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Bahngleise und 45m

feinsinnige

Geomaster
usimo schrieb:
Die 45m Regelung ist schon OK wenn man Bahnlinien auf freier Strecke meint! Nicht z.B. in Berlin wo die Bahnstrecke quer durch die Stadt geht (siehe Bf Zoologischer Garten)

Weil: Es gibt auch unter den Ownern Menschen die nicht Nachdenken!

Stellt Euch mal an nahe an eine Autobahn und wartet bis ein Sattelzug mit 'NUR' 80 - 90 km/h vorbeirauscht. Da fliegt aber die Mütze weg!
Wunderbares Beispiel. ;) Dann bitte auch 45m Abstand von allen Autobahnen und Straßen, auf denen Sattelzüge mit 80km/h gefahren werden dürfen.

Nun laßt mal einen etwas schnelleren ICE oder IC an Euch vorbei fahren!
Da fliegt nicht nur die Mütze!
Schnelle Durchfahrten durch den Bahnhof werden täglich praktiziert. In nicht wenigen Bahnhöfen fahren Züge mit hohen Geschwindigkeiten direkt an der Bahnsteigkante entlang. Wer sich hinter der etwa 1m entfernten, weißen Linie befindet, ist i.d.R. sicher. Das hat das EBA bzw. dessen Vorgänger m.W. auf der KBS 400 getestet. Afaik darf dort (von La abgesehen) mit 200km/h durchgefahren werden.

Zudem habe ich oft mitbekommen, dass die Lokführer einen guten Draht zur Bundespolizei haben... Wenn Kinder mal Steine auf ein Gleis legen oder andere Sachen (man erinnert sich an die Anschläge auf Bahnlinien in den letzten Jahren) finden die Jungens das nicht ganz so witzig.
Es findet (hoffentlich) auch niemand witzig, wenn Steine oder andere Gegenstände auf die Autobahn geworfen werden und da ist die Polizei auch hinter her. Zur Terror-Paranoia sag ich lieber nichts.

Diese Regel so rigoros auszulegen ist auch eine Art Schutz!
Es gibt halt Regeln die man bei vernünftigen Überlegungen einfach beachtet. Ich lege z.B. im Auto immer den Sicherheitsgurt an, obwohl ich nicht stark Bremsen, bzw. keinen Unfall bauen will. Ist halt ne Regel die man mit etwas Menschenverstand nachvollziehen kann.
Dann bitte aber auch Regeln für Straßen, Flüsse, Abgründe. Vor der Dummheit schützt übrigens keine Regel.

Besonders die Zugtoiletten in den alten Reginalzügen können dem Cache etwas Geheimnisvolles geben.
Gähn. Wo überhaupt gibt es denn noch Regionalzüge mit Plumpsklo? Und wie viele beschissene Caches gibt es auf Rastplätzen an Autobahnen?

Oder man überlegt sich mal welche Schrecksekunden die Lokführer haben die einpaar Meter neben dem Gleis Leute stehen sehen.
Reisende, Bahn-Mitarbeiter, Bahnfans mit ihren Fototaschen, ... . Ferner gilt gleiches wieder auch für KfZ-Lenker: Personen an der Leitplanke, der Böschung, am Straßenschild, auf Brücken, ....

Wenn sich ein Reviewer auch noch mit Bildern, Google Earth Ausdrucken oder sonstigen Beweisen rumschlagen soll nur weil jemand unbedingt einen Cache nahe einer Bahnlinie haben will....Naja da kommt wieder der gesunde Menschenverstand ...
Nach den von Dir genannten Gründen verstehe ich Deine Fallunterscheidung zwischen "in Berlin" und "auf freier Strecke" nicht. Auch in Berlin fahren Züge und S-Bahnen schnell, auch dort gilt der viel bemühte Menschenverstand, auch dort gibt es Dumme, auch dort wären Anschläge möglich.

Noch einmal deutlich: Ich verstecke und suche keine Caches auf oder an aktiven Gleisanlagen im Gefahrenbereich und würde das auch nicht gutheißen. Ich bin aber auch nicht damit einverstanden, dass neuerdings pauschal Caches abgelehnt werden, weil sie näher als 45m an irgendeinem Gleis liegen. Viele Jahre lang waren geringere Abstände hier kein Problem und diese 45m-Aussage wurde offensichtlich als das verstanden, was sie ist - eine Empfehlung, die sich an den US-Verhältnissen (Grundbesitz) orientiert. Hier in Deutschland führen häufig Wege und Straßen - auch ausserorts auf offener Strecke - in unmittelbarer Nähe deutlich unterhalb von 45m an Bahnstrecken entlang. Zäune sind eher die Ausnahme.
Vergleichbare Gefahrenpotentiale gibt es auch an Schnellstraßen, Flüssen, Abgründen etc. und wenn es um die Gefahr ginge, dann müßte Groundspeak längst auch dementsprechende Empfehlungen gegeben haben, wobei vor Dummheit keine Regel schützt.
Ich nehme an, dass einzelne Reviewer sich bei der Neuinterpretation dieser allg. Empfehlung verrannt haben und nur schwer zurückrudern können.

