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BahnCaches ich glaub es nicht

A

Anonymous

Guest
TeamAstelix schrieb:

Hat das schon jemals was bewirkt? Weißt du was darüber?
zu 1: KA
zu 2:nein

Happy Hunting – The Old Fashioned Way (Trads only, NO Micros, NO vanity caches, exceptions may appear)
NoGoAreas: Kurpfalz, Berlin, Hannover, Lübeck, sowie Gotteshäuser und Raststätten.
 

eigengott

Geowizard
feinsinnige schrieb:
Diese 45m-Regel ist unsinnig, sachlich unbegründet.

Ganz so einfach ist es nicht: Jeremy zu dem Thema, 2001.

Damit lag er auch nicht völlig falsch:
11. März 2004: Bei Anschlägen auf vollbesetzte Pendlerzüge in Madrid sterben 191 Menschen, etwa 1.500 werden verletzt.
7. Juli 2005: Anschläge auf Londoner U-Bahn-Stationen und Busse. Es werden mindestens 56 Menschen getötet und mindestens 700 weitere verletzt. Quelle

Zum Glück hat es in Deutschland nicht geklappt.

Nach einem Vorfall im November 2001 - Cache gesprengt, Owner wegen Betreten von Bahnanlagen und Vandalismus (Graffiti) verurteilt - wurde dann die Bahnabstandsregel in die Guidelines aufgenommen, zunächst ohne einen konkreten Mindestabstand zu nennen.
 

Carsten

Geowizard
eigengott schrieb:
Nach einem Vorfall im November 2001 - Cache gesprengt, Owner wegen Betreten von Bahnanlagen und Vandalismus (Graffiti) verurteilt - wurde dann die Bahnabstandsregel in die Guidelines aufgenommen, zunächst ohne einen konkreten Mindestabstand zu nennen.

Das es mit dem Verständnis bei euch Reviewern hapert ist ja mittlerweile nichts Neues.

aus dem Log schrieb:
The FBI got involved and charged us with Criminal Trespass and Criminal Vandalism for placing the cache on railroad property. You cannot be within 150 feet of it.

eigengott in einem anderen Thread zum Thema schrieb:
Es wurde auch oft genug darauf hingewiesen, daß die 45m auch in den USA keine gesetzliche Grundlage haben sondern ein von Groundpeak willkürlich eingeführter Abstand sind.

Wie kann das FBI sie des widerrechtlichen Betretens von Bahneigentum beschuldigen, wenn es in den USA deiner Aussage nach keine Rechtsgrundlage dazu gibt (im Log wird ausdrücklich nochmal darauf hingewiesen, dass man sich in einem Bereich von 150 Fuss darum herum nicht aufhalten darf)? Komisch, dass Groundspeak genau diese 150 Fuss willkürlich in den Regeln erwähnt.
 

eigengott

Geowizard
Lies nochmal genau nach. Und dann nenn endlich das Gesetz. Kann ja nicht so schwierig sein, wenn es denn existiert. :roll:

Hint: Der Vandalismus fand direkt am Gleis statt. Die 150 Fuss sind völlig irrelevant.
 

bsterix

Geowizard
radioscout schrieb:
Wenn es ein Multi sein soll: welche Alternative siehst Du zum Ablesen oder Zählen? Etwas im oder am Bahnhof verstecken scheidet aus. Und vorhandene Informationen nutzen bedeutet nahezu immer Ablesen oder Zählen.
Die Nervigkeit von Zählen/Ablesen hängt dorch stark davon ab, wie die aufgabe gestellt ist. So wie im Beispiel von RS (?) ('e' in der Hausordnung, aber nicht nach d, außer vor r ...) nervts natürlich fürchterlich. Aber was ist gegen eine einfache Zähl-/Ablesaufgabe einzuwenden, die dann mit einer von nahezu jedem im Kopf rechenbaren Formel zum Final führt?
 

wutzebear

Geoguru
Carsten schrieb:
Wie kann das FBI sie des widerrechtlichen Betretens von Bahneigentum beschuldigen, wenn es in den USA deiner Aussage nach keine Rechtsgrundlage dazu gibt
Und er einen Thread verlinkt, in dem eine faktische Rechtsgrundlage genannt wird... :shock:
 
eigengott schrieb:
Lies nochmal genau nach. Und dann nenn endlich das Gesetz. Kann ja nicht so schwierig sein, wenn es denn existiert. :roll:

[url=http://www.fra.dot.gov/downloads/safety/6_2summary.pdf schrieb:
Fußnote 2, Seite 1[/url]"]To date, no Federal railroad trespass law exists, although a Federal statute against wrecking trains is found at 18 U.S.C. § 1992.

Zur rechtlichen Lage in den einzelnen Staaten:
http://www.fra.dot.gov/downloads/safety/cross_chp9.pdf
 

eigengott

Geowizard
wutzebear schrieb:
in dem eine faktische Rechtsgrundlage genannt wird

Huhu? Eine Rechtsgrundlage sieht dann doch etwas anders aus als eine unbelegte Aussage in einem Log.

