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Urheberrechte bei Bildern

Obis1972

Geocacher
Ich hätte da mal eine Frage.

Ich plane eine Cacheserie über ein Schmalspurbahn in unserer Gegend, die es aber seit ca 50 Jahren nicht mehr gibt. Im Internet gibt es aber Seiten mit historischen Aufnahmen. Diese Fotos würde ich gerne in die Cachebeschreibung mit einbinden, da ich gerne die Caches an den Orten verstecken möchte, die auf den alten Bildern zu sehen sind. Nach dem Motto Gestern und Heute. Die Fotos stehen auf privaten Websites. Desweiteren hat ein ortsansässiger Verlag ein Buch über die Bahn heraus gebracht. Mir scheint es so als wenn sich einige für ihre Website schon aus dem Buch bedient haben.

Wie sieht es da eigentlich mit dem Uhrheberrechten aus? Ich habe gehört das es bei Ihh!bay schon die ein oder andere Klage gegeben hat, weil ein Anbieter Fotos von einem anderen Angebot genutzt hat um sein Produkt an den Mann zu bringen.

Reicht eine Quellenangabe aus oder sollte ich mit dem veröffentlichen der Caches auch gleich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Gruß, Obis.
 

arbalo

Geomaster
ich empfehle dir den verlag bzw. den hp-owner zu kontaktieren und um erlaubnis zu fragen :!:

könnte mir vorstellen wenn du hp-owner lieb fragst und in der beschreibung ihn posotiv erwähnst / verlinkst dürfte er nicht abgeneigt sein.
 

Fedora

Geowizard
Am einfachsten ist immer fragen.
Das gehört natürlich anständig formuliert, denn so Verlage geben ja nicht jedem ihre Bilder.

Ich würd da z.B. schreiben, dass du das Buch gelesen/angesehen/was auch immer hast und mehr Leute auf diesen Ort aufmerksam machen möchtest und deshalb über eine moderne Schnitzeljagd dort hinlocken, indem du auf [GC, OC, whatever] einen Eintrag erstellst.
Dann ob sie etwas dagegen haben, wenn du zu diesem Zweck Bilder aus dem Buch verwenden darfst - natürlich unter Angabe der Quelle - (dürfte der Beschreibung keinen Abbruch tun, oder?) oder ob sie andernfalls noch andere historische Bilder dieser Bahn haben, die du verwenden kannst.
Auf jeden Fall erwähnen, dass die Nutzung nicht kommerziell ist...

(Vorher erstmal schauen, ob dieser Verlag überhaupt die Rechte an den Bildern hat und ggf. wen anders anschreiben. ;) )
 

mic@

Geoking
Obis1972 schrieb:
Ich plane eine Cacheserie über ein Schmalspurbahn in unserer Gegend
Gibt es dazu schon einen Wikipediaeintrag?
Hier eine Liste von bekannten Schmalspurbahnen.
Falls ja und Bilder vorhanden sind, dann nimm doch diese.
Denn die Verwendung ist da unter Auflagen gestattet.
Happy caching, Mic@
 

stafen

Geomaster
Obis1972 schrieb:
Ich hätte da mal eine Frage.

Ich plane eine Cacheserie über ein Schmalspurbahn in unserer Gegend, die es aber seit ca 50 Jahren nicht mehr gibt. Im Internet gibt es aber Seiten mit historischen Aufnahmen. Diese Fotos würde ich gerne in die Cachebeschreibung mit einbinden, da ich gerne die Caches an den Orten verstecken möchte, die auf den alten Bildern zu sehen sind. Nach dem Motto Gestern und Heute. Die Fotos stehen auf privaten Websites. Desweiteren hat ein ortsansässiger Verlag ein Buch über die Bahn heraus gebracht. Mir scheint es so als wenn sich einige für ihre Website schon aus dem Buch bedient haben.

Wie sieht es da eigentlich mit dem Uhrheberrechten aus? Ich habe gehört das es bei Ihh!bay schon die ein oder andere Klage gegeben hat, weil ein Anbieter Fotos von einem anderen Angebot genutzt hat um sein Produkt an den Mann zu bringen.

Reicht eine Quellenangabe aus oder sollte ich mit dem veröffentlichen der Caches auch gleich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Gruß, Obis.

Quellenangabe reicht nicht.

