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Hinweis auf Schützen gesucht!

doc256

Geocacher
radioscout schrieb:
Es spricht alles dagegen, daß es ein Jäger war.

:shock: Was bitte spricht dagegen? :shock:

Allenfalls die bloße Tatsache, dass ein Jäger, der seine Tätigkeit und die damit verbundenen Auflagen ernst nimmt, sich nicht so verhält. Ansonsten spricht schon die bloße Wahrscheinlichkeit sehr wohl dafür - auch wenn das kein abschließender Beweis ist. Aber welcher Personenkreis sitzt mit einem Gewehr ausgestattet auf Hochsitzen herum - außer Jägern?
 
A

Anonymous

Guest
wow, unten unter den Texten ist jetzt Werbung für Tierabwehr zu sehen, da sieht man wieder mal das Robots manchmal SEHR kontraproduktiv sind!

MfG Jörg
 

Lord Gundolf

Geocacher
DunkleAura schrieb:
In dem Fall würde ich zur Selbstjustiz schreiten da die Bullen sicher nicht helfen werden "denn es ist ja nur ein Hund" vielleicht sogar ein "Kampfhund" (Was es meiner ansicht nach gar nicht gibt!) der dank dem jetzt unschädlich ist.

Los finde heraus wer es war und schike ihn auf einen Parcour ala SAW genau so gnadenlos wie er es war.

Kein erbarmen. Wenn jemand meinem Wautier etwas antun würde, den würde ich an seinen allerwertesten Extremitäten aufhängen!

Gruss von einem Mitgenommenem DunkleAura

?!! OK, das nenne ich mal ein Statement!
Selber Führer eines Hundes, muß ich gestehen, daß auch ich schockiert bin und dem Schützen mit großer Wahrscheinlichkeit nachgesetzt wäre. Und in dem Augenblick hätte mich wahrscheinlich auch jegliche Vernunft verlassen...! Das oben geäußerte ist jedoch eine wenig über das Ziel hinaus geschossen! Doch leider stimmt es, daß in der BRD ein Hund eine Sache ist. Der Schuß in die Nähe des Menschen ist jedoch schon heftiger.
Auf daß keiner von uns in diese Situation kommt!
Justus

EDIT: Sorry, hatte übersehen, daß es noch weitere Seiten gab. Auch daß ein Hund eben nicht nur eine Sache ist, war mir nicht klar. Aber was jetzt weiter passiert, wäre schon interessant!
 

spooky

Geocacher
Genau, ist nur Sachbeschädigung.

Wenn der unangeleint rumrannte würde ich, je nach Gesetzeslage, sagen armer Hund mit dem Herrchen...

Der Schütze sollte natürlich ne schöne Tracht kassieren.
 

Ilsebilse

Geomaster
spooky schrieb:
Genau, ist nur Sachbeschädigung.

Ist es eben nicht.

Daher für alle noch mal der §1 des TierSchG:

"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Und ein Auszug (mit Kommentar) aus dem BGB:

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht, vom August 1990, besagt im Artikel 1,Punkt 2,

§ 90a "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt."

Punkt 4. Dem § 903 wird folgender Satz angefügt:

" Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten."

II. Zu den einzelnen Vorschriften 3. Zu Artikel 1 Nr. 4:Begründung

„Die vorgeschlagene Ergänzung des §903 BGB bringt zum Ausdruck, dass auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine besondere Verpflichtung und Verantwortung des Menschen besteht, dem Tier als Lebewesen besonderen Schutz und Fürsorge zuteil werden lassen.“

Begründung

II. Zu den einzelnen Vorschriften

3. Zu Artikel 1 Nr. 4:

"Die vorgeschlagene Ergänzung des §903 BGB bringt zum Ausdruck, dass auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine besondere Verpflichtung und Verantwortung des Menschen besteht, dem Tier als Lebewesen besonderen Schutz und Fürsorge zuteil werden lassen. Die doppelte Funktion des Eigentums, die Sache nach Belieben zu nutzen und Dritte von jeder Einwirkung auszuschließen, lässt sich auf das immer noch mögliche Eigentum an einem Tier nicht übertragen. Daher bestimmt die vorgeschlagene Regelung, dass sich die Eigentumsrechte an einem Tier nur nach Maßgabe des Tierschutzgesetzes und anderer tierschützender Vorschriften ausrichten."

Soweit die deutsche Rechtslage.
 

Lord Gundolf

Geocacher
spooky schrieb:
Genau, ist nur Sachbeschädigung.

Wenn der unangeleint rumrannte würde ich, je nach Gesetzeslage, sagen armer Hund mit dem Herrchen...
[...]