Zum besseren Verständnis ein paar Zitate aus Logs des betreffenden Caches:

- "Nice location for a cache, unless something is heading your way."
- "Took the kids on this hunt, but left them in safer area."
- "this is a somewhat dangerous cache location. Didn't have much time for I heard the train acomin..."
- "When we looked at the map we thought it was on the other side. Quiltma was scared and in a hurry. My mommy told me never to play there."
- "But please be careful, a single locomotive came out of there just as quiet as can be. He was coasting and very quiet. Had a hard time getting the gold off that rock however, that is after I got the _ _ _ out of my pants."
- "Wow, it sure is creepy walking along the track to the cache, especially when you can't see the oher end of the tunnel."

Alles klar?
 

Carsten

Geowizard
eigengott schrieb:
Lies nochmal genau nach. Und dann nenn endlich das Gesetz. Kann ja nicht so schwierig sein, wenn es denn existiert. :roll:

Wie schon x-mal geschrieben, geht es in den USA dabei ganz simpel um widerrechtliches Betreten von fremden (Bahn-) Eigentum. So steht es auch im von dir verlinkten Logeintrag.

eigengott schrieb:
Hint: Der Vandalismus fand direkt am Gleis statt. Die 150 Fuss sind völlig irrelevant.

Wie kommst du darauf? Der Cache liegt laut Google Earth 25 Meter von den Gleisen weg. Es ist ein Traditional, wieso sollte also etwas für den Cache relevantes direkt an den Gleisen besprüht worden sein? Und die 150 Fuss sind von daher relevant für die Diskussion, weil sie im Log in direktem Zusammenhang mit den Anklagepunkten genannt wurden, sich also auf den einzuhaltenden Abstand beziehen. Du möchtest dich mal über Right-of-way informieren.
 

eigengott

Geowizard
Carsten schrieb:
Wie schon x-mal geschrieben, geht es in den USA dabei ganz simpel um widerrechtliches Betreten von fremden (Bahn-) Eigentum.

Und wie schon x-mal geschrieben ist das in Deutschland keinen Deut anders. Siehe EBO, §62 (1) in Verbindung mit §4 (1).

Ich empfehle auch, *nochmals* zu lesen, was Jeremy zu dem Thema 2001 geschrieben hat (Link siehe oben). Er klinkt sich dort explizit aus der Legalitäts-Debatte aus!

Auf der Legalitäts-Schiene ( :) ) wird man diesen Teil der Guideline nicht wegbekommen.
 

Carsten

Geowizard
eigengott schrieb:
Und wie schon x-mal geschrieben ist das in Deutschland keinen Deut anders. Siehe EBO, §62 (1) in Verbindung mit §4 (1).

Ja?

EBO §4(1) schrieb:
(1) Bahnanlagen sind alle Grundstücke, Bauwerke und sonstigen Einrichtungen einer Eisenbahn, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind.

Der Wald oder das Feld 15 Meter neben der Strecke ist aus welchem Grund zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich? Richtig: Gar nicht! Also ist es keine Bahnanlage und man darf es betreten (das erklärt die ganzen Wanderwege, die auch in Bahnnähe verlaufen), solange es nicht explizit beschildert ist.

eigengott schrieb:
Ich empfehle auch, *nochmals* zu lesen, was Jeremy zu dem Thema 2001 geschrieben hat (Link siehe oben). Er klinkt sich dort explizit aus der Legalitäts-Debatte aus!

Wow, der Mann ist cleverer als ihr:

jeremy schrieb:
I'd rather apply common sense in this situation.

Wenn sie Reviewer nur auch danach aussuchen würden. :roll:
 

eigengott

Geowizard
Carsten schrieb:
Der Wald oder das Feld 15 Meter neben der Strecke ist aus welchem Grund zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich? Richtig: Gar nicht! Also ist es keine Bahnanlage und man darf es betreten (das erklärt die ganzen Wanderwege, die auch in Bahnnähe verlaufen), solange es nicht explizit beschildert ist.

Richtig, so ist das hierzulande definiert. Und in den USA ist es über das Eigentum bzw. Right-of-Way definiert, wo die Flächen sind, die du nicht betreten darfst. In der Praxis macht das keinen Unterschied, du findest auch in den USA haufenweise Wanderwege, Golfplätze, Parkplätze usw. direkt am Gleis, innerhalb der (von Groundspeak definierten) 150 Fuss, die du ganz legal betreten darfst.

Caches darfst du da laut Guidelines trotzdem nicht legen.
 
Ich versuche es nochmal:

Jeremy möchte, unabhängig von der rechtlichen Situation, einen Mindestabstand von 46m (egal was Jan jetzt sagt), es sei denn, lokale Gesetze verlangen einen größeren Abstand. In dem Fall gilt der im Gesetz definierte Abstand.
Könnte ein Reviewer bitte bestätigen (am besten mit TPTB abgesprochen), dass dies die offizielle Intention des original Textes der Guideline ist? :roll:

Alles andere führt wohl nur zu Diskussionen, die sich endlos im Kreis drehen.
 

radioscout

Geoking
kawahh schrieb:
und dann auf meine Antwort kommentarlos archiviert hat.
Ich hatte die engl Anleitung und Regeln zum Auslegen zwar gelesen und für mich verstanden, hatte dies aber übersetzt und interpretiert, dass "(sie) in der Regel 45 meter entfernt sein sollten, bzw mehr wenn es landesspez Gesetze..."
Das ist ein allgemeines Problem, wie man hier oft genug lesen kann.
Vieles hat eine andere Bedeutung als es bei "flüchtiger Übersetzung" zu haben scheint.
Bekanntes Beispiel: "you must not" bedeutet "sie dürfen nicht" und nicht "sie müssen nicht".


kawahh schrieb:
b) Was mich in dem Zusammenhang auch sehr stört sind Co2 Killer Attribute wie "Parkplatz verfügbarkeit" und auch noch park-gps koordinaten.
Was verursacht mehr CO2? Möglichst direktes Fahren zum P oder stundenlanges umherfahren und suchen?
Ich besitze übrigens kein Auto und fahre gerne mit Zug und Bus zum Cachen.
 

feinsinnige

Geomaster
radioscout schrieb:
kawahh schrieb:
und dann auf meine Antwort kommentarlos archiviert hat.
Ich hatte die engl Anleitung und Regeln zum Auslegen zwar gelesen und für mich verstanden, hatte dies aber übersetzt und interpretiert, dass "(sie) in der Regel 45 meter entfernt sein sollten, bzw mehr wenn es landesspez Gesetze..."
Das ist ein allgemeines Problem, wie man hier oft genug lesen kann.
Vieles hat eine andere Bedeutung als es bei "flüchtiger Übersetzung" zu haben scheint.
Bekanntes Beispiel: "you must not" bedeutet "sie dürfen nicht" und nicht "sie müssen nicht".


kawahh schrieb:
b) Was mich in dem Zusammenhang auch sehr stört sind Co2 Killer Attribute wie "Parkplatz verfügbarkeit" und auch noch park-gps koordinaten.
Was verursacht mehr CO2? Möglichst direktes Fahren zum P oder stundenlanges umherfahren und suchen?
Ich besitze übrigens kein Auto und fahre gerne mit Zug und Bus zum Cachen.

Herrlich, wie Du über Mißverständnisse durch flüchtiges Lesen dozierst und es dann auch noch praktisch vorführst. :lol:

Dem Autor ging es offensichtlich darum, dass viele Caches überhaupt nur mit dem Auto angefahren werden und nicht darum, ob mit oder ohne Parkplatzkoordinate mehr CO2 produziert wird.
Wieviel Benzin oder Diesel pro Jahr zwecks Geocaching verbrannt wird, ist in der Tat ein diskussionswürdiger Punkt. Fällt mir immer ein, wenn ich Stichworte wie Natur, Umweltschutz etc im Zusammenhang mit Geocaching lese.

f
 

radioscout

Geoking
feinsinnige schrieb:
Dem Autor ging es offensichtlich darum, dass viele Caches überhaupt nur mit dem Auto angefahren werden und nicht darum, ob mit oder ohne Parkplatzkoordinate mehr CO2 produziert wird.
Das liegt sicherlich auch daran, daß sehr viele Caches nur mit dem Auto erreichbar sind.
Das könnte anders aussehen, wenn Cacheowner auf die evtl. mögliche ÖPNV-Erreichbarkeit ihrer Caches hinweisen würden.
Gerade in Zeiten extrem hoher und weiter steigender Benzinpreise würden sicherlich viele Cacher von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Aber das ist ein anderes Thema, das am besten in einem neuen Fred diskutiert wird.
 

ime

Geomaster
radioscout schrieb:
Das liegt sicherlich auch daran, daß sehr viele Caches nur mit dem Auto erreichbar sind.
Das ist doch völliger Mumpitz.

Jeder Cache, der mit dem Auto erreichbar ist, kann auch zu Fuß erreicht werden. Und jeder Autobahncache darf auch mit dem Motorrad erreicht werden (falls jemand Spitzfindiger mein "Fußgänger-Argument" widerlegen wollte).
 

radioscout

Geoking
ime schrieb:
Das ist doch völliger Mumpitz.
Interessantes Argument. Sollte man mal weiter drüber diskutieren.


ime schrieb:
Jeder Cache, der mit dem Auto erreichbar ist, kann auch zu Fuß erreicht werden. Und jeder Autobahncache darf auch mit dem Motorrad erreicht werden (falls jemand Spitzfindiger mein "Fußgänger-Argument" widerlegen wollte).
Natürlich ist das fast immer möglich. Genau genommen kann der Cache fast nur zu Fuß erreicht werden.
Aber der Startpunkt, von dem man den Cache sinnvoll zu Fuß erreichen kann ist fast immer nur mit dem Auto gut zu erreichen.
Das mag in anderen Regionen anders sein.

Es wird sich oft beschwert, daß Geocaching viele Autofahrten erfordert.
Aber ändern, in dem er die ÖPNV-Nutzung mit entsprechenden Informationen fördert, will das kaum einer.

Die meisten mir bekannten Caches wurden von Autofahrern "für Autofahrer" versteckt.
 
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