Hallo zusammen,
nach einer erfolglosen Suche hier im Forum möchte ich eine kleine Frage in den Raum stellen:
Bedeutet es eine Rechteverletzung, wenn der Cachename einem bekannten Liedtitel entspricht?
Es sollte jeden klar sein, dass man keine fremden Fotos übernimmt, aber wie sieht es mit einem Titel bestehend aus gebräuchlichen Worten aus?
Ich danke für fundierte Rückmeldungen
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Cachename - Rechteverletzung?
Moderator: Los Muertos
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- Geocacher
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- hustelinchen
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Auch auf Zitaten liegt zB ein Copyright. Einzelne Sätze oder kurze Passagen eines anderen dürfen verwendet werden, wenn man den Namen des Verfassers und wenn möglich eine Quelle dazu schreibt und es DEUTLICH als Zitat kenntlich macht.
Daher würde ich annehmen, dass es kein Problem ist, solange du den Autor bzw. den Sänger mit angibst.
Und wenn du dir nicht sicher bist, dann formuliere doch den Titel für deinen cache so um, dass er dem Original nicht mehr genau entspricht.
Daher würde ich annehmen, dass es kein Problem ist, solange du den Autor bzw. den Sänger mit angibst.
Und wenn du dir nicht sicher bist, dann formuliere doch den Titel für deinen cache so um, dass er dem Original nicht mehr genau entspricht.
Herzliche Grüße
Michaela
Michaela
Re: Cachename - Rechteverletzung?
Gebräuchliche Worte darf man gebrauchen.Immerlockerbleiben hat geschrieben:(…) aber wie sieht es mit einem Titel bestehend aus gebräuchlichen Worten aus?
- moenk
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Re: Cachename - Rechteverletzung?
Was Marken angeht kommt das hin - bei Titelschutz ist das schon wieder komplizierter.Hubatt hat geschrieben: Gebräuchliche Worte darf man gebrauchen.
Suchst Du noch oder loggst Du schon?
- radioscout
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Re: Cachename - Rechteverletzung?
Sicher? Dann nenne doch mal eine TV-Krimiserie nach der Location, an der das Verbrechen verübt wurde.Hubatt hat geschrieben: Gebräuchliche Worte darf man gebrauchen.
Oder eine Zeitschrift nach dem Ding, daß bei Dir im Badezimmer an der Wand hängt und das Dir zeigt, wie müde Dein Gesicht morgens aussieht.

Wir hätten nie uns getraut doofe Dosen anzumelden schon aus Respekt vor diesem geheimnisvollen Spiel (Dosenfischer, Die goldenen Jahre)
- moenk
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Um das ganze mal etwas zu unterfüttern:
http://www.gravenreuth.de/titel/titelmarken/index.htm
http://www.gravenreuth.de/titel/titelmarken/index.htm
Suchst Du noch oder loggst Du schon?
Unterfüttert oder nicht, warum sollte man einen Cache nicht Tatort oder Der Spiegel nennen können? Darüber könnten sich nur Leute aufregen, die weder in ihr Produkt noch in sich selbst Vertrauen haben. Es geht um eine Blech- oder Plastikdose mit Notizzettel, nicht um Produktpiraterie. Gell?!

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Zuletzt geändert von Hubatt am Mo 17. Dez 2007, 00:32, insgesamt 1-mal geändert.
- ScandinavianMagic
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Ich hab über das Thema auch schon mal nachgedacht und bin für mich selbst zu dem Schluss gekommen, dass ich meine Caches nennen kann wie ich will. Genauso wie z.B. meinen Hund.
Ich denke nicht, dass sich selbstversteckte Plastikdosen im Geltungsbereich irgendeines Markenrechtes befinden.
Wenn dem so wäre, würde das mit Sicherheit irgendwo in den Groundspeak-Guidelines stehen, schliesslich würde sich jemand als Erstes an die wenden müssen zwecks Abmahnung, Klage usw.
Ich denke nicht, dass sich selbstversteckte Plastikdosen im Geltungsbereich irgendeines Markenrechtes befinden.
Wenn dem so wäre, würde das mit Sicherheit irgendwo in den Groundspeak-Guidelines stehen, schliesslich würde sich jemand als Erstes an die wenden müssen zwecks Abmahnung, Klage usw.
Solang die dicke Frau noch singt, ist die Oper nicht zu Ende