Auch nicht ganz richtig! Solange sich der Hund im Einflußbereich des Hundeführers befindet, ist das Anleinen nicht Pflicht, wenn man sich dort aufhält, wo das anleinen nicht vorgeschrieben ist. Natürlich setzt das voraus, daß andere (zB Geocacher mit Kindern) nicht gefährdet werden. Hier weichen die Gesetze der Bundesländer jedoch von einander ab. Natürlich gibt es noch weitere Vorschriften, die das Führen eines Hundes in der Stadt regeln. Außerdem ist der Einflußbereich des Hundeführers ein sehr dehnbarer Begriff! Manche Hundeführer haben keinen Einfluß selbst wenn der Hund ihnen auf den Füßen sitzt, während andere noch aus 500m Entfernung Kommandos geben können, die dann auch prompt und zuverlässig befolgt werden.

In Schleswig - Holstein steht in der Hundeverordnung folgendes:
§2 Absatz 2
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

3. in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete,

4. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen, in Fluren und in sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen,

5. in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln,

6. in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,

7. auf Friedhöfen,

8. auf Märkten und Messen.

Quelle


Mal ganz von der Gesetzeslage abgesehen; was wäre es für ein Leben für den Hund, wenn der IMMER an der Leine laufen müßte?!! Auch ziemlich sinnfrei und vor allen Dingen im krassen Widerspruch zu den von Ilsebilse geposteten Zitaten (vielen Dank dafür! Ich bin auch davon ausgegangen, daß ein Tier in der BRD eine Sache ist, wie oben, über meinem EDIT zu lesen ist).
Netter Gruß
 

arbalo

Geomaster
wunderbar haben wir wieder den zustand erreicht, das die deutsche-foren-halbjuristenschaft ihre inkomp........äh ihr achtelwissen zu markte trägt..........
 

GeoFaex

Geowizard
Da die Mittagspause zu kurz ist für alle Postings hab ich mal Seite 2-6 übersprungen....

Frag mich nur wer sich - ausser dem Jäger - mit Gewehr auf nem Hochsitz befindet und dann auch noch meint das Wild gegen nen Hund verteidigen zu müssen....? Und das "beim nächsten Mal knalle ich ihn richtig ab" heisst ja schon das er da wohl öfter sitzt....auf jeden Fall würd ich den/die Jäger mal anzeigen, denn so jemand sollte keine Waffe tragen dürfen! Vor allem weil er ja so wie ich das verstanden habe auch in Richtung Herrchen geschossen hat dürfte es auch im Interesse des Staatsanwalts liegen. Nen Hund anzuschiessen dürfte ja leider nur eine Sachbeschädigung sein - hab mal nen Bericht über einen Versicherungsvertreter gesehn der für ne getötete Katze nur die hälfte des Wiederbeschaffungswertes angesetzt hat, weil das Tier schon 4 Jahre alt und damit zur hälfte "verbraucht" war....kein Scherz!

Bin zwar auch gegen Selbstjustiz, aber wenn das meinem Hund passieren würde müsste mich wohl jemand zurückhalten nicht auch mal auf die Pirsch zu gehn....

Gruß,
GeoFaex
 
Mal eine Frage:

War das eigentlich der Hund des Threadstarters, oder hat der Threadstarter die Sache auch nur aus der Presse ?

Nur, um ein wenig den Wahrheitsgehalt und die Darstellungsform einschätzen zu können.

Viele Grüße
Onkelchen
 

Ilsebilse

Geomaster
arbalo schrieb:
wunderbar haben wir wieder den zustand erreicht, das die deutsche-foren-halbjuristenschaft ihre inkomp........äh ihr achtelwissen zu markte trägt..........

Wenn Du damit mich meinst: Ich habe beruflich mit Tierschutzrecht zu tun und das wurde im Rahmen meines Staatsexamens und meiner Fachtierarztprüfung auch abgeprüft . Ich bin zwar keine Juristin, aber in dieser speziellen Hinsicht vermutlich kompetenter als so mancher Jurist, der nie mit dem TierSchG zu tun hatte.

Aber wahrscheinlich hälst Du die Professoren, die sich hauptberuflich mit einschlägigen Gesetzen auseinandersetzen, ohne Juristen zu sein für Laien und die haben mir nur ihre Inkomp... ach ne, Achtelwissen vermittelt. Auch Informationen aus dem Deutschen Tierärzteblatt sollte man nicht trauen, deren Rechtsabteilung hat bestimmt auch gar keine Ahnung... die werden ja auch gar nicht bei der einen oder anderen Gesetzgebung gefragt...:roll:
 

arbalo

Geomaster
es geht weniger um dich, als darum das dieses pseudojuragequassel einfach nichts bringt / inzwischen im wuh-forum ( nach den vorliegfenden infos ) geklärt ist das der jäger sich nicht korrekt verhalten hat.
bzw. es im anfang eine einfach bitte / warnung gab und wir ( mal wieder ) uns im sackhaarspalten üben.......
 
OP
Alphawölfe

Alphawölfe

Geocacher
Christian und die Wutze schrieb:
Im Profil Threadstarter steht: Wohnort: NRW...
Also wohl eher aus der Presse.


Es war nicht mein Hund und ich kenne auch nicht den Besitzer.
Das habe ich jetzt für die wiederholt, die offensichtlich keine Lust am Lesen des Threads haben.

Ich bin durch die Presse auf den Sachverhalt aufmerksam geworden und habe mich dann aus ureigenem Interesse (so etwas soll es geben) mit der sachbearbeitenden Dienststelle in Verbindung gesetzt. Das habe ich jetzt wiederholt für s. o.

Da ich selbst Kriminalbeamter bin, habe ich mich heute morgen wieder mit der Dienststelle in Verbindung gesetzt und daher weiß ich, dass sachdienliche Hinweise weiter gerne angenommen werden.

Leider können nicht alle Informationen oder Fragestellungen veröffentlicht werden. Aber das kann sich je nach Ermittlungsstand ändern...

Zu der Diskussion werde ich nichts mehr beitragen, weil das an Unsachlichkeit teilweise kaum noch zu überbieten ist und weil offensichtlich auch einige nicht in der Lage oder willens sind einen Text zu lesen, zu verstehen, halbwegs rational zu beurteilen und entsprechend zu anworten oder auch alternativ einfach mal die Klappe zu halten.

Wie hier manchmal -und nicht nur in diesem Thread- aufeinander eingedroschen wird und was hier teilweise für abenteuerliche "Rückschlüsse" gezogen und Unterstellungen gebracht werden, ist für mich persönlich kaum nachvollziehbar.

Gruß und Danke an alle die wirklich helfen wollten!
Alphawolf
 

morsix

Geowizard
Alphawölfe schrieb:
Christian und die Wutze schrieb:
Im Profil Threadstarter steht: Wohnort: NRW...
Also wohl eher aus der Presse.

Leider können nicht alle Informationen oder Fragestellungen veröffentlicht werden. Aber das kann sich je nach Ermittlungsstand ändern...

Würde mich sehr darüber freuen, wenn Du den Stand der Ermittlungen hier postest, sobald es möglich ist und der Stand der Ermittlung das zulässt ...

Grüße
Rudi
 

radioscout

Geoking
GeoFaex schrieb:
Frag mich nur wer sich - ausser dem Jäger - mit Gewehr auf nem Hochsitz befindet und dann auch noch meint das Wild gegen nen Hund verteidigen zu müssen....? Und das "beim nächsten Mal knalle ich ihn richtig ab" heisst ja schon das er da wohl öfter sitzt....
Jeder, der ein Gewehr besitzt und eine Leiter hochsteigen kann.
Einfach illegal rumballern und dann den Verdacht in die falsche Richtung lenken. Einfach und wirkungsvoll. Grüne Kleidung und ein paar Sprüche reichen.
 

Ilsebilse

Geomaster
arbalo schrieb:
es geht weniger um dich,

Denn is ja gut. :wink:
Wenn man allerdings liest, wie viele immer noch denken, dass Tiere als Sachen gelten, war eine Richtigstellung wohl dringend angebracht. Das BGB wurde ja nicht grundlos geändert...

arbalo schrieb:
als darum das dieses pseudojuragequassel einfach nichts bringt / inzwischen im wuh-forum ( nach den vorliegfenden infos ) geklärt ist das der jäger sich nicht korrekt verhalten hat.

Ich habe mir den Thread in WuH eben durchgelesen - und hatte nicht wirklich den Eindruck, dass die Foris dort einer Meinung sind - die überwiegende Mehrzahl der Beiträge dreht sich doch darum, ob nicht alles ganz anders war, als in den Medien dargestellt, ob Jäger überhaupt jemals auf Hunde schiessen etc..

Und wenn man ein wenig im Forum (andere Threads) stöbert, erhält man auch den Eindruck, dass dort Gesetze von unterschiedlichen Usern auch schnell unterschiedlich ausgelegt werden - nicht weniger "pseudojuragequassel" als hier.

Und was die "Entsorgung" von toten Hunden angeht - als Tierärztin muß ich nach dem Einschläfern schriftlich bestätigen, dass das Tier tot ist, damit der Besitzer die Hundesteuer abmelden können (zumindest wird das in Niedersachsen z. T. von den Behörden verlangt). Jagdrechtlich ist da nichts geregelt - was nicht heißt, dass da nicht andere Rechtsvorschriften greifen, von denen die Jäger ev. nichts wissen.
 
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