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pom

Geoguru
BerlinerKindl schrieb:
"Pufferspeicher in direkter nähe zu aktiven Eisenbahnschienen verstecken. Im allgemeinen verwenden wir einen Abstand von 150 ft (46 m) ,aber Abstands Gesetze Ihres lokalen Bereichs können unterschiedlich sein. Alle lokalen Gesetze treffen zu."

was ist an english so schwer, ...
Keine Ahnung, ich gebe meine Übersetzungen nicht bei Gugel in Auftrag. :lol:
 
OP
BerlinerKindl

BerlinerKindl

Geocacher
morsix schrieb:
BerlinerKindl schrieb:
radioscout schrieb:
Genau so interpretiere ich das auch.
GC sollte nur etwas eindeutiger formulieren.

Lies mal ein Deutsch-English Wörterbuch die wort für übersetzung sieht so aus

"Caches hidden in close proximity to active railroad tracks. In general we use a distance of 150 ft (46 m) but your local area’s trespassing laws may be different. All local laws apply. "

Für mich besonders Interessant:
-> active railroad tracks
und
-> All local laws apply

Damit sollte es eigentlich keine Diskussionen mehr geben, besonders durch "All local laws apply". Also kein Minimal oder Maximalabstand, sondern das nationale Gesetz. Das kann dann für einige Länder schärfer sein als 46m, für andere (BRD) wesentlich weniger scharf.

Grüße
Rudi

Thx @ Rudi warum kannst das lesen und verstehn was da steht :D und warum können das anderen nicht.Und warum können soviele sich einfach mal nicht eingestehen das ie nicht recht haben
 
OP
BerlinerKindl

BerlinerKindl

Geocacher
pom schrieb:
BerlinerKindl schrieb:
"Pufferspeicher in direkter nähe zu aktiven Eisenbahnschienen verstecken. Im allgemeinen verwenden wir einen Abstand von 150 ft (46 m) ,aber Abstands Gesetze Ihres lokalen Bereichs können unterschiedlich sein. Alle lokalen Gesetze treffen zu."

was ist an english so schwer, ...
Keine Ahnung, ich gebe meine Übersetzungen nicht bei Gugel in Auftrag. :lol:

bin ich jetzet so dicht dran wie gugel damn,dabei wollte ich die überstzung doch nur ganz einfach machen :D
 

DocW

Geowizard
BerlinerKindl schrieb:
pom schrieb:
BerlinerKindl schrieb:
"Pufferspeicher in direkter nähe zu aktiven Eisenbahnschienen verstecken. Im allgemeinen verwenden wir einen Abstand von 150 ft (46 m) ,aber Abstands Gesetze Ihres lokalen Bereichs können unterschiedlich sein. Alle lokalen Gesetze treffen zu."

was ist an english so schwer, ...
Keine Ahnung, ich gebe meine Übersetzungen nicht bei Gugel in Auftrag. :lol:

bin ich jetzet so dicht dran wie gugel damn,dabei wollte ich die überstzung doch nur ganz einfach machen :D
Nur das Gegoogelte kann man fast noch besser lesen. :?
 
OP
BerlinerKindl

BerlinerKindl

Geocacher
ändern nur nix am sinn 45meter oder das was die örtlichen gesetze vorgeben,wenn weniger ist dann eben weniger bei mehr mehr
 

eigengott

Geowizard
Ein Problem ist natürlich auch, daß die deutschen Gesetze und Verordnungen alles andere als eindeutig sind.

In der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung heisst es in §62 lapidar "Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt"

Und in §63 wird es dann noch schwammiger: "Von den Gleisen ist ein genügender Abstand zu halten."

Vielleicht kennt ja jemand einschlägige Gerichtsurteile, wie gross dieser Abstand denn in der Praxis sein sollte, um nicht vom BGS hops genommen zu werden und anschliessend die Kosten für die Streckensperrung übernehmen zu müssen.
 

DocW

Geowizard
eigengott schrieb:
Ein Problem ist natürlich auch, daß die deutschen Gesetze und Verordnungen alles andere als eindeutig sind.
Nur: Das gilt aber auch für Autobahnen etc.
Es geht hierbei ja nicht um evtl Gefährdungspotential oder Verstoss irgendwelcher Gesetze, nein hier wird eine für unseren Raum völlig willkürliche Regel umgesetzt. (Aber die Diskussion dreht sich im Kreise)
 

radioscout

Geoking
In welchem Gesetz steht eigentlich, daß der Abstand zwischen zwei Caches min. 161 m betragen muß?

Wenn gc verlangt, daß ein Cache 45 m (ein wirklich geringer Abstand) von einem aktiven Gleis entfernt sein muß, dann ist das so hinzunehmen.

Und wenn das nur ein Richtwert ist, von dem Abweichungen zulässig sind, ist es das gute Recht der .de-Reviewer, diesen Richtwert zu übernehmen.

Wahrscheinlich bleibt ihnen auch nichts anderes übrig, wenn die nicht mit "warum darf der und ich nicht"-Mails überschüttet werden wollen.
 

Carsten

Geowizard
radioscout schrieb:
Wenn gc verlangt, daß ein Cache 45 m (ein wirklich geringer Abstand) von einem aktiven Gleis entfernt sein muß, dann ist das so hinzunehmen.

[Mantra]Nein, das verlangen sie eben nicht. Auch Wiederholung macht deine Behauptung nicht richtiger.[/Mantra]

Ich empfehle den Besuch eines dieser Kurse.
 

-tiger-

Geowizard
eigengott schrieb:
Vielleicht kennt ja jemand einschlägige Gerichtsurteile, wie gross dieser Abstand denn in der Praxis sein sollte, um nicht vom BGS hops genommen zu werden und anschliessend die Kosten für die Streckensperrung übernehmen zu müssen.

Prinzipiell begeht man (außer an markierten Übergängen o.ä.) eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich innerhalb der Gleise aufhält (Eisenbahnbetriebsordnung § 64b). Wie "innerhalb der Gleise" definiert wird, müsste mal mal raussuchen, das dürfte aber maximal bis zum Rand des Schotterbetts reichen, da es teilweise direkt daran angrenzend bereits öffentliche Wege (und wie wir gesehen haben Schulhöfe, Spielpätze etc.) gibt.
 

radioscout

Geoking
Carsten schrieb:
[Mantra]Nein, das verlangen sie eben nicht. Auch Wiederholung macht deine Behauptung nicht richtiger.[/Mantra]
Die .de-Reviewer haben sich entschieden, den vorgeschlagenen Abstand zu verlangen. Nur das ist entscheidend.

Allerdings soll es ja schon Ausnahmen gegeben haben. Wahrscheinlich geht das sogar ganz ohne Probleme, wenn man nett fragt, nicht auf einem vermeintlich zustehende Rechte besteht und begründet, warum auch bei geringerem Abstand keine Gefahr besteht.
 

morsix

Geowizard
radioscout schrieb:
Carsten schrieb:
[Mantra]Nein, das verlangen sie eben nicht. Auch Wiederholung macht deine Behauptung nicht richtiger.[/Mantra]
Die .de-Reviewer haben sich entschieden, den vorgeschlagenen Abstand zu verlangen. Nur das ist entscheidend.

Allerdings soll es ja schon Ausnahmen gegeben haben. Wahrscheinlich geht das sogar ganz ohne Probleme, wenn man nett fragt, nicht auf einem vermeintlich zustehende Rechte besteht und begründet, warum auch bei geringerem Abstand keine Gefahr besteht.

Genau so ist das ...

Evtl. kostet das auslegen halt ein bisschen mehr Mühe, da man Fotos etc als Beweis anführen muß. Ich wette, ich bekomme einen Cache in 5m Abstand zu einer ICE Hochgeschwindigskeitsstrecke erlaubt, wen nda bsp. eine Lärmschutzwand, 3m hoch, aus Beton davor ist - oder wie bei einem meienr Caches, ein hoher Zaun mit Stacheldraht - auch hier ist ein Park und Kinderspielgelände (kein Spielplatz, aber beliebtes Spielgerlände) - welches natürlich legal betreten werden darf.

Beweist man, daß hier eine Ausnahme angebracht ist, bekommt man diese auch - also, auch wenns ein Mantra von mir ist:
[mantramode]IMMER vorher freundlich anfragen, Fotos liefern, den Ort beschreiben, dann bekommt man das auch durch - auch wenns halt ein paar Tage dann länger dauert[/mantramode]

Grüße
Rudi
 

Carsten

Geowizard
radioscout schrieb:
Die .de-Reviewer haben sich entschieden

Die Reviewer haben aber nicht über die Regeln zu entscheiden, sondern für die Einhaltung der Regeln zu sorgen. Und in den Regeln steht nichts von einem Mindestabstand. Da steht auch nichts von einem empfohlenen Abstand. Alles was da steht ist "wenn keine lokalen Bestimmungen (rechtlicher Art, nicht irgendwelche eigenen Geocachingregeln) bekannt sind, dann wird üblicherweise ein Abstand von 45m verwendet".

morsix schrieb:
[mantramode]IMMER vorher freundlich anfragen, Fotos liefern, den Ort beschreiben, dann bekommt man das auch durch - auch wenns halt ein paar Tage dann länger dauert[/mantramode]

Damit hast du allgemein Recht (nicht nur im Bezug auf Bahnanlagen). Es geht hier aber nicht darum, ob ich irgendwann irgendwie einen Reviewer überzeugt bekomme, die Guidelines mal nicht so streng auszulegen. Es geht hier darum, ob die von Groundspeak aufgestellten Regeln bestand haben oder ob die falsche Übersetzung der deutschen Reviewer gilt.
 
Und wenn ich mal kurz anmerken darf:
Was Morsix an Caches gelegt hat, ist immerwieder faszinierend !
Keiner davon ist gefährlich - oder illegal - aber wenn man manche strenge Auslegung der Guidelines hier liest, hätten die NIEMALS genehmigt werden dürfen :)

Jedenfalls ist München immer wieder eine Reise wert. Und die Caches von einem gewissen Morsix sind daran größtenteils schuld.

Ihr seht: Es scheint also wirklich ohne Gemecker zu gehen !

(Darüber bin ich fast selbst ein bisschen verwundert ...)
 

Carsten

Geowizard
radioscout schrieb:
Carsten schrieb:
Die Reviewer haben aber nicht über die Regeln zu entscheiden, sondern für die Einhaltung der Regeln zu sorgen.
Sie haben AFAIK einen Ermessensspielraum und den nutzen sie.

Momentan geben sie manchmal vor, ihren Ermessensspielraum zu nutzen, um Caches freizugeben, die dichter als die von *ihnen selbst* propagierten 45m *Mindest*abstand an Bahnanlagen liegen. Wenn sie die Guidelines korrekt übersetzen und anwenden würden, wäre hier im Normalfall nicht einmal Ansatzweise ein Ermessensspielraum notwendig, da alle bisher diskutierten Caches den Guidelines in ihrer englischen Originalfassung entsprochen haben.
 

Weddlia

Geocacher
radioscout schrieb:
In welchem Gesetz steht eigentlich, daß der Abstand zwischen zwei Caches min. 161 m betragen muß?

Wenn gc verlangt, daß ein Cache 45 m (ein wirklich geringer Abstand) von einem aktiven Gleis entfernt sein muß, dann ist das so hinzunehmen.

Und wenn das nur ein Richtwert ist, von dem Abweichungen zulässig sind, ist es das gute Recht der .de-Reviewer, diesen Richtwert zu übernehmen.

Wahrscheinlich bleibt ihnen auch nichts anderes übrig, wenn die nicht mit "warum darf der und ich nicht"-Mails überschüttet werden wollen.

Stimmt, denn wenn ich mich bücke um den Cache aufzuheben könnte es sein, daß der vorbei rauschende Zug mir den Hintern abfährt. Deshalb erscheint mir 45 m auch ein wenig knapp.
 
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