f
 
OP
moenk

moenk

Administrator
Teammitglied
feinsinnige schrieb:
Ich nehme an, dass einzelne Reviewer sich bei der Neuinterpretation dieser allg. Empfehlung verrannt haben und nur schwer zurückrudern können.
So schätz ich das auch ein. Mal gucken wie das nach der Winterpause aussieht.
Mit der Regelung hätte ich in Berlin über die Hälfte meine Caches nicht legen dürfen ;-)
 

Livingdream

Geocacher
Gibt es bei Groundspea einen Supervisor für die Reviewer?
Oder wer ist der Schöpfer, der derartige Regelungen erstellt und den Reviewern Guidelines für die Auslegung an die Hand gibt?

Das wäre doch der geeignete Ansprechpartner, um diese für Deutschland unsinnige Regelung vernünftig anzupassen.
 

Carsten

Geowizard
Livingdream schrieb:
Das wäre doch der geeignete Ansprechpartner, um diese für Deutschland unsinnige Regelung vernünftig anzupassen.

Es gibt im englischen Original nichts anzupassen. Anzupassen wäre nur die falsche Übersetzung und Interpretation, auf die sich die Herren Reviewer beziehen.
 

eigengott

Geowizard
Livingdream schrieb:
Gibt es bei Groundspea einen Supervisor für die Reviewer?

Ja. Steht alles in den Guidelines. Aber Reviewerbashing in den Foren macht wohl mehr Spass als dem vorgegebenen Beschwerdepfad zu folgen. Hat sicher auch was mit dem nötigen Aufwand zu tun - meckern ist bekanntlich leichter als machen.
 
A

Anonymous

Guest
eigengott schrieb:
Livingdream schrieb:
Gibt es bei Groundspea einen Supervisor für die Reviewer?

Ja. Steht alles in den Guidelines. …

guidelines schrieb:
if you believe that the reviewer has acted inappropriately, you may send an e-mail with complete details, waypoint name (GC****) and a link to the cache, to Groundspeak’s special address for this purpose: [email protected]

frohes jagen :shock:
 

stonewood

Geowizard
usimo schrieb:
Die 45m Regelung ist schon OK wenn man Bahnlinien auf freier Strecke meint! Nicht z.B. in Berlin wo die Bahnstrecke quer durch die Stadt geht (siehe Bf Zoologischer Garten)

Weil: Es gibt auch unter den Ownern Menschen die nicht Nachdenken!

Stellt Euch mal an nahe an eine Autobahn und wartet bis ein Sattelzug mit 'NUR' 80 - 90 km/h vorbeirauscht. Da fliegt aber die Mütze weg!

Nun laßt mal einen etwas schnelleren ICE oder IC an Euch vorbei fahren!
Da fliegt nicht nur die Mütze!

Und dann geh hin und schau dir eine ICE-Strecke doch mal an: Im Rhein-Main-Gebiet geht die Strecke ab Wiesbadener Kreuz gen Köln parallel zur Autobahn. An Aufstiegen zu den Überführungen stehen 'Durchgang verboten'-Schilder, außerdem an Stellen wo man direkt an die Strecke ran kommt die entsprechenden Schilder ca. 10m von den Schienen weg. Also hat selbst die Bahn mit den Stecken wohl auch kein Problem mit <45m?
 

smo

Geomaster
Wir haben beim Bauen 4 Meter zum aktiven Gleis einzuhalten wenn ein Zug kommt.

Viele Gruesse
Steve
 

BlackyV

Geowizard
Du baust nicht zufällig so was?:

schienen.jpg
 

Livingdream

Geocacher
Es scheint wohl eine typisch deutsche Eigenart zu sein, sich lustvoll zu entmündigen und Regeln mit Kadavergehorsam und ohne Nutzung eines Ermessensspielraums durchzusetzen.

In Deutschland besitzt die Bahn in der Regel ein Gelände von 3,5 m links und rechts des Gleises. ( In USA offenbar 45m ). Und daneben dürfen munter Gebäude, Wege und sonstige Bauwerke errichtet werden - nur keine Geochaches (Lex Groundspeak).

Offenbar gefälllt sich hier ein Reviewer darin, Groundspeak Regeln höher zu wichten, wie deutsche Bestimmungen. Das erinnert mich an gewisse Spezies von Türstehern einer Disco nach dem Motto: "wer reinkommt, bestimme ICH"!
Hoffentlich ein Einzelfall.
 