Eine Rechtsschutzversicherung schließt Urheberrecht üblicherweise aus.

Es reicht auch nicht aus die Homepage-Betreiber oder den Verlag zu fragen. Du mußt schon den Urheber, bzw den Rechteinhaber, fragen. Der Verlag kann Dir aber helfen den Urheber zu identifizieren.
Die Ausrede "Person A hat das Foto doch auch auf seiner Homepage und hat mir erlaubt es auch zu benutzen. Dass das Foto von Person B gemacht wurde wußte ich nicht." hat vor Gericht (meinem laienhaften, angelesenen Wissen nach) keinen Bestand.

Viele Grüße
stafen
 

eigengott

Geowizard
Eine weitere mögliche Bildquelle: http://www.bildindex.de/

Laut Preisliste ist die nicht-kommerzielle Nutzung im Internet kostenlos. Quellenangabe ist zwingend.
 

stafen

Geomaster
eigengott schrieb:
Obis1972 schrieb:
die es aber seit ca 50 Jahren nicht mehr gibt

Dann könntest du bezüglich der Urheberrechte Glück haben: Bei Lichtbildern (=Fotos) läuft die Schutzdauer bereits 50 Jahre nach Veröffentlichung aus. Quelle

Vorsicht! Ein Lichtbild ist ein Foto oder vergleichbares. Ein Foto kann aber auch ein Lichtbildwek sein! Dann gilt die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers.

Fotos sind vom UrhG besonders geschützt. Bei ihnen wird die "Schöpfungshöhe" nicht verlangt. [Das wurde notwendig damit bei Filmen jedes Einzelbild geschützt ist]

Besitzt ein Foto jedoch die "Schöpfungshöhe" ist es geschützt wie all die anderen Werke.

Macht man sich die Mühe ein altes Bild herauszusuchen um damit sein eigenes "Werk" zu schmücken, handelt es sich wahrscheinlich um ein Lichtbildwerk.
 

ime

Geomaster
eigengott schrieb:
Eine weitere mögliche Bildquelle: http://www.bildindex.de/

Laut Preisliste ist die nicht-kommerzielle Nutzung im Internet kostenlos. Quellenangabe ist zwingend.

http://www.geocaching.com ist aber zweifellos kommerziell (siehe auch die TLD). Ebenso wohl seit der gesponserten Wandervögel-Einblendung OC.de
 

leeqwar

Geocacher
interessantes thema. hab vor kurzem auch ein foto benötigt und ging auch mal von der 50 jahre regelung aus.
ich vertrete auch die einschätzung, dass meine veröffentlichung auf geocaching.com keine kommerzielle seite ist und habe daher auch keine bedenken, ein bild von pixelio.de mit quellenverweis zu verwenden. letztendlich würde das wohl nur ein richter entscheiden können. ich gehe bei solchen fragen immer ganz gerne davon aus, wie wahrscheinlich es ist, dass mich jemand deswegen vor den kadi zerrt. und bei der nutzung von bildern bei cachebeschreibungen habe ich eher weniger probleme damit.
 

edelstein

Geomaster
Beste Methode wäre, gar keines der Bilder bei gc.com in die Beschreibung zu nehmen, sondern per Link auf die Seite zu verweisen, wo die Bilder stehen. Dann kommst in nix rein, wo du nimmer rauskommst.
 

Kenjin

Geocacher
Kommerziell ist ganz klar geregelt = Verdienst Du damit Geld, oder ist das "just for fun"? Bei ersterem ist es kommerziell. Rechtlich problematisch sind "Community-Seiten" - Meist blendet hier der Betreiber Werbung ein (Kommerzielles Interesse), aber der eigentliche Ersteller der Seite verdient selber ja nichts an der Werbung. Hier hilft meist auch eine kurze Mail an den Anbieter der Bilder bzw. den Betreiber des Portals. In den meisten Fällen sollte das aber i.O. gehen.

Ansonsten gilt bei Bildern aus dem Internet immer - Fragen und (schriftliche) Genehmigung einholen! Immer! Es sei denn, die Bilder unterliegen einer CreativeCommons - Dann sind die Bilder entsprechend "frei".

Generell solltest Du auch - zur Sicherheit - davon ausgehen, das jedes Bild geschützt ist. Klingt zunächst übel, rettet dich aber vor 600 € Strafe wegen Urheberrechtsverletzung, nur weil Du ein Mettbrötchen abbildest.

Bei der Bucht wird regelmäßig 2 Sachen gemacht:
- Bilder aus fremden Shops geklaut
- Bilder vom Hersteller geklaut
Bilder aus fremden Shops mag den meisten noch einleuchten, Bilder vom Hersteller eventuell nicht, da man ja in der Regel ein Produkt vom selben Hersteller verkauft. Die Begründung ist - wie im gesamten Bereich Urheberrecht - an sich recht einfach: Hast Du das Bild gemacht bzw. jemanden Geld dafür gegeben, das Du das Bild verwenden darfst. Wenn Nein - Finger weg!

Was die Schmalspurbahn angeht: Nur weil bereits einige Bilder aus dem Buch geklaut haben, berechtigt Dich das nicht dazu, ebenfalls zu klauen. (Platt gesagt). Das Buch sollte jedoch einen (Bild)-Quellennachweis haben. Da hast Du dann einen entsprechenden Ansatz.

Sollte der Verlag die Rechte haben, würde ich dem Verlag einen "Tausch" anbieten. Du darfst die Bilder verwenden, und zugleich nennst Du den Verlag und weisst auf das Buch (evtl. mit ISBN-Nummer) hin.

Was Rechtsschutzversicherungen und Urheberrecht angeht: Im Privatbereich wirst Du kaum eine Versicherung finden, die das abdeckt. Wenn Du im IT-Bereich tätig bist, gibt es mittlerweile Betriebshaftpflichtversicherungen (teilweise inkl. Rechtsschutz), die das Risiko mit abdecken. Kostet dann aber auch entsprechend... Und der Vorsatz ist natürlich nicht abgedeckt. ;-)

Kenjijn

Nachtrag:
Was auch schon vorgekommen ist, ist das der Fotograf als Urheber seinen Auftraggeber verklagt hat, weil der Auftraggeber zwar Bildrechte für die Verwendung im Print-Katalog hatte, aber die gleichen Bilder nicht im Internet (Online-Katalog) hätte verwenden dürfen. Da hat der Herr Fotograf dann gleich nochmal abkassiert.
 
Hi,
wenn ich das Produkt, den Hersteller o.ä. erwähne, bekommt man allerdings Probleme wegen Werbung.
Siehe Guidelines. Ist uns selbst schon so gegangen, weil wir bei einem Hoecker-Event den Veranstalter der Lesung und den Verlag mit benannt haben. Mit Beiden war soweit alles abgeklärt. Der Cache wurde deshalb wegen Werbung für kommerzielle Zwecke bis zur Entfernung der Verweise nicht eingestellt. Haben damit übrigens kein Geld verdient. :???:
Deshalb, wenn möglich nur eigene Bilder verwenden.

Gruß
Team Fire & Ice
Heiko

Commercial Caches

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Zappo

Geoguru
wie sieht es eigentlich mit Bildern aus Filmen aus - ich habe schon manche (Rätsel-)Caches gesehen, wo auf Grundlagen von Filmen/Videos mit entsprechender Bilddarstellung irgendwelche Fragen gestellt wurden.
Darf man solche Bilder überhaupt veröffentlichen? Ist die Veröffentlichung bei GC in dieser Hinsicht eine "Kopie für private Zwecke? "

Zappo
 
A

Anonymous

Guest
leeqwar schrieb:
ich gehe bei solchen fragen immer ganz gerne davon aus, wie wahrscheinlich es ist, dass mich jemand deswegen vor den kadi zerrt. und bei der nutzung von bildern bei cachebeschreibungen habe ich eher weniger probleme damit.

Wie wahrscheinlich ist es denn, das ein zweitklassiger Jurist auf die Idee kommt, mal nach Ebay auch GC.com als Quelle für Abmahnungen zu durchwühlen. Wenn die andere Alternative Taxi fahren ist, sieht die Wahrscheinlichkeit schon gar nicht mehr so toll aus.

Fragen kostet nichts (außer Porto), mit etwas Glück ist es sogar ein Verlag in deiner Region und du kannst da persönlich vorbeischauen. (Dennoch würde ich ein Unterschriftsreifes Dokument dabei haben.)

GermanSailor
 
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