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Cachename - Rechteverletzung?

Hallo zusammen,

nach einer erfolglosen Suche hier im Forum möchte ich eine kleine Frage in den Raum stellen:

Bedeutet es eine Rechteverletzung, wenn der Cachename einem bekannten Liedtitel entspricht?
Es sollte jeden klar sein, dass man keine fremden Fotos übernimmt, aber wie sieht es mit einem Titel bestehend aus gebräuchlichen Worten aus?

Ich danke für fundierte Rückmeldungen
 

hustelinchen

Geoguru
Auch auf Zitaten liegt zB ein Copyright. Einzelne Sätze oder kurze Passagen eines anderen dürfen verwendet werden, wenn man den Namen des Verfassers und wenn möglich eine Quelle dazu schreibt und es DEUTLICH als Zitat kenntlich macht.

Daher würde ich annehmen, dass es kein Problem ist, solange du den Autor bzw. den Sänger mit angibst.

Und wenn du dir nicht sicher bist, dann formuliere doch den Titel für deinen cache so um, dass er dem Original nicht mehr genau entspricht.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Für sowas gibts normal einen Titelschutz. Klär das doch eben vorher mit dem Rechteinhaber dann bist Du auf der sicheren Seite. Copyright gibts in Deutschland übrigens nicht.
 

radioscout

Geoking
Hubatt schrieb:
Gebräuchliche Worte darf man gebrauchen.
Sicher? Dann nenne doch mal eine TV-Krimiserie nach der Location, an der das Verbrechen verübt wurde.
Oder eine Zeitschrift nach dem Ding, daß bei Dir im Badezimmer an der Wand hängt und das Dir zeigt, wie müde Dein Gesicht morgens aussieht.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Um das ganze mal etwas zu unterfüttern:
http://www.gravenreuth.de/titel/titelmarken/index.htm
 

Hubatt

Geomaster
Unterfüttert oder nicht, warum sollte man einen Cache nicht Tatort oder Der Spiegel nennen können? Darüber könnten sich nur Leute aufregen, die weder in ihr Produkt noch in sich selbst Vertrauen haben. Es geht um eine Blech- oder Plastikdose mit Notizzettel, nicht um Produktpiraterie. Gell?! :roll: :wink:

Edit: + ,
 
Ich hab über das Thema auch schon mal nachgedacht und bin für mich selbst zu dem Schluss gekommen, dass ich meine Caches nennen kann wie ich will. Genauso wie z.B. meinen Hund.

Ich denke nicht, dass sich selbstversteckte Plastikdosen im Geltungsbereich irgendeines Markenrechtes befinden.

Wenn dem so wäre, würde das mit Sicherheit irgendwo in den Groundspeak-Guidelines stehen, schliesslich würde sich jemand als Erstes an die wenden müssen zwecks Abmahnung, Klage usw.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Das geht auch darum dass dann der Cache öffentlich vorgestellt wird und damit zu dem Produkt mit Verkehrsgeltung ein Verbindung hergestellt wird. Da könnte einer denken das wäre der offizielle Cache zur Sendung oder zum Buch. Was dann passiert muss der Owner selbst verantworten. Ist wohl meist nicht so wild. Aber wer weiß das schon vorher: Es gibt ja Leute die verstecken Bombenattrappen in Schleusen und wundern sich dann auch ;-)
 

TMC

Geocacher
Da kann man nur hoffen, dass diese juritische Frage eine theoretische bleibt. Es dürften sonst unzählige Caches betroffen sein. Spontan fallen mir diverse Herr-der-Ringe, Tatorts, Automarken ein ... weiss der Himmel wieviel Buch-, Film- und Songtitel und anderes Markenähnliches existieren. Aber eigentlich sollten die Rechteinhaber ja froh sein, dass kostenlose Werbung für ihr Ding gemacht wird.
 

TMC

Geocacher
ScandinavianMagic schrieb:
... bin für mich selbst zu dem Schluss gekommen, dass ich meine Caches nennen kann wie ich will. Genauso wie z.B. meinen Hund ...
Solange Du keine Website auf Deinen Hund taufst ... :)
 
moenk schrieb:
Das geht auch darum dass dann der Cache öffentlich vorgestellt wird und damit zu dem Produkt mit Verkehrsgeltung ein Verbindung hergestellt wird.

Also angenommen, ich schreibe hier im Forum, dass mein Hunde "Porsche" heisst. Müsstest du dann meinen Beitrag löschen?
 

moenk

Administrator
Teammitglied
TMC schrieb:
Markenähnliches existieren. Aber eigentlich sollten die Rechteinhaber ja froh sein, dass kostenlose Werbung für ihr Ding gemacht wird.
Das zeigt Pro7/Sat1 grad das die das auch anders sehen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100663
 

moenk

Administrator
Teammitglied
ScandinavianMagic schrieb:
"Porsche" heisst. Müsstest du dann meinen Beitrag löschen?
Nö - das ist eine Marke. Aber ein Cache könnte ein Kunstwerk sein und da den Titelschutz von jemand anders verletzen. Mein Problem ist das aber nicht, ich mach das ja nicht.
 
Ok, um zum konkreten Beispiel Liedtitel zurück zu kommen: Eine kurze Recherche zu Songs, die "I love you" heissen, ergab dutzende verschiedene Werke. Kann also auch nicht das Problem sein.

Also "immer locker bleiben" ;)
 

radioscout

Geoking
TMC schrieb:
Da kann man nur hoffen, dass diese juritische Frage eine theoretische bleibt. Es dürften sonst unzählige Caches betroffen sein.
Früher war im Internet nahezu alles möglich. Mit wachsender Popularität wurden die Grenzen immer enger bzw. strenger durchgesetzt.


TMC schrieb:
Aber eigentlich sollten die Rechteinhaber ja froh sein, dass kostenlose Werbung für ihr Ding gemacht wird.
Nicht alles, was einen bestimmten Namen trägt ist Werbung. Und nicht jede Werbung wird vom Inhaber der Marke als für sein Produkt nützlich angesehen.
 
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