typo, eingefügt: in der Absolutheit..
 

Carsten

Geowizard
Don Cerebro schrieb:
1. Cache wurde eingestellt inkl. Reviewer-Note, in der auf deutsches Recht gepocht wurde und das der Cache an dieser Stelle vollkommen legitim etc. sei - trotz Kenntnis der Abstandregel

--> Da stelle ich mir die erste Frage: Wenn die Regel bekannt ist, warum legt man da einen Cache?

Weil der Owner die Regel richtig verstanden hat? [Schallplatte]In den Guidelines steht kein Wort von einem *Mindest*abstand zu Bahnanlagen. Da steht nur, dass man 45m verwendet, wenn keine lokalen Bestimmungen vorhanden sind.[/Schallplatte]
 
A

Anonymous

Guest
Eigentlich ist es schon Schade, dass es vielleicht wegen den Reviewern kein Cache an einer Schallschutzwand geben wird.

Wer von uns hat nicht mit Cachen angefangen um genau an solche kleine Juwelen in der Natur geführt zu werden. Hoffentlich werden die "Lampost Skirt" Caches auf dem Parkplatz so ein Amerika modern.

Solche Caches scheinen für viele Cache eine richtige Alternative zu werden, keine störenden Jäger, Förster, Reiter und sonstige Gefahren, die in der Natur drohen.
 

Bandicoot

Geocacher
KBreker schrieb:
45 Meter sind der MINDESTABSTAND (es heißt ja grundsätzlich), aber wenn örtliche Gesetze mehr fordern, so gelten diese.
NEIN! Heißt es nicht! "In general" im englischen ist nicht das gleiche wie "generell" im deutschen (Falscher Freund lässt grüßen).

"In general" bedeutet auf deutsch soviel wie "im allgemeinen" oder "meistens". Es ist also ein recht schwacher Begriff.

Damit wird wohl den Reviewer ein Ermessensspielraum zugemessen. Der Revier kann ja nicht immer auf Landkarten und Satellitenbildern klar erkennen, ob der Cache innerhalb einer Bahnanlage liegt, deren Betreten in den USA wohl genauso verboten und gefährlich ist wie in Deutschland. Im Zweifel sollten also schon mal 46 Meter Abstand zu einem Bahngleis eingehalten werden. Wenn da aber ein öffentlich zugänglicher Fußweg in 15 Meter Entfernung zu einem Gleis ist, sollte die Freigabe weder hier noch in Amiland ein Problem darstellen.

Was mich an der bisherigen Diskussion am meisten verwundert: Woher glaubt ihr zu wissen, dass es in den USA ein Gesetz gibt, dass das Verstecken von Dingen innerhalb von 46 Meter Abstand zu einem Bahngleis verbietet? Es gibt wohl viele unglaubliche Gesetze in den Staaten, aber das glaube ich nun wirklich nicht.
 

Carsten

Geowizard
Bandicoot schrieb:
Was mich an der bisherigen Diskussion am meisten verwundert: Woher glaubt ihr zu Wissen, dass es in USA ein Gesetz gibt, dass das Verstecken von Dingen innerhalb von 46 Meter Abstand zu einem Bahngleis verbietet. Es gibt wohl viele unglaubliche Gesetze in den Staaten, aber das glaube ich nun wirklich nicht.

In den Staaten ist wohl häufig auch ein (mehr oder weniger großer) Bereich seitlich vom Gleisbett Eigentum der Bahngesellschaft und somit Privatbesitz. Daher das Verbot, dort Caches zu verstecken (weil Privatbesitz nicht betreten werden darf).
 

Bandicoot

Geocacher
Carsten schrieb:
In den Staaten ist wohl häufig auch ein (mehr oder weniger großer) Bereich seitlich vom Gleisbett Eigentum der Bahngesellschaft und somit Privatbesitz. Daher das Verbot, dort Caches zu verstecken (weil Privatbesitz nicht betreten werden darf).
Hey, genau wie in Deutschland... :eek: :eek: :eek:

Also: Anlagen die der DB gehören sind tabu. Das ist ja jedem bekannt. Man erkennt die Anlagen meist recht gut daran, dass...

a) man ein "Eigentum der DB"-Schild sieht,
b) man auf dem Bahngleis steht (Schienen, Schotter etc.), oder
c) man sich in undurchdringlichem, stachel- und dornenbewährtem Gestrüpp befindet.

Dort sollte man bitte, ungeachtet der Guidelines, keine Caches verstecken! :wink:

Damit haben wir aber immer noch keine echte Mindestabstandsregel. Nur den gesunden Menschenverstand.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Ich hab grad einen Cache 30 Meter weit weg von den Gleisen (die zusätzlich noch in 5 Metern Höhe verlaufen) - nein, sowas gibts nicht mehr, es müssen 45 Meter sein. Das wird nun auch so durchgesetzt. Muss also in neue Überlegungen einbezogen werden.
 

GeoDingsda

Geonewbie
BerlinerKindl schrieb:
gut bitte liebe Reviewer schaltet mal den GC16RXX cache frei :D

Vielleicht sollten die Reviewer keine Kindlcaches mehr freischalten solange er seine eigenen caches als Found it loggt.

Und nebenbei: Der Ton macht die Musik

Sehr überflüssiger Fred!
 
OP
BerlinerKindl

BerlinerKindl

Geocacher
hmm naja is klar geodingsda meinste ich nehm jetzte bei schildhorn den found wiederraus weil ich denn nachträglich adoptiert habe? Ja ne is klar und verlegt ist der cache auch schon so könnt ihr zu machen hier da es ja an den 45Meter nicht zurütteln gibt, hey und geodingsda macht sich extra eine nacount um mir zusagen das ich meinen cache als found geloggt habe,wow warum ehrlich und offen sagen wer du bist geodingsda
 

GeoDingsda

Geonewbie
BerlinerKindl schrieb:
hmm naja is klar geodingsda meinste ich nehm jetzte bei schildhorn den found wiederraus weil ich denn nachträglich adoptiert habe? Ja ne is klar und verlegt ist der cache auch schon so könnt ihr zu machen hier da es ja an den 45Meter nicht zurütteln gibt, hey und geodingsda macht sich extra eine nacount um mir zusagen das ich meinen cache als found geloggt habe,wow warum ehrlich und offen sagen wer du bist geodingsda

...und was ist mit Staaken 2 ?
Scheint ja fast System zu haben
 

Bandicoot

Geocacher
moenk schrieb:
Ich hab grad einen Cache 30 Meter weit weg von den Gleisen (die zusätzlich noch in 5 Metern Höhe verlaufen) - nein, sowas gibts nicht mehr, es müssen 45 Meter sein. Das wird nun auch so durchgesetzt. Muss also in neue Überlegungen einbezogen werden.
Nee, oder !?!? Das ärgert mich jetzt ein bisschen. Ich dachte es ginge hier um einen willkürlichen Einzelfall... Es wird immer schlimmer! :( Diskussion erübrigt sich dann wohl.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben