KoenigDickBauch
Geoguru
Dieser Vergleich hinkt doch sehr. Und ob der seine Waffe legal bessen hat möchte ich bezweifeln. Aber ich möchte ein anderes Beisiel bringen.JamesDoe schrieb:KoenigDickBauch schrieb:.... Auch wenn es ein Superduperschütze ist der denkt, er wisse was er macht. Denn ein Querschläger kann tödlich sein. Sollte er dingfest gemacht werden, so ist er seine Waffen los und wenn er nicht noch mehr Strafe bekommt.
Sicher?
Bomben in Euskirchen & Bomben in Euskirchen 2
OK - kein Jäger - aber Waffenbesitzer. Bereits wegen Körperverletzung verurteilt, auch wenn noch ein Widerspruch läuft. Warum wird hier nicht sofort reagiert? Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig war. Die Zuverlässigkeit nach §5 Waffengesetz (Absatz 1a) ist wohl nicht gegeben, da das Schlagen seiner Freundin durchaus eine vorsätzliche Straftat ist. Auch das Strafmaß liegt weit über dem im Waffengesetz erwähnten (90Tagessätze zu 60 Tagessätze).
Wenn sie den Schützen finden, dann wird es eine Geldstrafe geben, ein "DuDuDu" und das wird es gewesen sein.
Gruß Jens
Nein das Waffengesetz ist in den letzten Jahren sehr verschärft worden. Zu recht. Aber manchmal greift man sich an den Kopf.Auf der Landstrasse wird ein Reh angefahren. Der Autofahrer ruft über Handy die Polizei. Die wollen oder dürfen nicht ihre Dienstwaffe einsetzen um das Tier von seinen Qualen zu erleichtern. Sie rufen den zuständigen Jäger, der kommt auch gleich. Der öffnet den Kofferraum holt sein Gewehr heraus, lädt einmal durch und erschießt das Reh.
Dieser Jäger hat alle seine Waffen verloren und seine Jagdberechtigung.
Warum?
Er hatte Waffe und Munition nicht getrennt transportiert.
KDB