Schnueffler

Geoguru
eigengott schrieb:
Aber Reviewerbashing in den Foren macht wohl mehr Spass als dem vorgegebenen Beschwerdepfad zu folgen.
Na ja, das bringt nicht wirklich was. Ich habe es verscuht. Auch nach 6 Wochen und ca 5 Mail nach USA habe ich keine einzige Antwort bekommen. Soviel zu diesem Beschwerdepfad
 

eigengott

Geowizard
Schnueffler schrieb:
Na ja, das bringt nicht wirklich was. Ich habe es verscuht. Auch nach 6 Wochen und ca 5 Mail nach USA habe ich keine einzige Antwort bekommen. Soviel zu diesem Beschwerdepfad

Kannst du bitte den Link zum zugehörigen Thread im blauen Forum posten? Du hast doch sicher einen Thread dazu aufgemacht, oder?
 

Livingdream

Geocacher
Das deutsche Reichsgericht hat höchstrichterlich mit Urteil vom 17.03.1879 die Eisenbahn und ihr Gefahrenpotenzial definiert und entschieden. Abgedruckt in der amtlichen Sammlung RGZ 1, 247 (252) und seither nicht in Frage gestellt.


Demnach ist die Eisenbahn:

"Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung, u. s. w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützlich, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist."
 

wutzebear

Geoguru
eigengott schrieb:
Kannst du bitte den Link zum zugehörigen Thread im blauen Forum posten? Du hast doch sicher einen Thread dazu aufgemacht, oder?
Ich weiß noch, wie der letzte Thread wegen der 45m-Grenze ganz schnell abgebügelt wurde. Von daher: guter Witz! :wink:
 

eigengott

Geowizard
Livingdream schrieb:
In Deutschland besitzt die Bahn in der Regel ein Gelände von 3,5 m links und rechts des Gleises. ( In USA eben 45m ).

Hast für die Situation mit den 150 Fuss in den USA eine Quelle?

Ich halte das für einen Abstand den Groundspeak eingeführt hat, dem keine rechtliche Regelung zugrunde liegt. Es ist einfach eine Daumenregel, ab der ein Cache nicht mehr ohne spezielle Begründung/Klärung mit dem Reviewer gelegt werden kann. Aber vielleicht irre ich da ja.
 

smo

Geomaster
eigengott schrieb:
Livingdream schrieb:
Gibt es bei Groundspea einen Supervisor für die Reviewer?

Ja. Steht alles in den Guidelines. …
HHL schrieb:
guidelines schrieb:
if you believe that the reviewer has acted inappropriately, you may send an e-mail with complete details, waypoint name (GC****) and a link to the cache, to Groundspeak’s special address for this purpose: [email protected]

eigengott schrieb:
Schnueffler schrieb:
Na ja, das bringt nicht wirklich was. Ich habe es verscuht. Auch nach 6 Wochen und ca 5 Mail nach USA habe ich keine einzige Antwort bekommen. Soviel zu diesem Beschwerdepfad

Kannst du bitte den Link zum zugehörigen Thread im blauen Forum posten? Du hast doch sicher einen Thread dazu aufgemacht, oder?


Du meinst also wenn als Beschwerdestelle [email protected] angegeben ist macht man nen Forenthread auf? Sehr eigenwillige Interpretation einer E-Mail Adresse... Aber bist ja auch ein Eigengott...

Steve
 

wutzebear

Geoguru
eigengott schrieb:
Ich halte das für einen Abstand den Groundspeak eingeführt hat, dem keine rechtliche Regelung zugrunde liegt.
Dann hast Du einige Threads verpennt. Nem Forumsneuling würde jetzt die Suchfunktion um die Ohren gehauen. :lol:
 

eigengott

Geowizard
wutzebear schrieb:
Ich weiß noch, wie der letzte Thread wegen der 45m-Grenze ganz schnell abgebügelt wurde. Von daher: guter Witz! :wink:

Ich meinte eher einen Appeal-Thread zum konkreten Cache.

Der Thread den du meinst, war wirklich ein Witz, da die Argumente nicht belegt wurden. Ist natürlich auch schwierig, da die EBO relativ deutlich ist: Ausser zum verkehrsmässigen Gebrauch ist das Betreten von Bahnanlagen nämlich auch hierzulande verboten, Bahn und Bundespolizei verstehen da relative wenig Spass.
 

wutzebear

Geoguru
eigengott schrieb:
Ist natürlich auch schwierig, da die EBO relativ deutlich ist: Ausser zum verkehrsmässigen Gebrauch ist das Betreten von Bahnanlagen nämlich auch hierzulande verboten, Bahn und Bundespolizei verstehen da relative wenig Spass.
Wobei allerdings nirgends ein Beleg für eine 45m-Grenze zu finden ist; und dass amerikanische Gesetze nicht 1:1 auf D übertragen werden, sollte eigentlich auch den Amis klar sein.
 
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